Wildunfall - Haftpflicht melden?

Hallo zusammen, hatte gerade einen Wildunfall und bin jetzt zu Haus
Polizei hat alles aufgenommen und so. Alles halb so wild (haha)

Jetzt meinte die Polizei “rufen sie morgen bei der Versicherung an” ich nur so “hab ja eh nur ne Haftpflicht, die zahlen nichts” - die wieder “ja bitte trotzdem anrufen und schaden melden”

Wieso sollte ich das tun? Bin dezent verwirrt? Kann das jemand bestätigen?

13 Antworten

Wenn Bäume, Pfosten oder das Bankett beschädigt wurden oder Flüssigkeiten ausgelaufen sind, dann können Fremd- und/pder Umweltschäden entstanden sein. Melden sollte man sowas dann schon.

Okay. Hmmm also mir ist jetzt nichts bekannt außer dass das wild nicht mehr lebt.

Ich mein ich werds melden wenn sie es sagen, aber es macht für mich keinen wirklichen Sinn. Außer dass die mich vllt hochstufen für etwas wo ich nichtmal Geld für bekomme. Aber gut

Polizeiliche Tipps zur zivilrechtlichen Abwicklung von Unfallschäden scheinen generell keine hohe Trefferquote zu haben 🙁

Ja, ich mein sie waren super nett und meinten es nur gut. Aber naja… finde halt nur Sachen zu Teilkasko und co. Da verstehe ich das ja. Zur Haftpflicht wird nichts gesagt

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Ist doch echt keine Arbeit die Versicherung eben in Kenntnis zu setzen. Geht meist sogar per Mail.
Berlin-Paul hat das schon richtig erläutert.

Es geht dem TE ja nicht ums Melden sondern darum, dass seine Haftpflicht irgendwas zahlt und er zurückgestuft wird.

Eine Haftpflicht zahlt nicht leichtfertig und sitzt bei solchen Sachen durchaus im gleichen Boot mit ihrem Versicherungsnehmer. Sie wehrt in beiderseitigem Interesse unberechtigte Ansprüche ab (quasi eine „Rechtsschutz light“) und zahlt nur, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn sie also zahlen muss und dich hochstuft, dann gab auch wirklich was zu begleichen.

Auch wenn eine Haftpflicht-Zahlung in diesem Fall unwahrscheinlich ist - eine kurze Meldung lässt dich einfach besser schlafen.

Nur um das aufzulösen: hab es gemeldet und die Versicherung hat mich ausgelacht und meinte ich muss das nicht melden, weil die eh nicht zahlen 😁 Zitat: “Ich glaube nicht, dass das reh Schadensersatzansprüche stellt” und hat sich verabschiedet

Das bestätigt die fehlende Fachausbildung der Hotlinebildschirmableser.:innen:und:Außen. Ohne TK besteht natürlich kein Anspruch des VN bzgl. des Schadens am eigenen Pkw. Der Straßenbaulastträger kann jedoch Ansprüche gegen die HP haben. Ich würde an deiner Stelle per mail eine Schadenmeldung einreichen und die Versicherung wird dann in einer für diech nachweisbaren Form (mail/Brief) in irgendeiner Weise reagieren. Erst damit wäre man dann auf der sicheren Seite.

Wenn man jetzt schon Schaden melden soll, obwohl es keinen gibt, ist die Hotline noch mehr überlastet. Gem. AKB ist ein Schaden i.d.R. innerhalb von 7 Tagen zu melden. Da hier offensichtlich kein Schaden in der HP vorliegt, Brauch ich den auch nicht melden. Sollte jetzt irgendeiner Ansprüche an die Versicherung stellen, wird die sich eh bei mir melden

Bilder vom Schadenort und vom Fahrzeug sowie nähere Angaben zum Hergang hat der TE nicht mitgeteilt. Also kann man sich da nicht sicher sein wenn man keine Meldung nachweisbar abgibt. Reine Vorsorge für die Unwägbarkeiten des Lebens. 😉

Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. März 2024 um 14:23:17 Uhr:


Sollte jetzt irgendeiner Ansprüche an die Versicherung stellen, wird die sich eh bei mir melden

Und genau dann sollte dieser Anspruch bei der Versicherung nicht auf ein Nichts treffen, sondern auf ein Etwas zum Zuordnen, das der Versicherungsnehmer vorher mitgeteilt hat.

Ja aber mehr als ein Lachen hab ich nicht bekommen. Ich werde denen jetzt wohl kaum hinterherlaufen und drauf bestehen… naja für mich ist die Sache geklärt

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