wie schnell darf man fahren ?
hey leude, 🙂
bin jetzt neu im forum und hab ma direkt ne frage
also ich hab ein 50er roller auf dem tacho steht 80
und ich will bald den 50er schein machen
also darf ich mit 16 und dem 50er schein auch 80 fahren und darf ich z.B nur 45 oder so fahren
schonmal danke im vorraus 😁
Beste Antwort im Thema
du darfst das Fahren was in den Papieren steht!
Und da steht entweder 45, 50 oder 60 Km/h
60 Km/h sind aber alte DDR mopeds!
musst du halt schauen was drin steht!
29 Antworten
Komisch,
bei so vielen Antworten hätte ich erwartet, das einer es richtig löst.
Du kannst fahren, was deine Fahrerlaubnis hergibt. Mach einfach den Führerschein den du möchtest, und dein Fahrlehrer wird dir erzählen können, was du alles damit fahren darfst.
Bei Klasse M sind es legal max. 60km/h mit einem alten DDR-Moped, legal 50km/h mit einem Roller der vor dem 01.01.2002 zugelassen war und mit aktuellen Rollern 45km/h.
Ich selbst darf darüber hinaus fahren was das Mopped hergibt.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Du kannst fahren, was deine Fahrerlaubnis hergibt.Ich selbst darf darüber hinaus fahren was das Mopped hergibt.
Schwachsinn!
Du darfst wie jeder andere auch nicht schneller fahren als 45/50/60 egal welchen führerschein du besitzt!
Außer du wohnst in der Schweiz....
Zitat:
Original geschrieben von -billabong-
Schwachsinn!Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Du kannst fahren, was deine Fahrerlaubnis hergibt.Ich selbst darf darüber hinaus fahren was das Mopped hergibt.
Du darfst wie jeder andere auch nicht schneller fahren als 45/50/60 egal welchen führerschein du besitzt!
Außer du wohnst in der Schweiz....
Moinsen,
wieso Schwachsinn? 😕
Wenn der Frank, genau wie ich, einen 1er FS hat? Dann dürfen wir sehr wohl so schnell fahren wie es Moped/Roller/Motorrad hergeben - auch und gerade außerhalb der Schweiz.
Meine Cosa ist als 125ccm Leichtkraftrad bis 90 km/h zugelassen. Wenn's geht fahre ich die auch mal.
Also locker bleiben ...
Zitat:
Original geschrieben von MicSan
Wenn der Frank, genau wie ich, einen 1er FS hat? Dann dürfen wir sehr wohl so schnell fahren wie es Moped/Roller/Motorrad hergeben - auch außerhalb der Schweiz.
NEIN!
Du darfst mit einem 50ccm roller nicht schneller als 45/50/60 fahren!
Weil das von der Versicherung her nicht geht..
Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst ist nur die Anzeige fahren ohne fahrerlaubnis weg.
Aber die wegen fahren ohne Versicherungsschutz bleibt!
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Zitat:
Original geschrieben von -billabong-
NEIN!Zitat:
Original geschrieben von MicSan
Wenn der Frank, genau wie ich, einen 1er FS hat? Dann dürfen wir sehr wohl so schnell fahren wie es Moped/Roller/Motorrad hergeben - auch außerhalb der Schweiz.
Du darfst mit einem 50ccm roller nicht schneller als 45/50/60 fahren!
Weil das von der Versicherung her nicht geht..
Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst ist nur die Anzeige fahren ohne fahrerlaubnis weg.
Aber die wegen fahren ohne Versicherungsschutz bleibt!
Stimmt. Man dürfte zwar schneller fahren mit dem Führerschein aber das Fahrzeug darf nur 45/50/60 fahren. Ein Roller hat nun mal nur eine 45er Erlaubnis.
Außer du lässt ihm beim Tüv auf einen 125er anmelden, was wenig Sinn macht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von ThomasNo7
Stimmt. Man dürfte zwar schneller fahren mit dem Führerschein aber das Fahrzeug darf nur 45/50/60 fahren. Ein Roller hat nun mal nur eine 45er Erlaubnis.Zitat:
Original geschrieben von -billabong-
NEIN!
Du darfst mit einem 50ccm roller nicht schneller als 45/50/60 fahren!
Weil das von der Versicherung her nicht geht..
Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst ist nur die Anzeige fahren ohne fahrerlaubnis weg.
Aber die wegen fahren ohne Versicherungsschutz bleibt!
Außer du lässt ihm beim Tüv auf einen 125er anmelden, was wenig Sinn macht.Gruß
Richtig. Maßgebend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Wenn es heißt :"Die Führerscheinklasse A ist dann erforderlich, wenn ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h geführt wird. könnte ich selbstverständlich ein Kraftrad mit 50ccm und einer für dieses Krad vom Hersteller bestimmten Höchstgeschwindigkeit von vielleicht 80km/h fahren. Ich nehme mal an, das ist das was Frank meinte. Schon klar, das diese Fahrzeuge dann ganz regulär zugelassen und versichert werden müssen.
Ums Klarheit zu schaffen,
ich habe genau dass gemeint, was ich geschrieben habe. Fahren darf ich, was meine Fahrerlaubnis hergibt. In meinem Falle richtig vermutet Klasse A. Inwiefern das Fahrzeug auf Straßen bewegt werden darf hat mit der Fahrerlaubnis an sich nichts zu tun.
Zur Erklärung:
Fahre ich einen 50er Roller der 80km/h fährt im öffentlichen Straßenverkehr ist das ganze eine Ordnungswidrigkeit, Fahren ohne BE. Kostet incl. Gebühren etwas über 70 Euro und 3 Punkte. Aber, und das ist wichtig, fahren darf ich den Roller.
Anders der Jugendliche mit Klasse M oder ein Klasse B Inhaber. Bewegt dieser den gleichen Roller im Straßenverkehr, dann ist das eine Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese wird in jedem Fall vom Gericht geprüft und mit viel Glück eingestellt. Im anderen Fall droht beim ersten mal Sozialstunden oder auch ein Bußgeld in Höhe von ungefär einem Monatsgehalt. 7 Punkte in Flensburg gibts in jedem Fall.
Auch die Wertigkeit der Punkte ist anders. Während meine nach 2 Jahren gelöscht werden bleiben die wegen Fahren ohne 5 Jahre stehen. Auch ist Fahren ohne beim Führerschein auf Probe, wichtig für Neulinge, ein A-Verstoß.
Gruß Frank
Und damit es wieder etwas komplizierter wird 😉 :
Kreidler Florett RS, Zündapp KS50, Simson Sperber & Co darf man trotz bescheidener 50ccm auch ganz offiziell mit rund 80km/h fahren (FE-Klasse A1 vorausgesetzt).
Ah, und bei Verstoß gegen StVG §21 sind es statt 7 Flens natürlich nur deren 6.
http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_13_117.html
Punkt 2.1
Dafür muss man nichtmal so weit in die Vergangenheit sehen. 😉
80km/h-Eintragungen gibt es auch für moderne 50er wie die Yamaha TZR50 und die Aprilia RS50.
Und womit darf man Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung des alten bundesdeutschen Rechts (Erstzulassung bis zum 31. Dezember 1983) heute fahren. Klasse A ist klar, aber gibts da wie bei den Simsons irgend welche Ausnahmegenehmigungen für A1?
Denn schneller als 80 waren die locker.
Gruß Frank
Z.B. Sperber war "nur" mit 75km/h zugelassen (auch Werksangabe). Was der Tacho vorgaukelt, ist wieder etwas anderes.
Punkt 6 ordnet sie den Leichtkrafträdern zu:
http://bundesrecht.juris.de/fev/__76.html
Leichtkraftrad/A1 ist eh nicht allgemein auf 80 beschränkt, das ist nur für Minderjährige.
Der Pferdefuß ist, daß Leichtkrafträder normalerweise mehr als 50ccm haben müssen, Punkt 10:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html
Da aber auch die alten schnellen 50er als LKR gelten, sind sie vom Zulassungsverfahren ausgenommen, steuerfrei und bekommen das kleine amtliche Kennzeichen.
Nimm doch aber mal die Hercules Ultra RS 50, Werksangabe für Hochstgeschwindigkeit ist über 90km/h, von der damaligen Definition ein Leichtkraftrad bis 50 ccm, alte Fahrerlaubnis Klasse 4 welche dann von 1b abgelöst wurde.
Gibt es da heute noch eine legale Möglichkeit außer Klasse A oder dem alten Klasse 3 vor dem 1.4.1983 ? Normalerweise müsste da auch ein Bestandsschutz für das Fahrzeug existieren, ähnlich wie bei den Simsons. Oder wurde der einfach weggelassen?
Gruß Frank
Du meinst Klasse 3 vor dem 1.4.1980.
Den "Bestandsschutz" in FeV §76 (6) hatte ich doch gerade vorher noch gepostet. Lesen musst Du schon selber. 😉
Also keine Ausnahme mehr für die alten 50er. Aufgrund der max. Geschwindigkeit bleibt dann nur Klasse A.
Und ja, ich meinte 1980
Gruß Frank
Zitat:
Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
In welche Sprache soll ich es Dir übersetzen?
Russisch, Türkisch, Arabisch? 😉