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wiederherstellung der verkehrs - und betriebssicherheit

Themenstarteram 28. Mai 2018 um 18:12

Hallo Leute,

damir hier in meinem ersten Thread sehr weiter geholfen wurde, wende ich mich mit einer Frage nochmal an euch.

Ausgangssituation:

https://www.motor-talk.de/.../...haftlichem-totalschaden-t6276317.html

 

Nun zu meiner Frage;

Ich habe mir einen Anwalt genommen und war bei einem Gutachter.

Gutachten: WBW 1650€ RW 150€

Versicherung aktzeptiert WBW aber schickt ein RW Angebot von 800€, was ein Verkauf des Autos bedeutet hätte.

Im Schreiben des Anwalts steht: "Wenn das Fahrzeug repariert wurde,muss eine Reparatur der Betriebs - und Verkehrssicherheit vorliegen, dann erhalten wir den vollen Gegenstandswerts des Fahrzeugs.

Der Anwalt ist leider noch im Urlaub diese Woche.

Jetzt kommt ein Gutachter der Versicherung und prüft, ob die Verkehrs - und Betriebssicherheit besteht.

Die Verkehrs - und Betriebssicherheit hat immer bestanden, da der Schaden nur aus zwei Dellen an der Tür besteht.

Da ich aber nichts repariert habe, weiss ich jetzt nicht wie ich das angehen soll.

Ich meine der Gutachter kommt und prüft das und dann?

Die Versicherung kennt ja den Schaden und sieht ja gleich, das der noch unverändert besteht.

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21 Antworten

Gutachter der Versicherung nicht ohne Rücksprache mit deinem Anwalt an das Auto lassen. Du hast bereits ein Gutachten.

 

Steht denn in dem Gutachten etwas zur Verkehrssicherheit?

 

Grüße

Steini

Und wie hoch war der Schaden?

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 6:36

Zitat:

@steini111 schrieb am 29. Mai 2018 um 07:28:19 Uhr:

Gutachter der Versicherung nicht ohne Rücksprache mit deinem Anwalt an das Auto lassen. Du hast bereits ein Gutachten.

Steht denn in dem Gutachten etwas zur Verkehrssicherheit?

Grüße

Steini

ja der Anwalt hat mir ja explizit geschrieben, das ich mit der Versicherung einen Termin machen soll. Der Gutachter soll die Wiederherstellung der Verkehrs - und Betriebssicherheit prüfen.

 

Der Schaden belief sich auf 2350€

Eine HU wäre günstiger, erfüllt den gleichen Zweck, die Kosten könnte man der Versicherung an die Backe texten und HU neu "steigert" den Fahrzeugwert. Fühlst Du dich bei deinem Anwalt gut aufgehoben?

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 6:55

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Mai 2018 um 08:42:17 Uhr:

Eine HU wäre günstiger, erfüllt den gleichen Zweck, die Kosten könnte man der Versicherung an die Backe texten und HU neu "steigert" den Fahrzeugwert. Fühlst Du dich bei deinem Anwalt gut aufgehoben?

Echt? Muss im September eh Tüv machen :D

Ja, bisher eigentlich schon.

Ich zitiere mal aus dem Brief, vielleicht wird das dann einleuchtender:

"Sofern eine Regulierung auf Grundlage der Reparaturkosten erfolgen soll, da die Versicherung ein erhöhtes Restwerangebot abgegeben hat, müsste das Fahrzeug durch den Sachverständigen der Versicherung begutachtet werden."

So ist das nicht richtig. Du könntest selbst einen Gutachter beauftragen, dass der das dann feststellt. Die Versicherung hätte die Kosten dann zu tragen, weil sie diesen Nachweis ja verlangt. Eine neue HU wäre halt sinnvoller. Das erstaunliche Restwertangebot der Versicherung kickst Du durch die Weiternutzung für zumindest 6 Monate weg.

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 7:21

Könnte sich denn etwas negatives durch den Gutachter der Versicherung ergeben?

Ansonsten schiebe ich das auf nächtste Woche und frage mal beim Anwalt nach, ob ich bei dem Gutachter, bei dem ich das Unfallgutachten machen lassen habe, nicht einfach die HU erneuern kann oder, ob die das feststellen können.

Der könnte einen niedrigeren WBW annehmen, oder eine andere Schadenshöhe "ermitteln" und dann geht der Affentanz los ... man lässt in solcher Situation den Gutachter der gegnerischen HP-Versicherung nicht ans Auto ran.

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 8:06

Man muss vielleicht dazu sagen, das die Versicherung schon ne Teilzahlung geleistet hat.

Ok, ich dachte der kommt nur und checkt die Verkehrs - und Betriebssicherheit.

Dann sage ich der Versicherung, das ich einen eigenen Gutachter nehme, nicht das der sich noch zum Auto schleicht und das Auto ohne mich anschaut ^^

Die haben mir nämlich angerufen und wollten wissen, wo der Gutachter denn hinkommen soll und der würde mir dann anrufen, wegen einem Termin.

Was mich allerdings nochmal auf meine ursprüngliche Frage zurückbringt:

Bekomme ich bei Weiternutzung ohne Reparatur überhaupt noch etwas?

Oder wird da quasi theoretisch davon ausgegangen, das ich den Schaden repariere irgendwann?

Den Restwert müssen sie nachzahlen und die ganzen Nebenkosten usw.. Aber das müsste Dir doch alles der Anwalt schon erklärt haben. :confused:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Mai 2018 um 09:28:22 Uhr:

Der könnte einen niedrigeren WBW annehmen, oder eine andere Schadenshöhe "ermitteln" und dann geht der Affentanz los ... man lässt in solcher Situation den Gutachter der gegnerischen HP-Versicherung nicht ans Auto ran.

Der Affentanz hat offenbar schon begonnen und der eigene Anwalt bekleckert sich hier mMn auch nicht mit Ruhm.

Was sagt denn der eigene Gutachter zur Verkehrs-/Betriebssicherheit?

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 10:46

Ich muss nochmal das ursprüngliche Gutachten nach dem Unfall raussuchen.

Das Schreiben kam erst kürzlich und der Anwalt ist im Urlaub diese Woche, deshalb habe ich den Beitrag ja hier erstellt

Wie gesagt, es war so das die Versicherung den WBW akzeptiert hat und die Differenz zu ihrem vorgelegtem RW-Angebot, was den Verkauf des Autos beinhaltete überwiesen hat und den RW des Gutachtens nicht akzeptiert hat.

Da der Schaden wie gesagt nur eine Delle in der Tür ist, musste man nix reparieren das die Verkehrs/Betriebssicherheit besteht.

Deshalb verstehe ich an der ganzen Sache nicht, warum die das prüfen wollen und ob das RW Angebot der Versicherung dann nichtig wird und sie die Differenz auszahlen, obwohl ich rein gar nix am Auto gemacht habe

Darum auch meine Frage bezüglich des Versicherungsgutachters.

Täuschen, tricksen, tarnen ... ;)

wenn du sowieso nicht verkaufen willst, musst du m.W. auch nicht das (höhere) Restwertangebot der Versicherung akzeptieren.

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