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Wie seht ihr das? Rotlichtverstoß durch Ampelumfahrung? [mit Video]

Themenstarteram 30. August 2012 um 12:19

Ih habe den Link hier schonmal gepostet in einem Thread wo es um eine Dashcam ging, jetzt finde ich die Situation auf dem Video recht interessant (kommt in den ersten 30 Sekunden vor) Schauplatz eine Kreuzung in München;

http://www.youtube.com/watch?v=Lo91cF7ppXo&sns=em

Was ist eure Meinung dazu? Absolut verboten oder eine Grauzone?

Beste Antwort im Thema

Der Sinn der zwei aufeinanderfolgenden Ampel ist der, das der Querverkehr passieren kann. Irgendwann hat man die erste Linksabbiegeampel umprogrammiert, und die Schaltzeit verkürzt.

Die Fahbahnmarkierung links mit Doppelstrich sowohl durchgehend als auch unterbrochen hätte auch an der rechten Seite hinter der ersten Ampel der Linksabbiegerspur gepinselt werden müssen, als die Schaltzeit der Ampel geändert wurde. Aber selbst dann wäre es kein Rotlichtverstoß, sondern das überfahren einer ununterbrochenen Linie.

Da das überfahren der im Video unterbrochenen Linie erlaubt ist kann man dagen, das es ein graubereich ist. Rechtlich darf man es, aber moralisch nicht. Der Querverkehr konnte ebenfalls noch normal die Kreuzung passieren.

Als Chaufeur würde ich bei so einer Grünphase rechts abbiegen, und wenden. Zu einem weiß ich nicht, ob da eine Lücke auf der Linksabbiegespur wäre. Und als zweites muss man den Kreuzungsbereich freihalten. Wer dort zu weit hinten steht blokiert den Querverkehr.

Eine Mögliche Strafe wäre folgende:

Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung *) ein und behinderten +) dadurch andere. § 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 49 BKat; § 19 OWiG würde 20Euro machen.

Die angemessene Strafe wird allerdings später ein Richter entscheiden, wenn man gegen das Bußgeld angeht.

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Rechts neben der gestrichelten Linie hätte eine durchgezogene Linie sein müssen, um den Spurwechsel illegal zu machen.

Gemeint ist was anderes, aber gemacht haben sie das da. Allerdings sehe ich das auch so, dass, wenn da die Plätze besetzt sind, man keinesfalls den Querverkehr oder gar die linke Fahrspur blockieren darf.

Hab ich auch ne Frage zu dem Thema :)

Es gibt eine T-Kreuzung in Köln. Auf der Kreuzung gibt es eine Linksabbiegerspur mit eigner Ampelphase, sprich eben eine Ampel für geradeaus und eine mit Pfeil nach links für die, die nach links in eine kleinere Straße die zu einer Firma führt abbiegen wollen.

Bis diese Linksampel allerdings mal grün wird vergehen gefühlt Jahre, teilweise steht man da 5 oder 6 Minuten. Da die Straße nun wenig befahren ist, seh ich immer wieder folgende 2 Tricks:

1. Die Leute fahren geradeaus weiter an der Einmündung vorbei über die Kreuzung, wenden auf der Straße um 180 Grad, fahren zurück in die Richtung aus der sie gekommen sind und biegen rechts ab.

2. Die Leute fahren über die Spur für "geradeaus" und wenn kein Verkehr kommt, weder auf ihrer Spur noch auf der Gegenspur, blinken sie mitten auf der Kreuzung, also hinter der Haltelinie und biegen hinter der Ampel links ab.

In beiden Fällen sparen die Betroffnen so locker mal eben 4 - 6 Minuten Standzeit. Wie siehts da aus mit der Regelung?

Zitat:

Original geschrieben von Dr Seltsam

1. Die Leute fahren geradeaus weiter an der Einmündung vorbei über die Kreuzung, wenden auf der Straße um 180 Grad, fahren zurück in die Richtung aus der sie gekommen sind und biegen rechts ab.

Legal, sofern hinter der Kreuzung Wenden erlaubt ist.

Zitat:

2. Die Leute fahren über die Spur für "geradeaus" und wenn kein Verkehr kommt, weder auf ihrer Spur noch auf der Gegenspur, blinken sie mitten auf der Kreuzung, also hinter der Haltelinie und biegen hinter der Ampel links ab.

Das wäre meiner Meinung nach ein klassischer Rotlichtverstoß.

am 31. August 2012 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Der Sinn der zwei aufeinanderfolgenden Ampel ist der, das der Querverkehr passieren kann. Irgendwann hat man die erste Linksabbiegeampel umprogrammiert, und die Schaltzeit verkürzt.

Tja und so eine schwachsinnige Ampelkaskade wird nur deswegen eingerichtet, weil alle diese Kreuzung zugestellt haben. Mit den nun sichtbaren (aber legal ausgenutzten) Konsequenzen.

Amen

@Hellhound

Abkürzungen über Tankstellen wurden, wie hier bereits mehrfach erwähnt, in der Vergangenheit schon als qualifizierte Rotlichtverstöße geahndet.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979

Es gibt bei uns in der Gegend auch eine Stelle an der gerne die Ampel umfahren wird. Und zwar gibt es an einer T-Kreuzung eine Tankstelle mit anschließendem Parkplatz der zu einer Sportanlage gehört. Hier kann man auch über die Tankstelle rausfahren und später, nach der Ampel, über die Ein-/ Ausfahrt des Parkplatzes wieder rein.

Wie ist der Fall hier?

Es ist leider verboten, und es gibt einen harmloseren vergleichbaren Fall. Ist auf einer Autobahn stau, und man nimmt einen Rastplatz als Stauumfahrung kostete diese Kleinigkeit vor 10 Jahren 50 Euro, und gab 2 Punkte. Die Strafen dürften jetzt aber heftiger sein. Im § 2 StVO kann man die aktuellen Preise erfahren, falls Interesse besteht.

Ein Rotlichtverstoß dürfte es aber nicht sein, weil man nicht über die rote Ampel gefahren ist. Falls es ein Polizist aber so sieht kann er dafür einen Strafzettel schreiben, und das Gericht fällt die entgülltige entscheidung. Aber die Punkte von §2 dürften ja schon als Abschreckung reichen, und es muss kein zusätzliches Fahrverbot her. Denn die Leute, die da drüber fahren wissen meistens nicht, das es verboten ist.

am 31. August 2012 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von Trauma

Die Ampel schaltet normalerweise bei 4-5 Sekunden Grünphase wieder um, wie man etwas später in dem Video sehen kann (die haben unten einen Sekundenzeiger eingeblendet)

 

Kennt hier jemand im Forum Polizisten oder noch viel besser Fahrlehrer?

Wir haben hier nur Oberlehrer, Waldorfschullehrer,und Tanzlehrer im Forum;):D

Einen Rotlichtverstoß kann ich nicht erkennen. Rechtlich also ok.

Moralisch ist es aber echt Assi.

Und sehr "beliebt" sind bei solchen Linksabbiegerampeln, wenn vor einem Autos sehr langsam auf die für sie rote geradeaus Ampel zurollen und somit den Leuten hinter ihnen die Möglichkeit nehmen, in dieser Ampelphase nach links abzubiegen (z.B. weil die Spur zum linksabbiegen erst 30m vor der Ampel beginnt).

 

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