Wie würdet ihr reagieren?!
Ok, ich gebs zu. Hier gibts schon X Threads über Radfahrer und sie gingen alle nicht gut aus. Trotzdeßen hab ich hier was, was ich zu intressant finde, als das ich es nicht mal ins Rennen werfen möchte. In Köln gibt es jetzt eine, wie soll ich sagen, Protestbewegung der Radfahrer.
Dieser, ich drücke mich bewusst neutral aus, Verbund von Radfahrern, trifft sich an Zentralen Plätzen in Köln. Soweitsogut, danach allerdings geht es im Pulk auf die Straße. Ziel der Vereinigung ist es, die Straße für die Radler für die Radler zurück zu gewinnen. In diesem Fall ausgedrückt sogar eher einzunehmen.
Der Pulk soll sich dazu auf der kompletten Straße breitmachen und so den restlichen Verkehr, Busse, PKW, Laster etc dazu zwingen sich dem Fahrradfahrer in Sachen Geschwindigkeit anzupassen. Platz wird nicht gegeben, der Radfahrer soll als oberste Leitfigur dienen. Den Endaussage hier ist, dass die Straße rechtmäßig den Radfahrern gehört und diese daher vollen Anspruch auf den kompletten Platz haben.
Nun, mich würds intressieren. Erfüllt das nicht den Tatbestand der Nötigung?! Wenn ich mit meinem PKW ein andres Fahrzeug ausbremse, obwohl dies nichtmal ansatzweise zu schnell fährt und sich an die StVo hält, weiß ich das ich aufjedenfall angezeigt werden könnte. Gilt das nicht für Radfahrer?
Und was passiert wenn ein Autofahrer versucht vorbeizuziehen, einer der Radler "aus Protest" gewaltsam versucht dicht zu machen und entsprechend niedergewalzt wird vom Auto?
Leute langsam krieg ich Angst.
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1334148478888.shtml
Beste Antwort im Thema
Ich schlage eine Gegenaktion vor:
- parken auf Radwegen
- Ignorieren von vorfahrtberechtigten Radwegen
- Überholen von Radfahrern mit 10cm Abstand und 50km/h Differenzgeschwindigkeit
- Ausbremsen von Radfahrern beim Rechtsabbiegen
- Hupen für jeden Scheiß
Ach, mein Fehler. Die Aktion läuft ja schon seit Jahren.
266 Antworten
Nein, es interessiert die Polizei einfach nicht. Wie oft habe ich schon gesehen, dass Radfahrer falsch (falsche Richtung/Gehweg/ohne Licht) gefahren sind und die Polizei sich überhaupt nicht dafür interessiert hat.
Oder bei Kontrolltagen max eine mündliche Verwarnung gab.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 4. Januar 2019 um 16:36:39 Uhr:
Um jemanden auf etwas hinzuweisen, brauchst du keinen in einer Uniform.
Einen Mund hast du selbst und bestimmt auch sprechen. Somit sind alle Vorraussetzungen erfüllt.
Und wenn du hier auf einen militanten Vertreter triffst ? Der langt dir paar und haut mit seinem Fahrrad ab. Eine Suche wird aufgrund fehlender Kennzeichen ziemlich erfolglos bleiben.
Das ist ein Risiko, dass man gewillt sein muss einzugehen.
Ansonsten bleibt man still und kotzt sich dann hier im Forum über die Missstände aus.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 4. Januar 2019 um 13:20:56 Uhr:
... Nein, ich mache einfach keinen Platz 😁
Das ist so ziemlich der falsche Weg, ich würde den Schritt zu Seite machen - allein schon aus Eigenschutz - denn wenn er dich über den Haufen fährt und etwas Glück hat liegst du am Boden und hast viell. Schmerzen. Ich denke mir meinen Teil und gut ist.
Was aber nicht heißt, dass ich das Fahren am Fußweg für in Ordnung finde. 😉
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Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. Januar 2019 um 19:43:40 Uhr:
Und wenn du hier auf einen militanten Vertreter triffst ? Der langt dir paar und haut mit seinem Fahrrad ab.
Bei solchen Aktionen ist der Erfolg auch
nichtgarantiert...
Meinen Teil mir nur zu denken habe ich hinter mir. Schmerzen habe ich seitdem nicht gehabt wegen Rüpelradlern 😉
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 4. Januar 2019 um 12:30:34 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 4. Januar 2019 um 12:12:09 Uhr:
Auf dem Gehweg hat der Radler auch nichts zu suchen, wenn ein Radweg vorhanden , dann nutzen. Auch wenn er es nicht "muss".Wenn der Gehweg für den Radfahrer freigegeben ist, so darf er ihn benutzen, ob es dir nun passt oder nicht. Es gibt sogar ein Verkehrsschild dafür.
Das dabei besondere Pflichten einhergehen, ist eine andere Geschichte.
Hallo,
bei dem von Dir verlinkten Schild MUSS der Radfahrer den gemeinsamen Rad-/Gehweg benutzen. Genauso wie beim gleichen Schild, auf dem der Strich senkrecht ist.
Siehe Radwegbenutzungspflicht: https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht/
Natürlich gibt es auch Ausnahmen aber um die geht es hier momentan nicht.
Anders hingegen wenn ein weißes Schild "Radfahrer frei" steht. Dann darf der Radfahrer entscheiden, ob er Fahrbahn oder den freigegebenen Gehweg nutzt.
Grundsätzlich gilt bei gemeinsamen Rad-/Gehwegen, dass Radfahrer Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen.
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 4. Januar 2019 um 22:36:10 Uhr:
Anders hingegen wenn ein weißes Schild "Radfahrer frei" steht. Dann darf der Radfahrer entscheiden, ob er Fahrbahn oder den freigegebenen Gehweg nutzt.Grundsätzlich gilt bei gemeinsamen Rad-/Gehwegen, dass Radfahrer Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen.
Auch da muss man nicht die Straße nutzen und sich überlegen fühlen, nur weil man es nicht braucht. Ich finde es sogar faszinierend, denn Gehwege werden gerne genutzt, Fußgängerzonen ebenso aber solche Wege werden wieder ignoriert. Komische Logik. Also geht es wahrscheinlich gar nicht um ihre Sicherheit, denn die wird ja gerne vorgeschoben, sondern nur ums Provozieren.
Auch wird keine Rücksicht auf Fußgänger genommen, sondern klingeln sich den Weg noch frei.
Hallo,
ich ignoriere als Radfahrer diese (nicht benutzungspflichtigen!) "Radfahrer frei"-Fußwege überwiegend, weil so ein Gehweg für mich als Radler gefährlicher ist, als auf der Straße zu fahren.
Und zwar weil
- Fußgänger bei einer Annäherung eines Radfahrers unvorhersehbar reagieren. Das fängt schon bei einer "Gruppe" von nur zwei Personen an. Der Eine zieht nach links, der andere nach rechts, in der Mitte kein Durchkommen mit ausreichendem Sicherheitsabstand. Bei größeren Gruppen herrscht dann erst recht totales Chaos. Bei Autofahrern kann ich dagegen mit einiger (sicherlich nicht mit absoluter) Sicherheit davon ausgehen, dass sie sich gemäß der Verkehrsregeln verhalten und reagieren.
- auch wenn sich ein Fußgänger noch so dämlich verhält, wenn etwas passiert liegt auf solchen "Radfahrer frei"-Gehwegen die Schuld grundsätzlich erst mal immer beim Radfahrer.
- abseits vom Sicherheitsaspekt (den ja der eine oder andere in polemischer Weise anzweifelt): bei der in diesem Fall vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit bräuchte ich 5* so lange zur Arbeit und auch als Radfahrer habe ich (genau so wie der Autofahrer!) ein Bedürfnis nach gesetzeskonformem(!), zügigem Vorankommen.
VG
Günter
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 5. Januar 2019 um 07:28:26 Uhr:
Auch da muss man nicht die Straße nutzen und sich überlegen fühlen, nur weil man es nicht braucht. Ich finde es sogar faszinierend, denn Gehwege werden gerne genutzt, Fußgängerzonen ebenso aber solche Wege werden wieder ignoriert. Komische Logik. Also geht es wahrscheinlich gar nicht um ihre Sicherheit, denn die wird ja gerne vorgeschoben, sondern nur ums Provozieren.
Dein Denkfehler liegt darin, dass Du einfach annimmst, dass alle Radfahrer das alles machen würden. Real ist es wohl eher so, dass manche grundsätzlich auf dem Bürgersteig fahren, egal ob erlaubt oder nicht. Und andere wiederum fahren grundsätzlich auf der Straße, egal ob ein benutzungspflichtiger Radweg da ist oder nicht. und wiederum andere werden das je nach Situation entscheiden. Diejenigen, die primär provozieren wollen, wird es schon auch geben - nach meiner Erfahrung ist das aber eine ganz kleine Minderheit. Merke: Nur weil Du Dich provoziert fühlst, muss das noch lange nicht die Absicht des anderen gewesen sein.
Dass sich der Radfahrer auf der Straße überlegen fühle, ist lediglich eine Unterstellung von Dir. Kommt vermutlich daher, dass Du Dir keine rationalen Gründe vorstellen kannst, warum der da fährt. Es gibt sie aber.
Zitat:
Auch wird keine Rücksicht auf Fußgänger genommen, sondern klingeln sich den Weg noch frei.
In so einer gemischten Zone muss der Radfahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen, letzterer hat Vorrang. Er darf einen irgendwo mittendrin verträumt herumlaufenden einzelnen oder drei bis vier nebeneinander herspazierende Fußgänger aber durchaus akkustisch darauf aufmerksam machen, dass er kommt. Das ist durchaus rücksichtsvoll; rücksichtslos wäre es, einfach ohne Vorwarnung mit 30 km/h und 20cm Abstand am Fußgänger vorbeizubrettern.
Erinnert mich an den Motorrad Rettungsgassen Vorfahren Fred.
Da hat sich Freund ohne Name wie so ein Radfahrer benommen.. 🙂
Hat sich auch überlegen gefühlt, weil er dem Motorradern keinen Platz gemacht hat, da er es ja nicht zu tun brauchte! 🙂