Wieviel kg darf mein Auto ziehen?

Hallo zusammen!

Seit Wochen versuche ich herauszufinden, wie viel kg (Wohnwagen) ich an mein Auto anhängen darf.
Bitte erstmal unabhängig vom Führerschein, es geht mir erstmal nur darum was mein Auto überhaupt ziehen darf.
Aber ich komme nicht weiter. Ich habe versucht mich durch die ganzen Begriffe zu wühlen und habe den Durchblick verloren. Ich komme einfach nicht weiter.

Ich fahre einen Peugeot 5008 SUV 1,6l Diesel mit 120PS und folgenden Daten:
- Technisch zulässige Gesamtmasse: 2200kg (das ist mit allem was sich im Fahrzeug befindet, wie Personen, in unserem Fall noch die Hunde, Koffer, usw., richtig?)
- Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse: 2200kg (habe nicht gefunden was das genau bedeutet)
- Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse): 1455-1722kg (und da versteh ich schon mal nicht warum im Fahrzeugschein "von bis" steht)
- technisch zulässige Anhängerlast gebremst: 1100kg (wenn ich das richtig verstehe, muss hier der Anhänger eine eigene Bremse haben)
- technisch zulässige Anhängerlast ungebremst: 720kg (wenn ich das richtig verstehe, hat hier der Anhänger keine eigene Bremse)
- Stützlast: 72kg

Vielleicht kann mir jemand ganz einfach und banal (auf frauenart 😁 und ohne Fachbegriffe) das mal erklären und mir sagen wie ich am besten ausrechnen kann, was für einen Wohnwagen (also kg) ich anhängen darf.
Zur Zeit haben wir noch keine Anhängerkupplung am Auto, die müssten wir noch nachrüsten. Sollte man da auch noch auf etwas bestimmtes achten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

47 Antworten

Zu 100kmh in Ö, nur wenn Zuggewicht (PKW, Wohnwagen) <=3500kg ist!

Zitat:

@orginalholgi schrieb am 25. April 2019 um 08:40:27 Uhr:


Zu 100kmh in Ö, nur wenn Zuggewicht (PKW, Wohnwagen) <=3500kg ist!

zul. Gespanngesamtgewicht (also Summe aus zul GG des Autos plus zul GG des WoWa) und nicht das reale Zuggewicht.

1.4571 ist derjenige der das Problem zuerst erkannt und richtig und einleuchtend erklärt hat.
Anhängelast hat nichts mit Zulässigem Gesamtgewicht zu tun , sondern ist das , was man an Last hinterherzieht .
Für Leute die sich it der echten Hand am linken Ohr kratzen nie ganz einfach aber ich würde dir raten es folgendermaßen zu behandeln .
Leergewicht des Anhängers + aller dazu mitzunehmenden Gegenstände ergibt die ANHÄNGELAST .
Wenn du dann die Ladung so verschiebst , das du am Kupplungskopf nicht mehr , aber geringfügig weniger als
dein 60 kg hast , ist auch deine Stützlast ok.
Wenn du es sehr genau haben willst belädst du deinen Anhänger und fährst auf eine Waage .
Das machst du 1 x , dann weißt du etwa was du an Gerödel mitnehmen darfst .
Immer aufpassen Anhängelast ist tatsächliche , also keine zulässige Last , wie hier mehrmals behauptet.
Giovanni.

Sehe ich genauso, aber so darf er damit aber nie 100km/h schnell fahren, denn bei
dieser Regelung zählen die zulässigen und nicht, wie hier, die tatsächlichen Lasten.

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Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 25. April 2019 um 16:08:39 Uhr:


1.4571 ist derjenige der das Problem zuerst erkannt und richtig und einleuchtend erklärt hat.
Anhängelast hat nichts mit Zulässigem Gesamtgewicht zu tun , sondern ist das , was man an Last hinterherzieht .
Für Leute die sich it der echten Hand am linken Ohr kratzen nie ganz einfach aber ich würde dir raten es folgendermaßen zu behandeln .
Leergewicht des Anhängers + aller dazu mitzunehmenden Gegenstände ergibt die ANHÄNGELAST .
Wenn du dann die Ladung so verschiebst , das du am Kupplungskopf nicht mehr , aber geringfügig weniger als
dein 60 kg hast , ist auch deine Stützlast ok.
Wenn du es sehr genau haben willst belädst du deinen Anhänger und fährst auf eine Waage .
Das machst du 1 x , dann weißt du etwa was du an Gerödel mitnehmen darfst .
Immer aufpassen Anhängelast ist tatsächliche , also keine zulässige Last , wie hier mehrmals behauptet.
Giovanni.

Vielleicht solltest du einfach mal lesen.....

Hier ging es zuletzt (ab 2019...) nur um Fragen zu 100km/h-Regelungen. Sowohl die Regelung in D, in DK und in A orientieren sich an zul. Gesamtgewichten. In keinem Fall gibt es eine Orientierung an der realen gezogenen Anhängelast.

Speziell wurde zuletzt die österreichische Regelung angesprochen und da ist es so, dass man mit 100km/h auf den AB's nur dann fahren darf, wenn die Summe der zul. Gesamtgewichte von Fz und Anhänger 3,5T nicht überschreitet.

Wenn diese Summe größer als 3,5T ist, darf man auch mit einem leeren Anhänger keine 100km/h fahren.

navec , die Ausgangsfrage ist für mich entscheidend , nicht die subjektive, meistens nicht mehr erkennbare
Frage . Jeder kommt schließlich vom Hölzchen aud Stöckchen und der Fragesteller hat keinen Gewinn .
Du bist nach allem was ich von dir gelesen habe auch so ein Verwässerer . der nur seine Meinung sagt .
Die ist aber nicht gefragt , sondern Hilfe auf Regeln beruhend .
Roman sind eine Sach für sich , aber nicht hier.
4 Takt :
Diese Frage hat die Dame nicht gestellt .
Wenn sie die Fakten vorlegt , Fahrerlaubnis , zGw. Zugfahrzeug , zGw Anhänger können wir noch einmal darüber
reden .
Schlimm ist in diesen Foren fast immer :
Ein User stellt eine klare Frage , nach einigen Antworten , richtig oder falsch , häufig falsch , gleitet die Frage in eine Diskussion ab , die mehr an Kaffeekränzchen und Küchenjuristerei erinnert , mehr Glaubenssätze beinhaltet
als Regelwissen und schon entgleist die Geschichte und niemand weiß noch was der Ausgang war .
Hier hat nicht recht , wer 24 Stunden des Tages lautstark in x Beiträgen seine Meinung zum besten gibt , sondern wer , wie in diesem Falle, genau Bescheid weiß .
Viele sind Fachleute , aber Vielschreiber sind häufig nur Diskutanten .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 26. April 2019 um 16:48:32 Uhr:


navec , die Ausgangsfrage ist für mich entscheidend , nicht die subjektive, meistens nicht mehr erkennbare
Frage . Jeder kommt schließlich vom Hölzchen aud Stöckchen und der Fragesteller hat keinen Gewinn .
Du bist nach allem was ich von dir gelesen habe auch so ein Verwässerer . der nur seine Meinung sagt .
Die ist aber nicht gefragt , sondern Hilfe auf Regeln beruhend .
Roman sind eine Sach für sich , aber nicht hier.
4 Takt :
Diese Frage hat die Dame nicht gestellt .
Wenn sie die Fakten vorlegt , Fahrerlaubnis , zGw. Zugfahrzeug , zGw Anhänger können wir noch einmal darüber
reden .
Schlimm ist in diesen Foren fast immer :
Ein User stellt eine klare Frage , nach einigen Antworten , richtig oder falsch , häufig falsch , gleitet die Frage in eine Diskussion ab , die mehr an Kaffeekränzchen und Küchenjuristerei erinnert , mehr Glaubenssätze beinhaltet
als Regelwissen und schon entgleist die Geschichte und niemand weiß noch was der Ausgang war .
Hier hat nicht recht , wer 24 Stunden des Tages lautstark in x Beiträgen seine Meinung zum besten gibt , sondern wer , wie in diesem Falle, genau Bescheid weiß .
Viele sind Fachleute , aber Vielschreiber sind häufig nur Diskutanten .
Giovanni.

und viele können oder wollen nicht lesen....ab 2019 (Beitrag davor ist über 1,5 Jahre alt...) ging es nur um 100km/h-Regelungen und die Frage dazu, die von

@ladenhueter

stammte, war deutlich erkennbar, nicht verwässert und sie wurde richtig beantwortet.

Die Bemerkung von @originalholgi war auch eindeutig und zwar falsch, denn das reale Zuggesamtgewicht eines Gespanns interessiert bei der österreichischen 100km/h-Regelung nicht.

Deine Anmerkungen mögen für die Vergangenheit dieses Threads vielleicht ihre Berechtigung haben, für die aktuellen Fragen und Bemerkungen ganz sicher nicht. Was an meinen Antworten "verwässert" sein soll, weißt du wahrscheinlich selbst nicht so ganz....

Wenn du konkrete Bemerkungen oder Kritik üben willst, habe ich ganz bestimmt nichts dagegen, aber so einen, aktuell unpassenden, allgemeinen Müll zu schreiben, geht schon etwas weit.
Wenn du (berechtigte) Kritik üben willst, dass die Beiträge ab 2019 OT sind, dann mach das einfach.
Ein Einzeiler hätte azu gereicht.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 26. April 2019 um 16:48:32 Uhr:


4 Takt
Ein User stellt eine klare Frage , nach einigen Antworten , richtig oder falsch , häufig falsch , gleitet die Frage in eine Diskussion ab , die mehr an Kaffeekränzchen und Küchenjuristerei erinnert , mehr Glaubenssätze beinhaltet.

1. Ich nenne mich 4Takt und nicht 4 Takt.

Wenn du willst, das ich vom Forum informiert werde, das du mich zitiert hast, musst du meinen Nick-Namen schon richtig schreiben und auch ein @ davor setzen, also so: @4Takt

2. Sind wir hier alle freiwillig hier und es ist kein reines "Frage und Antwort-Quiz" und es ist deshalb völlig normal, das man vom Thema abschweift, denn sonst wird das Forum langweilig und es ist irgendwann keiner mehr da, der einem hilft.

Leider informiert dieses Forum oft nicht, sondern verwirrt. Das liegt im speziellen Fall aber an der komplizierten Regelung.

Spielen wir das doch mal durch:

Für die Tempo 100-Freigabe und für die Fahrerlaubnis sind m.W. in D immer die angegebenen zulässigen GG vom Anhänger und Zugfahrzeug maßgeblich, die einzeln nicht überschritten werden dürfen und nicht das tatsächliche Gewicht. Anders als beim zulässigen Geamtzuggewicht, dass sich aus Addition der tatsächlichen Gewichte von Anhänger und Zugfahrzeug ergibt. dieses muss nicht der Addition der zulässigen GG entsprechen, kann kleiner sein.
Die unterschiedliche Handhabe von angegebenem und tatsächlichen Gewicht ist schwer zu verstehen.

Beispielsweise: PKW, zul. GG 2200 kg, hat eine eingetragene Anhängelast von 1700 kg. Damit soll ein leerer Bootsanhänger 1300 kg (zul. GG 2500 kg) gezogen werden.

Ist das möglich oder nicht?

M.M. nach Anhängelast ja, weil die tatsächliche zählt.
Einschränkung durch den Führerschein, nur mit BE fahrbar, da die Summe der eingetragene GGte > 3500 und
> 4250 kg sind.
Tempo 100 ist nicht möglich, weil zul. GG des Anhängers zu hoch.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 30. April 2019 um 14:04:45 Uhr:


Leider informiert dieses Forum oft nicht, sondern verwirrt. Das liegt im speziellen Fall aber an der komplizierten Regelung.

Spielen wir das doch mal durch:

Für die Tempo 100-Freigabe und für die Fahrerlaubnis sind m.W. in D immer die angegebenen zulässigen GG vom Anhänger und Zugfahrzeug maßgeblich, die einzeln nicht überschritten werden dürfen und nicht das tatsächliche Gewicht.

na ja, bei der deutschen Tempo-100km/h-Regelung sieht es zum Teil schon wieder etwas anders aus.....:
1. das zul GG des ZugFz darf nicht über 3,5T liegen

2. Das zul Anhängergewicht darf nicht über der zul Anhängelast des ZugFz liegen.
Das ist eine grundsätzliche Bedingung ujnd somit ist das Ziehen des Trailers mit 2,5T zGG mit dem genannten Auto in D gem. 9.AVO nicht erlaubt.

2a. Das zul Anhängergewicht darf nicht größer sein, als die zul GG des ZugFz.

3. zusätzlich gilt die Einhaltung des Gewichtsfaktors gem. der 9.AVO und dieser bestimmt das maximal zulässige Verhältnis zwischen zulGG des Anhängers und Leergewicht des ZugFz.

Bei dieser Regelung spielt also das zulGG des ZugFz direkt keine Rolle, sondern dessen Leergewicht.

Das Leergewicht ist im genannten Beispiel nicht bekannt. Nehmen wird daher einfach mal 1600kg an. Zusätzlich nehmen wir mal an, dass der Trailer eine ASK hat oder das ZugFz über Anhänger-ESP verfügt.

Da es sich beim Trailer um keinen WoWa handelt, gilt dann gem. 9.AVO ein Faktor von 1,2, so dass zul GG des Trailers in dem Fall 1,2 x Leergewicht des ZugFz (1600kg) = 1920kg nicht überschreiten darf.

Da die zul Anhängelast ohnehin nur 1700kg beträgt, dürfen bei diesem Fz Trailer mit maximal 1700kg zul GG in D mit 100km/h gezogen werden.

Zitat:

@navec schrieb am 30. April 2019 um 15:21:56 Uhr:


2. Das zul Anhängergewicht darf nicht über der zul Anhängelast des ZugFz liegen.
Das ist eine grundsätzliche Bedingung ujnd somit ist das Ziehen des Trailers mit 2,5T zGG mit dem genannten Auto in D gem. 9.AVO nicht erlaubt.

Dies "grundsätzliche Bedingung" gilt m.M. nur für eine Tempo-100-Freigabe.

Bsp. Zulässige Anhängelast des PKW = 1000 kg
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = 1.500 kg
Eigengewicht des Anhängers = 200 kg
Stützlast = 75 Kg
1. Der PKW darf den Anhänger ziehen
2. Der Pkw darf den Anhänger auch dann ziehen, wenn er mit 875 kg beladen ist, also die zulässige Anhängelast um die Stützlast überschreitet.

Merke:
Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die Anhängelast des PKWs gilt:
Anhängerlast + Stützlast = erlaubte Zuladung des Anhängers.

Eine Quelle, die das gut deutlich macht: https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/#definition_anhaengelast

Was bei meinem ersten Bsp. die Tempo-100-Freigabe betrifft, da sind wir ja einer Meinung.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 30. April 2019 um 15:55:34 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 30. April 2019 um 15:21:56 Uhr:


2. Das zul Anhängergewicht darf nicht über der zul Anhängelast des ZugFz liegen.
Das ist eine grundsätzliche Bedingung ujnd somit ist das Ziehen des Trailers mit 2,5T zGG mit dem genannten Auto in D gem. 9.AVO nicht erlaubt.

Dies "grundsätzliche Bedingung" gilt m.M. nur für eine Tempo-100-Freigabe.

--------

Was bei meinem ersten Bsp. die Tempo-100-Freigabe betrifft, da sind wir ja einer Meinung.

mein ganzer letzter Beitrag handelte nur von der deutschen 100km/h-Freigabe.....

Und ganz kompliziert wird es dann, wenn man über die ganze Rechnerei den Blick in die Fahrerlaubnis vergisst.
Hier zählt nämlich nicht das tatsächliche Gewicht des Gesamtzuges, sondern die Addition der einzelnen zulässigen Gesamtgewichte. Wenn man dann mit einem fette WW über die 3.500 kg kommt und nur die Fahrerlaubnis B hat, wirds eng.

Während Überschreitungen der Anhängelast oder Überladung "relativ" preiswert sind, handelt es sich im 2. Fall um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das wird teurer.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 30. April 2019 um 16:04:42 Uhr:


Und ganz kompliziert wird es dann, wenn man über die ganze Rechnerei den Blick in die Fahrerlaubnis vergisst.
Hier zählt nämlich nicht das tatsächliche Gewicht des Gesamtzuges, sondern die Addition der einzelnen zulässigen Gesamtgewichte. Wenn man dann mit einem fette WW über die 3.500 kg kommt und nur die Fahrerlaubnis B hat, wirds eng.

Während Überschreitungen der Anhängelast oder Überladung "relativ" preiswert sind, handelt es sich im 2. Fall um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das wird teurer.

Das ist richtig, interessiert in diesem speziellen Thread aber eher nicht.....

@navec: ich glaube schon, dass das interessiert. Der ursprüngliche Thread ging nämlich um die Frage, wie viel die Starterin mit ihrem PKW ziehen darf. Die korrekte Antwort darauf lautet: 1172 kg in einem gebremsten Anhänger mit einem zulässigen GG von max 1300 kg. Du hast ihn nur so verändert, dass du dein Wissen über Tempo 100 preisgeben kannst. Hier war aber 2019 nicht die Frage, welche Bedingungen man in D oder Ö erfüllen muss, sondern ob es in DK "Tempo 100" gibt.

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