Wildschaden - Teilkasko: einen Anwalt nehmen?
Hallo,
nach einem zusammnstoß mit einem Wildtier übernimmt Teilkasko die Reparaturkosten.
Lohnt sich in dem Fall einen Anwalt zu nehmen, oder wäre es überflüssig?
Konkret - würde die Versicherung die Anwaltskosten übernmehmen, oder müsste ich sie tragen?
Zum Vergleich:
Bei meinem nicht-selbsteverschuldetem Unfall (bin angefahren worden) ist die Abwicklung über einen Anwalt gelaufen. Alle Kosten trug die gegnerische Haftpflichversicherung. Das ganze hat mich keinen Cent gekostet und ist schnell über die Bühne gelafuen. Ich bekam sogar einige Erstattungen, mit denen ich nicht gerechnet habe.
Wie sieht es bei einem Teilkasko aus?
Danke im Voraus!
Gruß
Kappa13
Beste Antwort im Thema
Theoretisch richtig, nur solange es keine Probleme mit der eigenen TK gibt, gibt es für die RS-Versicherung auch keinen Grund, eine Kostenzusage für die anwaltliche Tätigkeit zu erteilen.
Kleiner Hinweis noch: Die Mitnahme des "erlegten" Wildes ist strafbare Wilderei.
30 Antworten
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 14. November 2017 um 09:11:46 Uhr:
Hab vorher noch nie von solchen Gebühren gehört.
Das wird regional unterschiedlich gehandhabt...
Wird diese vom Jagdpächter kann er sich diese "Unkosten" behalten, stellt die Polizei diese aus, geht das Geld an die jeweilige Landeskasse.
Zitat:
Bezahlt das dann auch die Teilkasko?
Ja, das wird i.d.R. anstandslos übernommen.