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Nochmal Wildschaden - was tun?

Themenstarteram 12. Januar 2006 um 9:16

Hi,

habe gestern auf der A1 leider einen Fuchs erwischt, es hat mächtig geknallt, die Frontschürze unten links ist gesplittert, ein Plastikteil darunter ist mit beschädigt.

Leider sind keine Fellrest o.Ä. mehr sichtbar, wird die Versicherung das dennoch akzeptieren? Habe eine Teilkasko-Versicherung.

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13 Antworten
am 12. Januar 2006 um 9:29

Eine Wildberührung ist nachweispflichtig. Was ist mit dem Fuchs passiert? Verendet oder weggelaufen? Polizei oder Jagdpächter informiert? Die erstellen auch die Wildbescheinigung.

Meld den Schaden der Versicherung, damit umgehend der Sachverständige die Begutachtung vornehmen kann. Der findet bei genauerer Inaugenscheinnahme evtl. doch noch Wildspuren, die du übersehen hast.

Gibt es Zeugen für den Vorfall?

Themenstarteram 12. Januar 2006 um 10:10

Was mit dem Fuchs passiert ist weiss ich nicht, bin nicht angehalten bei 160 kmh. Glaube kaum das er sowas überlebt hat. Hab erstmal abgebremst, da was ratterte, das war ein Plastikteil, welches lose rumhing und im Fahrtwind flatterte. Bin nächsten Parkplatz ran und hab mir die Sauerei angeschaut, dann langsam nach Hause gefahren.

Zeugen: Meine Frau.

am 12. Januar 2006 um 11:08

Ich hoffe für dich, dass der SV Wildspuren findet, sonst bekommst du bestimmt Probleme mit der Versicherung.

Du hättest direkt die Polizei verständigen können unter Angabe der km-Stelle der Autobahn.

Dass man einen Fuchs mit seiner eher geringen Größe bei Tempo 160 auf der Autobahn als solchen erkennt, bevor man ihn überrollt, kommt mir ungewöhnlich vor. Bei einer Autobahnfahrt mit dieser Geschwindigkeit schaut man ja in der Regel nach vorn und nicht zur Seite, ob aus dem Wald was rausrennt.

Deine Frau ist als Insassin unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Abhängigkeit eher schlecht als Zeugin geeignet.

Der Sachverständige wird hoffentlich was finden.

Erforderlich ist grundsätzlich ein Wildschaden.

Wenn nicht klar ist, ob Fuchs, Katze, ein anderes Tier oder auch nur ein Stück Holz etc. für den Schaden verantwortlich sind, so ist man auf Spuren angewiesen.

Finden sich keine, so wirst Du leer ausgehen.

Sinnvoller Weise sofort die Versicherung sprechen.

Die schickt Dir dann einen Gutachter.

Ohne Fellreste am Fahrzeug wird es schlecht aussehen.

Bei einem Aufprall von 160 km/h sollten sich allerdings genug verwertbare Spuren finden.

Generell.

In einem solchen Fall ist es sinnvoll sofort und an Ort und Stelle anzuhalten um nach dem Wild zu schauen.

Dann Polizei sowie einen Förster rufen.

So sichert man sich eine problenlose Beweislage und Regulierung.

Themenstarteram 12. Januar 2006 um 12:26

Das meine Frau nicht viel zählt als Zeugin habe ich mir schon gedacht, werde einen Sachverständigen sich das anschauen lassen, evtl. findet der ja doch noch was. Abwarten. Dass es aber ein Fuchs war, da bin ich mir absolut sicher, nur wird mir das im Zweifel nicht viel nützen.

Bei 160 km/h Aufprallgeschwindigkeit sollten sich Blut-, Fleisch- und Fellreste finden lassen.

Außer Du hast den Wagen schon waschen lassen.

Was der zweite schwere Fehler nach einem solchen Unfall wäre.

Nach der Kollision muss übrigens neben dem Jagdpächter bei einem Schaden über 250,- EUR auch die Polizeibehörde verständigt werden. So sehen es die allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung vor.

Wichtig:

Strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches macht sich, wer sich das verunfallte Wild aneignet oder seiner Meldepflicht nach dem Verkehrsunfall nicht nachkommt.

Zitat:

Wildunfall! – was nun?

Je nach Landesrecht ist ein Fahrzeughalter, der in einen Wildunfall verwickelt wird, verpflichtet, diesen bei der Polizei, dem Bürgermeister, dem Jagdausübungsberechtigten oder der Forstdienststelle zu melden. Wer in Ländern, in denen der Gesetzgeber eine Meldepflicht vorschreibt, sich von der Unfallstelle entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:

Verkehrssicherungs- und Bergungspflicht

Hat ein Verkehrsteilnehmer einen Wildunfall verursacht und das Wild bleibt als Hindernis auf der Fahrbahn liegen, so obliegt in erster Linie ihm die Verkehrssicherungspflicht. Als Unfallbeteiligter hat er deshalb unverzüglich anzuhalten und den Verkehr zu sichern (§ 34 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Straßenverkehrsordnung).

Das Hindernis, in diesem Fall das tote Tier, ist von ihm unverzüglich von der Fahrbahn zu schaffen. Würde er sich von der Unfallstelle entfernen und das getötete Wild auf der Fahrbahn liegen lassen, hätte er die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt (§§ 13 StGB, 315 b StGB). Der Autofahrer hat rechtlich dafür einzustehen, daß kein anderer Unfall durch das liegengebliebene Wild auf der Fahrbahn eintritt. Da sich viele Personen davor scheuen, tote Tiere anzufassen bzw. es je nach Örtlichkeit (z.B. BAB, Kraftfahrstraße) wegen der erheblichen Eigengefährdung nicht möglich ist, dieser Verpflichtung nachzukommen, muß er das Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer ausreichend kenntlich machen und die Beseitigung durch Verständigung entsprechender Stellen unverzüglich veranlassen (§ 32 StVO).

In der Regel wird der Verkehrsteilnehmer dieser Verpflichtung durch Verständigung der Polizei nachkommen, die im Rahmen der sofortigen Gefahrenabwehr (Art. 2 Abs. 1 PAG) die Beseitigung des toten Wildes von der Fahrbahn selbst vornehmen wird.

wir (mein Kumpel und ich) wurden mal von einem Hasen gerammt

was bei dem Hasen zum Tode führte

und weil in meinem Auto eine Beule war, haben wir das Tier "zur Strafe" gegessen - mit Knödel und Rotkraut - lecker !!

P.S.: mein Kumpel ist Jäger

Wenn es sein Revier war kein Problem.

Ansonsten Wilderei und vermutlich verjährt :D

am 12. Januar 2006 um 15:33

......................

:D Das Reh das ich vor ca zwei Jahren erlegt habe hätte sicher auch gut geschmeckt,war ca ein jahr alt.Dummerweise kann amn für dei 1300 € die der Schaden gekostet hat viel Rehbraten kaufen,somit war eine Meldung fällig.Es waren aber trotz relativ geringer Restgeschwindigkeit noch viele Haare am Auto zu finden,kann mir nicht vorstellen das dann ein Fuchs bei 1650 keine Hinterlässt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

kann mir nicht vorstellen das dann ein Fuchs bei 1650 keine Hinterlässt.

Bei Mach 1,35 können schon mal Haare verschwinden :p

:D Da müssten dann aber ganze Stücke des Fuchses am Auto kleben.Als ich mal bei Tacho 220 eine katze mitnahm hat es im Radkasten ausgesehen als ob einer dort Hackfleisch reingeschmissen hat.Zum Glück hat das Mistvie keine Schäden verursacht.

 

PS:Man sollte keine 9 Euro Tastaturen erwenden,man merkt es nicht wenn man eine 2. Taste erwischt.

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