ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wie seht ihr das? Rotlichtverstoß durch Ampelumfahrung? [mit Video]

Wie seht ihr das? Rotlichtverstoß durch Ampelumfahrung? [mit Video]

Themenstarteram 30. August 2012 um 12:19

Ih habe den Link hier schonmal gepostet in einem Thread wo es um eine Dashcam ging, jetzt finde ich die Situation auf dem Video recht interessant (kommt in den ersten 30 Sekunden vor) Schauplatz eine Kreuzung in München;

http://www.youtube.com/watch?v=Lo91cF7ppXo&sns=em

Was ist eure Meinung dazu? Absolut verboten oder eine Grauzone?

Beste Antwort im Thema

Der Sinn der zwei aufeinanderfolgenden Ampel ist der, das der Querverkehr passieren kann. Irgendwann hat man die erste Linksabbiegeampel umprogrammiert, und die Schaltzeit verkürzt.

Die Fahbahnmarkierung links mit Doppelstrich sowohl durchgehend als auch unterbrochen hätte auch an der rechten Seite hinter der ersten Ampel der Linksabbiegerspur gepinselt werden müssen, als die Schaltzeit der Ampel geändert wurde. Aber selbst dann wäre es kein Rotlichtverstoß, sondern das überfahren einer ununterbrochenen Linie.

Da das überfahren der im Video unterbrochenen Linie erlaubt ist kann man dagen, das es ein graubereich ist. Rechtlich darf man es, aber moralisch nicht. Der Querverkehr konnte ebenfalls noch normal die Kreuzung passieren.

Als Chaufeur würde ich bei so einer Grünphase rechts abbiegen, und wenden. Zu einem weiß ich nicht, ob da eine Lücke auf der Linksabbiegespur wäre. Und als zweites muss man den Kreuzungsbereich freihalten. Wer dort zu weit hinten steht blokiert den Querverkehr.

Eine Mögliche Strafe wäre folgende:

Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung *) ein und behinderten +) dadurch andere. § 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 49 BKat; § 19 OWiG würde 20Euro machen.

Die angemessene Strafe wird allerdings später ein Richter entscheiden, wenn man gegen das Bußgeld angeht.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Der Sinn der zwei aufeinanderfolgenden Ampel ist der, das der Querverkehr passieren kann. Irgendwann hat man die erste Linksabbiegeampel umprogrammiert, und die Schaltzeit verkürzt.

Die Fahbahnmarkierung links mit Doppelstrich sowohl durchgehend als auch unterbrochen hätte auch an der rechten Seite hinter der ersten Ampel der Linksabbiegerspur gepinselt werden müssen, als die Schaltzeit der Ampel geändert wurde. Aber selbst dann wäre es kein Rotlichtverstoß, sondern das überfahren einer ununterbrochenen Linie.

Da das überfahren der im Video unterbrochenen Linie erlaubt ist kann man dagen, das es ein graubereich ist. Rechtlich darf man es, aber moralisch nicht. Der Querverkehr konnte ebenfalls noch normal die Kreuzung passieren.

Als Chaufeur würde ich bei so einer Grünphase rechts abbiegen, und wenden. Zu einem weiß ich nicht, ob da eine Lücke auf der Linksabbiegespur wäre. Und als zweites muss man den Kreuzungsbereich freihalten. Wer dort zu weit hinten steht blokiert den Querverkehr.

Eine Mögliche Strafe wäre folgende:

Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung *) ein und behinderten +) dadurch andere. § 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 49 BKat; § 19 OWiG würde 20Euro machen.

Die angemessene Strafe wird allerdings später ein Richter entscheiden, wenn man gegen das Bußgeld angeht.

am 30. August 2012 um 12:42

Schwierig. Streng genommen gibt es glaube ich keine Vorschrift wann man auf die richtige Spur wechseln muss.

Anderseits sind sie generell Linksabbieger, auch wenn sie an der ersten Ampel nicht auf der korrekten Spur sind. Somit könnte man evtl. von einem Rotlichverstoß sprechen. Das ist ähnlich wie Rotlicht umfahren über eine Tankstelle.

Im bin gespannt wie andere das sehen.

am 30. August 2012 um 13:07

Wobei der Citroen bei der ersten Ampel klar bei Rot über die Ampel gefahren ist, bei der zweiten Ampel haben die anderen beiden Fahrzeuge einfach einen Spurwechsel getätigt und sich vorgedrängelt, ok nicht  ganz korrekt

am 30. August 2012 um 15:03

Solche vordraengler sieht man in jeder Stadt. Die finden jeden kleinen Trick, jede kleine Luecke um 5m gut zu machen. Das sie dadurch die Leute die sie Kassieren ausbremsen bzw weil vorne nur die vordraengler rueber kommen hinten den Verkehr zum erliegen bringen rallen die in ihrer blindheit nicht.

Und nochwas ist mir aufgefallen. Als der 3er vorgefahren ist hat mich das mehr gejuckt als bei dem Opel. Warum ? :D:D:D

6 Sekunden Grünphase... In dieser Zeit hat in Lübeck normalerweise der 2. Fahrer gerade mal den 1. Gang gefunden...

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

[...] Das sie dadurch die Leute die sie Kassieren ausbremsen bzw weil vorne nur die vordraengler rueber kommen hinten den Verkehr zum erliegen bringen rallen die in ihrer blindheit nicht. [...]

Rallen sie es nicht oder ist es ihnen egal?

Schwierig. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ein Spurwechsel im Kreuzungsbereich verboten ist. Ein Bekannter von mir hat vor ca. 20 Jahren massiven Ärger wegen Umfahrens einer Ampel gekriegt. Er ist über eine Tankstelle rechts abgebogen (klick). Obwohl er beteuert hat, dass er ja eigentlich tanken wollte, ihm dann aber eingefallen ist, dass er kein Geld dabei hat und daraufhin weiter gefahren ist, ist er nur knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt. Teuer war es trotzdem...

am 30. August 2012 um 15:43

Auf keinen Fall ein Rotlichverstoß und allgemein kein Verstoß, da gestrichelte Linie. Chance erkannt und genutzt würde ich sagen;)

Themenstarteram 30. August 2012 um 16:50

Die Ampel schaltet normalerweise bei 4-5 Sekunden Grünphase wieder um, wie man etwas später in dem Video sehen kann (die haben unten einen Sekundenzeiger eingeblendet)

Kennt hier jemand im Forum Polizisten oder noch viel besser Fahrlehrer?

am 30. August 2012 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Trauma

 

Kennt hier jemand im Forum Polizisten oder noch viel besser Fahrlehrer?

Letzteres ist hier im V&S Forum gute 90% :D

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Auf keinen Fall ein Rotlichverstoß und allgemein kein Verstoß, da gestrichelte Linie. Chance erkannt und genutzt würde ich sagen;)

Ganz so einfach ist es wohl nicht. Die gestrichelte Linie ist hier eine Warnlinie und unterscheidet sich von der, die die beiden rechten Fahrstreifen voneinander trennt.

Mit derselben Argumentation könntest Du bei einer Autobahnauffahrt über die Warnlinie nach rechts auf den Beschleunigungsstreifen wechseln und rechts überholen, da dort dem auffahrenden Verkehr das Überholen ja gestattet ist.

Gruß vom bösen Dieter

am 30. August 2012 um 22:45

Der Lappen ist dann für 6 Mon. weg und wen knallt dann muß er neu gemacht werden nach 1-2 Jahren

Schlimmstenfalls neu beantragt werden - neu machen ist sicher nicht angesagt.

Das Video ist mir irgendwo schon mal untergekommen. Eine sichere Einschätzung der Lage ist mir nicht bekannt - hat schon mal jemand ein Urteil zu der Lage gefunden?

Zitat:

Original geschrieben von lexmarki3

Der Lappen ist dann für 6 Mon. weg und wen knallt dann muß er neu gemacht werden nach 1-2 Jahren

Grundlage?

Es gibt bei uns in der Gegend auch eine Stelle an der gerne die Ampel umfahren wird. Und zwar gibt es an einer T-Kreuzung eine Tankstelle mit anschließendem Parkplatz der zu einer Sportanlage gehört. Hier kann man auch über die Tankstelle rausfahren und später, nach der Ampel, über die Ein-/ Ausfahrt des Parkplatzes wieder rein.

Wie ist der Fall hier?

Unbenannt
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wie seht ihr das? Rotlichtverstoß durch Ampelumfahrung? [mit Video]