Wieviel kg darf mein Auto ziehen?

Hallo zusammen!

Seit Wochen versuche ich herauszufinden, wie viel kg (Wohnwagen) ich an mein Auto anhängen darf.
Bitte erstmal unabhängig vom Führerschein, es geht mir erstmal nur darum was mein Auto überhaupt ziehen darf.
Aber ich komme nicht weiter. Ich habe versucht mich durch die ganzen Begriffe zu wühlen und habe den Durchblick verloren. Ich komme einfach nicht weiter.

Ich fahre einen Peugeot 5008 SUV 1,6l Diesel mit 120PS und folgenden Daten:
- Technisch zulässige Gesamtmasse: 2200kg (das ist mit allem was sich im Fahrzeug befindet, wie Personen, in unserem Fall noch die Hunde, Koffer, usw., richtig?)
- Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse: 2200kg (habe nicht gefunden was das genau bedeutet)
- Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse): 1455-1722kg (und da versteh ich schon mal nicht warum im Fahrzeugschein "von bis" steht)
- technisch zulässige Anhängerlast gebremst: 1100kg (wenn ich das richtig verstehe, muss hier der Anhänger eine eigene Bremse haben)
- technisch zulässige Anhängerlast ungebremst: 720kg (wenn ich das richtig verstehe, hat hier der Anhänger keine eigene Bremse)
- Stützlast: 72kg

Vielleicht kann mir jemand ganz einfach und banal (auf frauenart 😁 und ohne Fachbegriffe) das mal erklären und mir sagen wie ich am besten ausrechnen kann, was für einen Wohnwagen (also kg) ich anhängen darf.
Zur Zeit haben wir noch keine Anhängerkupplung am Auto, die müssten wir noch nachrüsten. Sollte man da auch noch auf etwas bestimmtes achten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

47 Antworten

Bitte mal ein Gang zurück, ich bin gerade ausgesteigen...😕

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 23. September 2017 um 15:28:57 Uhr:


Bei einer Prüfung ist nie das zulässige Gesamtgewicht maßgeblich , nur das tatsächliche Gesamtgewicht.
D.h.
Du kannst auch einen Hänger mit 2500 kg zul. GG an dein Auto hängen wenn das Tatsächliche GG
nicht über die erlaubten 1500 kg kommt.

Das habe ich nicht verstanden, also das mit den 1500kg. Wo kommen die plötzlich her? (sorry)

Das mit dem Gespanngesamtgewicht hören/lese ich zum ersten mal. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es bei einigen Autos z.B. die Grenze von X kg die nicht überschritten werden darf, egal welche Konstellation man hat (jetzt mal unabhängig von der Führerscheinklasse). Das ist bei dem neuen 5008 aber nicht mehr, richtig?

Und nun nochmal zur Stützlast... ich habe mich gerade mal durch Tante Google gewühlt, verstehe aber nur Bahnhof und Koffer ist weg. 😕

Hier wird es erklärt (auch die Sache mit der zul. Anhängelast in Verbindung mit der Stützlast).

https://campingfuehrer.adac.de/.../...etzlast-bei-caravangespannen.php

Wow, 1100kg sind ja nichts. Warum darf das französische Diesel SUV nur so wenig ziehen? Wohnwagen bis 1100kg ist aber kein Problem. Der Knaus Deseo eignet sich dazu z.b. super. Hat normalerweise max. 1000kg und Platz für 4 Personen.

Zitat:

@Katrin5008 schrieb am 23. September 2017 um 14:08:59 Uhr:


Erstmal ganz herzlichen Dank für Eure vielen, guten Antworten (ohne das man wie so oft angepampt wird). Ihr seid super! :-)

Von Gespanngewicht steht in meiner Zulassung leider nichts.

Ich fasse mal zusammen:
1. Mein Auto hat eine Leermasse von (gehen wir jetzt mal vom höchstens aus): 1722kg + 30kg Anhängerkupplung = 1752kg. Da packe ich jetzt noch mich, meinen Mann und unsere 2 Hunde rein, dann bin ich bei ca. 2000kg. Somit hätte ich nur für den Pkw noch ca. 200kg für Gepäck.

Du darfst die Stützlast vom WoWa nicht vergessen. Wenn Du von den hier im Thread beschriebenen 60 kg ausgehst musst du 60 kg "Zuladung" bei Deiner Rechnung berücksichtigen. Um mal bei Deinen Zahlen zubleiben, hast Du dann nur noch 140 kg für das Gepäck.

Tani

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Genau so rechnet sich das.
Ich bin bei uns auch ordentlich am rechnen.

Mach Deinen Tank voll und fahrt zu viert auf die Waage (z.B. Mülldeponie). Dann hast du das Alltagsgewicht.
So haben wir das damals mit unserem Wohnmobil gemacht. Und dann jedes Gepäck einzeln gewogen.

@Katrin5008:

Zitat:

Und nun nochmal zur Stützlast... ich habe mich gerade mal durch Tante Google gewühlt, verstehe aber nur Bahnhof und Koffer ist weg

Zusammenfassung:
Zum WoWa:
Du darfst mit dem 5008 einen Anhänger der ein zul GG von insgesamt maximal 1300kg ohne wenn und aber ziehen und den darfst du auch so beladen, dass der tatsächlich 1300kg max. auf die Waage bringt.
Du kannst also die Zuladung eines solchen Anhängers/WoWa's vollständig ausnutzen.
Ähnlich sieht es bei allen WoWa aus, die ein geringeres zul Gesamtgewicht haben.
(Die 1500kg, die hier genannt wurden, solltest du schnell vergessen...)

Zum Auto:
Ein Teil des realen Anhängergewichts lastet auf deinem 5008 (die Stützlast). Diese schränkt die Zuladungsmöglichkeit in deinem 5008 entsprechend ein.
Die musst du also quasi als "Gepäck" ansehen und deren "Gewicht" bei der Zuladung beachten.

Von daher brauchst du höchstens noch das reale Leergewicht des 5008 feststellen lassen, um eine genaue Vorstellung davon zu haben, wieviel genau du beim Auto zuladen darfst.

M.E. kannst du dir das Wiegen auch sparen und musst lediglich darauf achten, keinen WoWa zu kaufen, der mehr als 1300kg zul Gesamtgewicht hat und gut ist...

Im 1. Posting steht 1.100 kg Anhängerlast. Wie kommst du auf 1.300 kg.

Die Führerschein Frage geht bei den Beamten aber erstmal immer nur nach den Gesamtgewicht Papieren. Wenn hier beide in der Kombination auf mehr als 3.5t kommen, wars das.

Darunter ist die "Spielerei" mit Leergewicht und echten Gewicht richtig. Aber man darf kein 2t Maximal Gewicht kfz mit 1.6t maximal Gewicht Wohnwagen ziehen und darauf beruhen das der Karren weniger wiegt. Die Polizei schaut hier nur auf die Papiere und den Führerschein.

Das wiegen hat dann mit Übergewicht und co zu tun.

Auch das Gewicht würde ich genau prüfen und nicht aufs maximale gehen. Die Polizei misst auch die achlast und stütz lässt. Kenne viele die einfach nur den Karren voll hauen und los fahren. Und dann auf der Tangente die Hälfte stehen lassen müssen 😛

Zitat:

@Tanea schrieb am 25. September 2017 um 11:15:19 Uhr:


Im 1. Posting steht 1.100 kg Anhängerlast. Wie kommst du auf 1.300 kg.

ja, du hast recht.
ich bin vom neuen Peugeot 5008 mit 120PS-Diesel ausgegangen und der hat 1300kg zul Anhängelast und keine Einschränkungen durch das zul. Gespanngesamtgewicht.

Von daher ist natürlich maximal 1100kg zul. Anhängelast richtig.

Einen WoWa mit 1300kg zul GG darf sie natürlich trotzdem ziehen, nur dürfte es dann, da real 1100kg Anhängermasse, wegen des Autos, nicht überschritten werden dürfen, mit der Zuladung etwas "schwierig" werden.....
Ein WoWa mit zul GG von 1200kg würde aber eventuell noch ausreichend Zuladung ermöglichen.

Wenn ich den Prospekt (2015) des alten 5008 nehme, finde ich allerdings auch keine Übereinstimmung mit den Daten, die hier genannt wurden. Weder stimmt die zul. ungebremste Anhängelast, noch stimmen bei dem 120PS-Diesel-Modell mit 1100kg gebremste Anhängelast die restlichen Daten überein.
Beim alten Peugeot 5008 sind nahezu alle Modelle durch das zul. Gespanngesamtgewicht in der Zuladung eingeschränkt.
Beim einzigen 120PS-Modell mit 1100kg Anhängelast ist das zwar laut Katalog nicht der Fall, aber da die restlichen Daten, wie schon geschrieben, teilweise nicht übereinstimmen, würde ich mich im Falle der TE doch noch mal genau informieren, welches zul. Gespanngesamtgewicht ihr Auto hat.
Schwierig kann es eigentlich nicht sein, denn dieser Wert sollte ja auf einem Schild am Auto vermerkt sein und wo sich dieses Schild befindet, sollte in der Bedienungsanleitung stehen.

Ganz lieben Dank für Eure vielen Antworten.

1.

Zitat:

Zum Auto:
Ein Teil des realen Anhängergewichts lastet auf deinem 5008 (die Stützlast). Diese schränkt die Zuladungsmöglichkeit in deinem 5008 entsprechend ein.
Die musst du also quasi als "Gepäck" ansehen und deren "Gewicht" bei der Zuladung beachten.

Danke, das habe auch ich jetzt entlich verstanden. 🙂

Ich bin nun auch etwas verwundert darüber, was wir nun genau mit unserem Auto ziehen dürfen. Lassen wir meinen Führerschein erstmal weiter aussen vor (den könnte ich notfalls ja auch erweitern). Mein Mann hat eh noch den alten Führerschein und darf so ziemlich alles fahren. Aber für weitere Strecken wäre es natürlich gut, wenn wir uns abwechseln könnten.
Ich war gerade am Auto und habe folgendes gefunden, wo ich haber keine Ahnung habe was das bedeutet. Vielleicht könnt ihr damit was anfangen:

Zeile 1: zGG Fahrzeug
Zeile 2: zulässiges Gespanngewicht (Summe aus zGG Fahrzeug + zulässige Anhängelast)
Zeile 3: zulässige Achslast vorne
Zeile 4: zulässige Achslast hinten

Zitat:

@navec schrieb am 23. September 2017 um 16:32:40 Uhr:



Fahren darfst du auch einen WoWa mit maximal 1300kg zul GG, wie hier ja schon geschrieben wurde und der dürfte natürlich auch in D (und DK) für 100km/h zugelassen sein. In Ö darfst du mit dem Gespann sowieso 100km/h auf AB's fahren.

100 Km/h Zulassung in DK ?? Gibt`s das ?

Ja, gibts dort auch. Die deutsche 100er gilt dort aber nicht.

Zitat:

@diecampers schrieb am 22. April 2019 um 18:03:11 Uhr:


Ja, gibts dort auch. Die deutsche 100er gilt dort aber nicht.

und das trotz identischer techn. Voraussetzungen....EU halt...nur so kann DK (und umgekehrt für Dänen D) aus diesem Unsinn noch zusätzliche Einnahmen generieren.

Zitat:

@Ladenhueter schrieb am 22. April 2019 um 14:13:19 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 23. September 2017 um 16:32:40 Uhr:



Fahren darfst du auch einen WoWa mit maximal 1300kg zul GG, wie hier ja schon geschrieben wurde und der dürfte natürlich auch in D (und DK) für 100km/h zugelassen sein. In Ö darfst du mit dem Gespann sowieso 100km/h auf AB's fahren.

100 Km/h Zulassung in DK ?? Gibt`s das ?

und auf Landstraßen darf man mit der Regelung in DK dann sogar 80km/h fahren....

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