Wildunfall

Hallo,
ich habe am Wochenende ein Reh überfahren. Das Reh ist tot und die Front sowie der Kühler meines Opels leider auch. Sonst ist aber niemandem was passiert. Ich habe für dieses Auto nur eine Haftpflichtversicherung, da es wirklich schon ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat. Nun meine Frage.
Muss ich den Unfall trotzdem meiner Versicherung melden? Und kann es sein, dass ich deshalb hochgestuft werde? Übrigens habe ich natürlich die Polizei informiert und auch der Jäger war vor Ort und hat alles bestätigt und dokumentiert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@aspergius schrieb am 15. September 2019 um 10:25:59 Uhr:


Wie ist das eigentlich bei Wildunfällen? Wer ist schuld und wer bezahlt welchen Schaden? Ein interessantes Thema.

Hallo,
Ist doch gaaaanz einfach...
Der Jagdausübungsbrechtigte bezahlt den Schaden am PKWund die Hinterbliebenenrente an die Rehfamilie...
Ist natürlich Beides absoluter Quatsch!!!

Zunächst kommt es darauf an, wie der Wildunfall definiert wird. Dann, um welche Art Tier es sich handelt, also Wildtier oder Haustier und dann wird auch oft zw. Niederwild, Haarwild und Nutztier, bzw. Haustier unterschieden. Damit ist spätestens hier das Füllhorn der rechtlich divers zu betrachtenden Möglichkeiten, ausgegossen.
Bei einem direkten Unfall mit Haarwild zahlt die Teilkasko. Entscheidend ist der Vertragstext, welche Tiere genau darunter zu verstehen sind und vom Versicherungsschutz umfasst werden.
Ein indirekter Unfall liegt vor, wenn z.B. einem Hasen ausgewichen wird und es dabei zu ein Kollision mit dem Gegenverkehr kommt. Die Teil-Kasko-Versicherung kann hier die Leistung verweigern, wenn 1. vertraglich Kleintiere (auch wenn Haarwild) ausgeschlossen worden sind und 2. wenn der Geschädigte keine Kollision erlitten hat., o. 3. der Schaden durch Tierkollision deutlich geringer, als der Ausweichschaden gewesen wäre.
Aber selbst wenn, muss der Geschädigte die Kollision nachweisen. (Spuren am Fahrzeug, verletztes o. getötetes Tier.... .
Allein die Behauptung: " Da stand ein Hirsch auf der Strasse, deshalb bin ich in den Gegenverkehr gefahren", reicht nicht aus, zumal, wenn zudem niemand anderes das Tier gesehen hat. (Bezeugung)
Die Vollkasko übernimmt i.d.R. alle Fahrzeugschäden unabhängig von Art und Größe des schädigenden Tieres.
(Ein Geschädigter verlangte von der VK einen neuen Reifen, da er einen Igel überfahren hatte und "dadurch" einen Reifenschaden erlitten hatte. ----> abgelehnt!
Im Versicherungsvertrag ist auch festgelegt, ob der Wildunfall bei überwiegendem Unverschulden des Fahrzeugführers zu einer Rückstufung in dem Schadensrabatt führt. I.d. R. findet die Rückstufung keine Anwendung. Entscheidend ist aber auch hier der Einzelfall und der Vertragstext.

Haus- und Nutztierunfälle werden über die Tierhalterhaftpflicht (z.B. Hund, Pferd , Schaf...)abgedeckt (Halterhaftung), welche ggf. auch die Nutztierhaftpflicht umfasst, abgedeckt.
VK zahlt aber auch hier alle Schäden.

So, mal auf die Schnelle.

Gruss vom Asphalthoppler

Ach so, zu erwähnen wäre auch, dass auch bei einem Wildunfall Haftungsansprüche an den verunfallten Fahrzeugführer gestellt werden können. Bspw., wenn durch Ausweichmanöver Sachen beschädigt werden ( anderes KFZ, Baum, Zaun...), denn im Gegensatz zu einem Wildtier hat ein Baum i.d.R. einen Besitzer/ Eigentümer, welcher sich hier zumeist über den Grundbesitz definiert.

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Förster kommt von Forst, also Wald und somit ist der Förster für die Bäume zuständig. Mit dem Wild im Wald hat er nichts zu tun und somit ist es ihm auch egal wenn man ein Reh überfährt.

Um die Tiere kümmert sich der Jagdausübungsberechtigte, oder kurz Jäger. Von ihm bekommst Du Deine Bescheinigung für den Unfall und ihm gehört hinterher das Reh. Allerdings wird das meistens entsorgt, denn ein überfahrenes Reh mag niemand essen. Wenn die Eingeweide geplatzt sind schmeckt das nicht mehr so lecker.

Schadenersatz Ansprüche gibt es nicht weil, solange das Reh lebt gehört es dem Jäger ja nicht. Erst wenn er ein Tier schießt und in Besitz nimmt gehört es ihm. Wenn Du in Deinem Fall das überfahrene Reh in den Kofferraum packst ist das Jagdwilderei. Wenn Du ein geschossenes Wild im Wald mitnimmst das der Jäger kurz abgelegt hat wäre das Diebstahl.

Förster und Jäger können natürlich auch eine Person sein.

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 17. September 2019 um 11:12:59 Uhr:


Förster kommt von Forst, also Wald und somit ist der Förster für die Bäume zuständig. Mit dem Wild im Wald hat er nichts zu tun und somit ist es ihm auch egal wenn man ein Reh überfährt.

Bedeutet das, daaa ich den Förster gar nicht anrufen soll, wenn ich ein Reh überfahren? Stattdessen die Polizei?

Wenn Du durch den Wald fährst dann weißt Du im Normallfall ja nicht wer der Jagdpächter ist. Dafür hat die Polizei eine Liste und gibt Dir dann den Namen.

Den Förster brauchst Du nur wenn Du einen Baum beschädigt hast.

Aha... der Förster kümmert sich also nur um Bäume.... tztztz....

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6rster?wprov=sfti1

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Dennoch ist im Falle eines Wildunfalls nicht der Förster, sondern der Jagdpächter der richtige Ansprechpartner. Gilt vor allem, wenn das Wild nur verletzt wurde und wieder in den Wald geflüchtet ist. Dann wird sich nämlich der Jagdpächter nach Möglichkeit sofort aud die Suche nach dem verletztem Tier machen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. September 2019 um 10:30:48 Uhr:



Wer soll denn geschädigt sein?
Der Förster?

Das arme Bambi, das nun ohne Mutter aufwachsen muss... *heulsmiley*

Hallo,
nunja... wenn mir solch Unfall passieren würde, würde ich neben der Polizei auch das nächstgelegene Forstamtanrufen, egal, ob die zuständig sind oder nicht. Die Telefonnummer spuckt mir mein Handy aus, den Namen des Jagdberechtigten nicht. Zudem muss diese Person keinesfalls ihren Wohnsitz im näheren Umfeld des Jagdgebietes haben.
Vermutlich wird auch das zuständige Polizeirevier keine Infos zu den Pachtverhältnissen haben und auch den nächst erreichbaren Förster herbeirufen können.

Gruss vom Asphalthoppler

Die Pächter sind bei der Polizei registriert.

Wenn der Förster zufällig einen Jagdschein hat kann er immer noch nichts machen weil es nicht sein Revier ist. Wenn er mit Jagdschein im fremden Revier ein Tier tötet wäre es also Wilderei und ohne Jagdschein kommt noch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dazu. Außerdem stellt nur der Jäger die Bestätigung für die Versicherung aus. Also glaube es mir, der Förster macht da gar nichts. Ruf die Polizei an und die sagen Dir was zu tun ist.

Wenn der Jäger nicht nahe bei seinem Revier wohnt ist das sein Problem. Kommen muss er trotzdem, auch morgends um 3 Uhr ...

Ich hatte bisher zwei Wildunfälle, bei denen ich keinen Förster oder Jagdausübungsberechtigten gesehen habe. Beides Male habe ich die Polizei angerufen, einen Wildunfall gemeldet und es reichte in beiden Fällen aus, dass die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Ich hätte auch ehrlich gesagt nicht dran gedacht, das Forstamt anzurufen.

Bei dem zweiten Wildunfall war es sogar noch etwas komplizierter: Mir ist eine Wildschweinerotte vor ein Feuerwehrauto gelaufen und die letzte Wutz war leider zu langsam. Das Ganze ist abends gegen 21.30 Uhr und in etwa 2km Entfernung vom Forsthaus passiert, da wurde kein Förster gerufen - allerdings hätte der viel mehr als "Sau tot" auf dem Jagdhorn zu blasen da vor Ort nicht machen können. Hier hätte ich es auch verstanden, wenn die Polizei über einen Jäger/Förster nachgedacht hätte, falls ich nicht nur das eine Wildschwein erwischt hätte. Aber wie gesagt, da hat sich keiner von der Grüne-Lodenjacken-Fraktion blicken lassen.

Dann hat die Polizei das eben falsch gemacht. Was haben sie denn mit der toten Sau gemacht ?

Schlimmer wird es noch wenn das Tier nur angefahren und nicht tot ist. Dann ist der Jäger der einzige der es suchen und töten darf. In dem Fall muss also der Jäger gerufen werden.

Wen wollt Ihr denn anrufen wenn die Sau nicht aus dem Wald sondern aus dem Maisfeld kommt ? Den örtlichen Bauernverband ?

Ich glaube, dass Du ein wenig auf der falschen Fährte bist, MichaelV12 - vor allem, was einerseits Befugnisse der Förster und andererseits das Vorgehen der Polizei betrifft.

Die Polizei hat über den Dienstweg den Förster benachrichtigt, dass in seinem Beritt ein Wildunfall passiert ist. Das Forstamt hat sich am nächsten Morgen um den Kadaver gekümmert (der Unfall ist zufälligerweise passiert, als ich dort in der Nähe einen Lehrgang in der Forstschule besuchte - und einer der (Motorkettensägen-)Ausbilder ist im zuständigen Forstamt angestellt, so dass ich die Infos aus erster Hand hatte). Da musste weder der Förster noch der Jäger ausrücken - noch dazu gehört das Gelände, durch welches die Straße führte, auf der einen Seite zu einem US-Truppenübungsplatz, so dass hier vielleicht auch der U.S. Ranger-Service hätte gerufen werden müssen...

Zum anderen ist es so, dass Polizisten (zumindest in Hessen) im Rahmen ihrer Ausbildung auch lernen, wie ein Gnadenschuß bei Tieren - auch bei Wildtieren - zu setzen ist. Sie haben nicht nur das Recht, sondern eben auch die Pflicht, im Notfall die verletzten Tiere möglichst schonend zu töten. Von daher ist die Behauptung, dass dies nur ein Jäger (bzw. der Jagdpächter) dürfe, aus meiner Sicht falsch. Vielleicht könnte da aber ein Polizist mal Licht ins Dunkel bringen...

Und zu Deinem Beispiel mit dem Wildschwein aus dem Maisfeld und dem Bauernverband - genau deshalb interessiert mich das Forstamt nicht, sondern ich melde meinen Wildschaden einzig und allein der Polizei.

Ich habe auch schon gehört, dass die Polizei das gemacht hat. Allerdings unter merkwürdigen Begründungen wie Gefahrenabwehr weil die Sau dann noch Menschen hätte angreifen können. Aber ich bleibe dabei, dass die Polizei das nicht darf, will mich hier aber auch nicht streiten.

Drum streiten auf keinen Fall - ich hab mal einem anderen Mitglied, der (afaik) Polizist ist, eine PN geschrieben, vielleicht kann der Licht ins Dunkel bringen.

Ja ich glaube, die Polizei hat das Recht, einem verletzten Tier, welches nicht mehr flüchtet, den Gnadenschuss zu geben. Sie haben auf jeden Fall auch das Recht, ein Tier, welches sich auf der falschen Seite eines Wildschutzzaunes (wie auch immer es dahin gekommen war) zur Abwehr einer Gefahr zu erschiessen. Dafür wurde dann extra die MP aus der Dienststelle mitgenommen.

Die Polizei wird aber kein verletztes Tier im Wald oder Maisfeld suchen gehen.

Bei meinem Wildunfall (1 km vor dem Wohnort) habe ich erst versucht den Jagdpächter zu erreichen. Man kennt sich auf dem Dorfe. Als das nicht gelang, habe ich die Polizei gerufen, die wiederum nochmals versuchte den Jagdpächter zu erreichen. Da das auch nicht erfolgreich war, wurde die Stelle, wo das Tier ein paar Meter neben der Strasse lag, mit Sprühfarbe auf der Strasse markiert, damit der Jagdpächter den Kadaver am nächsten Tag
entsorgen konnte. Ein Förster hatte damit nichts zu tun.

Die GdP hat dazu eine Richtlinie raus gegeben.

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf

Etwas ähliches gab es auch mal vom Jagdverband. Das finde ich aber gerade bicht mehr.

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