Willkür bei der Lasermessung

Hallöchen allerseits,

ich hatte letztens das bloede Glueck, dass ich um 24:00 Uhr nachts auf einer Fussgaengerzone (eigentlich waren das Busspuren) gelasert wurde. Eine nette Polizistin hat mich rausgewunken, und mir erlaeutet, dass ich mit 31 km/h erwischt wurde. Sie hat mir erklaert, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit in solchen Zonen bei max. 10 km/h liegt. Dann hat sie mir folgendes vorgerechnet, 31 km/h - 10 km/h = 21 km/h abzueglich Toleranz waeren wir bei 18 km/h Geschwindigkeitsueberschreitung, was dann 35 Euro machen wuerde.
Nachdem die meine Personalien gecheckt hat, kam diese nette Dame zurueck, und meinte, sie haette sich vertan und ich waere mit 34 (21km/h zu schnell) anstatt 31 km/h gelasert worden, was ein Bußegeld von insgesamt 80,- Euro plus Verwaltungsgebuehren plus Punkt in Flensburg macht.

Ist das rechtens? Willkuerlich eine andere Zahl nennen? Lohnt es sich dagegen zu klagen?
Ausserdem waren zwei Freunde von mir im Auto, die die Aussagen der Polizeibeamtin bezeugen koennen.

Ich danke schonmal fuer jede (hilfreiche) Antwort.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von golf6-sg


Diese besagte Fussgaengerzone ist ja befahrbar, wie gesagt, Busspuren und fuer Taxen. Ich bin/war ortsfremd und es war wie gesagt nach 20:00 Uhr, wo nicht direkt alles ersichtlich ist.

Wenn du eine Fußgängerzone UND gesondert gekennzeichnete Busspuren nicht erkennst, dann solltest du vielleicht deine Geschwindigkeit reduzieren und dir für deine Umgebung etwas mehr Zeit nehmen 😉

Fußgängerzonen sind übrigens nie "befahrbar", weil es Fußgängerzonen sind. Dort darfst du nur fahren, wenn es dir explizit erlaubt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von golf6-sg


Wenn ich ehrlich bin, wurde mir gar nichts gezeigt. Ich wurde auch nicht belehrt, oder habe etwas unterschrieben. Ist mir auch leider zum ersten Mal (und hoffentlich zum letzten Mal) passiert, dass ich gelasert wurde. Trotzdem danke schonmal fuer die Antwort.

Schoenen Freitag!

Belehrung sollte schon stattgefunden haben, eine Unterschrift ist hier allerdings nicht vorgesehen. Zumindest nicht in NRW. Da wird nichts unterschrieben.

Ist aber meines Erachtens schon peinlich, dem Verkersteilnehmer, dem man bereits ein Verwarngeld angeboten hat, anschließend zu sagen, dass er eine Anzeige bekommt. Sowas sollte man, wenn man an ein Auto herantritt, schon im Vorfeld abgeklärt haben.

Hätte man anders lösen können, aus Sicht der Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von burbaner



Zitat:

Original geschrieben von Berti V.


Das dürfte wohl eher eine Frage für den Rechtsanwalt sein.... dem man das Ganze dann auch übergeben sollte, wenn man es drauf anlegen will, Lust und zeit auf den Streß hat.

Ich persönlich würde bei einer solchen Lapalienstrafe nicht den großen Hannes spielen wollen, aber das muß jeder für sich entscheiden.

Gruß Berti

Vor allem wenn man weiß, dass man es ja wirklich getan hat.
Aber ehrlich ist ja heute nicht mehr in und Hintertürchen suchen ein Volkssport...

Das Wort Hintertürchen finde ich super: Für das Aufspüren derselben geht man dann zum Winkeladvokaten😁 Anwaltskanzleien und Gerichte müssen ja beschäftigt werden😉

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von burbaner


Vor allem wenn man weiß, dass man es ja wirklich getan hat.
Aber ehrlich ist ja heute nicht mehr in und Hintertürchen suchen ein Volkssport...

Das Wort Hintertürchen finde ich super: Für das Aufspüren derselben geht man dann zum Winkeladvokaten😁 Anwaltskanzleien und Gerichte müssen ja beschäftigt werden😉

Am Ende wäre die Strafe 180€ + 1 Punkt gewesen.................... aber mit Anwalt, Gericht und

2 Instanzen, liegen die verursachten Kosten dann bei 5000€ + ................ .

Traurig, daß so was möglich ist in Deutschland. 🙄🙄🙄

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.



Am Ende wäre die Strafe 180€ + 1 Punkt gewesen.................... aber mit Anwalt, Gericht und
2 Instanzen, liegen die verursachten Kosten dann bei 5000€ + ................ .
Traurig, daß so was möglich ist in Deutschland. 🙄🙄🙄

Gruß Berti

Klar ist das möglich.

Und es zeigt auch, warum heute im Staate Deutschland scheinbar jeder Franz uuunbedingt eine Rechtsschutzversicherung "braucht".

Motto:

Was interessieren mich die Kosten, es zahlen ja andere.

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Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von golf6-sg


Diese besagte Fussgaengerzone ist ja befahrbar, wie gesagt, Busspuren und fuer Taxen. Ich bin/war ortsfremd und es war wie gesagt nach 20:00 Uhr, wo nicht direkt alles ersichtlich ist.

Ersichtlich war aber dass du (berechtigt) eine Fußgängerzone befahren hast.
Die Uhrzeit spielt dabei keine Rolle. Es sei denn diese Zone wäre mit der Zusatztafel "Fußgängerzone von bis " gekennzeichnet.

Die Wirklichkeit sieht wahrscheinlich so aus: Um Mitternacht, zwei Kumpels im Auto - Halligalli, Rumgeblödel, der Fahrer dadurch so abgelenkt, dass er mit dem Studium der einschlägigen Verkehrsschilder überfordert war😉 Übrigens: Wenn ich wo fremd bin, gilt für mich die doppelte Aufmerksamkeit.

Gibt es eigentlich "Fußgängerzonen", in denen nachts Autos fahren dürfen?

Meines Wissens ist dort von ca. 7:30 bis 11:00 Uhr morgens (von Ort zu Ort anders geregelt) für den Lieferverkehr erlaubt, danach nur mit Ausnahmegenehmigung! Bevor man sich dies erst einmal vor Augen führt, ist es eben "billiger", der Beamtin etwas anhängen zu wollen. Wo führt dies nur hin🙄

Wenn uns der TE verrät, wo das war, könnte das leichter beurteilt werden ;-)

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten.

Wie gesagt; ich bin ortsfremd und das um 24 Uhr. Aber ich habe mir sagen lassen, dass das wohl eine "befahrbare Fussgängerzone", da wohl die ganzen Proleten mit ihren Karren durchheizen. Und zumal ich explizit wegen zu erhöhter Geschwindigkeit angehalten wurde und nicht wegen unerlaubtes Befahren.

Und im Endeffekt suche ich auch kein "Hintertürchen", die Frage ist ob es zulässig ist, dass eine Polizeibeamtin nach 10 Minuten ankommt und ohne nichts vorwirft ich sei doch schneller gefahren als gerade behauptet. Das macht schonmal einen unprofessionellen und misstrauischen Eindruck. Klar, gebe ich auch offen und ehrlich zu, dass ich aufjedenfall >20 km/h auf dem Tacho hab, so schnell wiederum nicht. Und klar werde ich das Verwahngeld auch zahlen, aber es macht einen Unterschied, ob ich 35 Euro zahle (nach Version 1 der Beamtin) oder >80 Euro plus ein Punkt.

Achja, das Ganze hat sich in Siegen, NRW abgespielt.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Das ist nicht nur hier so, sondern IMMER bei Geschwindigkeitsverstößen, egal ob mit oder ohne Foto.
Das Kennzeichen dient lediglich als Hilfe für die Behörden, an welcher Stelle sie mit den Ermittlungen beginnen sollen.
Ermittelt werden muß aber der Fahrer.
Ob der dann durch eine Zeugenaussage, eine Gegenüberstellung oder einen Fotovergleich ermittelt wurde ist wurst.

Verstehe, wie du das meinst (und nehme das für mich persönlich auch als "OK" hin).

Der "gemeine Laie" könnte aber irgendwie dennoch auf die Idee kommen: "Woher soll man denn wissen, dass der Polizist nicht daneben gezielt hat (und durch Lichtreflexion von wasweißichnichtalles einen falschen Wert angezeigt bekommt)?

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Der "gemeine Laie" könnte aber irgendwie dennoch auf die Idee kommen: "Woher soll man denn wissen, dass der Polizist nicht daneben gezielt hat (und durch Lichtreflexion von wasweißichnichtalles einen falschen Wert angezeigt bekommt)?

Die müssen doch regelmäßig auf den Schießstand. Allerdings weiß ich nicht mit welchen Utensilien die dort laborieren. Vielleicht werfen die ja dort Wattebällchen.... 😁

Nein, in Fußgängerzonen gehen die Laser eben ein wenig anders . . . viel zu viele Hindernisse: Markisen, Imbissbuden, Fahrradständer, Mülltonnen, nächtens wankende Gestalten,  - alles ablenkungsverdächtig😁

Auch wenn sich die gute Frau wohl ein wenig blamiert hat, gilt letztendlich die Angabe, die der messende Beamte ins Protokoll eingetragen hat. Vor Gericht bezeugt das dann sowieso jeder Kollege, der damals anwesend war (oder auch nicht).

Messungen mit Laserpistolen werden mittlerweile von keinem Richter hinterfragt. Wer nicht beim Aufbau grobe Mängel bemerkt und auch dokumentieren kann, kann sich einen Widerspruch sparen.
Obwohl ich behaupte, dass wohl weit als die Hälfte aller Messungen fehlerhaft sind, gehe ich allerdings davon aus, dass bei dem Tempo von ca. 30km/h wenig Fehler auftreten können. Nur bei Nacht und Scheinwerfergegenlicht auf ein Nummernschild zielen und treffen ist schon sehr ambitioniert...

Hallo, Golf6-sg,

Zitat:

Original geschrieben von golf6-sg


Hallöchen allerseits,

ich hatte letztens das bloede Glueck, dass ich um 24:00 Uhr nachts auf einer Fussgaengerzone (eigentlich waren das Busspuren) gelasert wurde. Eine nette Polizistin hat mich rausgewunken, und mir erlaeutet, dass ich mit 31 km/h erwischt wurde. Sie hat mir erklaert, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit in solchen Zonen bei max. 10 km/h liegt. Dann hat sie mir folgendes vorgerechnet, 31 km/h - 10 km/h = 21 km/h abzueglich Toleranz waeren wir bei 18 km/h Geschwindigkeitsueberschreitung, was dann 35 Euro machen wuerde.
Nachdem die meine Personalien gecheckt hat, kam diese nette Dame zurueck, und meinte, sie haette sich vertan und ich waere mit 34 (21km/h zu schnell) anstatt 31 km/h gelasert worden, was ein Bußegeld von insgesamt 80,- Euro plus Verwaltungsgebuehren plus Punkt in Flensburg macht.

so, wie Du es schilderst, dürfte es sich folgendermaßen abgespielt haben:

Der Laserbeamte steht am Punkt X und misst Dein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 34 km/h.

Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h als Toleranz abgezogen.

Der Laserbeamte oder der Beamte, der als Schreiber/Beobachter fungiert, gibt an den Anhalteposten, der zusammen mit seinen Kollegen an Punkt Y steht, die Geschwindigkeit von 31 km/h durch und hat dabei schon die 3 km/h abgezogen.

Diese Geschwindigkeit wird auch der Beamtin genannt, die Dich anhält, allerdings wird vergessen, zu erwähnen, dass die Toleranz bereits abgezogen wurde oder sie ist der Meinung, dass die Toleranz noch nicht abgezogen wurde und zieht diese deshalb noch einmal ab.

Durch diesen Abzug kommt sie auf den Wert von 28 km/h und somit auf eine Überschreitung um 18 km/h, die Dir zunächst genannt wird.

Beim Schreiben der Anzeige erkundigt sie sich noch einmal bei dem Messbeamten oder seinem Schreiber, welche Geschwindigkeit tatsächlich gemessen wurde und erhält die Mitteilung, dass es nicht 31, sondern 34 km/h waren und dass bei der ersten Übermittlung die 3 km/h Toleranz schon abgezogen wurden.

Es handelt sich hier, wenn mein Spekulatius des Szenarios zutrifft, um einen heilbaren Mangel, der ja sogar noch bei der Anzeigenaufnahme bemerkt wurde und bietet m. E. für sich alleine keine Möglichkeit, gegen die Messung anzugehen.

Anders wäre es, wenn Du die Verwarnung bereits bezahlt hättest und sich danach herausgestellt hätte, dass die Beamtin (oder wer auch immer) einen Fehler gemacht hat.

In diesem Fall wäre durch das Bezahlen der Verwarnung das Verfahren abgeschlossen und man hätte dieses nicht neu aufleben lassen und Dir ein Bußgeld verpassen können.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von golf6-sg


Hallöchen allerseits,

ich hatte letztens das bloede Glueck, dass ich um 24:00 Uhr nachts auf einer Fussgaengerzone (eigentlich waren das Busspuren) gelasert wurde. Eine nette Polizistin hat mich rausgewunken, und mir erlaeutet, dass ich mit 31 km/h erwischt wurde. Sie hat mir erklaert, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit in solchen Zonen bei max. 10 km/h liegt. Dann hat sie mir folgendes vorgerechnet, 31 km/h - 10 km/h = 21 km/h abzueglich Toleranz waeren wir bei 18 km/h Geschwindigkeitsueberschreitung, was dann 35 Euro machen wuerde.
Nachdem die meine Personalien gecheckt hat, kam diese nette Dame zurueck, und meinte, sie haette sich vertan und ich waere mit 34 (21km/h zu schnell) anstatt 31 km/h gelasert worden, was ein Bußegeld von insgesamt 80,- Euro plus Verwaltungsgebuehren plus Punkt in Flensburg macht.

Ist das rechtens? Willkuerlich eine andere Zahl nennen? Lohnt es sich dagegen zu klagen?
Ausserdem waren zwei Freunde von mir im Auto, die die Aussagen der Polizeibeamtin bezeugen koennen.

Ich danke schonmal fuer jede (hilfreiche) Antwort.

Ein Klage lohnt sich. Mit der Konsultierung des Anwalts nicht warten und direkt als erste Amtshandlung für Montag Morgen vormerken.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ein Klage lohnt sich. Mit der Konsultierung des Anwalts nicht warten und direkt als erste Amtshandlung für Montag Morgen vormerken.

Den Präsident der Vereinigten Staaten sollte man sicherheitshalber gleich mit verständigen.

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ein Klage lohnt sich. Mit der Konsultierung des Anwalts nicht warten und direkt als erste Amtshandlung für Montag Morgen vormerken.
Den Präsident der Vereinigten Staaten sollte man sicherheitshalber gleich mit verständigen.

Das ist dank der NSA ein Automatismus, da muss man nicht aktiv werden. 🙂

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