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Wielange soll ich noch auf Gutachten warten? Seit 10 Tagen warte ich auf eine Info der Versicherung

Hallo.
Schön langsam nervt mich die Versicherung schon.
Hatte vor 10 Tagen einen Hagelschaden, wo auch die Windschutzscheibe gesprungen ist.
Also nicht fahrbereit.
Ein Gutachten über die Dellen und Scheibe wurde bereits vor 9 Tagen aufgenommen.
(ich fuhr zur Vertragswerkstatt....)
Seitdem warte ich....
Kann nicht mal die Windschutzscheibe auswechseln lassen, da die Versicherung nur sagt
"kann wirtschaftl. Totalschaden sein" Warten noch auf Gutachten (obwohl dies ja vor 9 Tagen aufgenommen wurde)....
Ich brauche mein Auto! Kann mir nicht ständig eines vom Nachbarn etc. ausleihen...

Gibt es eine Richtlinie, wielange ein solcher Ablauf dauern darf?
Ich habe Vertragswerkstattbindung. Ist Kaskofall.

Danke

Beste Antwort im Thema

Vielleicht sollte man sich einmal überlegen, das ein Hagelschaden nicht vereinzelt auftritt, sondern in tausenden von Fällen.
Das hat zur Folge, dass üblicherweise in solchen Notfällen bei dem Berufsstand des Sachverständigen eine 7 Tagewoche angesagt ist.
Dadurch dürfte sich die zeitliche Verzögerung erklären.🙂

Ob der Gang zum Anwalt die Erstellung des Gutachtens beschleunigt?

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Zitat:

@9891 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:25:23 Uhr:


Ein Kaskofall ist Vertragsrecht und du hast viel weniger Rechte und Ansprüche als bei einem Haftpflichtfall.

Man muss seine Rechte nur kennen, vor Allem sie aber auch durchsetzen. Mit Abwarten und Aussitzen ist noch niemand weitergekommen.

Zitat:

Gelten tun hier die Versicherungs AKB, laut denen ist eine Regelbearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen erlaubt.

Aus den AKB:

6.

Fälligkeit unserer Zahlung

Wann ist unsere Zahlung fällig?

(1) Fälligkeit

Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung

festgestellt haben,

zahlen wir diese spätestens innerhalb von
zwei Wochen.

(2) Vorschuss

Sie können unter nachfolgenden Voraussetzungen einen angemessenen

Vorschuss auf die Entschädigung verlangen:

• Wir haben unsere Zahlungspflicht festgestellt.

• Die Entschädigung lässt sich jedoch nicht innerhalb eines Monats

nach Schadenanzeige feststellen.

Zitat:

Dazu kommt, dass zur Zeit wirklich viele Hagelschäden aufgetreten sind, sogar die Callcenter sind soweit schon überfordert.

Das darf nicht das Problem des Anspruchstellers sein.

Zitat:

Ich warte seit 9 Wochen auf die Bearbeitung und ein vollständiges Gutachten von meinem Wildschaden.

Selbst Schuld...

Dass die Versicherung trotzdem erstmal das Gutachten abwarten muss, weißt du aber auch...oder auf welcher Grundlage sollen sonst irgendwelche Zahlungen erfolgen?

... als Vorschuss halt. 🙄

...den du dann natürlich auch bereitwillig aus eigener tasche entlohnst.

ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass der rrwraith das eben genau nicht tut 🙂

Dann würde das sicherlich jeder so machen wenns so einfach wäre

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juni 2019 um 12:22:52 Uhr:


ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass der rrwraith das eben genau nicht tut 🙂

Doch das tut er, er rennt nur erst zu seiner Rechtsschutz und belastet die Gerichte mit seiner Unwissenheit.... Kasko ist einfach anders als Haftpflicht

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 11:45:58 Uhr:



Zitat:

@9891 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:25:23 Uhr:


Ein Kaskofall ist Vertragsrecht und du hast viel weniger Rechte und Ansprüche als bei einem Haftpflichtfall.

Man muss seine Rechte nur kennen, vor Allem sie aber auch durchsetzen. Mit Abwarten und Aussitzen ist noch niemand weitergekommen.

--> die Rechte gegenüber dem Haftpflichtfall sind deutlich weniger, das Vertragsrecht ist komplizierter und seine rechte durchzusetzen dauert noch länger.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 11:45:58 Uhr:



Zitat:

Gelten tun hier die Versicherungs AKB, laut denen ist eine Regelbearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen erlaubt.


Aus den AKB:
6. Fälligkeit unserer Zahlung
Wann ist unsere Zahlung fällig?
(1) Fälligkeit
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung
festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von
zwei Wochen.

(2) Vorschuss
Sie können unter nachfolgenden Voraussetzungen einen angemessenen
Vorschuss auf die Entschädigung verlangen:
• Wir haben unsere Zahlungspflicht festgestellt.
• Die Entschädigung lässt sich jedoch nicht innerhalb eines Monats
nach Schadenanzeige feststellen.

--> der Unterschied zwischen Ermittlung der Schadenshöhe und der anschließenden Zahlung ist schon bekannt? Einfach Mal die richtigen Absätze lesen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 11:45:58 Uhr:



Zitat:

Dazu kommt, dass zur Zeit wirklich viele Hagelschäden aufgetreten sind, sogar die Callcenter sind soweit schon überfordert.


Das darf nicht das Problem des Anspruchstellers sein.

--> doch genau das ist es, genau dazu gibt es Gerichtsurteile

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 11:45:58 Uhr:



Zitat:

Ich warte seit 9 Wochen auf die Bearbeitung und ein vollständiges Gutachten von meinem Wildschaden.


Selbst Schuld...

--> ja du wärst sicher schon beim Anwalt....der hätte drei Briefe geschrieben und wärst genauso weit

Wenn man das gefickt einschädelt, dann landen die Kosten sehr wohl bei der TK. Der Vorschuss wäre aber der vermutlich etwas weniger aufwändige Weg.

Ich sehe schon die threads aus dem boden sprießen..."hilfe, die TK will mir meinen gutachter und anwalt nicht bezahlen"
Das wird lustig.

Beratungsresistente Menschen ziehen am Ende immer den Kürzeren...🙂

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Juni 2019 um 13:00:41 Uhr:


Beratungsresistente Menschen ziehen am Ende immer den Kürzeren...🙂

Herrje diese Ironie tut gerade schon weh...
Ich wünsch dir viel Erfolg im Leben, und dass das auf die Schnauze Fallen nicht zu sehr schmerzt.

auf die Schnautze fallen immer nur die Leute, die keine Ahnung haben aber dumm rumschwätzen.

Unter welchen bedingungen bezahlt denn die TK versicherung einen von mir beauftragten gutachter?
Bitte mit quelle

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