Wielange soll ich noch auf Gutachten warten? Seit 10 Tagen warte ich auf eine Info der Versicherung

Hallo.
Schön langsam nervt mich die Versicherung schon.
Hatte vor 10 Tagen einen Hagelschaden, wo auch die Windschutzscheibe gesprungen ist.
Also nicht fahrbereit.
Ein Gutachten über die Dellen und Scheibe wurde bereits vor 9 Tagen aufgenommen.
(ich fuhr zur Vertragswerkstatt....)
Seitdem warte ich....
Kann nicht mal die Windschutzscheibe auswechseln lassen, da die Versicherung nur sagt
"kann wirtschaftl. Totalschaden sein" Warten noch auf Gutachten (obwohl dies ja vor 9 Tagen aufgenommen wurde)....
Ich brauche mein Auto! Kann mir nicht ständig eines vom Nachbarn etc. ausleihen...

Gibt es eine Richtlinie, wielange ein solcher Ablauf dauern darf?
Ich habe Vertragswerkstattbindung. Ist Kaskofall.

Danke

Beste Antwort im Thema

Vielleicht sollte man sich einmal überlegen, das ein Hagelschaden nicht vereinzelt auftritt, sondern in tausenden von Fällen.
Das hat zur Folge, dass üblicherweise in solchen Notfällen bei dem Berufsstand des Sachverständigen eine 7 Tagewoche angesagt ist.
Dadurch dürfte sich die zeitliche Verzögerung erklären.🙂

Ob der Gang zum Anwalt die Erstellung des Gutachtens beschleunigt?

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Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:02:21 Uhr:

Bei mir wird nichts fett gedruckt angezeigt.
Falls du dich auf Punkt C beziehst, solange der SV kein Gutachten vorlegt, kannst du schlecht der Versicherung vorwerfen irgendwas zu verzögern.

Das ist aber jetzt nicht dein Ernst oder?

Wer hat denn den SV beauftragt?

In wessen Verantwortungsbereich fällt das den hier?

Da ist Merkel dran schuld ... 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juni 2019 um 14:08:11 Uhr:


Da ist Merkel dran schuld ... 😁

Nein... die nächste Sonnenfinsternis oder Monderuption... oder wars doch umgekehrt?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Juni 2019 um 14:06:32 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Juni 2019 um 14:06:32 Uhr:

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:02:21 Uhr:


Bei mir wird nichts fett gedruckt angezeigt.
Falls du dich auf Punkt C beziehst, solange der SV kein Gutachten vorlegt, kannst du schlecht der Versicherung vorwerfen irgendwas zu verzögern.

Das ist aber jetzt nicht dein Ernst oder?

Wer hat denn den SV beauftragt?

In wessen Verantwortungsbereich fällt das den hier?

Angenommen in meiner region gab es ein unwetter mit vielen hagelschäden, dann wird meine vers. mich und jeden anderen geschädigten zu einem SV schicken. Bei mir wäre das z.b. die DEKRA, die ja ganz offensichtlich in keinem abhängigkeitsverhältnis zur versicherung steht. Da es hier aber nicht um einen einzelfall geht sondern um ein großereignis mit hunderten oder gar tausenden geschädigten, wollt ihr ernsthaft verlangen, dass die paar leute bei der dekra innerhalb von 3 tagen eine vierstellige zahl an fahrzeugen begutachten und das dazugehörige gutachten im selben atemzug gleich mit erstellen? Wie genau soll das funktionieren? Wo sollen die kapazitäten dafür herkommen?

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@9891
Du solltest besser hier ein paar Beiträge schreiben...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 14:20:48 Uhr:


@9891
Du solltest besser hier ein paar Beiträge schreiben...

Neeeee, mit der wollenen Kunst hab ich das nicht so.

Zitat:

@9891 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:25:06 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 14:20:48 Uhr:


@9891
Du solltest besser hier ein paar Beiträge schreiben...

Neeeee, mit der wollenen Kunst hab ich das nicht so.

Mit welcher Kunst denn dann???

[i]@schmatzi18
Angenommen in meiner region gab es ein unwetter mit vielen hagelschäden, dann wird meine vers. mich und jeden anderen geschädigten zu einem SV schicken. Bei mir wäre das z.b. die DEKRA, die ja ganz offensichtlich in keinem abhängigkeitsverhältnis zur versicherung steht. Da es hier aber nicht um einen einzelfall geht sondern um ein großereignis mit hunderten oder gar tausenden geschädigten, wollt ihr ernsthaft verlangen, dass die paar leute bei der dekra innerhalb von 3 tagen eine vierstellige zahl an fahrzeugen begutachten und das dazugehörige gutachten im selben atemzug gleich mit erstellen? Wie genau soll das funktionieren? Wo sollen die kapazitäten dafür herkommen?

Ja und?

Was kann der Geschädigte oder der Versicherungsnehmer dafür ?

Genau nichts.

Mal angenommen, ich schreibe in einem KH-Fall (Totalschaden) ein Gutachten. Das reiche ich nach 8 Wochen bei der Versicherung ein und teile denen mit, dass einer meiner Sachverständigen Urlaub hatte und der andere ist krank. Ich bin dann halt allein und kann nun mal nicht mehr wie arbeiten, sorry, aber schneller ging es nicht.

Ja, glaubst du denn, die Versicherung, schreibt mir: ok Delle, da haben wir natürlich vollstes Verständnis für. Gern überweisen wir dem Geschädigen für 8 Wochen Nutzungsausfall oder wenn er einen Mietwagen fährt, übernehmen wir den auch. Klaro machen wir das.

Arbeitsüberlastung ist bei uns auch kein Fremdwort....😁

Weist du was die mir erzählen würden, wenn das Gutachten nicht nach maximal 3 Tagen vorliegt ?

Merkste was ?

Großflächendesign mit Kohlenwasserstoffverbindungen...und ich habe die Fähigkeit mir schnell fundiertes Wissen über alle möglichen Bereiche anzueignen.

na dann.......🙄

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Juni 2019 um 14:27:14 Uhr:


[i]@schmatzi18
Angenommen in meiner region gab es ein unwetter mit vielen hagelschäden, dann wird meine vers. mich und jeden anderen geschädigten zu einem SV schicken. Bei mir wäre das z.b. die DEKRA, die ja ganz offensichtlich in keinem abhängigkeitsverhältnis zur versicherung steht. Da es hier aber nicht um einen einzelfall geht sondern um ein großereignis mit hunderten oder gar tausenden geschädigten, wollt ihr ernsthaft verlangen, dass die paar leute bei der dekra innerhalb von 3 tagen eine vierstellige zahl an fahrzeugen begutachten und das dazugehörige gutachten im selben atemzug gleich mit erstellen? Wie genau soll das funktionieren? Wo sollen die kapazitäten dafür herkommen?

Ja und?

Was kann der Geschädigte oder der Versicherungsnehmer dafür ?

Genau nichts.

Mal angenommen, ich schreibe in einem KH-Fall (Totalschaden) ein Gutachten. Das reiche ich nach 8 Wochen bei der Versicherung ein und teile denen mit, dass einer meiner Sachverständigen Urlaub hatte und der andere ist krank. Ich bin dann halt allein und kann nun mal nicht mehr wie arbeiten, sorry, aber schneller ging es nicht.

Ja, glaubst du denn, die Versicherung, schreibt mir: ok Delle, da haben wir natürlich vollstes Verständnis für. Gern überweisen wir dem Geschädigen für 8 Wochen Nutzungsausfall oder wenn er einen Mietwagen fährt, übernehmen wir den auch. Klaro machen wir das.

Arbeitsüberlastung ist bei uns auch kein Fremdwort....😁

Weist du was die mir erzählen würden, wewn das Gutachten nicht nach maximal 3 Tagen vorliegt ?

Merkste was ?

Kaskofall...da gibt es keinen Mietwagen oder Verdienstausfall...

Zitat:

@9891 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:28:33 Uhr:


Großflächendesign mit Kohlenwasserstoffverbindungen...und ich habe die Fähigkeit mir schnell fundiertes Wissen über alle möglichen Bereiche anzueignen.

mmmhhh.. über dieses Phänomen habe ich mal was gelesen

Wie gesagt, es ging hier um ein GROSSEREIGNIS und keinen einzelfall.
Wenn du deinen eigenen gutachter beauftragst, darfst du im dümmsten fall 2 SV, einen anwalt (oder zwei) und verfahrenskosten bezahlen, wenn die versicherung gegen dich klagt und den richter davon überzeugt, dass 3 tage (oder auch 10....14) keine angemessene wartefrist sind.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juni 2019 um 14:31:55 Uhr:



Zitat:

@9891 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:28:33 Uhr:


Großflächendesign mit Kohlenwasserstoffverbindungen...und ich habe die Fähigkeit mir schnell fundiertes Wissen über alle möglichen Bereiche anzueignen.

mmmhhh.. über dieses Phänomen habe ich mal was gelesen

Aber offensichtlich nicht verstanden

@9891
Kaskofall...da gibt es keinen Mietwagen oder Verdienstausfall...

Na sowas, wusste ich ja noch gar nicht.

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