Wie weit geht die Deckung vom Anwalt?

Wenn ich einen unverschuldeten Schaden habe, dann steht mir ja ein Rechtsanwalt zu.

Was passiert aber, wenn sich nach der Reparatur um eine Position in der Rechnung gestritten wird.
Das Ganz dann auch noch vor Gericht landet und diese Position vom Gericht dann gestrichen wird.

Dann wollte ich ja pratisch Schadensersatz für etwas haben, was das Gericht nicht als erstattenswert ansieht.

Kann es denn passieren, dass ich dann für diesen Streitfall meine Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten auch selber bezahlen muss?

32 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 17. Januar 2022 um 19:00:11 Uhr:


Ganz wichtig: "SIND IHRE FORDERUNGEN BERECHTIGT". Wenn man das vorher immer so genau wüsste.

Dafür brauch man ja den Anwalt 😁

Die Message ist nicht angekommen. Aber andere werden sie verstehen. Da muss ich das nicht weiter erklären.

Wie viele Streitigkeiten werden denn tatsächlich erst vor Gericht entschieden?
Gerichtsurteile scheuen doch die streichenden Versicherungen wie der Teufel das Weihwasser.
So wie ich das bisher hier im Forum mitbekommen habe, werden doch die meisten Ausstehenden Forderungen (bei klarer Schuldfrage) direkt nach Klagezustellung reguliert.

Dass es auch mal unfähige Anwälte gibt ist schon klar, und manchmal hat man auch murphy's law. Aber in der überwiegenden Mehrheit der Fälle hat ein Anwalt eindeutig seine Vorteile wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 18. Januar 2022 um 09:14:02 Uhr:


So wie ich das bisher hier im Forum mitbekommen habe, werden doch die meisten Ausstehenden Forderungen (bei klarer Schuldfrage) direkt nach Klagezustellung reguliert.

Ich kenne keine solche Statistik (das Forum ist ganz sicher kein Ersatz dafür).

Wenn die Schuldfrage klar ist (wenn man das immer so genau wüsste, ob sich beide Parteien da einig sind) - geht es ja nur noch um die Kosten.

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Alles lief ab dem Unfalltag über einen Anwalt.
Bei meinem unverschuldetem Unfall übernahm die R&V schriftlich die 100 % Schuld ihres Versicherungsnehmers.
Trotzdem wurden nicht mal die Differenzkosten laut Gutachten zum Angebotspreis des Bieters für das Unfallfahrzeug gezahlt. Fahrzeugrestwert und Wiederbeschaffungswert. Nein eine Woche nachdem ihnen das Gutachten bekannt war, der "alte" war schon an den Höchstbietenden verkauft worden, meinten sie es gäbe jetzt einen Aufkäufer der mehr zahlt und ich es an diesen Verkaufen sollte. Und kürzten den jetzt errechneten Betrag ihrer Zahlung. Vorherige schriftliche Hinweise das ich auch noch eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung habe wurden dabei ignoriert. Erst danach als der Anwalt, weil er das prozedere kennt und die Zahlungsbereitschaft nicht vorhanden war, kam die Frage ob er bei meiner VRS die Kostenübernahme beantrage solle.
Da erfolgte dann die Zahlung der Differenz laut Gutachten für den Restwert vom Unfallfahrzeug. Und die schriftliche Ablehnung weitere Unkosten zu übernehemen.
Strittig sind weitere berechtigte Kosten für die Wiederbeschaffung des Typ und Ausstattungsgleichen Fahrzeuges. Wenn der Ersatz nicht Regional beschafft werden kann bleibt einem ja nicht´s weiter übrig als Überregional zu Kaufen. Da geht es um Fahrt und Übernachtungskosten. Oder auch um meinen "vollen" Benzintank zum Unfallzeitpunkt.
100 % Kostenübernahme sind also nicht die Gewähr für reibungslosen Verlauf der Schadensregulierung.
Kein geschädigter sollte meiner Meinung nach schlechter dastehen als vor dem Zeitpunkt der Schädigung durch andere Teilnehmer im Straßenverkehr.
Ob ich später die Kosten der Selbstbeteiligung an meiner VRS zahlen muss ? Keine Ahnung.
Und wenn, dann habe ich damit auch kein Problem.
Die Suchergebnisse in den Portalen habe ich per Bildschirmfoto kopiert und abgespeichert.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 18. Januar 2022 um 09:14:02 Uhr:


Wie viele Streitigkeiten werden denn tatsächlich erst vor Gericht entschieden?
Gerichtsurteile scheuen doch die streichenden Versicherungen wie der Teufel das Weihwasser.
So wie ich das bisher hier im Forum mitbekommen habe, werden doch die meisten Ausstehenden Forderungen (bei klarer Schuldfrage) direkt nach Klagezustellung reguliert.

Erst mein letzter Unfall letztes Jahr ist vor Gericht gelandet.
Huk24 war der Gegner.

Und? Alles durchgesetzt? Auch 100% der Anwaltskosten (oder durch RSV gedeckt)?

Wir haben den Fall komplett gewonnen.

Es ging komischerweise um die Schuldfrage.

Wir hatten neben der Straße geparkt und die Tür Stand schon einige Zeit offen.
Eine junge Fahrerin, die während der Fahrt offensichtlich aufs Handy geschaut hat, hat die Türe dann erwischt.

Sie hat den Schaden nie abgestritten. Trotzdem hat die Huk damit argumentiert, dass wir die Türe unachtsam aufgemacht hätten.

Wir hatten Zeugen, die dann alle nacheinander getrennt aussagen mussen und die Schuldfrage war geklärt.

Hätte sich die Huk alles sparen können.

Und aus welchem Grunde stand denn die Tür eine ganze Zeit offen???
Kannst du die Urteilsbegründung oder das Aktenzeichen mitteilen?

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 18. Januar 2022 um 21:52:15 Uhr:


Hätte sich die Huk alles sparen können.

Die lesen halt hier nicht genug.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 18. Januar 2022 um 09:14:02 Uhr:



So wie ich das bisher hier im Forum mitbekommen habe, werden doch die meisten Ausstehenden Forderungen (bei klarer Schuldfrage) direkt nach Klagezustellung reguliert.

Das sind halt die Ansichten mitunter unterschiedlich.

Ein anderer Richter hätte vielleicht auf "vorsätzliche oder durch Unachtsamkeit fahrlässig herbei geführten Unfall entschieden". und Quoten verteilt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 18. Januar 2022 um 22:08:36 Uhr:


Und aus welchem Grunde stand denn die Tür eine ganze Zeit offen???
Kannst du die Urteilsbegründung oder das Aktenzeichen mitteilen?

Rauchpause?
Ist mir als Fahranfänger auch passiert, damals bin ich gegen die schon länger geöffnete Tür beim Vorbeifahren gekommen. Hab mich zwar auch geärgert, warum der Typ da weiter im Auto kramt obwohl er mich bemerkt hatte und keine Anstalten machte seine Tür wenigstens anzulehnen.
Aber was solls, Anfängerfehler…wer sich bewegt ist schuld und wer steht, eben nicht.
Meine Versicherung war damals die HUK Coburg und sie hat, Oh Wunder, ANSTANDSLOS dem Gegener die 1860.- DM Schaden bezahlt.
Müssen wohl andere Zeiten damals gewesen sein, wenn man heute die Beiträge bezgl.HUK oder HUK 24 so liest.

Zitat:

@situ schrieb am 18. Januar 2022 um 22:47:06 Uhr:


So wie ich das bisher hier im Forum mitbekommen habe, werden doch die meisten Ausstehenden Forderungen (bei klarer Schuldfrage) direkt nach Klagezustellung reguliert.

Die Schuldfrage war klar.
Die Geschädigte hat nie abgestritten, dass sie Schuld am Schaden ist.
Auch nicht vor Gericht.

Nur die Huk hat halt probiert, dass sie aus dem Schaden raus kommen.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 20. Januar 2022 um 10:12:58 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 18. Januar 2022 um 22:47:06 Uhr:


So wie ich das bisher hier im Forum mitbekommen habe, werden doch die meisten Ausstehenden Forderungen (bei klarer Schuldfrage) direkt nach Klagezustellung reguliert.

Die Schuldfrage war klar.
Die Geschädigte hat nie abgestritten, dass sie Schuld am Schaden ist.
Auch nicht vor Gericht.

Nur die Huk hat halt probiert, dass sie aus dem Schaden raus kommen.

Aber die Frage, aus welchem Grunde die Tür die ganze Zeit offen stand, wird ignoriert. 😠

Weils nichts zur Sache getan hat.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 20. Januar 2022 um 11:03:14 Uhr:


Weils nichts zur Sache getan hat.

Danke, mit der Antwort hatte ich gerechnet.
Du hast mich nicht enttäuscht. 😠

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