Wieviel Platz vor Garage nötig zum Ausparken
Hey,
wir ziehen demnächst um und haben eine Garage in einem recht engen Garagenhof. Auf einer Seite sind Garagen und gegenüber Stellplätze. Ich habe es ehrlich gesagt noch nicht ausgemessen wie groß der Abstand ist.
Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken. Also wieviel Platz bräuchte man um ohne rangieren rauszukommen und wieviel als minimum (mit rangieren dann).
Gibt es da ne grobe Angabe?
Hab noch keine Schlüssel daher konnte ich es noch nicht selbst testen.
Danke euch schon mal 😉
Beste Antwort im Thema
Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.
152 Antworten
Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Mai 2020 um 20:43:41 Uhr:
Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.
Die Antwort ist gut 🙂
Der Renault Twingo ist auch soein kanidat.
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Puh eigentlich wollt ich nur wissen was man so für nen Abstand braucht 😉 geschätzt halt... Ja die Wohnung ist schon gemietet zusammen mit Garage (ein Vertrag). Nun ich hatte 6 Jahre keine Garage. Wurde ich also auch überleben - Auto ist jetzt Gebrauchsgegenstand, nicht mein Lebensinhalt 😉 ich weiss auch nicht warum Leute einem ungefragt dann sowas sagen wie "mal ne anständige karre kaufen". Nicht jeder hat das Geld so locker sitzen. Garage ist in der Mitte. Und ja natürlich kann da aufm Stellplatz gegenüber irgendwann mal nen dodge RAM stehen. Das weiss man ja nie 😉 ich werde es demnächst sehen. Wird schon hinhauen.
Zitat:
@-jacky- schrieb am 13. Mai 2020 um 10:01:59 Uhr:
Puh eigentlich wollt ich nur wissen was man so für nen Abstand braucht 😉 geschätzt halt...
Für einfach mal ne Frage beantwortet zu bekommen ohne Nebengeräusche bist du hier am falschen Platz.. und deine Frage ist dafür auch nicht optimal, weil so nicht zu beantworten.
Nachdem die Antwort auf deine Frage ja auch für deine weitere Planung keine Relevanz haben würde - sowohl Garage als auch Auto sind ja nun bereits vorhanden - bleibt nur abwarten und ausprobieren.
Der X1 ist mit Wendekreisen von 11,40m bis 11,90m angegeben. Der halbe Wendekreis reicht aus, um in einem Zug in die Garage fahren zu können. Geht man vom größten Wendekreis aus, müssten zwischen geparktem Auto und Garagentor mindestens ca. 6m Platz sein, um ohne Rangieren in die Garage zu kommen. Sind es weniger, muss man rangieren.
Grüße vom Ostelch
Dankeschön 🙂
Das wollte ich nur in etwa wissen.
Und nicht ob der X1 doof ist 😁
Eine Rückfahrkamera hab ich ja aber 360 grad dingens gibt's nicht für das Auto 😉
Sogar nen Parkpiloten hab ich (den ich noch nie genutzt habe).
Ist doch recht simple. Jedes Bundesland hat eine Garagenverordnung die auch die Breite der Fahrgasse vorgibt. Die maximale Breite die gefordert wird sind 5,5 bis 6m. Alles was drunter ist, ist nicht korrekt.
Zitat:
@ktown schrieb am 14. Mai 2020 um 09:03:01 Uhr:
Ist doch recht simple. Jedes Bundesland hat eine Garagenverordnung die auch die Breite der Fahrgasse vorgibt. Die maximale Breite die gefordert wird sind 5,5 bis 6m. Alles was drunter ist, ist nicht korrekt.
Das hilft dem TE nur bei der Frage, wie viel Raum er zum Rangieren mit seinem X1 braucht, nicht weiter.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. Mai 2020 um 09:05:23 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 14. Mai 2020 um 09:03:01 Uhr:
Ist doch recht simple. Jedes Bundesland hat eine Garagenverordnung die auch die Breite der Fahrgasse vorgibt. Die maximale Breite die gefordert wird sind 5,5 bis 6m. Alles was drunter ist, ist nicht korrekt.Das hilft dem TE nur bei der Frage, wie viel Raum er zum Rangieren mit seinem X1 braucht, nicht weiter.
Grüße vom Ostelch
Dann habe ich diese Frage wohl falsch verstanden. Jedoch sind Fahrzeuge so einzurichten, dass sie, bei normaler Fahrweise, mit diesen Maßen innerhalb der üblichen 3 Züge auszuparken sind.
Zitat:
@ktown schrieb am 14. Mai 2020 um 09:03:01 Uhr:
Ist doch recht simple. Jedes Bundesland hat eine Garagenverordnung die auch die Breite der Fahrgasse vorgibt. Die maximale Breite die gefordert wird sind 5,5 bis 6m. Alles was drunter ist, ist nicht korrekt.
"Mein" Garagenhof ist aus den 50 Jahren, die Nachbarn wären bestimmt schwer begeistert wenn jetzt auf einmal die 5 einzigen öffentlichen Stellplätze wegfallen und dann rauskäme das es wegen der Beschwerde eines einzelnen Garagenbesitzers geschieht.
mMn überwiegt da der Bestandsschutz.
Das ändert nichts daran das besser nicht rauskommen sollte wer schuld ist das die Stellplätze jetzt eingestampft werden. Zumal dann noch zu klären wäre ob dort auch Fahrzeuge stehen dürfen die deutlich über die alten Markierungen hinausragen. Auch da würde bestimmt regelmässiger Besuch vom Ordnungsamt für Begeisterung sorgen.