Wieviel kostet eine TÜV Zulassung ohne/mit ABE?

?Hallo!

Ich wollte mal wissen, ob sich jemand mit dem Thema TÜV besser auskennt, Google liefert mir immer nur halbe Antworten.

Wenn ich z.B. Teile fürs Auto bestelle, die eine Zulassung haben müssen, aber ohne ABE oder Teilegutachten geliefert werden, was kostet das ungefähr eintragen zu lassen?

Und wie ist es falls ABE oder Teilegutachten vorhanden ist?

Vielen Dank im Voraus

24 Antworten

Zitat:

@ME1200 schrieb am 11. August 2021 um 22:44:31 Uhr:


Bei zum Fahrzeug passender ABE des An- oder Umbauteils erübrigt sich ein Eintrag. Papiere mitführen und bei Bedarf vorzeigen reicht da aus.

Diese Aussage ist stark vereinfacht und stimmt so nicht. Es gibt auch Bauteile mit ABE die eine Annahme erfordern, nur eine Eintragung in die Fahrzeug Papier ist dabei normal nicht nötig.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 12. August 2021 um 05:35:10 Uhr:


Das wird dann aber auch niemandem auffallen, dass die nicht original ist.
Da würde ich mir gar keine Sorgen machen.
(Falls mit Frontlippe, so ein Gummistreifen unter der Sto?stange gemeint ist.)

Ne ich meine schon eine Richtige aus hartem Kunststoff.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. August 2021 um 06:26:01 Uhr:



Zitat:

@Feanix schrieb am 11. August 2021 um 23:37:06 Uhr:


Als Beispiel wollte ich von Amazon eine universelle Frontlippe an meinen Swift MZ bauen. Da wird aber nix mitgeliefert

Welches Baujahr?
Artikel Link?

2007
https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_4?...

Bin mir aber nicht sicher. Vllt gebe ich auch etwas mehr Geld aus und kaufe mir direkt welche für den Swift.
https://www.nippontuning.com/.../...ont-ansatz-vorne-spoilerlippe.html
Hier ist dann auch ein Teilegutachten bei.

Zitat:

@Feanix schrieb am 12. August 2021 um 11:23:42 Uhr:


Ne ich meine schon eine Richtige aus hartem Kunststoff.

Wenn da nicht mindestens ein Materialgutachten mit Bestätigung des QM-Systems beiliegt (und man auch wirklich nachvollziehen kann, dass das fragliche Teil aus diesem Material ist) sollte eine Eintragung schlichtweg unmöglich sein.

Falls ein passendes Gutachten dabei ist müssten für den Anbau Prüfungen nach Maßgabe des VdTÜV Merkblattes 744 durchgeführt werden. Der Umfang ist stark vom Einzelfall abhängig, deswegen können die Kosten im Bereich von unter 200 bis über 2000 Euro liegen.

Und es garantiert natürlich auch vorher niemand, dass das Gutachten hinterher positiv ausfällt...

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Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 12. August 2021 um 10:27:04 Uhr:



Zitat:

@ME1200 schrieb am 11. August 2021 um 22:44:31 Uhr:


Bei zum Fahrzeug passender ABE des An- oder Umbauteils erübrigt sich ein Eintrag. Papiere mitführen und bei Bedarf vorzeigen reicht da aus.

Diese Aussage ist stark vereinfacht und stimmt so nicht. Es gibt auch Bauteile mit ABE die eine Annahme erfordern, nur eine Eintragung in die Fahrzeug Papier ist dabei normal nicht nötig.

Ist mir neu . Klär mal auf .

Es kommt auf die Auflagen an die in der Abe genannt wird.

ZB. Die Auflage A01 :

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4..........usw. .

Damit musst du nach dem Anbau der Teile zum TÜV oder einer anderen Organisation und dir den korrekten Einbau bestätigen lassen.

Du erhälst dort einen Zettel ähnlich wie bei einem Teilegutachten. Du musst die Daten aber nicht in die Fahrzeug Papiere übertragen lassen sondern es reicht den Zettel zusammen mit der Abe im Fahrzeug mitzuführen.

Diese Regel findet sich in §22 Absatz 1 Satz 3 StVZO:

Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist.

Diese Auflage wird zum Beispiel bei Gutachten für Sonderräder häufig mit "A01" gekennzeichnet und kann dabei auf ein komplettes Fahrzeug oder nur auf bestimmte Reifengrößen bezogen sein.

Edit ergänzt:

Die Antworten haben sich überschnitten.

Ob allerdings die Änderung in den Fahrzeugschein übernommen werden muss bzw. wann (unverzüglich oder bei nächster Befassung) steht auf dem "Zettel" auch drauf. Es gibt Fälle, in denen das unverzüglich geschehen muss.

Ok . 2 x Dankeschön .

Meines wissen müssen die Anbau annahmen einer Abe nicht in die Papiere übernommen werden, das gilt nur bei Teilegutachten und Einzelabnahmen. Bin ich mit aber nicht 100% sicher.
Es ist aber auf jeden Fall möglich es in die Papiere zu übernehmen das habe ich schon machen lassen zu meinen "wilden Zeiten"

Grundsätzlich muss jede Änderung in die Papiere übernommen werden. Ob nach einer Anbauabnahme die Berichtigung "unverzüglich" oder "bei nächster Befassung" zu erfolgen hat richtet sich nach §13(1) FZV. Da gibt es keinen Unterschied zwischen einer Änderungsabnahme auf Grundlage einer ABE oder auf Grundlage eines Teilegutachtens.

Bei der Einzelabnahme ist es nochmal anders: Da ist die Betriebserlaubnis erloschen und es wird erst mit der Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine neue BE erteilt. Wer da nur das Gutachten ins Handschuhfach legt ist ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

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