Wieviele Km darf ein Neuwagen haben ?
hallo zusammen,
ich kriege in zwei wochen mein nächstes auto, einen neuwagen.
dieser typ ist für probefahrten sehr begehrt , hat aber einen auf "kalt-treten" bekanntlich empfindlichen turbomotor .
im kaufvertrag stehen ausdrücklich 0 kilometer.
nur für den fall, daß der wagen "kurz mal vorgeführt" wurde, was ich nicht annehme:
wieviele km "muß" man bei einem neuwagen akzeptieren ?
ciao, fliege
Beste Antwort im Thema
Mach' Dich doch nicht im Vorfeld verrückt!
Hol' das Auto ab und freue Dich an Deinem Neuwagen ... und wenn sich eines Deiner vielen "wenn ..." bewahrheiten sollte, kannst Du immer noch reagieren.
Was machst Du, WENN das Auto vom Hof des Händlers gestohlen wird ... oder WENN es abgefackelt wird ... oder WENN der Händler pleite geht ... oder WENN das Auto gar nicht in allen Details Deiner Konfiguration entspricht ... oder WENN Du morgen ins Krankenhaus musst (was ich Dir natürlich nicht wünsche) ... oder WENN ....
Gruß
Der Chaosmanager
36 Antworten
ich denke max 10km
Die Neuwagengarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung und nicht ab Kilometer soundso. Hier ist also schon mal kein Nachteil für den Käufer ersichtlich. Bei Kilometer-Leasingverträgen kann oder muss man (je nach Leasinggesellschaft) den Kilometerstand bei Fahrzeugübergabe angeben. Auch hier hat der Kunde keinen Nachteil, da die im Vertrag vereinbarten Kilometer ab Übergabe gezählt werden.
Neu angelieferte Fahrzeuge haben z.B. bei Renault Kilometerstände zwischen 2 und 20 km (je nach Modell und Produktionsland). Wird ein solches Fahrzeug aus welchem Grund auch immer vor der Erstzulassung auf eigener Achse bewegt, kommen die jeweiligen Kilometer dazu.
Bisweilen lassen wir Fahrzeuge aus einer anderen Filiale (die weitetste Strecke zwischen den einzelnen Filialen beträgt ca. 150 km) auf eigener Achse überführen, wenn es mal besonders schnell gehen muss. Darüber sind die Kunden dann allerdings informiert. Ab und an geht auch schon mal ein Neuwagen mit roten Nummern für ´ne Runde um den Block raus, um dem Käufer eine Probefahrt mit einem nicht als Vorführwagen erhältlichen Wagen zu ermöglichen. Hat ein Auto mal mehr als 50 km runter (Überführung auf eigener Achse und dann doch nicht gekauft, mehrere Probefahrten etc.) wird das in unserer Bestandsliste vermerkt, damit es keine unnötigen Diskussionen mit dem Käufer gibt. Dass sich in unserem Unternehmen beim einem an Lager befindlichen Fahrzeug und dem daraus resultierendem günstigen Preis (vom Lager ist immer billiger als á la Carte) schon irgendein Kunde an ein paar Kilometern gestört hat, ist mir noch nicht zu Ohren gekommen.
Gruß, Wolf.
Und für ganz pingelige Kunden wird eben der Kilometerzähler wieder auf Null gesetzt und das Auto einmal zum Brötchenholen genutzt damit man wieder die üblichen üaar Kilometer drauf hat.
Nur sollte es halt nicht so laufen wie es ein ehemaliger Motorradhändler der Region betrieben hat. Der hatte immer wieder Mopeds günstig im Angebot die aus der vorigens Saison waren aber Null Kilometer auf der Uhr. Was er allerdings nicht erwähnte war das die Teile für Sonderaktionen für treue Kunden benutzt wurden, sprich sie wurden über tausende Kilometer über Rennstrecken geprügelt. Nachdem sich allerdings rumsprach das Kundenfahrzeuge für Probefahrten potentieller Kunden genutzt wurden war er schnell Geschichte, trotz ansonstem guten Ruf als Werkstatt.
Ja, es soll Hersteller geben bei denen man bis km Stand X zurückstellen kann. 😰
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Die Neuwagengarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung
Oder der Auslieferung 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ja, es soll Hersteller geben bei denen man bis km Stand X zurückstellen kann. 😰
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Oder der Auslieferung 😉Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Die Neuwagengarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung
Denke auch bei der Auslieferung
Ich kenne jemanden, der früher mal bei nem Autohändler gearbeitet hat. Da wurde der Tacho abgeklemmt und der Chef konnte dann so immer schön mit Neuwagen nach Italien, Spanien, Portugal und Frankreich fahren. Aber das is lange her als es noch mechanische Tachos und kein ABS und so gab... Gut - heutzutage gibt dafür halt "andere Möglichkeiten"...
Der 323 Kombi meiner Elter 1989 hatte als er das erste mal seine Auffahrt zu sehen bekam, 14 KM runter,
gesplittetet auf Testlauf Werk, Fahrt vom Mazda dealer zu Tanke und Zurück, fahrt nach Hause.
Zitat:
Original geschrieben von MB-SUBI
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ja, es soll Hersteller geben bei denen man bis km Stand X zurückstellen kann. 😰
Zitat:
Original geschrieben von MB-SUBI
Denke auch bei der AuslieferungZitat:
Original geschrieben von Archduchess
Oder der Auslieferung 😉
Uh, nicht falsch verstehen.
Erstzulassung oder Auslieferung - je nachdem was zuerst eintritt.
Wenn du dein Auto mitnimmst und 3 Wochen ohne Zulassung in die Garage stellst, dann läuft die Werksgarantie schon.
Wenn du dein Auto zulässt und 3 Wochen beim Händler stehen lässt, dann läuft die Werksgarantie schon.
Hallo also ich hab mein auto als vorführwagen gekauft da hat er 1000 km drauf und er war seit märz angemeldet da gilt er doch auch schon nicht mehr als neu oder? ich hab ihn jetzt seit vier tagen und bin schon knapp 400 km gefahren. das geht schneller als man denkt.
Zitat:
Original geschrieben von helga.rost
Kein Problem, einfach die richtige
Sicherung rausziehen und die Uhr bleibt
auf Neu,
Das sollte man nicht machen da das Geschwindigkeitssignal von mehreren Steuergeräten benötigt wird.
Dieses Signal geht zumindest bei VW vom Getriebe auf den Tacho und von dem zu den Steuergeräten. Diese setzen bei fehlendem Signal einen Fehler.
Sollte VCDS vorhanden sein ist das allerdings auch kein Problem. Etwaige Funktionsstörungen durch das fehlende Signal dürfte man halt nicht beachten.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Die Neuwagengarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung und nicht ab Kilometer soundso. Hier ist also schon mal kein Nachteil für den Käufer ersichtlich.
Beispielsweise im Fall Volkswagen stimmt das so schonmal nicht.
Dort beginnt die Garantie mit dem Tag der Auslieferung (Übergabeinspektion), sofern diese vor der Erstzulassung passierte.
Mich hätte dieser Umstand mal um ein Haar SEHR viel geld gekostet (da ich das einfach nicht wusste).
Wie das andere Hersteller handhaben weiss ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Beispielsweise im Fall Volkswagen stimmt das so schonmal nicht.Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Die Neuwagengarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung und nicht ab Kilometer soundso. Hier ist also schon mal kein Nachteil für den Käufer ersichtlich.
Dort beginnt die Garantie mit dem Tag der Auslieferung (Übergabeinspektion), sofern diese vor der Erstzulassung passierte.
Mich hätte dieser Umstand mal um ein Haar SEHR viel geld gekostet (da ich das einfach nicht wusste).
Wie das andere Hersteller handhaben weiss ich nicht.
Bei Renault ist es z.B. so, dass die Eingabe des Erstzulassungsdatums der Zeitpunkt ist, an dem die Garantie beginnt. Mann kann zwar auch das Datum der Auslieferung einsetzen (z.B. bei Selbstzulassung - gibt es eine spezielle Revisionsrichtlinie dafür), wird aber höchst selten gemacht.
Gruß, Wolf.
Zitat:
Original geschrieben von tattoomaus81
Hallo also ich hab mein auto als vorführwagen gekauft da hat er 1000 km drauf und er war seit märz angemeldet da gilt er doch auch schon nicht mehr als neu oder? ich hab ihn jetzt seit vier tagen und bin schon knapp 400 km gefahren. das geht schneller als man denkt.
Ein Vorführwagen ist sowieso nicht mehr neu auch wenn er nur 1 km hätte, da er sowieso schonmal nagemeldet war..
Eine Niederlassung in Dresden wollten mir einen Mercedes mit 215 km als Neuwagen verkaufen. Gut das ich aufgepasst habe. Das Fahrzeug wurde bewegt und keiner weiß so richtig von wem ? Schwache Leistung von Mb, die ihre Neuwagen ihren Vertretern überlassen ohne Fahrtenbuch usw.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
Original geschrieben von MB-SUBI
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Uh, nicht falsch verstehen.Zitat:
Original geschrieben von MB-SUBI
Denke auch bei der Auslieferung
Erstzulassung oder Auslieferung - je nachdem was zuerst eintritt.
Wenn du dein Auto mitnimmst und 3 Wochen ohne Zulassung in die Garage stellst, dann läuft die Werksgarantie schon.
Wenn du dein Auto zulässt und 3 Wochen beim Händler stehen lässt, dann läuft die Werksgarantie schon.
Hallo,
also zumindest bei Ford stimmt das nicht so ...
Wir haben vor nicht ganz zwei Jahren nen Lagerwagen für meine Frau gekauft und der hatte 3 KM drauf, hab ihn dann in der Garage stehen lassen, damit es ne 2011er EZ wird und ich hatte ne Faxnummer vom Händler, an den ich den Schein nach erfolgter Zulassung faxen kann damit die Garantie beginnt ...
MFG
MondeoCHIA