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Wildschaden - Teilkasko: einen Anwalt nehmen?

Hallo,

nach einem zusammnstoß mit einem Wildtier übernimmt Teilkasko die Reparaturkosten.
Lohnt sich in dem Fall einen Anwalt zu nehmen, oder wäre es überflüssig?
Konkret - würde die Versicherung die Anwaltskosten übernmehmen, oder müsste ich sie tragen?

Zum Vergleich:
Bei meinem nicht-selbsteverschuldetem Unfall (bin angefahren worden) ist die Abwicklung über einen Anwalt gelaufen. Alle Kosten trug die gegnerische Haftpflichversicherung. Das ganze hat mich keinen Cent gekostet und ist schnell über die Bühne gelafuen. Ich bekam sogar einige Erstattungen, mit denen ich nicht gerechnet habe.
Wie sieht es bei einem Teilkasko aus?

Danke im Voraus!
Gruß
Kappa13

Beste Antwort im Thema

Theoretisch richtig, nur solange es keine Probleme mit der eigenen TK gibt, gibt es für die RS-Versicherung auch keinen Grund, eine Kostenzusage für die anwaltliche Tätigkeit zu erteilen.

Kleiner Hinweis noch: Die Mitnahme des "erlegten" Wildes ist strafbare Wilderei.

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Zitat:

@tomato schrieb am 6. November 2017 um 15:46:07 Uhr:



Zitat:

@Dofel schrieb am 6. November 2017 um 14:20:21 Uhr:


Alles was Du brauchst ist eine Wildunfall-Bescheinigung, die stellt die Polizeidienststelle aus, die Du - hoffentlich - zum Unfallort gerufen hast.
Wenn nicht, hast Du ein Problem.

Bei mir hat damals auch die Bescheinigung des zuständigen Jagdpächter gereicht.

Stimmt, das geht auch.
Bei mir ging's so nicht, weil nachts um halb 12 kein Jagdpächter erreichbar ist. deshalb habe ich die Polizei geholt. Die hat dann am nächsten Tag den Jagdpächter verständigt.
Aus diesem Grund bekam die Wildunfall-Bescheinigung von der Polizei.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 7. November 2017 um 09:16:34 Uhr:



Zitat:

Kleiner Hinweis noch: Die Mitnahme des "erlegten" Wildes ist strafbare Wilderei.

Das weiss ich, bei dem armen Hund hätte ich sowieso nicht gemacht 🙁

Im schlimmsten Fall (mit dem ich nicht rechne) lasse ich die Reparatur über meine VK laufen (habe einen ComfortTarif mit Rabattschutz).

Die TK-Selbstbeteiligung konnte ich mir in der Vergangenheit (bei einem VK Fall) sparen durch Verzicht auf einen mir zustehenden Ersatzwagen.

Dieser Tipp ist sehr gut, google mal danach (falls Du im ADAC bist):

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 7. November 2017 um 09:07:08 Uhr:



Eine Mitgliedschaft im ADAC reicht völlig aus, denn dieser übernimmt einen Teil der Selbstbeteiligung...

Wisst ihr was daran komisch ist? Die Sachverhalte ändern sich ständig.

repariere die karre und gut ist. Ein RA brauchst du nicht.

Ich finds halt nur komisch das aus einem Wildschaden und einen Wildtier, auf einmal ein kleiner Hund wird. Aber egal - repariere die karre und gut ist ...

Warum ist eigentlich nicht der Revierpächter dafür haftbar?
Schlussendlich ist es ja sein Wild...

Andersrum muss ja auch der Hundehalter dafür haften...

PS: Sorry für's OffTopic..

Und wenn es jetzt doch eine Wildsau gewesen wäre, die von rechts gekommen wäre und Vorfahrt gehabt hätte???😁

Stellt sich die Frage, ob eine Wildsau ein Verkehrsteilnehmer ist.
Objektiv betrachtet, bei so manch zu beobachtendem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, ein klares "Ja".

😁

@Fiestaknechter Der is net haftbar weil dem das Wild ja auch net wirklich gehört. Der darf das nur zeitweise benutzen 😉 Und...je nachdem wo man sein Wildschwein umdengelt kostet das bei Ausstellung der Wildbescheinung ma eben 35 Euro. Man hat ja wertvolles Wild umgefahren. Dabei sollten die froh sein wenn's ein Schwein weniger gibt...

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 13. November 2017 um 21:09:44 Uhr:


@Fiestaknechter Der is net haftbar weil dem das Wild ja auch net wirklich gehört. Der darf das nur zeitweise benutzen 😉 Und...je nachdem wo man sein Wildschwein umdengelt kostet das bei Ausstellung der Wildbescheinung ma eben 35 Euro. Man hat ja wertvolles Wild umgefahren. Dabei sollten die froh sein wenn's ein Schwein weniger gibt...

Ja, aber in dem Augenblick, in dem mir das Wild vor das Auto läuft hat er ja die Rechte am Wild - weswegen ja auch er benachrichtigt wird.. ?!

WTF?! Gebühren muss man auch noch zahlen?

In dem Bereich ist das schon eine sehr eigenartige Rechtssprechung ...

Jo bei nem privaten Pächter macht das bei mir in der Ecke so um die 15 Euro... bei den durchlauchtigten Fürstens hier hats Ende 2012 35Euro gekostet 😁

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 13. November 2017 um 22:00:52 Uhr:



WTF?! Gebühren muss man auch noch zahlen?

Meine Wildunfall-Bescheinigung habe ich von der Polizei bekommen (mein Unfall war spät nachts, da kommt kein Wildhüter mehr aus dem Bett).
Ausgestellt vom Unfall-aufnehmenden Revier.
Die war kostenlos.

Hab vorher noch nie von solchen Gebühren gehört.
Bezahlt das dann auch die Teilkasko?

Gute Frage. Ich denk mal wer frech fragt kriegt das sicher bei der Versicherung unter. Da ich die SB letztlich vom ADAC zurückbekam hab ich das irgendwie selbst beglichen die letzten Male...

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