Wie verhält sich die Wartezeit insgesammt zur Wochenarbeitszeit?

Hallo liebe Freunde,

hab da mal ne Frage bezüglich der Wochenarbeitszeit. Diese ist ja nun auf max. 56 Stunden per Gesetz beschränkt. Mein Disponent meint neuerdings, das die Wartezeit, bspw in Werken, von der Schichtzeit abgerechnet werden kann, und am Ende der Woche quasi "draufgeschlagen" werden kann.

Kleines Rechenbeispiel des sogenannrten Disponenten:

Donnerstag 18:00 Uhr: 50 Std auf der Karte. D.h noch 6 Std Wochenarbeitszeit übrig. 6 Std + 9 Std (Wartezeit insgesammt in den Werken verteilt von Montag bis Donnerstag) = 15 Std Wochenarbeitszeit noch übrig.

Meiner Meinung nach ist das völliger Blödsinn, ich habe von dieser Regelung bisher noch nie etwas gehört, mich würde aber eure MEinung dazu mal Interessieren. Am besten noch mit Quellen, wo diese Regelung definitiv ausgeschlossen wird.

Danke schonmal im Vorraus.

P.s. Auf weitergehende Regelungen bezüglich der Lenk,- und Ruhezeiten muss nicht Detailliert eingegangen werden, da diese soweit klar sind.

24 Antworten

Nein, dann ist das falsch angekommen.

Mich interessiert nur einfach mal, bei wem das ArbZG wirklich in vollem Umfang angewendet wird.

Ich kenne einige Speditionsfahrer, einige Werkhallenarbeiter und noch viele mehr, bei denen alles Mögliche an Vorschriften eingehalten wird, nur eben nicht das ArbZG !

Bei der Fa. Sostmeier aus Lotte/Osnabrück zb wird das genau eingehalten.

Zitat:

Original geschrieben von worti32


Bei der Fa. Sostmeier aus Lotte/Osnabrück zb wird das genau eingehalten.

is klar ......

darum fahren sie auch daimler rundlauf ..... und ich kenne die daimler rundläufe wir fahren sie selber täglich zwischen 10-13stunden lenkzeit

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris



3. In Mehrfahrerbesetzung die Zeit neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine. Diese Zeiten sind keine Ruhepausen.

Also wenn ich 4,5 STunden fahre danach Fahrerwechsel mache und mein Kollege fährt 4,5 Stunden müssen wir danach beide erstmal Pause machen? 😕😰

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Matze du musst die Hintergründe kennen befor du anfängst darüber zu schreiben.Sicher machen die mehr als die 48 Std in der Woche bekommen aber wenn es in den 4 Monden knapp wird entsprechende Freiwochen (zusätzlich zum normalen Jahresurlaub) damit der Stundenschnitt wieder stimmt.

Nein, die Zeiten als Nichtfahrender im Mehrfahrerbetrieb gelten als Ruhepause, aber nicht als Ruhezeit. Ansonsten gelten die Regeln, wie in der VO (EG) 561/2006, d. h. innerhalb von 30 h muss ein tägliche Ruhezeit genommen sein, währenddessen sich das Fahrzeug nicht bewegen darf.

Ja, alles klar. Also dachte ichs mir richtig. Danke 🙂

von ScaniaChris
Regelungen zur Wartezeit gibt es bei den Sozialvorschriften, nicht jedoch veim Arbeitszeitgesetz. Das ArbZG erlaubt regelmäßig 48 h/Woche, welche allerdings auf 60 h ausgeweitet werden können, sofern im Mittel die 48 h/Woche im Vierteljahr nicht überschritten werden.

Kleine Korrektur:
48 h/Woche im Mittel in 4 Monaten,
also ein Drittel Jahr sozusagen.

Zitat:

Original geschrieben von 510er


von ScaniaChris
Regelungen zur Wartezeit gibt es bei den Sozialvorschriften, nicht jedoch veim Arbeitszeitgesetz. Das ArbZG erlaubt regelmäßig 48 h/Woche, welche allerdings auf 60 h ausgeweitet werden können, sofern im Mittel die 48 h/Woche im Vierteljahr nicht überschritten werden.

Kleine Korrektur:
48 h/Woche im Mittel in 4 Monaten,
also ein Drittel Jahr sozusagen.

Wie ich jetzt von 16 Wochen, bzw. 4 Monaten auf ein Vierteljahr komme, weiß ich nicht?!?! Irgendwie stehe ich seit gestern neben mir. :O

ALso erstmal Danke für die Antworten bis hier hin..

Ich fasse also mal zusammen:

Die Aussage meines Disponenten (Wartezeit in den Werken kann am Ende der Woche auf die Arbeitszeit "draufgeschlagen" werden) ist, wie zu erwarten war, völliger blödsinn und entzieht sich jeglicher Regelung. Da in den neuen LuR Vorschriften die Arbeitszeit in dem Sinne nicht geregelt ist, greift das Arbeitszeitengesetz, was besagt, max. 48Std die Woche bzw 60Std, wenn ein Schnitt in 4 Monaten von 48Std nicht überschritten wird.

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