Wildschaden - Wertminderung
Hallo zusammen,
ich fahre eine Passat 3c Variant 2.0 TDI 125kw Sportsline EZ 05/2007 welcher über eine Ballon - Finanzierung finanziert ist. Nun musste es kommen wie es kommen musste 3 Monate vor Laufzeitende habe ich einen Wildschaden. Der Gutachter meiner Versicherung hat sich das Auto bereits angeschaut, Austausch Tür vorne, Tür hinten + Beilackierung Fahrerseite inkl. Nebenarbeiten sind im Gutachten aufgeführt - Reparaturkosten laut Gutachten rund 1900 Euro. Damit ist das Fahrzeug natürlich ein Unfallfahrzeug, auch wenn es in einem VW Autohaus repariert wird.
Was mir im Gutachten fehlt ist das Auflisten des merkantilen Minderwertes. Ist dies normalerweise nicht inklusive so dass ich dies selbst beauftragen müsste, oder sollte dies im Gutachten aufgeführt sein? Die erste Antwort des Gutachters auf eine Mail von mir war nur das es die Versicherung nicht zahlt - was mir bei einem Wildschaden natürlich klar ist... Aber mir wäre die Festlegung durch den Gutachter wichtig - da ich ja nicht weiß was das AH in Abzug bringen möchte und ich das Fahrzeug zum Laufzeitende zurückgeben werde...
Kann vielleicht jemand noch zufällig pi*daumen sagen was die Wertminderung in diesem Fall wäre? Laut Gutachter ist das Fahrzeug ansonsten in einem dem Fahrzeugalter entsprechenden guten Zustand gewesen, Vorschäden gab es nicht.
Gruß,
thle
PS. Falls für die Berechnung der Wertminderung weitere Angaben notwendig sind kann ich die gerne noch liefern
Beste Antwort im Thema
In einem ordnungsgemässen Gutachten ist immer auch auf die Frage der Wertminderung einzugehen.
Entweder ist die Höhe einer Wertminderung anzugeben, wenn keine Wertminderung anfällt ist anzugeben, warum nicht.
Hier wurde vermutlich ein "Kaskogutachten" erstellt - mit eben dem Hintergrund, dass eine evtl. Wertminderung sowieso nicht vom Versicherer zu bezahlen ist.
Bitte einfach den Gutachter, dass er die Wertminderung noch nachträgt - wenn du ihm die Gründe nennst, dann sollte dies kein Problem darstellen - zumindest kann er sie dir mündlich nennen.
Einen Wertminderungsbetrag "Pi mal Daumen" anzugeben ist nicht möglich.
Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle.
Vom Kilometerstand angefangen über den Gesamtzustand des Fahrzeuges weitergehend bis hin zu evtl. Vorschäden usw..
Nicht zu vergessen ist dann noch die regionale Marktsituation für ein solches Fahrzeug.
Deswegen ist hier der Gutachter der richtige Ansprechpartner für dich.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und genau das ist eben dummes Zeug, was der Gutachter da schreibt.
Danke für die Einschätzung, da ich von soetwas überhaupt keine Ahnung habe muss ich natürlich ersteinmal darauf vertrauen was mir der Gutachter mitteilt - gut das es Foren gibt in denen man auch andere fundierte Einschätzungen erhält.
Dann werde ich mich mal überaschen lassen bei der Rückgabe und werde berichten wie es ausging.
Der suchte wohl nur eine Ausrede warum er im Kaskogutachten keine Wertminderung angegeben hat.
Bei Kaskogutachten ermittel ich auch keine, allerdings steht im Gutachten dann auch der Verweis auf die Versicherungsbedingungen und dass keine ermittelt wurde da eh nicht gezahlt wird. Letztlich ist die Versicherung der Auftraggeber und nicht der Fahrzeugbesitzer.
Dass ein merkantiler Minderwert auch auftritt ohne dass geschweisst werden muss ist klar, es heißt ja daher merkantiler Minderwert und kein technischer Minderwert. Auch der Schaden muss beim Verkauf angegeben werden. Ist aber trotzdem für eine Kaskoversicherung uninteressant.
So - wie versprochen die Rückmeldung wie es ausging - hat leider etwas gedauert, da sich die Endabrechnung ziemlich hingezogen hat, so dass ich zuletzt noch eine Mahnung an das AH geschickt hab, damit sich da etwas tut.
Bis auf die Verzögerung mit der Endabrechnung ist alles ziemlich professionell abgelaufen. Ich habe den Passat nach Terminvereinbarung beim AH vorgeführt und er wurde von einem Gutachter begutachtet. Dieser hat sich das Auto angeschaut, Fotos gemacht und auch auf der Hebebühne begutachtet, den im AH reparierten Wildschaden (Austausch Tür vorne/hinten + Lackierung Fahrerseite) habe ich natürlich angegeben. Das Auto hatte ich vorher noch bei einem Aufbereiter aufbereiten lassen, der Gutachter war begeistert und meinte das die wenigsten Fahrzeuge in einem solch guten Zustand abgegeben werden, auf die Frage ob der Wildschaden dazu führen wird, das ich noch etwas zahlen müsste verneinte er, da das Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wurde. Auch die vorhandenen Steinschläge an der Stoßstange und Motorhaube führten nicht zu einer Zahlung meinerseits, so dass ich aufgrund der weniger gefahrenen Kilometer noch etwas ausbezahlt bekommen habe.
So weit so gut alles gelaufen...
Danke für die Rückmeldung 🙂