Wiederholungstäter Alkohol

Hallo liebes Team bräuchte mal eure Hilfe,

Ich habe miss gebaut.

Wurde am 01.01.2023 angehalten wurde mit 0.6 promille.
Restalkohol

FÜHRERSCHEIN NICHT ENTZOGEN

Aber

Was kommt auf mich zu Bußgeld Sperre keine Ahnung

Da ich schon mal auffällig war einmal im Jahr 2010 1,24 promille und noch einmal 2015 1.28 promille

Mpu gemacht 2017 bestanden

Was kommt auf mich zu noch mal mpu

Hoffe auch gut Antworten

49 Antworten

Nö, liegst du nicht. Im Laufe der zwölf Monate wirst du ziemlich umgehend (also morgen früh zB) in unregelmäßigen Abständen zur Kontrolle zitiert, danach erst kannst du überhaupt zur MPU.
Auf jeden Fall würde ich mich solange ich den Schein noch nicht abgeben muss nicht nochmal stramm erwischen lassen, aber das muss man wohl nicht noch extra erwähnen.

Die Reihenfolge ist wie folgt:
1. Bußgeldbescheid mit Fahrverbot. Wenn es das erste FV in zwei Jahren ist, hast Du eine Frist von 4 Monaten, das FV anzutreten
2. MPU-Anordnung durch die FSST. Für das Gutachten gibt es eine Frist von ca. 3 Monaten. Vorher muss man aber schon das Institut benennen
3. Wenn kein Gutachten in der Frist beigebracht wird, kommt die Entzugsanordnung. Erst wenn die darin gesetzte Frist abgelaufen ist, darfst Du nicht mehr fahren.
4. Wenn Du Dich MPU-reif fühlst (und 12 Monate Abstinenz nachweisen kannst), kannst Du den Führerschein neu beantragen
5. Nach Vorlage einer bestandenen MPU wird die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Drei Tipps noch: mit einem taktischen Einspruch kannst Du die Rechtskraft des Bußgeldbescheids verzögern und gewinnst so Zeit für die MPU-Vorbereitung . Es ist ratsam, die 4-Monatsfrist für das Fahrverbot auszunutzen, ist die Fahrerlaubnis bis dahin entzogen, fallen FV und Entzug zusammen. Beginne mit den AB-Nachweisen umgehend. Die Suchtberatung an Deinem Heimatort kennt die günstigsten Labore.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Januar 2023 um 17:09:55 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 5. Januar 2023 um 16:58:52 Uhr:


MPU -> no!

auf jeden Fall yes! Sogar verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben.

ok, die 10-Jahre-Regelung kannte ich nicht, ich dachte, die 7 Jahre alkoholfrei und die 0,6 Promille würden zumindest berücksichtigt.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 5. Januar 2023 um 16:47:34 Uhr:


Zunächst wahrscheinlich ein shitstorm einiger unfehlbarer MT-user .
Ansonsten würde ich dir empfehlen abzuwarten und Tee zu trinken .

Hier ist mir die Lust vergangen zu lesen.

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Ich dachte, die Obergrenze liegt bei "bis INKLUSIVE 0,6 o/oo" ?

Nein, die Grenze ist 0,5 ‰

In diesem Fall liegt die Grenze bei 0,0 Promille. Es wurde ja eine MPU absolviert und dem TE dabei attestiert, dass er zukünftig entweder gar nichts mehr trinkt oder kontrolliert trinkt und Fahren und Trinken trennen kann.

In beiden Fällen dürfte er also mit keiner noch so kleinen Menge an Alkohol im Blut erwischt werden. Beim Abstinenzler, weil er ja gar nicht mehr trinkt. Beim KT, weil er nur zu besonderen Anlässen (Silvester wäre also in Ordnung) 1-2 Gläser zu sich nimmt. Ein Restalkoholwert von 0,6 Promille ist weit weg vom kontrollierten Trinken.

Wie wird die Abstinenz nachgewiesen? Muss er nur zum Alktest, oder werden die Leberwerte ueberprueft? Bei letzterem wuerde man ja sicher feststellen koennen wie lange er nicht getrunken hat.

Zitat:

@Chris11883 schrieb am 5. Januar 2023 um 18:07:20 Uhr:


Danke für die Auskunft

Wenn noch weitere Antworten kommen würde ich mich freuen wie andre das sehen

Schönen Abend

Das aller wichtigste ist dass du jetzt daraus deine Konsequenzen ziehst

Er schließt einen Vertrag mit einem med. Institut, welches entsprechend zertifiziert ist.

Innerhalb des Abstinenzzeitraums wird er regelmäßig aber nicht vorhersehbar zu recht spontanen Terminen einbestellt.

Die testen dann und können feststellen, ob Alkohol in der Vergangenheit konsumiert wurde. Es kann natürlich sein, dass er Alkohol getrunken hat und dann relativ lange nicht einbestellt wird. Dann fällt es nicht auf. Aber durch das Zufallsprinzip weiß er das nicht.

Anstatt zufällig einbestellte Urinkontrollen kann man auch alle 3 Monate (6 Monate im Falle von Drogen) eine Haarprobe abgeben über den Zeitraum von 12 Monaten. Haare speichern ja alles was mal im Blut war. Damit erspart man sich den Stress, andauernd auf "rufbereitschaft" zu stehen, ohne Auto ist man ja auch nicht soo flexibel. Ist nur ein wenig teuerer, da Haaranalysen aufwendiger sind.

Die Haarprobe geht aber nur, wenn man sich entsprechend lang die Haare nicht schneidet. Oder gibt es da mittlerweile andere Methoden?

Wenn das so ist, wird es wohl für die meisten Männer eher nicht in Frage kommen.

Wenn du nicht gerade eine Glatze hast, und mit Vertragsunterzeichnung anfängst dir die Haare nicht zu schneiden, ist das kein Problem. Für 3 Monate Nachweiszeitraum brauchst du 3cm Haarlänge. haarwachstum ist in etwa 1cm/Monat. Bei Drogen entsprechend 6cm....aber die haben ja meistens längere Haare. 😉 Kleiner Scherz.

Man kann auch schon zur Vertragsunterzeichnung eine 1. Haarprobe machen und die vorangegangenen 3 Monate nachweisen (wenn man da auch nicht konsumiert hat, ansonsten zahlt man sinnlos die Analyse), wenn die Haare entsprechend lang sind. Entnommen wird meist am Hinterkopf.

Wäre für mich nicht praktikabel. Die paar Haare, die ich noch aufm Kopf habe, schneide ich auf 3mm runter.

Ich müßte dann tatsächlich unregelmäßig zur Blutprobe antanzen.

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