wie sieht eine notentrieglung für gecleante türen aus??

VW Corrado 53i

wie sieht ein notentrieglung für gecleante türen aus??

suche dringend bilder von der notentriglung von gecleanten türen z.B von der firma slstuning...

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von alexejpupsik


ja schon klar.....wie ist es eigendlich wenn mich die polizei anhalten...???
und sagen ?? es ist net erlaubt...!!!

theoretsich können sie dir das fz an ort und stelle stillegen.....

Zitat:

Original geschrieben von alexejpupsik


dann kann ich doch eigendlich die slstuning-fima die schuld geben den die haben mir ja dan die sachen eingetragen oder???

nö....denn:

unwissenheit schützt vor strafe nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von alexejpupsik


immer hin hat dan ihr prüfer sozusagen mir die bestetigung gegeben das es erlaubt ist...!!!

auch ein prüfer macht "fehler"....und wie ich bereits schrieb..der tüv kann etwas illegales nicht legal amchen....

toll ej....... so ein scheisss.......jetzt habe ich die chance dazu die türgrife zu entfernen weil der wagen von aussen neu lackiert wird..... und jetzt ist es wegen dem scheiss gesetzt nicht mehr möglich.....

Hi,

ich bin nicht genau über die "hauseigenen" Tüvprüfer der Firma SLS informiert.
Sollten diese denn definitiv die gleichen Befähigungen haben und die gleichen Abnahmen für Sondereintragungen machen können wie eine der anerkannten TÜV-Stellen, kannst Du dich im Falle einer unrechtmäßigen Eintragung von den "SLS-Prüfern" auf diese berufen.
Sollten die "SLS-Prüfer" wie oben beschrieben 100%ig anerkannt sein, bist du NICHT verpflichtet, dich nach durchgeführter Eintragung nochmals bei einer anderen TÜV-Einrichtung zu vergewissern.
Du bist damit aus dem schneider !

Zitat:

Original geschrieben von ©O®®ADO


Du bist damit aus dem schneider !

das denkst auch nur du...

die haben zwar die selben rechte wie andere prüfer auch ABER auch ihnen unterlaufen "fehler"...

und es ist leider so: "unwissenheit schützt nicht vor strafe"

von daher ist es ein fahldenken alá "ist eingetragen, also bin ich fein raus" deßhalb bringt das ganze "ich hab nen kumpel beim tüv" rein garnichts....

Zitat:

ABER auch ihnen unterlaufen "fehler"...

...es ist genau wie MagirusDeutzUlm schreibt:

IHNEN! passieren Fehler...

Demnach machst nicht DU einen Fehler, indem Du ordnungsgemäß eine Eintragung machst und damit herumfährst, sondern der Prüfer hatte einen Fehler gemacht...derjenige der für korrekte Eintragungen zuständig ist! Dass dem Prüfer - wie jedem anderen Menschen - auch mal ein Fehler unterläuft, kann nicht zu DEINEN Lasten gehen. Es ist NICHT deine Aufgabe, eine eingetragene tüvgeprüfte Fahrzeugveränderung auf seine Richtigkeit zu überprüfen.Dafür sind schließlich die TÜV-Prüfer da.

jo alle klar danke jungs...

@ ©O®®ADO
wenn du meinst...
fakt ist, unwissenheit schützt vor strafe nicht! und so ist das auch beim tüv...nur weil es eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal!
denn schließlich bist DU der fahrer eines fahrzeugs, was mit illegalen anbauteilen rumfährt..und dafür kannst auch nur DU bestraftw erden....
fakt ist, sobald der tüv dir etwas einträgt, was gegen die stvzo verstößt, und die polizei hält dich an..dann darfst du blechen nicht der tüv! du kannst zwar gegen den prüfer klagen, das hat aber KEINEN einfluß darauf wie hoch deine strafe ausfällt!
das das so ist, wüsstest auch DU wenn du desöfteren mit polizei etc. zu tun hättest bzw. auch schon länger hier im forum tätig wärest!

ach ja......

- ich liebe es zu diskutieren - :-/ hmm

@ MagirusDeutzUlm

... was du schreibst...

- unwissenheit schützt vor strafe nicht
- nur weil es eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal

...ist ja alles richtig ! ! !

ABER...

es ist ALLEIN die Aufgabe des Tüv's bzw. des Prüfers, Fahrzeugveränderungen zu begutachten und nach ausführlicher Prüfung darüber zu entscheiden, ob die betreffende Fahrzeugveränderung für den Straßenverkehr zulässig ist.
Mit einer vom TÜV "abgesegneten" Eintragung ist die TÜV-Abnahme "amtlich" und somit im Straßenverkehr zugelassen.
In KEINEM Falle ist es die Pflicht des Fahrers, eine TÜV-Abnahme anzuzweifeln, geschweige denn über die Eintragung der Fahrzeugveränderung eigenmächtig anders zu entscheiden.
Dem Fahrer kann nicht so viel technisches Wissen über die Materie abverlangt werden, so dass er in der Lage ist nach eigenem Ermessen entscheiden zu können was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Das ist -wie schon erwähnt- ALLEIN die Aufgabe des TÜV's.
Du hast evtl. damit Recht, dass man im Ernstfall mit einer Klage nicht viel erreicht, ABER erst recht können dem Fahrer keine Strafen bzw. keine Konsequenzen drohen, denn er hat sich damit, die TÜV-Prüfung/ Abnahme machen zu lassen absolut korrekt verhalten und hat sich NICHTS vorzuwerfen..auch dann nicht, wenn er mit illegalem Autozubehör am Straßenverkehr teilnimmt und angehalten wird.
DAS IST FAKT ! ! !

...und dass es so ist, weiß ich auch, ohne öfters mit der Polizei zu tun zu haben.
Jede Strafe,die einem Autofahrer in einem solchen Fall angehängt werden will, ist gegenstandslos! - da korrekt verhalten durch TÜV-Abnahme....

so...das war's von meiner Seite. Hab alles "gesagt" was zu "sagen" war :-)

Greetz

und wist ihr was....die notentrieglung ist erlaubt....da sie mechanisch funktioniert und deutlich sichbar gemacht wird....

sie hat haargenau die selbe funktion wie ein türgriff.....

nur halt zwischen scheibe und scheibendichtung......da muss man scheiss bilnd sein um das ding net zu erkennen. Und wenn man es noch in einer schönen sportlichen auffäligen farbe lackiert wie gelb oder rot , dann sieht es auch jeder und es siht besser aus...

Zitat:

Original geschrieben von ©O®®ADO


Mit einer vom TÜV "abgesegneten" Eintragung ist die TÜV-Abnahme "amtlich" und somit im Straßenverkehr

du rallst es nicht?!

der tüv...ist an die stvzo gebunden!

er kann sie

NICHT

außer kraft setzen! d.h. der tüv kann eintragen was er will!

sobald es gegen die stvzo verstößt kann die eintagung mittels gutachter von z.b. der polizei angezweifelt werden! und wenn der gutachter schlecht drauf ist, dann hast du ein problem....

Zitat:

ABER erst recht können dem Fahrer keine Strafen bzw. keine Konsequenzen drohen

Fakt ist:

du bist fahrer bzw. halter eins fahrzeuges was NICHT den bedingungen der

stvzo

entspricht!

und genauso wird es vor gericht bzw. von den zuständigen ämtern gehandhabt!

tüv hin oder her....

und bevor du nun wieder ne antwort schreibst die nicht der wahrheit entspricht, informier dich erstmal und komm von deinem irrglauben alá "das ist eingetragen, die polizei kann mir garnichts" runter.....
das ist nämlich fakt!

dein "stammtischwissen" was du erzählst entspricht leider nicht dem wie es in wirklichkeit ist......

Das sieht ja mal richtig Scheisse aus. Da wird Ewigkeiten rumgebastelt um eine cleane Optik zu erreichen, und dann so ein Stilbruch ......... bäääähhhh

Für detailverliebte Leute ist das wohl schon mal garnix.

Würde ich mir lieber die glatten Türgriffe von Audi (z.B. A4 nach Facelift)einbauen, besser wie so komisches Blechding zwischen Schachtleiste und Türscheibe. Am besten noch lackiert damits richtig auffällt .....

MFG

ich sag nur ein...solange es net die sicherheit anderer pesonen
gefäfrdet wird auch nix passieren.....ausnahme lauter auspuff....!!! :-)

un das mit türgriffe.....es ist nirgendwo difiniert wie sie aussehn müssen........sie müssen doitlich gekeinzeichnetr sein das heist... gut sichbar... und es muss in falle eines unfalls mechanisch zu öffnen sein.......

es werde alle diese punkte der stvo ensprochen....

un wenn ein unfall pasiert ist, ist es meisten so das mindestens eine tür noch ganz ist....un wenn man die notentrieglung an allen türen hat ( wie ich es machen werde),, dann kann man auch einen retten....

aber wenn der wagen total am arsch wäre dann hätte dir auch ein normal griff nichts gebracht.....

viele sache der stvo ist sowieso für den arsch..... nicht alles wie gesagt.......... z.B sport bremsen....einbau sonderabnahme...

warum eigendlich wen die viel besser sind als normale.......

und weist du wie so eine abnhame gemacht wird...!!!! die gucken sich die bremsen an.....1 min lang dan sagen die ok kanst fahren und du wirst dan gleich mehrere hundert euro losss.. das ist alles nur geldmacherrei......

Ok..dann mach es doch am besten so wie es dir am besten gefällt.
Viel Spaß dabei

und an MagirusDeutzUlm !!!! ...zum letzten mal...

...mein "stammtischwissen" so wie du es nennst, beruht nicht auf Erfahrungen oder Erzählungen irgendwelcher dahergelaufenen Autofreaks, die sich solange ihren Irrglauben einreden bis sie schließlich selbst von der Richtigkeit überzeugt sind.
Ich will mich auch nicht länger mit langen Erklärungen aufhalten, da du von deinem "Wissen" so sehr überzeugt bist, dass du jede Abweichung davon nicht akzeptieren willst.

Vielleicht beruht dieser GROßE Irrglaube ja auf heiße westerwälder Thekengespräche, bei denen erfahrene Juristen oder Autofreaks, die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, aufeinandertreffen.
...daran schon mal gedacht ?

Ich habe mich bereits shclau gemacht, und das nicht am Stammtisch, sondern bei einem Verwandten der auf diesem Gebiet bestens bewandert ist....sozusagen ein "alter Hase" was die Rechtssprechung angeht. Ein Anwalt, der schon viele Jahre Erfahrung mit sich bringt....

Ich habe aus deinen Beiträgen jedoch gelernt, dass du keines Besseren zu belehren bist, und daher ist dies nun ENDGÜLTIG mein letzter Beitrag zu diesem Thema.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ©O®®ADO


Ich will mich auch nicht länger mit langen Erklärungen aufhalten, da du von deinem "Wissen" so sehr überzeugt bist, dass du jede Abweichung davon nicht akzeptieren willst.

ne...das hat damit zu tun, das dir die argumente fehlen! weil du definitiv KEIN recht hast!

fakt ist:

du bist führer eines fz welches nicht den vorschriften der stvzo entspricht

tüv hin oder her!

und da nützt dich die tüv eintragung herzlich wenig!

benutz mal die "suche-funktion" bzw. mach dich mal wirklich bei den zuständigen stellen also tüv & polizei schlau! deinen "alten hasen" kannste getrost in die pfanne hauen....!

Zitat:

Ich habe aus deinen Beiträgen jedoch gelernt, dass du keines Besseren zu belehren bist

IRRTUM!

das scheitert daran, das das leider so ist wie ich es sage und nicht so wie du es gerne hättest!

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