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Wie war das mit Führerscheinklasse M und 50 km/h?

Themenstarteram 26. April 2011 um 22:24

Hallo,

könntet ihr euch mal dieses Video ab 0:12 min. bis 1:14 min anschauen und mir anschließend sagen bzw. auch belegen, dass das so richtig ist?

Mich schockiert das jetzt ein bisschen...

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14 Antworten

1. Es stimmt nicht das man mit M 50kmh fahren darf man darf nur 45kmh fahren je nachdem wann der Roller zugelassen worden ist.

2. In dem Video hat der Roller auf knapp 64 kmh beschleunigt! Bei mir war es so wenn man mehr als 60kmh fährt somit erlischt die

Betriebserlaubnis und die Erlaubnis das Fahrzeug zu fahren (Führerschein)!

3. Normal wenn alles abläuft bekommt er sein Bußgeld und muss sein Roller zum TÜV vorfahren(Punkte bekommt man soweit ich weiß nicht!)

4. Wieso bist du eigentlich so schockiert???

am 27. April 2011 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von TomaFreak

 

2. In dem Video hat der Roller auf knapp 64 kmh beschleunigt! Bei mir war es so wenn man mehr als 60kmh fährt somit erlischt die

Betriebserlaubnis und die Erlaubnis das Fahrzeug zu fahren (Führerschein)!

 

90km/ hat das teil angezeigt-es ist wie erwähnt u.a. abhängig vom gewicht des fahrers. bei einem 140kg menschen würde also mehr abgezogen werden

es ist gesagt worden, dass ab 61km/h die abe erlischt ! also 60 wäre noch hart an der grenze.alles was darüber geht,ist auf jeden fall "peng"...getäuscht haben die sich in der tat-die darf nur 45 ;-)

 

3. Normal wenn alles abläuft bekommt er sein Bußgeld und muss sein Roller zum TÜV vorfahren(Punkte bekommt man soweit ich weiß nicht!)

 

´hab das gerade mit nem kollegen hinter mir. vor ort hat er einen mangelbescheid mit verdacht auf tuning, und vorführung mit tüv beleg erhalten. davon stand in dem schreiben, dass er mit der post bekommen hat nichts mehr drinnen. ´hab ihn gedrosselt, und nun warten wir ab, ob eine erneute aufforderung kommt .....

 

4. Wieso bist du eigentlich so schockiert???

 

das frage ich mich allerdings auch......

lg torsten

Klasse M erlaubt, "zweirädrige Kleinkrafträder ... und Fahrräder mit Hilfsmotor" zu fahren (§6 (1) FeV). Keine direkte Definition der Geschwindigkeit!

Kleinkrafträder gibt es je nach Baujahr (streng genommen erster Inbetriebnahme) mit 40, 50, und 45km/h, aus der Ex-DDR auch mit 60km/h.

Themenstarteram 27. April 2011 um 8:33

Naja, das Schockierende an der Sache ist, dass man ja theoretisch seinen 50 km/h-Roller einfach auf 60 km/h frisieren kann, ohne irgendwie Ärger mit der Polizei zu bekommen. Und selbst wenn es darüber ist, ist es nur Erlöschen der ABE.

Da brauche ich mir ja keine Sorgen machen, da mein Moped laut Tacho knappe 60 km/h läuft, was in etwa echte 55-56 km/h sind.

Zitat:

Original geschrieben von druff

Naja, das Schockierende an der Sache ist, dass man ja theoretisch seinen 50 km/h-Roller einfach auf 60 km/h frisieren kann, ohne irgendwie Ärger mit der Polizei zu bekommen.

Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Ein getunter 50km/h Roller hat doch keine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad mehr. Dann ist es auch kein Kleinkraftrad mehr und Klasse M reicht nicht!

Meßtoleranzen der mobilen Prüfstände (meist 5km/h Abzug) und Gutmütigkeit/Faulheit der Polizei sind natürlich nicht Bestandteil der Theorie.

Zitat :

Da brauche ich mir ja keine Sorgen machen, da mein Moped laut Tacho knappe 60 km/h läuft, was in etwa echte 55-56 km/h sind.

 

Einspruch! Ein Polizist, der am " Sternchensammeln " ist, kann dir strenggenommen den vorwurf machen, der Roller ist zu schnell und die Betriebserlaubnis ist erloschen. Du darfst den Roller mit dieser Geschwindigkeit fahren, aber nicht erwischen lassen :D

Themenstarteram 27. April 2011 um 10:09

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Ein getunter 50km/h Roller hat doch keine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad mehr. Dann ist es auch kein Kleinkraftrad mehr und Klasse M reicht nicht!

Meßtoleranzen der mobilen Prüfstände (meist 5km/h Abzug) und Gutmütigkeit/Faulheit der Polizei sind natürlich nicht Bestandteil der Theorie.

Er muss ja nicht extra getunt werden. Das minimale Abschleifen des Distanzringes reicht da doch schon völlig aus. Und in fast keiner Betriebserlaubnis steht die Dicke des D-Ringes drin. Und durch den natürlichen Verschleiß wird der über die Jahre auch immer dünner. Deshalb wär das m.E. nach eine Grauzone, in der einem nicht(s) (viel) nachgewiesen werden könnte.

 

 

 

@Yamgüni

Dann kann gerne ein Gutachter beurteilen, ob da wirklich irgendetwas dran gebastelt wurde. Denn das würde ich stark bezweifeln, da ich mein Moped von innen ganz genau kenne ;)

am 27. April 2011 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Klasse M erlaubt, "zweirädrige Kleinkrafträder ... und Fahrräder mit Hilfsmotor" zu fahren (§6 (1) FeV). Keine direkte Definition der Geschwindigkeit!

Kleinkrafträder gibt es je nach Baujahr (streng genommen erster Inbetriebnahme) mit 40, 50, und 45km/h, aus der Ex-DDR auch mit 60km/h.

LOL-dann guck dir dat moped an........DER roller der DORT angehalten wurde darf 45 fahren.:p und nicht 50 oder 60.

mit welchem schein , welches moped zu fahren ist ist hier-und bei DEM roller also wurscht ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von druff

Und durch den natürlichen Verschleiß wird der über die Jahre auch immer dünner.

und?!

wenn das ding außerhalb der toleranz liegt - und der roller schneller fährt, als er darf - muss ein neuer rein!

aber du kannst ja mal die ausrede vonwegen verschleiß und so, in einer kontrolle dem polizisten auftischen...das kommt dann einer selbstanzeige gleich...

Zitat :

aber du kannst ja mal die ausrede vonwegen verschleiß und so, in einer kontrolle dem polizisten auftischen...das kommt dann einer selbstanzeige gleich...

 

Genauso ist es :D

Fertigungstoleranzen und Verschleiß tangieren die Betriebserlaubnis erst einmal nicht. Es bleibt Kleinkraftrad.

Und man kann diese Ungenauigkeiten nun einmal praktisch nicht vermeiden, ein legales 50km/h Kleinkraftrad kann auch mal 51km/h schnell sein. Nicht einmal das EU-Zulassungsverfahren ist absolut genau und kennt Toleranzen!

Das weiß auch die Rechtsprechung. Dazu OLG Karlsruhe, 25.11.2002, AZ 1 Ss 73/02

Zitat:

Hiernach liegt auch dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn ein Leichtkraftrad auch ohne Vornahme technischer Veränderungen regelmäßig eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die bauartmäßig zulässige erreichen kann.

Aber was ist "wesentlich höher" als z.B. erlaubte 50km/h?

Zitat:

Die Grenze, ab welcher solche ohne äußere Eingriffe aufgetretene Veränderungen als wesentlich anzusehen sind, bemisst der Senat vorliegend mit 20 %, so dass bei einem geringeren Anstieg der bauartmäßig zugelassenen Höchstgeschwindigkeit die Fahrerlaubnis und damit der Tatbestand des § 21 Abs.1 StVG nicht betroffen ist.

D.h. Verschleiß wird von der Rechtsprechung durchaus als "Entschuldigung" akzeptiert. Das weiß auch ein Polizist und ein Staatsanwalt.

Ob jetzt überall 20% gewährt werden, ist natürlich nicht sicher. 10% aber allgemein schon.

Und wie gesagt: Keinerlei technische Veränderung und "sich herantasten". Der Gutachter ist nicht doof, der merkt das.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Klasse M erlaubt, "zweirädrige Kleinkrafträder ... und Fahrräder mit Hilfsmotor" zu fahren (§6 (1) FeV). Keine direkte Definition der Geschwindigkeit!

Kleinkrafträder gibt es je nach Baujahr (streng genommen erster Inbetriebnahme) mit 40, 50, und 45km/h, aus der Ex-DDR auch mit 60km/h.

Also früher ca.1970 / 1980 war ein Kleinkraftrad noch ein Fahrzeug mit 50 ccm und großen Nummernschild ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, die liefen legal 100 -120 KmH!!!

Ja, das sind die "Kleinkrafträder alten Rechts" (vor 1.4.1980).

Bergab mit Rückenwind konnte der Tacho damit wohl mal 120 anzeigen. ;)

Offiziell waren es aber nur <=6.25 PS.

Nur wenige haben damals die Geschwindigkeit wirklich auf einem geeichten Rollenprüfstand etc. ausprobiert. Das war einfach zu frustrierend. ;)

Themenstarteram 27. April 2011 um 19:17

@tomS

Danke, soetwas habe ich gesucht...

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