Wie würdet ihr reagieren?!
Ok, ich gebs zu. Hier gibts schon X Threads über Radfahrer und sie gingen alle nicht gut aus. Trotzdeßen hab ich hier was, was ich zu intressant finde, als das ich es nicht mal ins Rennen werfen möchte. In Köln gibt es jetzt eine, wie soll ich sagen, Protestbewegung der Radfahrer.
Dieser, ich drücke mich bewusst neutral aus, Verbund von Radfahrern, trifft sich an Zentralen Plätzen in Köln. Soweitsogut, danach allerdings geht es im Pulk auf die Straße. Ziel der Vereinigung ist es, die Straße für die Radler für die Radler zurück zu gewinnen. In diesem Fall ausgedrückt sogar eher einzunehmen.
Der Pulk soll sich dazu auf der kompletten Straße breitmachen und so den restlichen Verkehr, Busse, PKW, Laster etc dazu zwingen sich dem Fahrradfahrer in Sachen Geschwindigkeit anzupassen. Platz wird nicht gegeben, der Radfahrer soll als oberste Leitfigur dienen. Den Endaussage hier ist, dass die Straße rechtmäßig den Radfahrern gehört und diese daher vollen Anspruch auf den kompletten Platz haben.
Nun, mich würds intressieren. Erfüllt das nicht den Tatbestand der Nötigung?! Wenn ich mit meinem PKW ein andres Fahrzeug ausbremse, obwohl dies nichtmal ansatzweise zu schnell fährt und sich an die StVo hält, weiß ich das ich aufjedenfall angezeigt werden könnte. Gilt das nicht für Radfahrer?
Und was passiert wenn ein Autofahrer versucht vorbeizuziehen, einer der Radler "aus Protest" gewaltsam versucht dicht zu machen und entsprechend niedergewalzt wird vom Auto?
Leute langsam krieg ich Angst.
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1334148478888.shtml
Beste Antwort im Thema
Ich schlage eine Gegenaktion vor:
- parken auf Radwegen
- Ignorieren von vorfahrtberechtigten Radwegen
- Überholen von Radfahrern mit 10cm Abstand und 50km/h Differenzgeschwindigkeit
- Ausbremsen von Radfahrern beim Rechtsabbiegen
- Hupen für jeden Scheiß
Ach, mein Fehler. Die Aktion läuft ja schon seit Jahren.
266 Antworten
Weil es immer noch kein Radweg ist.
https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahrer-frei-sind-keine-radwege/
Mit Ignoranz bekommen wir die Verkehrsprobleme jedenfalls nicht gelöst.
Frohes Fest,
Frank
Das ist ein FUSSWEG auf dem Foto!
Ergo müssen/bzw.können Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.
Wobei mir als Radfahrer der Fussweg lieber ist. Einfach sicherer dort!
Editiert Moorteufelchen
Es spricht dennoch nichts dagegen, sich mit dem Fahrrad an die Verkehrsregeln zu halten und diesen Radweg zu verwenden. Das Befahren mit dem Rad ist erwünscht, sonst wäre kein Fahrradsymbol abgebildet. Immerzu den Oberlehrer raushängen zu lassen ist für das Miteinander auf der Straße kaum förderlich.
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Es spricht auch nichts dagegen, wenn der Pkw-Lenker sich an die Verkehrsregeln hält und nicht so fährt, als ob der Radfahrer auf dem Gehweg fahren MUSS. Denn der Radfahrer darf an dieser Stelle sehr wohl regelkonform auf der Straße fahren. Ein "Erwünscht" ist keine Pflicht, auch wenn es dem Radfahrer anzuraten ist.
Und @wiesoeinname
Selbstverständlich *darf* ein Radler bei "Fahrradfahrer frei"-Schild den Gehweg benutzen.
Auf dem Gehweg hat der Radler auch nichts zu suchen, wenn ein Radweg vorhanden , dann nutzen. Auch wenn er es nicht "muss".
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 4. Januar 2019 um 12:12:09 Uhr:
Auf dem Gehweg hat der Radler auch nichts zu suchen, wenn ein Radweg vorhanden , dann nutzen. Auch wenn er es nicht "muss".
Wenn der Gehweg für den Radfahrer freigegeben ist, so darf er ihn benutzen, ob es dir nun passt oder nicht. Es gibt sogar ein Verkehrsschild dafür.
Das dabei besondere Pflichten einhergehen, ist eine andere Geschichte.
Aber nur wenn er freigegeben ist, ansonsten trifft meine Aussage zu. Hier fahren die Leute auf normalen Gehwegen und da haben die nichts zu suchen.
Erkläre es Ihnen doch mal.
Nein, ich mache einfach keinen Platz 😁
Das eine schließt das andere nicht aus.
Dafür sollten unsere tollen Gesetzeshüter zuständig sein.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 4. Januar 2019 um 15:24:24 Uhr:
Dafür sollten unsere tollen Gesetzeshüter zuständig sein.
Um jemanden auf etwas hinzuweisen, brauchst du keinen in einer Uniform.
Einen Mund hast du selbst und bestimmt auch sprechen. Somit sind alle Vorraussetzungen erfüllt.
Der Unterschied besteht nur darin, dass der Radfahrer sich nicht an dein Gesagtes halten muss bzw. du keine Sanktionen verhängen kannst, aber deinen Unmut darüber, darfst und kannst du ihm mitteilen.
Hat ein wenig was von Zivilcourage (IMHO). Aber das geht immer mehr zurück.
Kannst du ja gerne machen. In der Regel bringt reden bei solchen Leuten nichts. Wer sich nicht daran hält, den juckt sowas auch nicht.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 4. Januar 2019 um 16:55:19 Uhr:
Kannst du ja gerne machen. In der Regel bringt reden bei solchen Leuten nichts. Wer sich nicht daran hält, den juckt sowas auch nicht.
Den interessieren auch die Herren und Damen in Uniform nicht, da die Kontrolldichte zu gering ist.