Wieviele Autos kaufen / verkaufen ??

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Undzwar wollte ich wissen wieviele Autos eine Private Person kaufen und verkaufen darf.
Hat die Versicherung oder das Finanzamt irgendwas dagegen wenn man zu viele verkauft ?

Beste Antwort im Thema

Eigenen Nickname richtig schreiben klappt nicht, anständig verlinken klappt nicht, aber andere als Wurst zu beschimpfen - das geht.

PS. An die eigene Nase fassen geht bestimmt auch 😁

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


wird zwar OT, aber seit 2002 sind trinkgelder doch steuerfrei, wenn sie direkt an die person gegeben werden (trinkgeldpool ist was anderes).

Je nachdem - wenn ein selbständiger Handwerker ein Trinkgeld bekommt, muss er es als Betriebseinnahme verbuchen.

Schöne (deutsche) Steuerwelt...

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mein Onkel fragt gerade, ob er sein viertes Auto nicht auf seiner Frau zulassen kann.
Ist das nicht möglich ? Seine Frau hat aber kein Führerschein und wird das Auto nicht fahren.

Hat das Auswirkungen auf die Versicherung ?

Deine Frage zum Thema wurde wohl hinreichend und erschöpfend beantwortet.
 
MT ist keine Plattform für die Anleitung zum Beschiss von Vater Staat.
 
Bestell deinem "Onkel" einen schönen Gruß von mir. Wenn das jetzt nicht aufhört drücke ich den "Alarm Button"
 
Ich hoffe du hast mich jetzt richtig verstanden ? 😠
 
 

ok sorry..ich werd ihm das erklären...

..aber danke für eure Hilfe.

Nun bleibt alle mal schön auf dem Teppich. Drei Fahrzeuge in drei Monaten klingt noch lange nicht nach gewerblichem Fahrzeughandel.
 
Wer ein Auto kauft, der kauft es, weil er selber damit fahren will. Wenn er es verkauft, verkauft er es normalerweise mit Verlust. Wenn er Glück hat, eben auch mal mit Gewinn. In dem Fall wird der Gewinn dann aber nicht besteuert.
 
Und zwar aus nicht ganz uneigennützigen Gründen, denn ansonsten würde der Fiskus beim privaten Autoverkauf draufzahlen. Wenn das Finanzamt jeden Gewinn versteuern würde, müsste das Finanzamt auch den Verlust, den jemand beim Verkauf macht, anerkennen. Und die Verluste beim Autoverkauf sind deutlich höher als die Gewinne, die jemand machen kann.

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Im Übrigen ist ja wohl kaum das 4. Fahrzeug das Stück, das zum gewerblichen Handeln führt, sondern maximal die drei davor und bei drei Fahrzeugen in ein paar Monaten kann ich nichts gewerbliches erkennen.

Grüße

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Nun bleibt alle mal schön auf dem Teppich. Drei Fahrzeuge in drei Monaten klingt noch lange nicht nach gewerblichem Fahrzeughandel.
 
Wer ein Auto kauft, der kauft es, weil er selber damit fahren will. Wenn er es verkauft, verkauft er es normalerweise mit Verlust. Wenn er Glück hat, eben auch mal mit Gewinn. In dem Fall wird der Gewinn dann aber nicht besteuert.
 
Und zwar aus nicht ganz uneigennützigen Gründen, denn ansonsten würde der Fiskus beim privaten Autoverkauf draufzahlen. Wenn das Finanzamt jeden Gewinn versteuern würde, müsste das Finanzamt auch den Verlust, den jemand beim Verkauf macht, anerkennen. Und die Verluste beim Autoverkauf sind deutlich höher als die Gewinne, die jemand machen kann.

"Das dumme ist nur, durch sein kauf- und verkaufsgeschick hat er bei allen Fahrzeugen gewinn gemacht. Er sucht nur Schnäppchen weil er nie verlust machen will."

Ja, natrürlich und der Klapperstorch bringt die kleinen Kinder.

Das was der Onkel hier gemacht hat fällt unter den Spekulationsgewinn.

Ein gewerbsmäßiger Handel mit Kraftfahrzeugen wird dann unterstellt, wenn eine nachhaltige Absicht vorliegt. Das ist natürlich hier nie im Leben der Fall...

Im übrigen entscheidet das nicht der Onkel, so etwas macht das Finanzamt nach Sach- und Aktenlage.

Da kannst du lange erzählen  das dass nicht so ist oder so nicht gemeint war (was kann ich dafür, das ich so ein Glück habe.....🙄)

Wie Madcruiser schon angedeutet hat,  ist das über die KFZ-Steuer überhaupt kein Problem. Wenn heute ein KFZ zugelasen wird, geht das nur noch mit einer Einzugsermächtigung gegenüber den Finanzamt. Das sind für den Finanzbeamten zwei oder drei Mausklick verbunden mit dem versenden einer Kotrollmitteilung.

Anzugeben sind die Gewinne in der EK- Steuererklärung unter sonstige Einkünfte.

Gewerbesteuerpflichtig wird die ganze Geschichte ab einer Größe von 24.000 Euro im Jahr.

Und zum guten Schluß,  nur mal so,  wenn man ein Gewerbe anmeldet, geht diese Anmeldung an folgenden Verteiler:

-Entgegenehmende Gemeinde

-Landesverwaltungsamt

-Finanzamt

-Gewerbeaufsichtsamt

-Industrie- und Handelskammer

-Handwerkskammer

-Landesverband der zuständigen Berufsgnossenschaft

-Steueramt über Veterinäramt und Gesundheitsamt

-Polizeidirektion am Wohnort

Es grüßt der gläserne Bürger

Wenn die Autos nacheinander auf eine Privatperson zugelassen werden, wo ist da der gewerbliche Aspekt?
Wer gewerblich mit Autos handelt, wird keine KFZ-Steuer zahlen, somit auch keine Meldung ans FA.
Wäre nämlich blöd, eine weiterer Haltereintrag führt wohl nur beim ominösen Onkel zu einer Werterhöhung.
Ist der Onkel denn prominent?

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


cool bin student, zahle keine steuern . * % von keine steuer ist ????

ich glaaube im bgb ist irgend was geregelt, ab wann es gewerblich ist, habe es irgendwo überflogen bei der letzten klausur. meine 7 oder so. bin mir aber nur zu 50% sicher

1. Du zahlst keine Steuern, weil Deine Einnahmen unter dem Freibetrag liegen.

2. Im BGB ist weder eine Summe noch eine Menge angegeben, ab welcher mann einen gewerblichen Handel betreibt, auch in den Steuerngesetzen gibt es da nirgends eine solche Regelung - was alleine zählt, ist die

Gewinnerziehlungsabsicht

3. Spekulationsgewinn - muss nochmal genau geprüft werden

Demnach sind alle Ebayverkaeufer gewerblich.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Demnach sind alle Ebayverkaeufer gewerblich.

Lach nicht, dass kann schneller passieren als einem lieb ist. Wenn du ständig irgendwelche Dinge kaufst und verkaufst (irgendwo in einem Urteil waren mal 30 Transaktionen pro Monat genannt, aber nagelt mich nicht drauf fest), wirst du schnell als gewerblich eingetuft.

Das passiert mit ein bisschen Pech sogar, wenn du eine Sammlung (Briefmarken, Militaria, Eisenbahnen etc.) in Einzelstücken verkaufst, auch wenn du nachweisen kannst, sie über die vergangenen 25 Jahre zusammengetragen zu haben 😠

Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro beträgt. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften ist möglich.

Die reine Anzahl von 3 Fahrzeugen ist denke ich Nebensache.
Wenn alle 3 Fahrzeuge +/- null verkauft würden, fehlt die hier schon zitierte Gewinnerzielungsabsicht....

Viel mehr freut mich, dass ich innerhalb 2011 meine alten 535i ge- und verkauft habe....

Dank an BFH

Du hast aber schon gesehen, dass der Thread über 4 Jahre alt ist... ? 😉

Gruß Martin

und überhaupt.............

Was interessiert uns unser Geschwätz von vorvorvorrgersten......😁

leute, ihr dürft bis zu 3 autos privat verkaufen im jahr, ab dem 4. wird das FA skeptisch. aber ihr dürft nicht über 600euro oder so gewinn machen an allen autos.

Zitat:

Original geschrieben von Daimerfahrer


leute, ihr dürft bis zu 3 autos privat verkaufen im jahr, ab dem 4. wird das FA skeptisch. aber ihr dürft nicht über 600euro oder so gewinn machen an allen autos.

kannst du das belegen?

ich glaube nicht, dass man das fuer jedes finanzamt/jeden bezirk festmachen kann.

oder gibts da eine bundeseinheitliche regelung/anweisung?

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