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Wie weit gehen Sonderrechte ?

Themenstarteram 20. April 2006 um 7:35

Hallo zusammen,

habe gestern meinen Osterurlaub beendet und rollte gemütlich mit 60 Sachen ( zäh fließender Verkehr) die A5 hoch. Neben mi Hat ein Mini sich dann entschieden die Ausfahrt zu nehmen( ebenfalls mt geschätzten 60 ). Plötzlich macht der nen Schlenker in meine Richtung um dann sofort in die andere Richtung zu lenken und kurz vor der Leitplanke zum stehen zu kommen. Ich dachte noch : Jaja Handy und Autofahren, aber von wegen, kommt da ein BAG-Vito mit Blaulicht im Rückwärtsgang die Ausfahrt hoch. Und das nicht grade langsam. Musik war nicht an, nur Blaulicht.

Darf er das? Ist ja schließich "nur" BAG und nicht Polizei oder Feuerwehr. Wer haftet für Schäden die entstehen???

§1 zieht ja für den normalen Autofahrer immer, aber mit so etwas muß man ja wirklich nicht rechnen.

Beste Antwort im Thema

Kannst du mal bitte damit aufhören, hier einen Uralt-Thread nach dem anderen auszugraben?

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da wäre sogar ich hochgezogen--hätte jemand verletzt sein können und mit blaulicht sowieso.

Kannst du mal bitte damit aufhören, hier einen Uralt-Thread nach dem anderen auszugraben?

Zitat:

@Haribo0815 schrieb am 21. April 2006 um 07:04:28 Uhr:

Mal was anderes, dürften die Jungs auch normale Autofahrer anhalten oder nur LKW's und so? Und wenn, was dürfen die machen? Doch nur Ladungssicherung und so'n Zeug?

bundesamt für güterverkehr kümmert sich um so leute wie mich die güterverkehr fahren--zoll ist meistens auch dabei.dürfen -natürlich zum beispiel pkw kontrolieren nach schmuggelzigaretten,das mach dann der zoll,die sind ja immer dabei.

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