Willkommen im Klub "nichtmehrknitterfrei"

Opel Vectra C

Dacht mir ich muss Euch etwas erzählen:

Mit Frau (hochschwanger), Kind am Rücksitz und mit 20 km/h unterwegs.
*grawum*, pickt mir ein alter Mann in der Front und verschiebt mich um satte 2 Meter nach links.
Der gute alte Herr hat eine STOP-Tafel überfahren und hat sein Auto direkt in meines geparkt.
Najo, was soll ich sagen, die Front ist jetzt leider nicht mehr original.
Das Auto wurde vom Öamtc (für die deutschen Freunde, der ADAC 😉) abgeschleppt und direkt bei der Werkstatt abgeliefert. Heim ging es mit dem Fahrrad von der Schwiegermutter.
Jetzt liegt meine Frau für 24 Stunde zur Beobachtung im Spital. Der Tochter ist nix passiert.

Zum Glück ist eine Bekannte vorbei gekommen, sie hatte einen Fotoapparat mit. Somit, Fotos folgen noch. (Polizisten in Ö sind a bisserl g’miadlercher drauf)

Wenn ich mega Pech habe, ist es ein Totalschaden, bzw. ein wirtschaftlicher ist es jetzt schon.

mfg
Tarrington

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tarrington


nein, ist alles original...

dieser Farbefekt ist durch die getönten Schweiben entstanden (Folie)

???? Haben sie also den lack getönt????

Ich hab mal ne Einfahrt verfehlt, das optische Ergebnis der Lackierung (nur unterhalb der Stoßleiste auf der hinteren Tür links) gleicht Deinem Bild. Sch... starsilber Lack. Bist Du 100% sicher, das da nix gewesen sein kann?? Zumal die C-Säule und das hintere Seitenblech genauso wie die hintere Tür aussehen und die vordere Tür enorm abweicht in der Farbe.

Wer bitte lässt enn Wagen nach nem Unfall wenn die Versicherung alles zahlt so halbseiden reparieren? ist doch kein 12 jahre altes Auto, das nach nem selbstverschuldeten Schaden wieder lauifen muß, wie ist egal???!!!

Zitat:

Original geschrieben von TheRealBlizzard


Wer bitte lässt enn Wagen nach nem Unfall wenn die Versicherung alles zahlt so halbseiden reparieren? ist doch kein 12 jahre altes Auto, das nach nem selbstverschuldeten Schaden wieder lauifen muß, wie ist egal???!!!

Um an der Versicherung zu sparen, verzichten viele Versicherungsnehmer auf die freie Wahl der Werkstatt und lassen sich diese von der Versicherung vorschreiben.

Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Arbeit schlecht ausgeführt wird. Da diese Werkstätten dann aber unter einem höheren Kostendruck arbeiten, erhöht es m.M.n. aber sicher die Wahrscheinlichkeit von schlechterer Arbeit.

Bei der HUK z. B. nennt sicher dieser Verzicht freier Werkstattwahl "Select".
Da mein Auto noch verhältnismäßig neu ist, habe ich das nicht ausgewählt.

Ja aber hallo. Den würde ich mal den Marsch blasen.
Das zahlt die Versicherung vom Unfallgegner, sprich volle raparaturkosten, ausgenommen die Reparatur ist teuerer als der Restwert des Autos selbst.
Sprich volle Zahlung.
Hier macht man sich üblicherweise einen Kostenvoranschlag von einem FOH, und der wird als Forderungsgrundlage der Versicherung des Unfallgegners zugesendet. Dieser Betrag wird dann, nach dem die GegenVersicherung evtl. einen eigenen Sachverständigen geschickt hat, überwiesen.
Und ich für meine Teil, würde dann auch erst die Reparatur in Auftrag geben.

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Vor allem würde ich mir die Werkstatt aussuchen, nicht die gegnerische Versicherung. Und auch bei Select hat man sicher den Anspruch auf eine 100%ige Reperatur!

Zitat:

Original geschrieben von wegdadschunke



Zitat:

Original geschrieben von TheRealBlizzard


Wer bitte lässt enn Wagen nach nem Unfall wenn die Versicherung alles zahlt so halbseiden reparieren? ist doch kein 12 jahre altes Auto, das nach nem selbstverschuldeten Schaden wieder lauifen muß, wie ist egal???!!!
Um an der Versicherung zu sparen, verzichten viele Versicherungsnehmer auf die freie Wahl der Werkstatt und lassen sich diese von der Versicherung vorschreiben.
Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Arbeit schlecht ausgeführt wird. Da diese Werkstätten dann aber unter einem höheren Kostendruck arbeiten, erhöht es m.M.n. aber sicher die Wahrscheinlichkeit von schlechterer Arbeit.

Bei der HUK z. B. nennt sicher dieser Verzicht freier Werkstattwahl "Select".
Da mein Auto noch verhältnismäßig neu ist, habe ich das nicht ausgewählt.

Das kann allenfalls aber nur für eigenverursachte Schäden im Rahmen der Vollkasko gelten, aber nicht im Rahmen der Regulierung von Schäden über die Pkw-Haftpflicht. Die Versicherung des Schadensgegners kann zwar eine Werkstatt empfehlen, aber niemand muss sich darauf einlassen. Reparatur von Markenwerkstatt kann nicht verwehrt werden. Und auch Vergleiche zwischen Werkstätten sind nicht erforderlich. Gibt auch schon reichlich Urteile dazu.

Wenn Schaden kein Bagatellschaden mehr, dann Gutachten erstellen lassen und auf Basis Gutachten reparieren oder abrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von rlc



Das kann allenfalls aber nur für eigenverursachte Schäden im Rahmen der Vollkasko gelten, aber nicht im Rahmen der Regulierung von Schäden über die Pkw-Haftpflicht. Die Versicherung des Schadensgegners kann zwar eine Werkstatt empfehlen, aber niemand muss sich darauf einlassen. Reparatur von Markenwerkstatt kann nicht verwehrt werden. Und auch Vergleiche zwischen Werkstätten sind nicht erforderlich. Gibt auch schon reichlich Urteile dazu.
Wenn Schaden kein Bagatellschaden mehr, dann Gutachten erstellen lassen und auf Basis Gutachten reparieren oder abrechnen.

Das ist richtig.

Ich hätte Vollkasko, denn "Select" gilt auch nur für die Kasko-Versicherungen, erwähnen sollen.

Auf Basis des Gutachtens erhält man dann den Betrag, der bei der am nächsten gelegenen Werkstatt des Werkstattnetzes entstanden wäre, abzgl. Märchensteuer.

Zu den Bomben und Granaten:

Habe letzten Montag in die Werkstatt angerufen und dem Werkstättenmeister um 0700 Uhr in der Früh „ihm den Ars*** ins G’sicht g’steckt“. Viel ist nicht zurück gekommen, aber sie haben den Wagen gleich in der Früh abgeholt und in die Werkstatt gebracht. Damit sie nicht nachlässig hätten werden können, hat mein Anwalt ein kurzes Telefonat mit ihnen geführt.

Meine Frau hat dann den Wagen abgeholt, denn die Werkstatt wollte mit mir nicht mehr reden, bzw. sehen. Ihr haben sie G’schichtln erzählt, blablabla…. und das war ned richtig eingestellt… usw. …

Nur das komische war, wieso haben die Typen das CIM tauschen müssen (irgend ein Stecker wär kaputt)… Komisch, war 2 Wochen zuvor beim Service bei denen und meiner Frau haben’s g’sagt „das CIM wäre kaputt gewesen“. Mach ich das Service, oder die Werkstatt?

Najo, der Wagen steht jetzt wieder mit vollem Glanz im Park und funktioniert.

In den nächsten Wochen werde ich eine neue Werkstatt erkunden, da meine letzte Werkstatt leider in den Konkurs gegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von wegdadschunke



Zitat:

Original geschrieben von rlc



Das kann allenfalls aber nur für eigenverursachte Schäden im Rahmen der Vollkasko gelten, aber nicht im Rahmen der Regulierung von Schäden über die Pkw-Haftpflicht. Die Versicherung des Schadensgegners kann zwar eine Werkstatt empfehlen, aber niemand muss sich darauf einlassen. Reparatur von Markenwerkstatt kann nicht verwehrt werden. Und auch Vergleiche zwischen Werkstätten sind nicht erforderlich. Gibt auch schon reichlich Urteile dazu.
Wenn Schaden kein Bagatellschaden mehr, dann Gutachten erstellen lassen und auf Basis Gutachten reparieren oder abrechnen.
Das ist richtig.
Ich hätte Vollkasko, denn "Select" gilt auch nur für die Kasko-Versicherungen, erwähnen sollen.

Auf Basis des Gutachtens erhält man dann den Betrag, der bei der am nächsten gelegenen Werkstatt des Werkstattnetzes entstanden wäre, abzgl. Märchensteuer.

Die MwSt. wird erstattet wenn eine Reparatur durchgeführt wird. Die Auszahlungshöhe hängt auch vom Alter des Wagens ab.

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