Wieso zwei Zeugenbefragungsbögen?
Da hier wohl einige aktive sind dies sich mit dem OWiG auskennen will ich mal eine Frage stellen die mich umtreibt.
Mich hat es mit einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt. Der Wagen ist ein Firmenwagen meiner Frau und ich bin gefahren.
Nun folgender Sachverhalt:
Der Verstoß fand am 15.05.22 statt.
Der erste Zeugenbefragungsbogen kam 3 Wochen danach in der Firma an. Dort wurden die Daten meiner Frau eingetragen (was vollkommen ok und korrekt ist), da sie den Wagen ja fährt.
Am 30.06.22 kam nun ein Zeugenbefragungsbogen an sie. Auf diesen haben wir nicht reagiert (man muss es ja nicht wenn soweit alle Daten zur Person korrekt sind). Im Bogen wird direkt schon darauf verwiesen, dass sie ja nicht der Fahrer sein kann.
Jetzt war Ruhe.
Heute kam, mit Datum 26.07.22 genau das identische Schreiben nochmals.
Ich frage mich:
WIESO?????
Wollen die partout, dass für mich die Verjährung eintritt?
Welchen Sinn macht es das identische Schreiben nochmals rauszusenden?
P.S.: Mir ist das übrigens vor zwei Jahren schon einmal so passiert und da kam letztlich überhaupt nichts mehr.
38 Antworten
Wie aber zu erkennen ist, kennt wohl keiner den Grund des zweiten identischen Schreibens.
Man stürzt sich lieber, anstatt beim Thema zu bleiben, auf Themenbereiche die ich weder angefragt hatte noch für das Thema relevant sind.
...wenn der entsprechende Sachbearbeiter mitliest / sieht welche Diskussionen, Vermutungen, Unruhe, Gedankenspiele er mit dem Senden einer einfachen Kopie eines Schreibens ausgelöst hat, dann liegt der lachend unterm Tisch und schickt gleich nochmal eine Kopie los. 😁
Mein Tipp, nicht soviel Gewicht auf solch kleine Details setzen... ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter der Bußgeldstellen ellenlange Diskussionen führen wem sie aus welchen taktischen Gründen welchen Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid schicken... klar ist da mit Sicherheit ein Plan dahinter, aber mal eben einen weiteren Anhörungsbogen verschicken - das passiert halt mal oder passiert halt auch mal nicht.
Wie gesagt bei meinem ehemaligen Arbeitgeber haben die Damen vom Lohnbüro die kleinen Bußgelder (ohne Punkte & Fahrverbote) für die Firmenwägen direkt auf den Anhörungsbogen an den Halter hin vom Firmenkonto weg bezahlt... das hat auch ganz ohne Bußgeldbescheid funktioniert... ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle mit dem ich wegen einer Sache telefoniert hab, dachte "ach, wie schön, wenn der Arbeitgeber die Bußgelder übernimmt"... den hab ich dann aufgeklärt, dass unsere Mitarbeiter da keinen Freifahrtsschein haben sondern der Betrag dem jeweiligen Mitarbeiter aufm nächsten Lohnzettel abgezogen wird.
Zitat:
@ktown schrieb am 31. Juli 2022 um 12:50:59 Uhr:
Unterschied Zeugenbefragungs- und Anhörungsbogen.
Für die, die den Unterschied nicht kennen.
Ok, dann sind das zwei verschiedene, wusst ich tatsächlich nicht.
Kann trotzdem nicht verstehen, wieso du deswegen so ein Fass aufmachst. Ich bin hier raus.
Zitat:
@ktown schrieb am 31. Juli 2022 um 13:04:59 Uhr:
Wie aber zu erkennen ist, kennt wohl keiner den Grund des zweiten identischen Schreibens.
Man stürzt sich lieber, anstatt beim Thema zu bleiben, auf Themenbereiche die ich weder angefragt hatte noch für das Thema relevant sind.
Entschuldige mal, aber Du hast den 1. Fragebogen ignoriert.
Wenn das Amt bzw. die Behörde davon ausgeht dass der erste Fragebogen "verloren" gegangen ist wird m.E. ein neuer geschickt.
Wenn die jeden erst anrufen würden und nachfragen warum und wieso der Fragebogen noch nicht bei denen eingegangen ist würde die Behörde unnötig Zeit investieren.
Die möchten, wie ich bereits zu Anfang bereits geschrieben hatte,
den Namen des Fahrers mitgeteilt bekommen da deine Frau über die Firma als Fahrer eingetragen ist. Zum anderen könnte der Wagen auch kurz vorher gestohlen worden sein.
Persönliches Beispiel:
Der Wagen meiner Frau ist auf Sie als Gehbehinderte Person zugelassen. (Steuerbefreiung)
Ich saß am Steuer und Sie daneben. Es kam ein Zeugenfragebogen (Blitzer) worauf eindeutig meine Person zu erkennen ist.
Wir haben den Fragebogen per Internet mit meinen Daten als Fahrer ausgefüllt und den Betrag überweisen. Pflicht erfüllt und es kam nichts mehr.
PS: Was ist der Unterschied zwischen Zeugenfragebogen und Anhörungsbogen?
Der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen, wenn die Behörde meint,
den Fahrer gefunden zu haben.
Beim Zeugenfragebogen versucht die Behörde hingegen erst
den Fahrer ausfindig zu machen.
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Zitat:
@Bulwey schrieb am 31. Juli 2022 um 14:34:08 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 31. Juli 2022 um 12:50:59 Uhr:
Unterschied Zeugenbefragungs- und Anhörungsbogen.
Für die, die den Unterschied nicht kennen.Ok, dann sind das zwei verschiedene, wusst ich tatsächlich nicht.
Kann trotzdem nicht verstehen, wieso du deswegen so ein Fass aufmachst. Ich bin hier raus.
Ich kann dir versichern ich bin die Ruhe selbst. Wenn der Bußgeldbescheid kommt wird er bezahlt.
Zitat:
@armin-g schrieb am 31. Juli 2022 um 14:44:31 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 31. Juli 2022 um 13:04:59 Uhr:
Wie aber zu erkennen ist, kennt wohl keiner den Grund des zweiten identischen Schreibens.
Man stürzt sich lieber, anstatt beim Thema zu bleiben, auf Themenbereiche die ich weder angefragt hatte noch für das Thema relevant sind.Entschuldige mal, aber Du hast den 1. Fragebogen ignoriert.
Was, so glaube ich, das gute Recht meiner Frau ist.
Zitat:
@armin-g schrieb am 31. Juli 2022 um 14:44:31 Uhr:
Wenn das Amt bzw. die Behörde davon ausgeht dass der erste Fragebogen "verloren" gegangen ist wird m.E. ein neuer geschickt.
Wenn die jeden erst anrufen würden und nachfragen warum und wieso der Fragebogen noch nicht bei denen eingegangen ist würde die Behörde unnötig Zeit investieren.
Wenn im ersten Zeugenfragebogen nicht schon der Hinweis darauf das meine Frau als Fahrer nicht in Frage käme gestanden hätte, dann würde ich deine Ausführung als vollkommen logische Konsequenz ansehen. Aber bedingt durch den Hinweis ist, meines Erachtens die wiederholte Zusendung vollkommener Quatsch.
Zitat:
@armin-g schrieb am 31. Juli 2022 um 14:44:31 Uhr:
Die möchten, wie ich bereits zu Anfang bereits geschrieben hatte,
den Namen des Fahrers mitgeteilt bekommen da deine Frau über die Firma als Fahrer eingetragen ist. Zum anderen könnte der Wagen auch kurz vorher gestohlen worden sein.
Was ziemlich spekulativ ist und ins Reich der Märchen gehört. Übrigens wäre solch eine Geschichte leicht durch die Behörde überprüfbar.
Oh Mann was ein zickiger Aufriss - für was?
Habe den Moderator informiert den Thread zu schließen.
Rechtsberatung ist hier nicht zulässig und die Antworten welche hier von den meisten Usern gegeben wurden sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden.
Von daher müssen wir uns nicht als unwissende beschimpfen lassen.
Ich mach mal zu, das zieht.