wildschaden / versicherung übernimmt gutachterkosten nicht

hallo ,

folgender fall :

hatte einen wildschaden auf der autobahn ...
konnte dem reh noch ein wenig ausweichen, trotzdem hab ich es noch gestriffen und es enstand
ein schaden in höhe von ca. eur 1800,-.
war auf dem weg in den urlaub
und meldete den schaden sofort bei der polizei, die mir auch einen unfallbericht erstellten "wildunfall".
nächster schritt anruf bei der versicherung und schaden gemeldet. die sagten mir in eine werkstatt
fahren - schaden schätzen lassen und nochmal melden. als ich wieder zuhause war fuhr ich in die werkstatt und die sagten mir dies solle sich ein gutachter anschauen. also fuhr ich zum gutachter , der sendete mir das gutachten innerhalb kurzer zeit mit einer rechnung von eur 331,-. . nun ging ich zur zweigstelle meiner versicherung und legte alle dokumente ( polizeibericht, gutachten ) vor und fragte wie ich jetzt weiter vorzugehen hätte ? man rief die zentrale an und gab mir sofort ein ok den schaden auf abtretung in einer werkstatt zu beheben.
allerdings sei ich mit dem gutachter etwas voreilig gewesen, da in der regel die versicherung den gutachter vorgeben würde. wir verblieben so , das man ein gutes wort in bezug auf die rg. des gutachters für mich einlegen würde !! der schaden ist mittlerweile behoben, die abtretung unterschrieben, die sb in der werkstatt bezahlt !! jetzt auf einmal bekomme ich post von der versicherung das sie mir den betrag abzüglich verbringungskosten, abzgl 13% ersatzteilaufschlag, abzgl. sb, abz. mwst. überwiesen hätten. ok das wir wohl ein missverständniss gewesen sein und ih denke dass ich das klären kann, aber ausserdem ist die versicherung jetzt nicht bereit mir die gutachterkosten in höhe von eur 331,- zu bezahlen. gemäss versicherungsbedingungen bin ich weisungsgebunden und muss den gutachter nehmen der mir vorgeschrieben wird !! bleib ich jetzt komplett auf den kosten sitzen ??
wie ist eure meinung , bzw. wie seht ihr das ??
danke

10 Antworten

Die Versicherung wollte einen (kostenfreien) Kostenvoranschlag.

Anders als bei Haftpflichtschäden kann der Versicherte bei einem Kaskoschaden keinen Gutachter beauftragen. Dies macht die Versicherung.
Die Werkstatt hat den (kostenpflichtigen) Gutachter empfohlen und hätte es besser wissen müssen.
Die dadurch verursachten Kosten gehen somit leider auf Deine Kappe.

Die Versicherung muss die ortsüblichen Reparaturkosten bezahlen.
Mehrwertsteuer nur soweit angefallen und durch Rechnung nachgewiesen. (Obergrenze auch hier die ortsüblichen Kosten).
Die Verbringungskosten sind in aller Regel Sache eines Schutzbriefes und nicht der Kasko.

Zur Werkstatt:
Sie hat Dir erstens unnötige Gutachterkosten verursacht und hätte das besser wissen müssen, zweitens scheint Sie über Preis abgerechnet zu haben und scheint auch sonst nicht viel Ahnung im Umgang mit Versicherungen zu haben.
Ich würde mit denen ein ernsthaftes Wort reden, ersten die Reparaturkosten monieren und zweitens bezüglich der Gutachterkosten eine Kostenbeteiligung fordern.
Hilft Freundlichkeit nicht weiter, so drohe mit einer Beschwerde bei der lokalen Handwerkskammer.

aber wird nicht ab eur 1250,- sowieso ein gutachter
bauftragt ? dann hätte die versicherung doch auch kosten am bein gehabt - oder nicht ??

zur werkstatt :
den gutachter hab ich mir ausgesucht - ( habe aber keine verbindung oder sonstiges zu ihm) der nächstmögliche wurde genommen
die werkstatt hat unter gutachten abgrerechnet !

Alte deutsche Weisheit:
Wer zahlt schafft an.

Bei einem Schaden von 1.800 EUR muss keinesfalls zwingend ein Gutachter beauftragt werden.
Letztendlich war der Vorschlag auf Basis eines Kostenvoranschlages den Wagen zur Reparatur freizugeben sogar ein Vertrauensbeweis Deiner Versicherung an Dich.

Das Problem liegt hier nach Sachlage eindeutig bei der Werkstatt. Die hat mehrfach über die Stränge geschlagen und die Versicherung hat erst dann die Bremse gezogen.

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Wie madcruiser schon sagt - die Versicherung wollte kein Gutachten und muss es in diesem Fall streng genommen überhaupt nicht bezahlen. Sie hätte, falls sie doch nach dem Kostenvoranschlag noch ein Gutachten hätte anfertigen lassen wollen, den Gutachter selbst aussuchen können. Der wäre mit Sicherheit deutlich günstiger ausgefallen. Alleine die Gutachterkosten erscheinen mir schon unverschämt hoch.

Der Tip mit dem Gutachter kam von der Werkstatt und ist bei einem Kaskoschaden grundsätzlich falsch, d.h. die Werkstatt hätte das Wissen müssen.

Die Gutachterkosten erscheinen mir nicht überhöht.

Es gibt zentrale Datenbanken (die die ganze Branche nutzt) und daraus gehen Ersatzteilpriese hervor. Insofern sind überteuerte Ersatzteilkosten relativ leicht und objektiv festzustellen.
Beim Lackieren gibt es u.U. den sogenannten Alt für Neuabzug. Vielleicht wurde hier ein Abzug vorgenommen?

Insgesamt macht mich stutzig, dass die Versicherung keine Mehrwertsteuer ersetzen will.
Wenn eine Abtretung unterchrieben wurde, legt die Werkstatt der Versicherung die Rechnung vor und bekommt die incl. USt abzgl. SB ersetzt.

Du schreibst dagegen, dass die Versicherung Dir überwiesen hat.
Das passt nicht zusammen.

Kannst Du das nochmal klarstellen?
Hast Du vielleicht die Werkstatt vollständig bezahlt,
der Versicherung keine Rechnung vorgelegt (und dann zu Recht keine USt ersetzt bekommen) und auf Gutachtenbasis abgerechnet?

wie oben erwähnt ist wohl aus versehen der betrag bereits überwiesen worden. das hab ich auch erst am samstag erfahren als der brief der versicherung bei mir ankam. habe aber schon am donnerstag in der werkstatt die abtretung unterschrieben und die sb beszahlt. das war auch so vereinbart mit der versicherung ( abtretung über werkstatt ) k.a warum die jetzt überwiesen haben ...
werd nochmal mit denen sprechen , die muessen sich das geld von mir einfach wiederholen und dann die rg. der werkstatt übernehmen. das dürfte ja kein problem sein. gehe davon aud das es ein missverständniss war .

Da scheint einiges durcheinander gekommen zu sein.
In Anbetracht der zeitlichen Abläufe.

Die Versicherung hat schnell und vermutlich auf Gutachtenbasis abgerechnet.
Sobald die Endabrechnung vorliegt wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit den Rest bekommen.

Rede mit der Versicherung.
Bist Du ein paar Jahre Kunde und hast bislang keinen Schaden, so wird sich in Anbetracht der niedrigeren Kosten mit Sicherheit auch über Kulanz noch etwas zu den Gutachterkosten ergeben.

wär schön wenn es klappen würde .. aber ehrlich gesagt so richtig glaub ich nicht mehr dran. zumal
ich zum jahresende nach 5 jahren die versicherung gewechselt habe.
mal sehen . danke nochmal fuer dein schnelles feedback ...

Dann ist es mit der Kulanz in der Tat schlecht.

Das Vorgehen hängt in diesem Fall Fall stark von den Versicherungsbedingungen ab. Du hast vermutlich noch die AKB aus dem Jahre 1999.

Hier mal die Musterbedingungen des Verbandes (AKB 98)

Zitat:

§ 13 Ersatzleistung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt :
(1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muß, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
(2) Leistungsgrenze ist in allen Fällen der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens.
(3) Rest- und Altteile verbleiben dem Versicherungsnehmer. Sie werden zum Veräußerungswert auf die Ersatzleistung angerechnet.(4) Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs gewährt der Versicherer die nach den Absätzen 1 bis 3 zu berechnende Höchstentschädigung. Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl vermindert sich die Höchstentschädigung jedoch um einen vereinbarten prozentualen Abschlag. § 13 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.
(5) Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer bis zu dem nach den Absätzen 1 bis 3 sich ergebenden Betrag die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung und die hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten. Entsprechendes gilt bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Teilen des Fahrzeugs. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Der Abzug beschränkt sich bei Krafträdern, Personenkraftwagen sowie Omnibussen bis zum Schluß des vierten, bei allen übrigen Fahrzeugen bis zum Schluß des dritten auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahr auf Bereifung, Batterie und Lackierung.
(6) Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Überführungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens und Treibstoff ersetzt der Versicherer nicht. Die Kosten eines Sachverständigen ersetzt der Versicherer nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen von ihm veranlaßt oder mit ihm abgestimmt war.
(7) Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder zur Stelle gebracht, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sie zurückzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden sie Eigentum des Versicherers. Wird das entwendete Fahrzeug in einer Entfernung von in der Luftlinie gerechnet mehr als 50 km von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, so zahlt der Versicherer die Kosten einer Eisenbahnfahrkarte zweiter Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1500 km (Eisenbahnkilometer) vom Standort zu dem dem Fundort nächstgelegenen Bahnhof.
(8) Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes versicherte Fahrzeug und für jeden Schadenfall besonders.
(9) In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Wird ein Rechenspiel mit bis zu drei Varianten.

Da musst Du ich durchbeissen ...

Ohne genaue Kenntnis komme ich zu dem Ergebnis, dass Du die Mehrwertsteuer von der Versicherung nach Vorlage der REchnung ebenfalls erstattet bekommst.

In Anbetracht der Kündigung möchte ich noch bemerken.
Die Versicherung scheint soweit aufgrund der Sachlage erkennbar, korrekt und schnell abgerechnet zu haben. In Anbetracht der Kündigung ist sie somit eine Empfehlung wert.

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