Wieviel bekomme ich bei dem Unfall ?
Hallo,
die Unfall Sachlage ist geklärt. Gegner Schuld, ich kriege Geld aber wieviel bitte ?
Laut unabhängigem Gutachten Wiederbeschaffungswert des kfz 5250€.
Reparatur ohne MwSt. 3994€ ( mit MwSt. 4753€)
Versicherung hat einen Käufer gefunden ( Ohne dass ich Sie darum gebeten habe ! ) für 2760€.
Ich will das Geld nehmen aber die Versicherung, will mir nur 2490€ zahlen.
( Wiederbeschaffungswert 5250€ - Käufergebot 2760€ = 2490€ )
Habe ich keine Möglichkeit, das Geld für die Reperatur 3994€ zu bekommen ohne zu reparieren ?
Damit bin ich nicht zufrieden !
MFG
Adrian
Beste Antwort im Thema
Das mit der Vergleichs- Kontrollberechnung hat hier zu einigen Fragen geführt. Ich erkläre das noch mal in groben Zügen.
@Hafi wenn da etwas nicht stimmt oder falsch von mir erklärt wird, stelle das dann mal richtig… danke.🙂
Also, im Gutachten sind folgende Werte maßgeblich anzugeben:
- Die Reparaturkosten
- Der Wiederbeschaffungswert
- der Restwert
- Die Wertminderung (hier wohl nicht Thema)
- Die Reparaturdauer
- Die Wiederbeschaffungsdauer
Früher war es mal so, dass eine Angabe zum Restwert erst dann erforderlich wurde, wenn die Reparaturkosten mindestens 70% des Wiederbeschaffungswerts erreicht haben.
Seit dem BGH Urteil vom 07.06.2005 ist das allerdings anders.
Obschon kein Totalschaden eingetreten ist, muss unter Berücksichtigung der Bundesgerichtshofentscheidung vom 07.06.2005, AZ: VI ZR 192/04 für den Fall einer fiktiven Abrechnung der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt.
Dabei ist es nicht von Bedeutung ob der Restwert in einer Höhe liegt, um eine fiktive Totalschadenabrechnung zu ermöglichen (Wiederbeschaffungswert – Restwert ist geringer wie die netto Reparaturkosten)
Er, der Restwert muss aber vom Sachverständigen ermittelt und auch angegeben werden.
Nach der BGH Rechtsprechung theoretisch sogar immer (!)
Gibt Ihn der Sachverständige nicht an, kann die Versicherung diesen ermitteln und bei der Abrechnung berücksichtigen.
Das Gutachten ist dann unvollständig und unter Umständen nicht zur Regulierung zu verwenden.
In diesem Fall hier ist der Restwert unbedingt anzugeben.
Wenn der Restwert nicht korrekt ermittelt wurde läuft der TE Gefahr, dass die Versicherung mit Ihrem Restwert „durchkommt“
Daher auch meine Frage, was im Gutachten zur Restwertermittlung steht.😎
Steht da nix, - und so sieht es wohl aus- hat der TE die schlechteren Karten
(unter Umständen wurde hier ein Küchentisch- Sacherständiger beauftragt ? 😠)
Es geht hier auch nicht darum, ob der TE hier „besser bei wegkommen möchte“, sondern einzig und allein die Wirtschaftliche sinnvolle Betrachtung des Schadenfalles.
Hier gibt es nach dem derzeitigen Erkenntnis- und Wissenstand zwei Möglichkeiten:
1)
Abrechnung auf GA Basis, im Moment sehe ich da WBW-RW (der Versicherung) – wobei ich anmerken möchte, dass der Restwert von seiten der Versicherung nicht überzogen erscheint.
2)
Reparatur durchführen lassen. Dann werden die Reparaturkosten Brutto reguliert.
Alternativ kann der TE seinen Sachverständigen dazu auffordern, seine Restwertermittlung transparent zu machen und somit darzulegen, dass er diesen korrekt und sachkundig ermittelt hat.
Drei Telefonate und der Spruch „ich bin Sachverständiger“ reichen da allerdings in der heutigen Zeit nicht mehr aus 🙄
Ich habe fertig... 😁
Gruss Delle
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Du mußt einen Käufer (den die Versicherung vermutlich über ein Onlineangebot gefunden hat) nicht akzeptieren. Es gilt nur der lokale (vom Gutachter) ermittelte Preis.
Bei mir gab es auch einen Käufer aus Hameln, der den Wagen für 1.050€ gekauft hätte. Nur hat der Gutachter einen (lokalen) Restwert von 50€ ermittelt, darum darf auch nur dieser Wert von 50€ herangezogen werden. Das Urteil sagt u.a. es dürfen keine Sondermärkte oder Versteigerungen herangezogen werden, sondern für den Restwert dürfen nur lokale Werte angenommen werden
Gruß
milliway42
Also, nun mal immer schön langsam.....
Sei dir da mal nicht zu sicher. Die Restwertermitlung am regionalen Markt ist kein Persil-Schein für Abzocke
Ohne deinen Fall genau zu kennen kann hier etwas nicht passen.
Bei einer Differenz von 2000% sollt man sich wirklich mal überlegen ob der Restwert tatsächlich realistisch ermittelt wurde.
Solche Sachen werden in der Regel vor Amtsgerichten ausgetragen. Und der BGH am Amtsgericht ist der zuständige Amtsrichter 😁
Und die lassen sich des öfteren nicht so gerne Sagen, was Sie "dürfen" und was nicht.....
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Solche Sachen werden in der Regel vor Amtsgerichten ausgetragen. Und der BGH am Amtsgericht ist der zuständige Amtsrichter 😁
😁 😛
Delle kennt sich halt aus 😉
Grüße
Steini
das sind halt Erfahrungen, die man im Laufe seines Berufsleben so sammelt... 😁
Zwischen dem Anspruchsteller und dem Sachverständigen besteht ein so genannter Werkvertrag nach §631 ff des BGB.
In dessen Schutzwirkung ist der regulierende Haftpflichtversicherer mit einbezogen. Schließlich wurde das Gutachten zum Zwecke der Schadenregulierung erstellt und auch verwendet. Wenn der Sachverständige nun einen fehlerhaften Restwert ermittelt, hat er seine Schutz- und Fürsorgeplichten schuldhaft verletzt, er handelt zumindest Fahrlässig.
Es wird nämlich oftmals vergessen, dass ein Sachverständiger objektiv und unparteiisch bei der
Gutachtenerstellung vorzugehen hat.
Ein guter Sachverständiger (soweit es den überhaupt gibt 🙄) ist also nicht derjenige welcher am meisten beim Schaden und am wenigsten beim Restwert aufschreibt.
😁 In gewissen Kreisen natürlich schon 😁
Nur ein objektiv erstelltes Gutachten hat Bestand und ist für alle am Schaden beteiligten Parteien eine dienliche Grundlage zu Schadenregulierung.
Und bevor hier jetzt wieder einer nach dem BGH schreit...... 🙄
Allein in meinem Gerichtsbezirk gibt es mittlerweile 4 (!) negative Urteile gegen Sachverständige, die der Meinung waren, dass Sie in ihr Gutachten malen können was sie für richtig halten.
Mitleid habe ich mit diesen Dumpfbacken wahrlich nicht.
Aber leider erschweren diese Napfsülzen, den anständigen Kollegen die täglich Arbeit ungemein, weil so etwas natürlich den gesamten Berufstand in ein schlechtes Licht rückt.
So sieht das aus an der Front Leute...... 😠
Gruss Delle
Ja, ich weiß auch noch nicht, was aus meinem Fall wird...
Aber, der Gutachter hatte drei Verwerter im Raum Hamburg angefragt
- zwei boten 50€, einer hatte kein Interesse
- Die Versicherung hat drei Bieter gefunden, einer bot 1050€, die beiden anderen 50€
Damit denke ich, lag mein Gutachter mit 50€ gar nicht so falsch. Ob der Händler meinen verbeulten Vectra A (Zeitwert vor dem Unfall 1580€) wirklich für 1050 abgenommen hätte, mag mal ganz stark bezweifelt werden aber das steht auf einem anderen Blatt!
Gruß
milliway42
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Du bist da sowieso aussen vor.
Dein Sachverständiger muss sich hier rechtfertigen. Wenn du das Auto zu seinem RW verkauft hast, bevor das Gebot der Versicherung kam hast du nichts zu befürchten.
Anderes würde das aussehen, wenn du nach Kenntnis vom RW- Angebot des Versicherer das Auto für 50 Euro verkauft hättest. Dann könnte man dir das vorwerfen.
Berichte doch bitte mal was aus deiner Sache geworden ist.
Das ist für uns alle interessant hier.
Gruss Delle
Die Versicherung hat dem TE einen einen Händler genannt, der ihm das Fahrzeug verbindlich zum genannten Preis bis zum 24.06. abkauft.
Der Gutachter des TE hat einen niedrigeren Restwert ermittelt (wie das ermitellt wurde stand nach TE nicht im Gutachten).
Frage 1:
Ist es nicht rechtlich, daß ein verbindlicher Reswertpreis zur Berechnung von der Versicheung genommen werden kann, anstatt des ermittelten niedrigeren Restwerts des Gutachters?
Nach diesem BGH-Urteil ging es doch um ein Fahrzeug was in die Restwertbörse gestellt worden ist und die Versicherung dann das höchste "unverbindliche" Gebot zur Berechnung genommen hat?
Frage 2:
Stellt mir nun die Versicherung ein "verbindliches" Angebot eines Restwertkäufers schriftlich zu, daß wie hier bis zum 24.06 steht. Und dieses Angebot ist aber höher, als der vom Gutachter ermittelte Restwert. Muß ich dann nicht als Geschädigter das "verbindliche" Angebot akzeptieren? (Vorausgesetzt, man will das beschädigte Fahrzeug, welches ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nicht mehr weiter nutzen und es wurde auch noch nicht vorher verkauft.)
Stichwort: Schadenminderungspflicht.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Berichte doch bitte mal was aus deiner Sache geworden ist.
Das ist für uns alle interessant hier.Gruss Delle
Sobald ich was weiß, werde ich mich melden 🙂
Kleine Anregung an milliway.Ich habe da einen Verdacht was da passiert ist,bzw.was da läuft,muß aber nicht stimmen.1.Der Aufkaüfer/Bieter hat einen Tipfehler gemacht und wollte 150€ bieten.2.Er hat 150€ geboten und die Versicherung hat den Tipfehler gemacht,unbewust oder bewust,könnte ja klappen wenn der Geschädigte ahnungslos ist.Ruf doch einfach mal den Aufkäufer an,und sage ihm er könne das Auto für 1050€ abholen.Dann wird man sehen wie er reagiert.50€ Restwert halte ich aber für zu niedrig,kann nur von Fa.Lensch/Kiesow und Co kommen.Ganz nebenbei gesagt ist Dein Auto für den Export nach Afrika sehr gesucht,so er noch rollfähig ist.Um für Dich den Restwert zu ermitteln,stelle das Auto bei mobile.de mit guten Bildern ein.Nur zum testen.Preis z.B.900€,ist der Preis interesant klingelt das Telefon nach 10Sek.-Garantiert. MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
.Nur zum testen.Preis z.B.900€,ist der Preis interesant klingelt das Telefon nach 10Sek.-Garantiert. MfG.alrock01
Hmm wahrscheinlich auch ein Schreibfehler 😉 alrock01 meinte sicher 1sec. und nicht 10 😁. Mit 10 sec Reaktionszeit wird sich wohl keiner mehr behaupten in dem Markt 😰
Grüße
Steini
Die Herschaften die sich dort behaupten müssen sprechen in etwa so-Waas is letzte Preis.MfG.alrock01
Ich wollte ja bereichten, was passiert ist, wenn etwas passiert ist 🙂
Mein Anwalt hat gerade angerufen und mir mitgeteilt, dass die Versicherung alle Punkte aus dem Gutachten anerkennt und die komplette Summe, abzüglich 50€ Restwert überweisen wird. Ich sollte also in den nächsten Tagen 1530€ (+ diverse andere Streitigkeiten wie Nutzungsausfall, Anmeldegebühren etc.) überwiesen bekommen. 🙂
Gruß
milliway42
Na also, geht doch .... 😁
Prima, freut mich für dich.
Und... danke für die Info, dass ist ja leider nicht selbstverständlich hier bei MT. 🙂
Gruss
Delle