Wiederholungstäter Alkohol
Hallo liebes Team bräuchte mal eure Hilfe,
Ich habe miss gebaut.
Wurde am 01.01.2023 angehalten wurde mit 0.6 promille.
Restalkohol
FÜHRERSCHEIN NICHT ENTZOGEN
Aber
Was kommt auf mich zu Bußgeld Sperre keine Ahnung
Da ich schon mal auffällig war einmal im Jahr 2010 1,24 promille und noch einmal 2015 1.28 promille
Mpu gemacht 2017 bestanden
Was kommt auf mich zu noch mal mpu
Hoffe auch gut Antworten
49 Antworten
Das viel schwerwiegendere Problem wird sein, dem Gutachter glaubhaft machen zu können, dass man zukünftig auf Alkohol verzichten wird. Auch nach Ablauf der 12 Monate.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Januar 2023 um 09:19:19 Uhr:
In diesem Fall liegt die Grenze bei 0,0 Promille. Es wurde ja eine MPU absolviert und dem TE dabei attestiert, dass er zukünftig entweder gar nichts mehr trinkt oder kontrolliert trinkt und Fahren und Trinken trennen kann.In beiden Fällen dürfte er also mit keiner noch so kleinen Menge an Alkohol im Blut erwischt werden. Beim Abstinenzler, weil er ja gar nicht mehr trinkt. Beim KT, weil er nur zu besonderen Anlässen (Silvester wäre also in Ordnung) 1-2 Gläser zu sich nimmt. Ein Restalkoholwert von 0,6 Promille ist weit weg vom kontrollierten Trinken.
Das für den TE die bessere Grenze 0,0 wäre ist richtig. Allerdings ist das in der Praxis nicht so. Für alle gilt im Falle einer Kontrolle die Grenze von 0,5 Promille. Darunter passiert gar nichts, es sei denn es kommen "Ausfallerscheinungen" dazu.
Eine in der Vergangenheit abgelegte MPU spielt da keine Rolle.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Januar 2023 um 10:33:42 Uhr:
Wäre für mich nicht praktikabel. Die paar Haare, die ich noch aufm Kopf habe, schneide ich auf 3mm runter.
Mach ich auch so .... aber es gibt am Körper ja noch andere Haare als die auf dem Kopf, die man locker auf 6cm wachsen lassen könnte. LOL
Die Führerscheinstelle kann (wenn sie denn Wind von der Alkoholfahrt bekommt) auch durchaus Zweifel an der Eignung des Fahrers haben, wenn der Wert unter 0,5 Promille liegt.
In der Regel lautet die Frage bei der MPU: Ist zu erwarten, dass XY in Zukunft unter Alkoholeinfluß am Stra0ßenverkehr teilnimmt?
Der Gutachter verneint dies. Es ist aber trotzdem passiert. Die Einschätzung des Gutachters war also falsch. Die Behörde hat also zu Recht Zweifel an der Eignung und kann entsprechend tätig werden.
Wird der TE allerdings mit 0,3 Promille erwischt,. wird die Behörde davon nie Kenntnis erlangen, dann wird sie auch nichts tun (können).
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Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Januar 2023 um 11:04:01 Uhr:
Die Führerscheinstelle kann (wenn sie denn Wind von der Alkoholfahrt bekommt) auch durchaus Zweifel an der Eignung des Fahrers haben, wenn der Wert unter 0,5 Promille liegt.In der Regel lautet die Frage bei der MPU: Ist zu erwarten, dass XY in Zukunft unter Alkoholeinfluß am Stra0ßenverkehr teilnimmt?
Der Gutachter verneint dies. Es ist aber trotzdem passiert. Die Einschätzung des Gutachters war also falsch. Die Behörde hat also zu Recht Zweifel an der Eignung und kann entsprechend tätig werden.
Rein theoretisches Konstrukt. Kommt in der Praxis nicht vor. Von daher......
Zitat:
Wird der TE allerdings mit 0,3 Promille erwischt,. wird die Behörde davon nie Kenntnis erlangen, dann wird sie auch nichts tun (können).
Du sagst es ja selbst 😕und genauso ist es. Auch bei 0,4 Promille passiert nichts. Außer....wie schon gesagt.
Bei 0,4 ist das auch so. Aber bei 0,6 (wie in diesem Fall) befinden wir uns im Bußgeldbereich und dann kriegt die Behörde da schon was von mit.
Wenn man schon drei mal wegen Alkoholfahrten erwischt wurde möchte ich nicht wissen wie oft der TH mit Alkohol im Blut Auto gefahren ist. 😕
Verantwortung sieht anders aus.
Es sind auch Kinder im Straßenverkehr unterwegs.
Das Problem ist nicht " wie lange ist mein Führerschein weg " sondern
" wie schaffe ich dass fahren ohne Alkohol "
Ich habe meine konsequenz daraus gezogen.
Aber fühlte mich fit an den 01.01.2023 hab darüber garnicht nachgedacht weil meine Freundin ging es an den Tag nicht gut und wollte sie nur zum Arzt bring.
Habe nicht über rest alkohol nachgedacht .
Und lebe als Abstinenzler nur an besonderen Anlass
Ansonst nix
Und die Konsequenzen weil man nicht drüber nach gedacht hat ist nun da wieder Bußgeld und so mpu
Vielleicht noch Job Verlust
Erzähl das dem Gutachter, dann kannst du gleich wieder nach Hause gehen. Rechtfertigungsversuche hören die gar nicht gern.
Nein, du lebst nicht als Abstinenzler. Ein Abstinenzler trinkt nie. Für den gibt es keinen besonderen Trinkanlass. Den gibt es für kontrollierte Trinker. Die trinken dann 1-2 Einheiten pro Anlass und überschreiten dabei nicht die 0,3 Promille. Du hattest 0,6 Rest-atü aufm Kessel. Hat mit kontrolliertem Trinken nix zu tun und mit Abstinenz sowieso nicht.
Nur trinken zu besonderen Anlässen ist auch nicht glaubwürdig. Du fährst mit Promillewerten durch die Gegend, wo der Besonderer-Anlass-Trinker schon merklich betrunken ist und bist nach durchzechter Nacht subjektiv fit genug, wieder zu fahren. Ein Selten-Trinker hätte einen ausgeprägten Kater und würde sich schon deshalb nicht fahrtüchtig fühlen.
Die Konsequenzen sind nur deshalb da, weil du das, was du in der letzten MPU dem Gutachter erzählt hast, nicht selber umgesetzt hast. Dem wirst du ja kaum gesagt haben, dass du ab und an einen ballerst, aber das Auto dann 48 Stunden stehen läßt.
Ist hier nicht das Thema, behaltet eure Moralpredigden für euch.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Januar 2023 um 11:20:19 Uhr:
Bei 0,4 ist das auch so. Aber bei 0,6 (wie in diesem Fall) befinden wir uns im Bußgeldbereich und dann kriegt die Behörde da schon was von mit.
Ich habe auf diesen Beitrag von dir geantwortet, wo du Konsequenzen bei unter 0,5 Promille in Erwägung gezogen hast.
Zitat
"Die Führerscheinstelle kann (wenn sie denn Wind von der Alkoholfahrt bekommt) auch durchaus Zweifel an der Eignung des Fahrers haben, wenn der Wert unter 0,5 Promille liegt."
Ich habe dem widersprochen.
Jetzt bist du bei über 0,5 Promille.
Versteh ich nicht.😕
Zitat:
@Chris11883 schrieb am 6. Januar 2023 um 13:00:42 Uhr:
Ich habe meine konsequenz daraus gezogen.Aber fühlte mich fit an den 01.01.2023 hab darüber garnicht nachgedacht weil meine Freundin ging es an den Tag nicht gut und wollte sie nur zum Arzt bring.
Habe nicht über rest alkohol nachgedacht .
Und lebe als Abstinenzler nur an besonderen Anlass
Ansonst nixUnd die Konsequenzen weil man nicht drüber nach gedacht hat ist nun da wieder Bußgeld und so mpu
Vielleicht noch Job Verlust
Die Konsequenzen musst du jetzt wohl über dich ergehen lassen. Alles andere ist glaube ich schon gesagt bzw. beantwortet worden.
@AS60 Ich habe gesagt, die Führerscheinstelle kann auch tätig werden, wenn sie von einer Fahrt mit unter 0,5 Promille erfährt. Das ist in der Praxis eher unwahrscheinlich.
In diesem konkreten Fall hier ist es aber irrelevant weil der TE mit 0,6 Promille erwischt wurde, was im Bußgeldbereich liegt und daher auch ein Verwaltungsverfahren in Gang setzt.
@Go}][{esZorN Wenn du mich meinst, so war das keine Moralpredigt. Ich habe nur auf den Beitrag des TE reagiert und aufgezeigt, wo ganz offensichtliche Abweichungen zur Realität, Bagatellisierungen und Rechtfertigungen versteckt sind.
Der Hinweis, die Geschichte so nicht dem Gutachter aufzutischen war eher gut gemeint.
Mir ist es völlig egal, ob er seinen Führerschein behält oder wiederbekommt, ich habe meinen ja.