Wildschaden

hallo liebe leute,
habe anfang des jahres einen wildschaden also einen kaskoschaden gehabt.meine versicherung bat mich einen kostenvoranschlag zu erstellen lassen.da ich einen bmw fahre und meinen suv auch dort gekauft hab, bin ich zu meiner fachwerkstatt gefahren.kostenvoranschlag kostete mich 180€ den ich erst bezahlen musste.
ergebnis des kostenvoranschlages 1530€ Brutto / 1280€ Netto inkl. montagekosten.
es sind folgende schäden enstanden:
nebelscheinwerfer rechts mit der blende
zwei luftzufuhrgitter
stoßstange lackieren(rechts zwei kratzer)
außenspiegel rechts( durch den aufprall geht der nicht auf und zu und wenn,dann spinnt der)
nach 2 wochen rief ich bei meiner versicherung an und fragte was jetzt sache ist, bekam ich die antwort das auf den bildern der schaden nicht richtig zu erkennen sei.schickte sofort neue bilder und nach 2 wochen bekam ich einen brief das der gutachter der versicherung kommen würde.ich machte für vormittag einen termin und ließ mein auto zuhause und ein familienmitglied.ich bat den gutachter mich anzurufen das ich gerne dabei sein will.er soll gekommen sein aber keiner hat den gesehen und gemeldet hat er sich bei mir und zuhause auch nicht.
ergebnis:
er spekuliert das der defekte außenspiegel nicht vom wildschaden sein kann.(habe kratzer am außenspiegel die schon waren als ich das gekauft habe ,aber mein außenspiegel war nicht kaputt und das kann meine fachwerkstatt bestätigen)
mein suv ist 80% bei bmw gewartet worden und scheckheft gepflegt...!!!
der gutachter hat mir heute einen scheck über (730€ - 150€ SB)580€ geschickt.
was ist mit den 180€ die ich für das gutachten bezahlt habe?
wer zahlt einen anwalt in der eigenen kaskoversicherung?

Beste Antwort im Thema

das ist aber komisch, dass der Gutachter den Scheck verschickt

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das ist aber komisch, dass der Gutachter den Scheck verschickt

Hast du eine Kopie des Gutachtens bekommen?
Ein Schreiben der Versicherung, wie abgerechnet wurde?
In der Regel verschickt nämlich der Gutachter keine Schecks. Die kümmern sich nur um die Begutachtung, nicht um die Regulierung der Schäden..

Dass der Gutachter sich nicht unbedingt bei dir meldet ist zwar nicht nett, aber erst einmal nicht weiter tragisch und passiert durchaus des Öfteren.

Ich würde auf jeden Fall noch einmal mit der Versicherung telefonieren und genau nachfragen. Auch wenn er den Spiegel rausrechnet dürfte das ja keinen Unterschied von >1.000€ ausmachen. Zumal das Spiegelglas ohnehin in deiner Teilkasko versichert ist. Wildschaden hin oder her. Maximal das Gehäuse kann er also rausrechnen.

Die Kosten für den Kostenvoranschlag gibt es in der Regel erstattet, wenn du das Auto reparieren lässt, bzw. wird es dann verrechnet. Zumindest kenne ich das aus meinem Bekanntenkreis so, meine eigene Werkstatt hat noch nie Geld für einen KVA verlangt..

ja,ich heb eine kopie des gutachtens beommen.der gutachter ist von meiner eigenen versicherung und der check ist von meiner versicherung den der gutachter selber unterschrieben hat.der check ist auf 538€ netto betrag ausgestellt.wieso schickt der gutachter einen check in netto betrag.was ist wenn ich es machen lassen will?ich sollte laut meinem versicherungsfritzen erst einen kostenvoranschlag und nicht einen gutachten machen lassen und die kosten würde ich dann zurück bekommen, da werkstätte nicht auf rechnung kostenvoranschläge erstellen.
BMW 1523,78€ / 1280,49€
Gutachter 819,81€ / 688,92€ (berechnet den außenspiegel und wie ich jetzt sehe einen Luftgitter nicht)
Der Gutachter/Versicherung soll den einen Luffgitter voll und den Außenspiegel zur Hälfte bezahlen und danach komme ich abzüglich SB und Kostenvoranschlag drauf berechnet auf ca. 1000€
dieses angebot werde ich machen und danach doch rechtsbeistand holen.

wenn ich einen anwalt hole, wer zahlt den anwalt?

Zitat:

Original geschrieben von bostan1975


wenn ich einen anwalt hole, wer zahlt den anwalt?

...der Auftraggeber natürlich...

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Zitat:

Original geschrieben von bostan1975


wenn ich einen anwalt hole, wer zahlt den anwalt?

Wer die Kapelle bestellt muss die Kapelle auch bezahlen....

auch wenn ich einen kaskoschaden habe?ich bin doch der geschädigte!dann bleibt einem doch nichts anderes über, als das was der gutachter berechnet hat zu akzeptieren.jetzt weiss ich auch warum die versicherung nicht wollte das ich einen gutachter meines vertrauens (dekra/TÜV) besuche,sondern einen kostenvoranschlag erstellen lasse!

Zitat:

Original geschrieben von bostan1975


auch wenn ich einen kaskoschaden habe?ich bin doch der geschädigte!dann bleibt einem doch nichts anderes über, als das was der gutachter berechnet hat zu akzeptieren.jetzt weiss ich auch warum die versicherung nicht wollte das ich einen gutachter meines vertrauens (dekra/TÜV) besuche,sondern einen kostenvoranschlag erstellen lasse!

Ja stelle dir mal vor du machst bei einem anderen ein Schaden und du übrnimmst dafür die Kosten ( zb 500 € für heruntergeschmissenen TV) nun ist dem geschädigten es zu wenig Geld und er will das du die Anwaltskosten dafür trägst das er dich verklagen kann......  Haste das Prinzip verstanden ?

Anders wieso soll deine Versicherung den Anwalt bezahlen damit du die Versicherung verklagen kannst ????

Zitat:

Original geschrieben von bostan1975


jetzt weiss ich auch warum die versicherung nicht wollte das ich einen gutachter meines vertrauens (dekra/TÜV) besuche,sondern einen kostenvoranschlag erstellen lasse!

Ich auch.

Bei Kaskoangelegenheiten (= Vertragsrecht) steht die Wahl des SV generell der Versicherung zu.

Der Versicherte hat hier kein generelles Mitspracherecht.

Freie Wahl des SV stünde dir dagegen z.B. bei Haftpflichtschäden (= Schadensrecht) zu.

Ist in deinem Fall also nichts wirklich ungewöhnliches.

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009


das ist aber komisch, dass der Gutachter den Scheck verschickt

Da bei Kaskoschäden immer ein GA (Regulierungsbeauftragter) von der Vers. kommt, ist es nicht unüblich, dass dieser den Scheck ausstellt.

Und natürlich muß auch die 180,- für den KVA übernommen werden, da die Versicherung einen solchen angefordert hat.
Warum die Vers. allerdings ein KVA angefordert hat, ist mir ein Rätsel. Dass bei BMW die Preise im oberen Segment sich, kann sich der Sachbearbeiter doch vorstellen.

Und wieder stellt sich mir die Frage, wo das Problem liegt!

Einfach das Auto in die Werkstatt stellen und reparieren lassen, SB bezahlen und gut!

Aber da gibt es ja nohc das kleine deutsche Problem: es bleibt nichts für das eigene Sparschwein über.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Aber da gibt es ja nohc das kleine deutsche Problem: es bleibt nichts für das eigene Sparschwein über.

...schließ bitte von dir nicht auf andere 🙄

*KOPFSCHÜTTEL*

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Aber da gibt es ja nohc das kleine deutsche Problem: es bleibt nichts für das eigene Sparschwein über.
...schließ bitte von dir nicht auf andere 🙄

*KOPFSCHÜTTEL*

?????

Ich für meinen Teil geh mit meinen Autos, egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden zu meinem Freundlichen und lass das Auto richten. Und genau dann ist das erreicht, was Sinn und Zweck einer Versicherung ist: ich bin genau so erstellt (fast jedenfalls) wie vor dem Unfall.

Oder schließt du jetzt von dir auf mich???

Schwachsinnige Behauptungen kommen von dir, nicht von mir, da hast du was vertauscht 😁

Sorry aber mir brauchst du deine Worte nicht im Halse herumdrehen...

Viel Spaß noch und achja, wie ich wieder vor einem Unfall gestellt werde ist ganz alleine Meine Sache und nicht die Sache der Versicherung, Gott sei Dank...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Schwachsinnige Behauptungen kommen von dir, nicht von mir, da hast du was vertauscht 😁

Sorry aber mir brauchst du deine Worte nicht im Halse herumdrehen...

hast du irgendein Problem mit lesen und verstehen:

DU verdrehst den gemeinten Sinn meine Worte!

ICH will nach dem Unfall keinen Reibach machen, ich will nur mein Auto in einem Stück zurück haben.

Aber sei es drum, Denk was du denkst von mir, ich kann damit leben!

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