Wildunfall
Hallo,
ich habe am Wochenende ein Reh überfahren. Das Reh ist tot und die Front sowie der Kühler meines Opels leider auch. Sonst ist aber niemandem was passiert. Ich habe für dieses Auto nur eine Haftpflichtversicherung, da es wirklich schon ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat. Nun meine Frage.
Muss ich den Unfall trotzdem meiner Versicherung melden? Und kann es sein, dass ich deshalb hochgestuft werde? Übrigens habe ich natürlich die Polizei informiert und auch der Jäger war vor Ort und hat alles bestätigt und dokumentiert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@aspergius schrieb am 15. September 2019 um 10:25:59 Uhr:
Wie ist das eigentlich bei Wildunfällen? Wer ist schuld und wer bezahlt welchen Schaden? Ein interessantes Thema.
Hallo,
Ist doch gaaaanz einfach...
Der Jagdausübungsbrechtigte bezahlt den Schaden am PKWund die Hinterbliebenenrente an die Rehfamilie...
Ist natürlich Beides absoluter Quatsch!!!
Zunächst kommt es darauf an, wie der Wildunfall definiert wird. Dann, um welche Art Tier es sich handelt, also Wildtier oder Haustier und dann wird auch oft zw. Niederwild, Haarwild und Nutztier, bzw. Haustier unterschieden. Damit ist spätestens hier das Füllhorn der rechtlich divers zu betrachtenden Möglichkeiten, ausgegossen.
Bei einem direkten Unfall mit Haarwild zahlt die Teilkasko. Entscheidend ist der Vertragstext, welche Tiere genau darunter zu verstehen sind und vom Versicherungsschutz umfasst werden.
Ein indirekter Unfall liegt vor, wenn z.B. einem Hasen ausgewichen wird und es dabei zu ein Kollision mit dem Gegenverkehr kommt. Die Teil-Kasko-Versicherung kann hier die Leistung verweigern, wenn 1. vertraglich Kleintiere (auch wenn Haarwild) ausgeschlossen worden sind und 2. wenn der Geschädigte keine Kollision erlitten hat., o. 3. der Schaden durch Tierkollision deutlich geringer, als der Ausweichschaden gewesen wäre.
Aber selbst wenn, muss der Geschädigte die Kollision nachweisen. (Spuren am Fahrzeug, verletztes o. getötetes Tier.... .
Allein die Behauptung: " Da stand ein Hirsch auf der Strasse, deshalb bin ich in den Gegenverkehr gefahren", reicht nicht aus, zumal, wenn zudem niemand anderes das Tier gesehen hat. (Bezeugung)
Die Vollkasko übernimmt i.d.R. alle Fahrzeugschäden unabhängig von Art und Größe des schädigenden Tieres.
(Ein Geschädigter verlangte von der VK einen neuen Reifen, da er einen Igel überfahren hatte und "dadurch" einen Reifenschaden erlitten hatte. ----> abgelehnt!
Im Versicherungsvertrag ist auch festgelegt, ob der Wildunfall bei überwiegendem Unverschulden des Fahrzeugführers zu einer Rückstufung in dem Schadensrabatt führt. I.d. R. findet die Rückstufung keine Anwendung. Entscheidend ist aber auch hier der Einzelfall und der Vertragstext.
Haus- und Nutztierunfälle werden über die Tierhalterhaftpflicht (z.B. Hund, Pferd , Schaf...)abgedeckt (Halterhaftung), welche ggf. auch die Nutztierhaftpflicht umfasst, abgedeckt.
VK zahlt aber auch hier alle Schäden.
So, mal auf die Schnelle.
Gruss vom Asphalthoppler
Ach so, zu erwähnen wäre auch, dass auch bei einem Wildunfall Haftungsansprüche an den verunfallten Fahrzeugführer gestellt werden können. Bspw., wenn durch Ausweichmanöver Sachen beschädigt werden ( anderes KFZ, Baum, Zaun...), denn im Gegensatz zu einem Wildtier hat ein Baum i.d.R. einen Besitzer/ Eigentümer, welcher sich hier zumeist über den Grundbesitz definiert.
31 Antworten
In der Praxis bleibt aber die Empfehlung an den unfallbeteiligten Fahrzeugführer:
Unfallstelle absichern und die 110 anrufen. Die kümmern sich, die haben öfter mit sowas zu tun.
Wer den zuständigen Jagdausübungsberechtigten kennt kann natürlich auch diesen direkt anrufen, auch so erfüllt er seine Pflichten als Unfallbeteiligter.
Wildunfall (Reh) morgens um viertel vor 6.
Polizei angerufen. Reh schwer verletzt, lebt noch.
Polizei kommt und ruft Förster/Jäger an.
Der hat keine Lust, so früh aufzustehen und sagt der Polizei, sie sollen es abschiessen.
Polizei hat es dann erledigt.