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Wild ausgewichen zahlt die Teilkasko...?

Themenstarteram 19. November 2008 um 8:41

Hallo,

 

hatte gestern einen Unfall habe mich mit dem Auto überschlagen etc.. kurz gesagt auto ist hin. Bin auf der Lnadstraße in ne Kurve gefahren wo dann rehe über die Fahrbahn huschten diesen bin ich dann ausgewichen weil ich erschrocken bin und diese erst spät gesehen habe da regen etc... Muss dann nämlich nochmal nachaussage bei der Polizei machen.

jetzt das entscheidende habe eine Teil-Kasko.. zahlt die im konkreten fall oder nur wenn ich das vieh auch umfahre und es daliegt?

vielleicht könnt ihr mir ja helfen

Beste Antwort im Thema

Zwar sind sog. Rettungskosten grundsätzlich von der Kaskoversicherung zu tragen, jedoch ist der Versicherte (also der TE) vollumfänglich in der Beweislast.

@TE

Mal hier nachlesen (kommt dir vielleicht bekannt vor, der Sachverhalt;) )

http://www.finanzenchannel.de/urteile-17,9245.html

 

Das OLG Hamm wird übrigens auch als "kleiner BGH" bezeichnet, da dessen Urteile häufig von grundsätzlicher Bedeutung sind.

 

Guter Rat: Vergiss das mit dem Wildschaden wieder und sei froh, dass du selbst nicht verletzt wurdest.

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Themenstarteram 19. November 2008 um 13:25

habt schon recht könnte sowieso nie die beweislast bringen hab mich nochmal belesen... sind halt die größten gauner die versicherungen

das maximale wäre vom forst ne bescheinigung zu liefern das regelmäßig wildwechsel da ist

Versicherungen als Gauner zu bezeichnen, weil Du den Nachweis nicht erbringen kannst, finde ich schon heftig. Gerade unter dem Vorwand von Wild-Ausweich-Manövern versuchen viele Kandidaten, Leistungen abzustauben, die ihnen real nicht zustehen.

 

Trotzdem unterstellt Dir hier keiner, daß Du auch zu diesen Kandidaten gehörst.

 

Natürlich ist Deine Situation ärgerlich, aber mal ehrlich, Du würdest doch auch niemanden einen Schaden ersetzen, nur weil er behauptet, Du hättest ihn beim Einparken angefahren, er dies aber nicht beweisen kann (weil z.B. sein "Altschaden" mit Deinem Stoßfänger überhaupt nicht auf gleicher Höhe ist).

Hallo,

den Vorrednern ist absolut zuzustimmen.

Du solltest also anhand der Beweislage auch gut überlegen, was Du bei der Polizei zu Protokoll gibst - Wild erwähnen wo keins war ist jedenfalls nicht zu empfehlen.

BTW:

Was einfach auch stutzig macht:

Du hast in zwei weiteren Threads gestern und heute darüber geschrieben - nirgends stand auch nur ein Wort von Wild - dafür von "regennasser Fahrbahn".

Insofern:

Der Beweis wird nicht zu erbringen sein - es ist sehr schön, dass Dir nix passiert ist und Du noch heile bist.

Von Manövern, hier noch die Teilkasko ins Spiel zu bringen, kann nur abgeraten werden.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. November 2008 um 15:03

habe gerade noch jemanden getroffen der dort seinen schrebergarten hat als ich eben an der unfallstelle war, der es gesehen hat, aber sollte dennoch schwierig werden oder ?

Zitat:

Original geschrieben von kinetixzz

habe gerade noch jemanden getroffen der dort seinen schrebergarten hat als ich eben an der unfallstelle war, der es gesehen hat, aber sollte dennoch schwierig werden oder ?

Moin,

haben die anderen Beiträge Dir noch nicht deutlich gemacht das die Geschichte ziemlich fragwürdig klingt? ich will Dir beim besten Willen nichts unterstellen, aber das ganze hört sich doch zimelich suspektt an. Wa sDu jetzt machst, bzw was Du dann hinterher versuchst daraus zu machen ist und bleibt Deine Sache. Allerdings wird eine versicherung da mehr als genau hinschauen bevor da was reguliert wird....

BTW: hier lesen und schreiben unter anderem auch Sachbearbeiter von Versicherungen mit... Stell Dir mal vor das liest der für Deinen fall zuständige SB... und das Kennzeichen für den Zusammenhang ist in den Fotos klar zu erkennen. Und nun frei nach Mario Barth: Merkste was?

Gruss

Marcus

Themenstarteram 19. November 2008 um 15:22

werde berichten wie es weitergeht.. gibt es überhaupt was von der teilkasko sprich glasbruch etc.. der polizist meinte gestern etwas

Ich würde mal ganz frech behaupten, wenn man so eine Sache (Überschlag usw.) völlig unverletzt überstanden hat, dann kann man sich an die "Ursache" des Unfalls in jedem Fall erinnern! Und wenn der Polizist noch an der Unfallstelle fragt, "Wie konnte das denn passieren", dann fällt jedem sofort ein. " Da ist mir ein Tier vor´s Auto gelaufen und ...." . Wer erst am nächsten Tag mit der Behauptung kommt, " ist mir eingefallen, da war ein Tier ...." , der muß sich nicht wundern, daß ihm das mit dem Vorwand "Schock" niemand mehr abnimmt ..... ! Ehrlich gesagt, ich glaube es dir auch nicht!

Ist schon merkwürdig.... KLICK MICH AN

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von kinetixzz

werde berichten wie es weitergeht.. gibt es überhaupt was von der teilkasko sprich glasbruch etc.. der polizist meinte gestern etwas

der Glasbruch wird in der Tat ersetzt.

Dokumentieren und einreichen - abzgl. SB und Mwst wird dann erstattet.

Letzte Erfahrung damit:

Mein Bruder hatte letztes Jahr sein Auto eigenverschuldet zerlegt - der Versicherung haben in dem Fall Fotos ausgereicht und ne Aufstellung, was die entsprechenden Teile bei Ersatz kosten.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. November 2008 um 19:20

werde die ganze scheiße jetzt einfach fressen und hinnehmen wie es kommt und bin wirklich heilfroh das niemand anderes zu schaden gekommen ist hätte es mir nie verzeiht wenn zum beispiel im gegenverkehr eine schwangere frau gewesen wäre oder was weiß ich blos gut !

aber man fragt sich halt sehr auch nach der sache mit dem alten auto was gestohlen wurde.. warum es gerade einen selber trifft... und wie wenig wert doch materielle dinge haben wenn so etwas passiert

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von kinetixzz

werde berichten wie es weitergeht.. gibt es überhaupt was von der teilkasko sprich glasbruch etc.. der polizist meinte gestern etwas

der Glasbruch wird in der Tat ersetzt.

Dokumentieren und einreichen - abzgl. SB und Mwst wird dann erstattet.

 

Letzte Erfahrung damit:

Mein Bruder hatte letztes Jahr sein Auto eigenverschuldet zerlegt - der Versicherung haben in dem Fall Fotos ausgereicht und ne Aufstellung, was die entsprechenden Teile bei Ersatz kosten.

 

Grüße

Schreddi

ergänzend dazu: Lohnkosten werden auch nicht ausbezahlt, nur der reine Glasschaden.

 

Zitat:

Original geschrieben von kinetixzz

Hallo,

 

 

 

hatte gestern einen Unfall habe mich mit dem Auto überschlagen etc.. kurz gesagt auto ist hin. Bin auf der Lnadstraße in ne Kurve gefahren wo dann rehe über die Fahrbahn huschten diesen bin ich dann ausgewichen weil ich erschrocken bin und diese erst spät gesehen habe da regen etc... Muss dann nämlich nochmal nachaussage bei der Polizei machen.

jetzt das entscheidende habe eine Teil-Kasko.. zahlt die im konkreten fall oder nur wenn ich das vieh auch umfahre und es daliegt?

 

vielleicht könnt ihr mir ja helfen

allein deswegen würdest du keine Leistung aus der Teilkasko erhalten ;) ....

 

 

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile

allein deswegen würdest du keine Leistung aus der Teilkasko erhalten ;) ....

Naja - ich sag mal teils teils.

Grundsätzlich stellt ein Ausweichmanöver mit dem Ziel, einen Zusammenprall mit dem Wild zu vermeiden einen versicherten Schaden in der Teilkaskoversicherung dar (die sog. Rettungskosten - wir erinnern uns).

Ich denke, dass du den Punkt der tatsächlichen Schadenminimierung i.S. eines "zielgerichteten Ausweichens" meinst.

Grundsätzlich gilt:

Aufwendungen, um bei Eintritt des Versicherungsfalles (das Reh steht auf der Strasse oder überquert diese soeben) den Schaden abzuwenden werden nur dann als Rettungskosten erstattet, wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevorsteht.

Ein reflexartiges Ausweichmanöver kann also u.U. den Ersatz von Rettungskosten ausschliessen.

Sinn und Zweck des Ausweichens muss die Verhinderung des Schadenseintrittes oder Minimierung des Schadens sein - ausweichen also nicht nur aus dem Reflex heraus, sondern zielgerichtet um einen Schaden zu vermeiden.

 

Aber: Das eine würde im vorliegenden Fall das andere nicht grundsätzlich ausschliessen.

Ich kann erschrecken und dennoch ein zielgerichtetes Ausweichmanöver versuchen - und somit Anspruch auf Rettungskosten haben.

 

Das ist aber nicht unser eigentliches Problem hier.

Das eigentliche Problem wurde vom TE ja mittlerweile erkannt und damit sollte das Thema nun auch durch sein.

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