Wildunfall ohne richtigen Vertrag
Hallo,
habe ein großes Problem. Ich habe mir letzte Woche ein anderes Auto gekauft und über die Deckungskarte meiner Versicherung angemeldet. Wegen dem neuen Vertrag war ich noch am verhandeln, bzw. hatte ich meiner Versicherung günstigere Angebote anderer Versicherer vorgelegt, mit der Frage ob sie am Preis noch was machen können. (Eine andere Vers. war 160 € günstiger)
Meine Eckdaten ware: Vollkasko mit 300 € SB, Teilkasko mit 150 € SB.
Nach dem alten Vertrag hatte ich nur Haftpflicht mit Teilkasko ohne SB.
Gestern abend ist es dann passiert: auf der Landstraße springt mir ein Hase vors Auto. 🙁 Vorne ist nicht viel zu sehen, aber der Kühler läuft aus. 🙁 Ich habe zur Sicherheit alles von der Polizei aufnehmen lassen.
Frage: Wie bin ich jetzt versichert ???
Nur Haftpflicht über Deckungskarte ?
Oder gilt weiterhin der alte Vertrag ?
Ich hatte bei der Versicherung bisher nur die Daten für den neuen Vertrag angegeben aber noch nichts unterschrieben, weil ich ja evtl. wechseln wollte.
Ich rufe jetzt gleich nochmal an, würde mich aber über andere Meinungen freuen, insbesondere, wenn sie sich weigern sollten, den Schaden zu regulieren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Markus V
Zitat:
werde ich wohl eine gewisse Kulanz erwarten dürfen. Falls nicht, können sie gleich sämtliche Versicherungen von mir kündigen.
😁 Du erwartest ganz selbstverständlich Kulanz für deinen Fehler bei einer Versicherung die der du gerade mit mit einem Vertragswechsel drohst?
1.Verhandelt man solche Sachen wie die Prämie vor der Anmeldung des Neuen und holt sich dann die Deckungszusage der Versicherung die dann auch das die Prämie einschiebt.
2.Kann man sich die Kasko schon auf der Deckungskarte zusichern lassen,zumindest war das bei allen meinen bisherigen Fahrzeugen der Fall.
Viel Spass beim Verhandeln,nur dürfte eines sicher sein.Mit Druck wird man da wohl nicht viel durchsetzen können.Die paar Euro Prämien deiner Versicherung fallen in deren Bilanzen nicht ins Gewicht,mit kompletter Kündigung aller Verträge schadest du bestenfalls deinem Versicherungsvertreter.Nur ob der sich für dich einsetzt wenn er eh davon ausgehen muß das du mittelfristig auch deine anderen Versicherungen kündigen wirst wenn du mal mit dem Auto woanderst bist?
Es ist eben ein Kreuz mit fehlenden Kreuzen oder welchen an der falschen Stelle.😁
27 Antworten
Ob gewonnen oder verloren kann hier niemand sagen, auch wenn das manche Teilnehmer hier so hinstellen 🙄
Viele Versicherungen haben in der vorläufigen Deckung auch eine Kaskoversicherung mit drin.
Ich hatte genau das selbe Problem. Auto gekauft und angemeldet, ein paar Tage später ist ein Reh vors Auto gesprungen. Bis dahin hatte ich noch rein gar nichts unterschrieben gehabt. Resultat war, die Versicherung hat anstandslos alles bezahlt!
Hast Du mit der Deckungskarte keinen Schrieb bekommen? Dort könnte stehen was in der vorläufigen Deckung enthalten ist (Haftpflicht, Teil-, oder Vollkasko), ansonsten mal die Versicherungsbedingungen der Versicherung durchlesen.
Grüße
Ein letzter Link vor der Nachtruhe: http://verkehrsanwaelte.de/allgemein_doppelkarte_mit_vollkasko.html
Ansonsten danke ich denjenigen, die mir ernsthaft helfen wollten und melde mich wieder, wenn ich bei der Versicherung war.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass der Schaden von der Polizei auf ca. 500 € geschätzt wurde. Die Jahresprämie läge beim doppelten.
Der gesunde Menschenverstand sagt eigentlich: lieber einmal 500 bezahlen als auf jährlich 1000 zu verzichten.
Aber genaueres weiß ich natürlich erst wenn der Gutachter da war...
Dieses Urteil wird dir keinesfalls helfen. Du hast nur einen minimalen Teil aus der Uteilsbegründung gelesen, hier steht es etwas ausführlicher:
http://www.finanztip.de/.../...cherung-vorlaeufiger-deckungsschutz.htm
Daher auch mein Hinweis in meinem Beitrag, dass bei einer Teilkasko im Vorvertrag evtl. noch Möglichkeiten bestanden hätten, weil du damit hättest argumentieren können, dass du selbstverständlich das neue Fahrzeug zu den gleichen Bedingungen versichern wolltest.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von Markus V
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass der Schaden von der Polizei auf ca. 500 € geschätzt wurde. Die Jahresprämie läge beim doppelten.
Der gesunde Menschenverstand sagt eigentlich: lieber einmal 500 bezahlen als auf jährlich 1000 zu verzichten.
Aber genaueres weiß ich natürlich erst wenn der Gutachter da war...
Mein Verstand sagt mir was anderes.Du schließt eine TK für 1000 Euro ab? Alle Wetter-bei wem denn! Und zweitens-siehe Signatur- morgen steht ein Rehlein auf der Straße..... Und drittens-was die Polizei so schätzt???
Wildschaden ist Teilkasko,du wirst nicht hochgestuft und hast in aller Regel eine recht geringe SB
Alex.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Markus V
Der gesunde Menschenverstand sagt eigentlich: lieber einmal 500 bezahlen als auf jährlich 1000 zu verzichten
Der gesunde Menschenverstand fragt sich bei dieser Aussage was du eigentlich willst.Auf der einen Seite ist dir die Prämie für eine Kasko zu teuer aber auf der anderen Seite soll die Kasko ganz selbstverständlich zahlen weil du jetzt gerade mal einen Schaden hast,selbst wenn keine vertragliche Zusage besteht?
Noch wa zu deinem deinem Link.
1.Sind Gerichte ausserhalb des Saarlandes wohl nicht daran gebunden was die so urteilen
2.Wäre es interessant ob dieses Urteil tatsächlich rechtskräftig wurde,bei schnellem Suchen habe ich nichts dazu gefunden was wesentlich neuer als dieses Urteil ist.Hat sich wohl später keiner mehr erfolgreich darauf berufen können?
3.Ging es in dem Urteil ja darum das der Kläger telefonisch ausdrücklich Kaskoschutz wünschte und das beweisen konnte.Wie das Urteil sonst ausgefallen wäre?
Aber mal genau nachgedacht,wie würden wohl die Prämien steigen wenn man mit der Deckungskarte automatisch Vollkasko hätte?Da wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Man sollte Einzelfallurteile eben nicht verallgemeinern sondern genau prüfen ob der eigene Fall dazu exakt passt.
So ganz verstehe ich die Problematik nicht. Für die Neuzulasssung eines Fahrzeugs brauche ich eine eVB (elektron. Versicherungsbestätigung).
Wenn ein Versicherer (oder Agent) diese ausstellt, dann ist neben der Frage nach dem VN auch eine Frage nach dem Deckungsumfang zu beantworten.
Dort wird angegeben, ob auch VK bzw. TK eingeschlossen werden soll.
Und damit ist das Thema zunächst durch. Ich kenne keinen seriösen Versicherer, der sich nicht an diese eVB-Angaben hält.
Bindend ist natürlich der nach Zulassung eingereichte Antrag, der von der o.a. eVB-Angabe abweichen kann weil der Versicherungsnehmer sich plötzlich alles anders überlegt hat...
Zitat:
Original geschrieben von semataui
So ganz verstehe ich die Problematik nicht. Für die Neuzulasssung eines Fahrzeugs brauche ich eine eVB (elektron. Versicherungsbestätigung).
Wenn ein Versicherer (oder Agent) diese ausstellt, dann ist neben der Frage nach dem VN auch eine Frage nach dem Deckungsumfang zu beantworten.
Dort wird angegeben, ob auch VK bzw. TK eingeschlossen werden soll.Und damit ist das Thema zunächst durch. Ich kenne keinen seriösen Versicherer, der sich nicht an diese eVB-Angaben hält.
Bindend ist natürlich der nach Zulassung eingereichte Antrag, der von der o.a. eVB-Angabe abweichen kann weil der Versicherungsnehmer sich plötzlich alles anders überlegt hat...
Genauso ist es! Das hat mich auch schon stark gewundert.
Vor Erhalten einer Deckungskarte wird das Fahrzeug, der VN und die gewünschte Deckung erfasst.
MFG
Sévo
Zitat:
Original geschrieben von Markus V
Der gesunde Menschenverstand sagt eigentlich: lieber einmal 500 bezahlen als auf jährlich 1000 zu verzichten.
Aber genaueres weiß ich natürlich erst wenn der Gutachter da war...
1.000,- im Jahr für eine Teilkaskoversicherung??? 🙄
Grüße
Abwarten, der Vertreter entscheidet nicht über Versicherungsschutz.
Von der Zentrale kam ja direkt per Fax die Bestätigung.
Ich habe darauf bestanden, das direkt zu klären, nachdem ich schon einmal vertröstet wurde und am Samstag stundenlang in der Schadens-Hotline hing.
Der Vertrag wurde auf das Zulassungsdatum zurückdatiert und von beiden Seiten unterschrieben.
Also rechtlich alles in trockenen Tüchern.
Da hast du richtig Schwein gehabt,aber schön das es gut abgelaufen ist.😉 Ob die billiger Versicherung auch so Kulant gewesen wäre?
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ob die billiger Versicherung auch so Kulant gewesen wäre?
Wenn TK-Deckung ab Deckungskarte bestanden hat, hat das nichts mit Kulanz zu tun, sondern die müssen einfach bezahlen.
Grüße