Wieso zwei Zeugenbefragungsbögen?

Da hier wohl einige aktive sind dies sich mit dem OWiG auskennen will ich mal eine Frage stellen die mich umtreibt.

Mich hat es mit einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt. Der Wagen ist ein Firmenwagen meiner Frau und ich bin gefahren.
Nun folgender Sachverhalt:
Der Verstoß fand am 15.05.22 statt.
Der erste Zeugenbefragungsbogen kam 3 Wochen danach in der Firma an. Dort wurden die Daten meiner Frau eingetragen (was vollkommen ok und korrekt ist), da sie den Wagen ja fährt.

Am 30.06.22 kam nun ein Zeugenbefragungsbogen an sie. Auf diesen haben wir nicht reagiert (man muss es ja nicht wenn soweit alle Daten zur Person korrekt sind). Im Bogen wird direkt schon darauf verwiesen, dass sie ja nicht der Fahrer sein kann.

Jetzt war Ruhe.

Heute kam, mit Datum 26.07.22 genau das identische Schreiben nochmals.

Ich frage mich:
WIESO?????

Wollen die partout, dass für mich die Verjährung eintritt?
Welchen Sinn macht es das identische Schreiben nochmals rauszusenden?

P.S.: Mir ist das übrigens vor zwei Jahren schon einmal so passiert und da kam letztlich überhaupt nichts mehr.

38 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 30. Juli 2022 um 15:25:42 Uhr:


Wieso wird aber nicht schon nach dem ersten Versuch von meiner Frau Daten zu bekommen ein Abgleich mit der Einwohnermeldebehörde gemacht aber dafür nochmals dieser bescheuerte Fragebogen.

Also bitte nicht missverstehen. Ich werde den Betrag bezahlen sobald ein Bußgeldbescheid vorliegt aber man muss es den Behörden ja nicht unbedingt auf dem Silbertablett servieren wer es war. Gerade unter dem Aspekt, dass man als Angehöriger ja nix sagen muss.

Lass dabei nicht aus den Augen, dass es nicht um das Auto Deiner Frau geht - sondern deren Arbeitgeber. Je nach dem was da so zurück kommt, kann das blöde ausgehen. Ich als AG habe jedenfalls kein Interesse und keine Freude daran, dass MA überhaupt bei Übertretungen erwischt werden, geschweige denn an weitergehenden Einschränkungen wie etwa einem Fahrtenbuch was ich überwachen muss. Wäre es nicht angesagt, den Ball flacher zu spielen um Peinlichkeiten am Arbeitsplatz zu vermeiden?

Kann es sein, dass es um etwas größeres geht, mit Punkt? Wegen einer Kleinigkeit von 20€ muss man sich ja nicht so anstellen - weder von Seiten des AG (da wird das einfach weitergegeben zur Zahlung ohne den Bogen überhaupt zurück zu senden) noch von Eurer Seite.

Als ich von meinem AG vor ein paar Jahren den Anhörungsbogen bekommen habe, habe ich brav bezahlt und keinen hat das danach interessiert. Ich weiß auch nicht, warum man da bei einem Firmenwagen (bei mir war es ein Dienstwagen) noch lange rum machen muss.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2022 um 16:17:32 Uhr:


Wird wohl überarbeitet sein. Du kannst natürlich anrufen und dich als Fahrer angeben um es genauer zu erfahren. Ich würde halt abwarten was passiert und hoffen, dass die gut 2 Wochen ruhig verstreichen.

Davon bin ich ab Mitte nächster Woche für 1 Woche im Urlaub.😉

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 30. Juli 2022 um 16:51:28 Uhr:


Warum muss es so klar sein, dass nur der in häuslicher Gemeinschaft lebende in Frage kommen kann? Es könnte auch der Postbote sein …

Klar. Es könnte auch der Geliebte meiner Frau sein. Aber was ist verwaltungstechnisch teurer. Der Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamtes oder das nochmalige versenden des selben Schreibens? Hat man wirklich die Hoffnung, dass die Ehefrau, die ja schon beim ersten Schreiben nicht reagierte, nun brav antwortet?

Der direkte Abgleich, den man übrigens schon hätte nach Erhalt der Antwort der Firma hätte machen können (weil eindeutig keine Frau auf dem Bild zu sehen ist), hätte viele Schritte gespart.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 30. Juli 2022 um 16:57:34 Uhr:


Kann es sein, dass es um etwas größeres geht, mit Punkt? Wegen einer Kleinigkeit von 20€ muss man sich ja nicht so anstellen - weder von Seiten des AG (da wird das einfach weitergegeben zur Zahlung ohne den Bogen überhaupt zurück zu senden) noch von Eurer Seite.

Wie schon gesagt. Mir geht es nicht um den Betrag. Ich stelle die grundsätzliche Frage wieso man in solchen Fällen so stupide unflexibel handelt.

Ich hatte in der Vergangenheit (sicherlich schon 10 Jahre her), da kam der Zeugenbefragungsbogen direkt an mich obwohl die Firma auch damals den Namen meiner Frau angegeben hatte.

@CivicTourer ...ein sehr wichtiger Beitrag, wobei ich damals aber hin und wieder auch wegen 20-30,-€ Pillepalle Polizisten im Fuhrparkbüro stehen hatte.
Da hatten die Damen vom Lohnbüro die Anhörungsbögen leider meist nicht, wie das normalerweise laufen sollte ausgefüllt mit den Daten des jeweiligen Mitarbeiters zurückgesendet, damit die Bußgeldstelle sich selbst an den Mitarbeiter wenden konnte. Sondern den Anhörungsbogen direkt firmenintern an den jeweiligen Mitarbeiter weitergeleitet... und da gabs dann solche Trantüten, die das Ding einfach unbeantwortet liegen gelassen haben.

Alternativ haben se auch die Bußgelder einfach über die Firma bezahlt und dem jeweiligen Mitarbeiter den Betrag vom Lohn abgezogen... ohne Punkte, Fahrverbot auch ne einfache Lösung.

Jedenfalls hab ich damals absolut nix riskiert... bei einer Fahrtenbuchauflage für eine Baufirma mit ca. 150 Firmenautos, das hätte wohl im totalen Chaos geendet, daher hab ich einmal (auch etwas verärgert über den Mitarbeiter, der es nicht für nötig hielt sich um die Sache zu kümmern) sogar im Beisein der Polizisten -das Fahrzeug stand zufällig aufm Hof und es wurde mit Fahrtenbuch gefahren- das Fahrtenbuch raus geholt und den Cops zusätzlich zu den übrigen Daten des Nutzers ne Kopie der entsprechenden Seite angefertigt.

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Achja und zu dem hier aufgetauchten Hinweis des Fahrzenbuches nur soviel.
Dieses Schwert kann keine Behörde so einfach zücken.
Die zuständige Behörde muss mit zumutbaren Mitteln versucht haben den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Dazu gehört auch der Abgleich mit Passfotos.
Eine Fahrtenbuchauflage ist nicht zulässig, wenn es durch Versäumnisse seitens der Ordnungsbehörde zum Eintritt der Verfolgungsverjährung kam, die Behörde es also versäumt Maßnahmen zur Täterermittlung zu ergreifen, die ihr zumutbar gewesen wären.
Wenn der Fahrzeughalter nachweislich zur Aufklärung beigetragen hatte, ist eine Fahrtenbuchauflage nicht zuzumuten wenn der Fahrer trotzdem nicht zu ermitteln war.
Zur Fahrtenbuchauflage muss stets ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht vorliegen.

Dies sind alles Urteilsbegründungen von diversen Gerichten hier im Lande.

...wir hier alle kennen leider die Position der Firmenwagenbesitzerin / deiner Frau in der Firma nicht... so lange sie nicht die / eine Geschäftsführerin, Führungskraft in entsprechender Position oder Lieblingssekretärin des Chefs ist, so dass sie sich solchen Zirkus erlauben kann... würde ich solche Sachen / Spielereien mit der Bußgeldstelle, ob jetzt eine Fahrtenbuchauflage zulässig ist oder nicht, nicht ausdiskutieren wollen.

Es gibt Chefs, Firmeninhaber, Geschäftsführer, die für solche Unruhe stiftenden Sachen eher nicht zu haben sind, lieber sehen, dass ihre Mitarbeiter ihre Energie gewinnbringend in die Geschäftstätigkeit, statt kleinliche Streitereien mit der Bußgeldstelle investieren... und wenn am Ende vielleicht auch noch ein vorhandener Hausjurist oder Fuhrparkabteilung, etc. in den Augen der Geschäftsführung unnötig Beschäftigung findet / bekommt... da hat man insofern man als Arbeitnehmer der nicht gerade in einer entsprechenden Position ist -siehe oben- schnell ein Problem.

Da braucht ihr euch keine Gedanken machen. Diesbezüglich droht kein Ärger und darum geht es hier auch nicht.

Zitat:

@ktown schrieb am 30. Juli 2022 um 18:29:53 Uhr:



Dieses Schwert kann keine Behörde so einfach zücken.

Doch kann sie.

Und wenn der Halter nicht mitwirkt, geht das Ratzfatz.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. Juli 2022 um 20:36:51 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 30. Juli 2022 um 18:29:53 Uhr:



Dieses Schwert kann keine Behörde so einfach zücken.

Doch kann sie.
Und wenn der Halter nicht mitwirkt, geht das Ratzfatz.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html

Habe ich jemals das Gegenteil behauptet?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. Juli 2022 um 17:33:01 Uhr:


Als ich von meinem AG vor ein paar Jahren den Anhörungsbogen bekommen habe, habe ich brav bezahlt und keinen hat das danach interessiert. Ich weiß auch nicht, warum man da bei einem Firmenwagen (bei mir war es ein Dienstwagen) noch lange rum machen muss.

Bei einem Anhörungsbogen wird noch nicht bezahlt, nur bei einem Bußgeldbescheid. Einen Anhörungsbogen bekommt man, wenn Punkte oder Fahrverbot drohen, damit es den richtigen erwischt und nicht automatisch den Halter. Bei einem Anhörungsbogen muss der Fahrer angegeben werden und dann zurück geschickt werden.

In deinem Fall war es wahrscheinlich ein Verwarnungsgeldbescheid, den die Firma einfach an dich weitergereicht hat, und du hast bezahlt, ohne dass der Fahrer angegeben wurde. Das ist in dem Fall auch völlig in Ordnung.

Um es gleich zu korrigieren. Es geht bei mir weder um Punkte noch um Fahrverbot.
Die Frage ist und bleibt eine rein theoretische weil es für mich unerklärlich ist, dass eine Behörde stumpfsinnig wieder in die selbe Sackgasse fährt als frühzeitig den naheliegendsten Weg einzuschlagen.

Zitat:

@ktown schrieb am 31. Juli 2022 um 10:37:41 Uhr:


Um es gleich zu korrigieren. Es geht bei mir weder um Punkte noch um Fahrverbot.
Die Frage ist und bleibt eine rein theoretische weil es für mich unerklärlich ist, dass eine Behörde stumpfsinnig wieder in die selbe Sackgasse fährt als frühzeitig den naheliegendsten Weg einzuschlagen.

Dann wird aber keine Anhörungsbogen verschickt, sondern einfach direkt ein Verwarnungsgeld.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 31. Juli 2022 um 10:46:29 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 31. Juli 2022 um 10:37:41 Uhr:


Um es gleich zu korrigieren. Es geht bei mir weder um Punkte noch um Fahrverbot.
Die Frage ist und bleibt eine rein theoretische weil es für mich unerklärlich ist, dass eine Behörde stumpfsinnig wieder in die selbe Sackgasse fährt als frühzeitig den naheliegendsten Weg einzuschlagen.

Dann wird aber keine Anhörungsbogen verschickt, sondern einfach direkt ein Verwarnungsgeld.

Hab ich jemals behauptet, dass es ein Anhörungsbogen ist?

Man sollte den Sachverhalt auch lesen bevor man was schreibt.😁

Zitat:

@ktown schrieb am 31. Juli 2022 um 10:51:02 Uhr:



Zitat:

@Bulwey schrieb am 31. Juli 2022 um 10:46:29 Uhr:


Dann wird aber keine Anhörungsbogen verschickt, sondern einfach direkt ein Verwarnungsgeld.

Hab ich jemals behauptet, dass es ein Anhörungsbogen ist?
Man sollte den Sachverhalt auch lesen bevor man was schreibt.😁

Du schriebst von einem Zeugenbefragungsbogen. Was sonst sollte es sein?

Unterschied Zeugenbefragungs- und Anhörungsbogen.
Für die, die den Unterschied nicht kennen.

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