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Wielange soll ich noch auf Gutachten warten? Seit 10 Tagen warte ich auf eine Info der Versicherung

Hallo.
Schön langsam nervt mich die Versicherung schon.
Hatte vor 10 Tagen einen Hagelschaden, wo auch die Windschutzscheibe gesprungen ist.
Also nicht fahrbereit.
Ein Gutachten über die Dellen und Scheibe wurde bereits vor 9 Tagen aufgenommen.
(ich fuhr zur Vertragswerkstatt....)
Seitdem warte ich....
Kann nicht mal die Windschutzscheibe auswechseln lassen, da die Versicherung nur sagt
"kann wirtschaftl. Totalschaden sein" Warten noch auf Gutachten (obwohl dies ja vor 9 Tagen aufgenommen wurde)....
Ich brauche mein Auto! Kann mir nicht ständig eines vom Nachbarn etc. ausleihen...

Gibt es eine Richtlinie, wielange ein solcher Ablauf dauern darf?
Ich habe Vertragswerkstattbindung. Ist Kaskofall.

Danke

Beste Antwort im Thema

Vielleicht sollte man sich einmal überlegen, das ein Hagelschaden nicht vereinzelt auftritt, sondern in tausenden von Fällen.
Das hat zur Folge, dass üblicherweise in solchen Notfällen bei dem Berufsstand des Sachverständigen eine 7 Tagewoche angesagt ist.
Dadurch dürfte sich die zeitliche Verzögerung erklären.🙂

Ob der Gang zum Anwalt die Erstellung des Gutachtens beschleunigt?

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Das ist der erste Schritt. klick

Neugierig bin ich da auch, aber vermutlich ginge dies zu sehr ins Detail, dass es als Rechtsberatung aufgefasst werden könnte.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juni 2019 um 13:36:03 Uhr:


Das ist der erste Schritt. klick

Auszug aus den allgemeinen Versicherungsbestimmungen:

"A.2.9 Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben."

Das ist der zweite Schritt. klick

9891, Du bist ja noch nicht allzu lange hier im V-Forum.... lies doch mal bitte, gerne über einen längeren Zeitraum, die Beiträge vom RollsRoyce, dem Berliner und der Delle nach..... am besten die letzten 8 Jahre fürs erste. Dann meldest Du dich noch einmal....

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 20. Juni 2019 um 13:17:09 Uhr:


Unter welchen bedingungen bezahlt denn die TK versicherung einen von mir beauftragten gutachter?
Bitte mit quelle

Um nur die häufigsten Beispiele zu nennen:

1. Wenn dies mit der Versicherung so abgesprochen wurde...

2. Wenn die Versicherung nicht kurzfristig aus dem Quark kommt...

3. Wenn das Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht korrekt ist...

Quelle:
Deine AKB
Meine Aussage

Beide seriös und nicht angreifbar...😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juni 2019 um 13:45:23 Uhr:


Das ist der zweite Schritt. klick

YMMD!!!

Einschlägige Vorschrift ist § 66 Abs. 2 VVG. Dort heißt es: "Die Kosten, welche dem VN durch die Zuziehung eines SV oder eines Beistandes entstehen, hat der Versicherer nicht zu erstatten, es sei denn, dass der VN nach dem Vertrag zu der Zuziehung verpflichtet war

Er gilt allerdings in folgenden Fällen nicht:

a) Wenn der Versicherer den VN auffordert, ein Gutachten einzuholen (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, S. 738);

b) wenn der VN vertraglich verpflichtet ist, einen Gutachter hinzuziehen;

c) wenn der Versicherer seine Ermittlungen und Feststellungen verzögert;

d) wenn der VN die berechtigte Annahme hat, die Berechnungen des Versicherers seien falsch oder unvollständig.

Und nun ... *Trommelwirbel* ... die Spannung steigt ... hier kommt der dritte Schritt. klick

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Juni 2019 um 13:51:12 Uhr:


Einschlägige Vorschrift ist § 66 Abs. 2 VVG. Dort heißt es: "Die Kosten, welche dem VN durch die Zuziehung eines SV oder eines Beistandes entstehen, hat der Versicherer nicht zu erstatten, es sei denn, dass der VN nach dem Vertrag zu der Zuziehung verpflichtet war

Er gilt allerdings in folgenden Fällen nicht:

a) Wenn der Versicherer den VN auffordert, ein Gutachten einzuholen (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, S. 738);

b) wenn der VN vertraglich verpflichtet ist, einen Gutachter hinzuziehen;

c) wenn der Versicherer seine Ermittlungen und Feststellungen verzögert;

d) wenn der VN die berechtigte Annahme hat, die Berechnungen des Versicherers seien falsch oder unvollständig.

Danke für die zusammenfassung! Das hilft mal wirklich weiter. Und wie wir sehen, trifft nichts davon auf den hier vorliegenden fall zu.

Nö ... diss iss nur bei dich so. 🙂

@schmatzi18
Danke für die zusammenfassung! Das hilft mal wirklich weiter. Und wie wir sehen, trifft nichts davon auf den hier vorliegenden fall zu.

Dann siehst aber nur du etwas nicht. Ich habe das sogar fett gestellt, was hier zutrifft.

Lies noch mal langsam und genau bitte.

Bei mir wird nichts fett gedruckt angezeigt.
Falls du dich auf Punkt C beziehst, solange der SV kein Gutachten vorlegt, kannst du schlecht der Versicherung vorwerfen irgendwas zu verzögern.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 13:48:24 Uhr:



Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 20. Juni 2019 um 13:17:09 Uhr:


Unter welchen bedingungen bezahlt denn die TK versicherung einen von mir beauftragten gutachter?
Bitte mit quelle

Um nur die häufigsten Beispiele zu nennen:
1. Wenn dies mit der Versicherung so abgesprochen wurde...

--> aaah ja, das ist hier offensichtlich nicht der Fall

2. Wenn die Versicherung nicht kurzfristig aus dem Quark kommt...

--> also 8 Wochen und selbst dann berechtigt das nicht zum eigenen Gutachter

3. Wenn das Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht korrekt ist...

--> die Kosten werden nach Unterliegen und Obsiegen aufgeteilt, das kann teurer werden und der VN zahlt auch noch den Gutachter der Versicherung....

Quelle:
Deine AKB
Meine Aussage

Beide seriös und nicht angreifbar...😁

--> und wo ist der so oft empfohlene Gang zum Anwalt?....den hättest auch noch zahlen müssen..

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