Wieviel kg darf mein Auto ziehen?

Hallo zusammen!

Seit Wochen versuche ich herauszufinden, wie viel kg (Wohnwagen) ich an mein Auto anhängen darf.
Bitte erstmal unabhängig vom Führerschein, es geht mir erstmal nur darum was mein Auto überhaupt ziehen darf.
Aber ich komme nicht weiter. Ich habe versucht mich durch die ganzen Begriffe zu wühlen und habe den Durchblick verloren. Ich komme einfach nicht weiter.

Ich fahre einen Peugeot 5008 SUV 1,6l Diesel mit 120PS und folgenden Daten:
- Technisch zulässige Gesamtmasse: 2200kg (das ist mit allem was sich im Fahrzeug befindet, wie Personen, in unserem Fall noch die Hunde, Koffer, usw., richtig?)
- Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse: 2200kg (habe nicht gefunden was das genau bedeutet)
- Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse): 1455-1722kg (und da versteh ich schon mal nicht warum im Fahrzeugschein "von bis" steht)
- technisch zulässige Anhängerlast gebremst: 1100kg (wenn ich das richtig verstehe, muss hier der Anhänger eine eigene Bremse haben)
- technisch zulässige Anhängerlast ungebremst: 720kg (wenn ich das richtig verstehe, hat hier der Anhänger keine eigene Bremse)
- Stützlast: 72kg

Vielleicht kann mir jemand ganz einfach und banal (auf frauenart 😁 und ohne Fachbegriffe) das mal erklären und mir sagen wie ich am besten ausrechnen kann, was für einen Wohnwagen (also kg) ich anhängen darf.
Zur Zeit haben wir noch keine Anhängerkupplung am Auto, die müssten wir noch nachrüsten. Sollte man da auch noch auf etwas bestimmtes achten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

47 Antworten

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 30. April 2019 um 16:28:22 Uhr:


@navec: ich glaube schon, dass das interessiert. Der ursprüngliche Thread ging nämlich um die Frage, wie viel die Starterin mit ihrem PKW ziehen darf. Die korrekte Antwort darauf lautet: 1172 kg in einem gebremsten Anhänger mit einem zulässigen GG von max 1300 kg. Du hast ihn nur so verändert, dass du dein Wissen über Tempo 100 preisgeben kannst.

ne, ich habe nur auf deine Bemerkung reagiert und nichts verändert....:

@Dandy46:

Zitat:

Für die Tempo 100-Freigabe und für die Fahrerlaubnis sind m.W. in D immer die angegebenen zulässigen GG vom Anhänger und Zugfahrzeug maßgeblich,

darauf bin ich genauer eingegangen, um zu zeigen, dass nicht bei allen Vorschriften der deutschen 100km/h-Regelung "immer die angegebenen zulässigen GG vom Anhänger und Zugfahrzeug maßgeblich" sind.

Die Regelung mit dem Gewichtsfaktor ist nun mal quasi die bekannteste Vorschrift der deutschen 9.AVO und da geht es eben um das Leergewicht des ZugFz und nicht um dessen zul GG.

Okay, es ist halt kompliziert.

Bei meiner, von dir zitierten, Aussage ging es um die Unterscheidung zwischen angegebenen zulässigen GG und tatsächlichem. Da gilt in den genannten Fällen immer das eingetragene. Für Tempo 100 spielt zusätzlich noch das eingetragene Leergewicht eine Rolle. Oft (in diesem Fall) ungünstig, da zu niedrig. Hier lohnt es sich manchmal, das tatsächliche Gewicht vom TüV ermitteln und eintragen zu lassen.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 30. April 2019 um 17:12:21 Uhr:


Für Tempo 100 spielt zusätzlich noch das eingetragene Leergewicht eine Rolle.

eben, und das eingetragene Leergewicht ist definitiv kein zul GG, gehört trotzdem zur deutschen 100km/h-Regelung und daher ist bei der deutschen 100km/h-Regelung nicht

Zitat:

"immer die angegebenen zulässigen GG vom Anhänger und Zugfahrzeug maßgeblich"

Nur darum ging es mir.
Über tatsächliches und eingetragenes Gewicht hatte ich mich (daher) gar nicht geäußert.

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