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wie schnell darf die höchstgeschwindigkeit bei 7,5t sein ?

Themenstarteram 10. Februar 2011 um 19:08

hi,

wie schnell darf eigentlich ein lkw auf autobahnen fahren wenn 120 erlaubt sind.

90-95 ?

meiner macht bei 90 dicht. schneller is nicht. wenn 95 noch tolertiert werden und im grenzbereich sind würde ich noch etwas aufmachen lassen ^^

also was is noch im grünen bereich ?

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vipbaby11

 

wie schnell darf eigentlich ein lkw auf autobahnen fahren wenn 120 erlaubt sind.

sofern sich der Fragesteller im Besitz einer für ein solches Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis befindet, sollte er diese für den Rest seiner Tage abgeben, sofern die Frage wirklich ernst gemeint war.

Zitat:

Original geschrieben von vipbaby11

 

also was is noch im grünen bereich ?

Die Kuhweide, auf der du bei der Fahrweise landen wirst, ist garantiert "im Grünen" !!!

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Sind meist auswärtige.Bin auf ner Bundesstraße von einen mal überholt und angehupt worden weil ich "nur 70" gefahren bin :eek: Auf der BAB sinds meist Gartner LWK die mich überholen oder solche die technisch nicht mehr die besten sind, obwohl ich 90 drauf hab .

Man kann sich eigentlich nur noch wundern, wieviel Druck so mancher Chef auf seine Fahrer allem Anschein nach ausübt. Was man hier so für Zahlen ließt... irre.

Das hat doch nichts mehr mit ,,sportlich sehen'' zu tun.

Schon mal drauf gekommen das  Fahrzeuge die in Ländern zugelassen sind in denen zb 90 km/h auf Autobahnen legal sind den Begrenzer auch höher eingestellt bekommen ???

am 14. Februar 2011 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Schon mal drauf gekommen das  Fahrzeuge die in Ländern zugelassen sind in denen zb 90 km/h auf Autobahnen legal sind den Begrenzer auch höher eingestellt bekommen ???

Die Frage vom TE war aber:

hi,

wie schnell darf eigentlich ein lkw auf autobahnen fahren wenn 120 erlaubt sind.

Für Begrenzer gilt dies dies:

Geschwindigkeitsbegrenzer auch für LKW über 3,5 t zGG

Die 27. Verordnung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die am 9. November 2004 (BGBl. I S. 2712) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, enthält u. a. eine Regelung für den Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Fahrzeugklassen, wie sie in einer entsprechenden EU-Richtlinie aufgeführt wurde. Mit der Übernahme dieser EU-Richtlinie 2002/85/EG in nationales Recht wird der Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern in LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (ZGM) vorgeschrieben. Diese Ausrüstung betrifft Neufahrzeuge, die ab 1. Januar 2005 erstmals für den Verkehr zugelassen werden. Eine Nachrüstungspflicht bis zum 01.01.2006 betrifft nur die Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1. Oktober 2001 und dem 1. Januar 2005

Wenn kein Geschwindigkeitsbegrenzer im LKW vorhanden ist, bekommt der Fahrer 100,- EURO Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg. Der Fuhrparkleiter erhält 150,- EURO Strafe und 3 Punkte in Flensburg.

Der Begrenzer wird bei der HU geprüft. Ohne Begrenzer, keine HU-Plakette. Alles andere ist in D illegal!

 

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