Windschutzscheibe Steinschlag
Hi zusammen,
Ich leg mal direkt los, hab mir vor 3 wochen ein Jahreswagen gekauft… naja vor 4 tagen auf der Autobahn hat es klack gemacht und gestern merkte ich dass es schon anfängt risse zu bilden. Das Auto hat natürlich Vollkasko
Zu meiner Frage ,
Ich war schon beim Werkstatt und die meinten da der erste Versicherungsbeitrag nicht abgebucht ist, kann es durchaus möglich sein das die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann und ich alles selber zahlen muss.?
Stimmt das ? Gibt es da eine Frist ?
Danke im Vorraus
Ähnliche Themen
22 Antworten
Der Versicherungsantrag wird rückwirkend auf das Datum der Zulassung mit Einschluss der VK/TK erstellt. Da braucht der Versicherungsagent nur sorgsam das richtige Datum eintragen.
Der Abschlusszwang besteht für die Versicherung nur in der HP. Den Bereich VK/TK kann die Versicherung ablehnen. Und das ist nicht ganz unwahrscheinlich wenn die eVB ohne TK war und ein Schadensfall bereits vorliegt.
Im Schadenfall würde ich mich nicht zwingend darauf verlassen, daher, wie bereits erwähnt, sollte die EVB den gewünschten Kaskoschutz inkludieren.
Ich konnte mich bisher immer darauf verlassen. Bei einem Billig-Onlineversicherer mag das evtl. anders sein.
Und da man sich im Zweifel auf keine Versicherung verlassen kann, sollte man von Anfang an alles richtig machen....
Hab den Vertrag zuhause, mit VK selbstbeteiligung 500€
TK 150€, Jährliche Fahrleistung usw… ich meinte als ich zu meine versicherung ging um die evb nummer zu holen, haben wir komplett alles besprochen unn den vertrag abgeschlossen, mir ging es darum ob es iwie eine Frist gibt.. nicht das ich selber alles bezahlen muss.
Keine Frist.
Heutzutage geht das mit der Versicherung nach Anmeldung echt fix.
War überrascht, als wir unsere Bikes angemeldet hatten.
Ca. 11.30 Uhr bei der Zulassungsstelle gewesen. Schon bei der Ausgabe der Siegel bzw. das Kleben selbiger ca. 30 Minuten später durch den Angestelltem kam schon die Mail, mit der Benachrichtigung des Versicherungsvertrages ab Zulassung.
Abbuchung erfolgt spätestens 2 (!) Monate nach Beginn. Ist also ganz normal.
Sobald man den Vertrag hat, ist man raus. Wie lange die Versicherung braucht, um abzubuchen ist nicht die Aufgabe des VN.
VG