Wie Private Haftpflichtversicherung vom Verursacher kontaktieren?
Hallo,
mir ist vor Paar tagen ein Radfahrer (Jugendlich) hinten gegen mein geparktes Auto geknallt (5 Jahre alt). Ein Augenzeuge hat dieses beobachtet und weil man mich nicht ausfindig machen konnte haben die in der Zwischenzeit herbei gerufenen Eltern die Polizei geholt. Die Polizei hat ein zwei Markierungen auf dem Polizei Bericht gemacht und den Schaden auf 200€ geschätzt. Als ich mir den Wagen gemeinsam mit allen angeschaut habe konnte ich nicht wirklich einen großen Schaden verstellen, außer da wo die Polizei schon die stellen bisschen sauber gewischt hatten. Am nächsten Tag habe ich den Wagen dann sauber gemacht, man konnte danach erkennen das auch am Kofferraumdeckel eine ganz leichte schramme (Lenkrad) verursacht wurde und eine ganz leichte delle (wohl vom abstützen). Das alles konnte man nur im sauberen und bei genauen Hinschauen sehen. Laut Werkstatt beläuft sich der Schaden auf 1400€ und nicht bei 200€.
Jetzt zum Problem:
Die Eltern wollten es mit ihrer Privat Haftpflichtversicherung Regeln, mir wurde aber nicht mitgeteilt bei welcher Versicherung Sie Versichert sind. Mir blieb also nichts anderes übrig den Kostenvoranschlag den Eltern zu geben. Diese meinten der Preis sei viel zu hoch und das man ja als wir zusammen es uns angeschaut hatten nichts wildes gesehen hatten und das die Polizei auch der Meinung wäre, das es eine Kleinigkeit ist das man rauspolieren kann. Eine Schramme die wohl von der Pedale stammt wurde als vorschaden abgewimmelt.
Tja, nun warte ich seit einigen Tagen das deren Versicherung sich bei mir meldet aber bisher ist nichts geschehen. Wie kann ich mich mit deren Privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung setzten?
Beste Antwort im Thema
Und jetzt mal einbfachlich fundierter Beitrag eines Gutachters, der sich in seinem Berufsleben mit Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtschäden befassen darf.
Deine Ansprüche richten sich gegen denjenigen, der den Schaden verursacht hat. Derjenige kann seine Versicherung einschalten, muss es aber nicht.
Du musst Deine Ansprüche belegen. Du musst also den Nachweis führen, dass Dein Gegner den Schaden verursacht hat und die Schadenhöhe reklamieren und belegen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur den Schaden und daraus unmittelbar resultierende Folgeschäden. Das können dann auch Vermögensschäden sei, z.B. Nutzungsausfall. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung auch Kosten, die der Schadenminderung dienen. Die Versicherung übernimmt aber im Rahmen der Schadenabwicklung keine Anwaltkosten etc.
Die Versicherung wird dann den Schaden regulieren. Entweder sie zahlt Deinen reklamierten Schaden, oder sie verweigert die Zahlung oder aber sie schaltet einen Gutachter ein, den sie in diesem Fall auch bezahlt.
Die Zahlung ablehnen wird sie nur dann, wenn z.B. der Versicherungsnehmer sein Verschulden abstreitet oder der Schadenhergang so geschildert wird, dass dem Verursacher keine Fahrlässigkeit unterstellt werden kann (dann muss er nicht haften) oder wenn von Vorsatz ausgegangen werden kann (dann muss die Versicherung nicht leisten).
Kommt der Versicherung etwas hinsichtlich Schadenhergang oder Schadenhöhe spanisch vor, wird sie einen Gutachter beauftragen. Der prüft dann alle Angaben auf Plausibilität und schreibt sein Gutachten. Bei Deinem Peanuts-Schaden wird das ein eigener oder ein KFZ-Gutachter sein, bei "richtigen" Schäden (so ab 30.000 € aufwärts) käme auch ein "richtiger" Gutachter, also ich oder einer meiner Kollegen, je nach Fachgebiet. Wobei Beschichtungsschäden sogar in mein Fachgebiet fallen...
Den Rechtsanwalt brauchst Du dann, wenn Du mit der Schadenregulierung nicht einverstanden bist. Sollte es zum Rechtsstreit kommen und Du bist der Sieger, zahlt die Gegenpartei auch Deinen Rechtsanwalt. Das hat dann aber mit der eigentlichen Schadenregulierung nichts mehr zu tun...
58 Antworten
um auf deine letzte frage zu antworten.. gar nicht, sofern du nicht weißt, bei welcher gesellschaft die eltern versichert sind. deine ansprechpartner sind hier weiterhin die eltern. bitte sie, dir die schadennummer und die rufnummer des sachbearbeiters zu nennen, damit du selbst bei der versicherung anrufen kannst.
bitte beachte, dass du außerdem auch gar keinen direktanspruch gegenüber der versicherung hättest. zudem sei dir bewusst, dass das kind hier für den schaden an deinem pkw nicht haftet. hier wird also der springende punkt sein, ob die eltern die aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht.
wie gesagt, halte dich vorerst an die eltern. viel erfolg! 🙂
Na das sind ja tolle Aussichten bei Eltern die den Preis drücken wollen. Aber es ist kein Kind mehr, sondern wie ich geschrieben habe „Jugendlich“ (16-17).
oh, dann verzeih mir. ich dachte das kind ist 5 jahre als. dein pkw ist 5 jahre alt... na dann könntest du dich auch direkt an das kind wenden. aber über die eltern ist es wohl einfacher.
der sachverhalt scheint dann recht eindeutig. 16-17 jähriger fährt gegen geparkten pkw. vermutlich getrieft.. sofern du nicht behindernd oder verbotswidrig geparkt hast, dann ist das m.e. ne klare sache und die berechtigten ansprüche sollten reguliert werden. viel erfolg!
Zitat:
@ulala007 schrieb am 12. Juni 2018 um 19:14:40 Uhr:
Na das sind ja tolle Aussichten bei Eltern die den Preis drücken wollen. Aber es ist kein Kind mehr, sondern wie ich geschrieben habe „Jugendlich“ (16-17).
Nada - Du hast geschrieben 5 Jahre alt und hast damit wahrscheinlich Dein Auto gemeint was missverständlich war.
Sag den Eltern, die sollen den Scahaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden und die Versicherung müsste sich dann an Dich wenden.
So ist das jedenfalls der normale Weg.
Die Haftpflichtversicherung wird sich dann den Schaden anschauen und Dir etwas dazu schreiben.
Ich hätte mit den Eltern gar nicht über den Kostenvoranschlag gesprochen.
Wenn sich die Eltern das nicht an Ihre Versicherung mitteilen möchten, dann schick den Eltern die Rechnung, dann die Mahnung und dann den Anwalt.
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So klar ist die Sache überhaupt nicht.
Sollte der Kostenvoranschlag überhöht sein,
dürften nicht nur die Eltern sondern vor allen die Versicherung
hier sich quer stellen.
Keiner hier weiß was wirklich kaputt ist, nur zwischen
200€ und 1400€ ist ein eklatanter Preisunterschied.
Sollte die Werkstattt hier einen Reibach wittern was ich nicht
unterstellen möchte, aber oftmals bei Haftpflichtschäden
gängige Praxis ist, wäre ich seitens Versicherung und Eltern
auch recht hellhörig.
Für dich TE wäre es erstmal wichtig zu ergründen,
ob die Höhe des Schadens wirklich gerechtfertigt ist.
Ist dies nicht der Fall beißt du sowohl bei den Eltern
als auch der Versicherung auf Granit, da bringt
es auch nix mit den Anwalt und Mahnschreiben zu wedeln
wie hier manche gern hofieren.😉
Hast du eine RS-Versicherung? Dann teile den Eltern trocken mit, dass sie bitte den Schaden gem. KVA (aber ohne MwSt.) bis zum XX ausgleichen sollen, da du andernfalls die Forderung gerichtlich geltend machen wirst.
Dumm nur, dass nicht die Eltern haften, sondern der Jugendliche. Und du einen Titel gegen ihn vermutlich lange Zeit nicht vollstrecken kannst. Ebenso dumm, dass du die Schadenshöhe beweisen musst.
beachi hat vermutlich die "5 Jahre" auf den Jugendlichen, nicht auf dein Auto bezogen.
Der Jugendliche ist auf Zahlung zu verklagen, wenn da keine freiwillige Regulierung erfolgt. Wenn die Sachdenssumme bestritten wird, muss ein Schadengutachten her, dass der TE selbst beauftragen sollte. Das macht es alles für den Schädiger teurer. Aber manche brauchen das eben.
Die Werkstatt meinte, die könnten es rausschleifen und Polieren aber das wäre in deren Augen eine Wertminderung des Fahrzeuges. Weil wenn beim Verkauf des Wagens mal einer mit dem Prüfgerät an die Stoßstange gehen würde könnte man erkennen dass da was gemacht worden ist. Daher empfiehlt er die Stoßstange zu Tauschen. Weil man nicht schlechter dastehen muss als vorher.
Stoßstange wegen ein paar Kratzer erneuern? Frag mal direkt in einer Lackiererei nach, schätze mal, da kostet es nur noch die Hälfte. Solltest erwähnen, dass du den Schaden selbst bezahlen musst, der Täter sei abgehauen.
Fast alle Kfz.Werkstätten lackieren nicht selbst, sondern lassen das machen. Und berechnen dann "Verbringungskosten" und schlagen einen kleinen 😛 Betrag auf die Fremdrechnung zur eigenen Gewinnoptimierung auf.
Und Wertminderung, weil an der Stoßstange ein Minischaden beseitigt wurde? Hoffentlich ist es kein Totalschaden (nach Auffassung der Werkstatt).
Zitat:
@ulala007 schrieb am 12. Juni 2018 um 19:50:03 Uhr:
Die Werkstatt meinte, die könnten es rausschleifen und Polieren aber das wäre in deren Augen eine Wertminderung des Fahrzeuges.
Ja klar. Wovon lebt denn die Werkstatt? ;-)
Ist ja nicht falsch was die Jungs sagen. Nur ist es eben kein nennenswerter Schaden WENN es rauspolierbar ist.
@ulala007 stell mal ein Bild ein. Wenn es poliert werden kann, dann ist der Kratzer nicht tief. Die Aussage Wertminderung ist in dem Fall dann auch Blödsinn, damit will die Werkstatt nur Geld machen.
Was minst du was so alles im Werk schon an Lackdefekten poliert wird?
Dir kann ja völlig egal sein, ob eine Versicherung für die Haftpflicht des Jugendlichen besteht oder nicht. Ok, für die Realisierbarkeit der Forderung hat es vielleicht eine Auswirkung, aber nicht für die Frage, ob ein Anspruch besteht, wie hoch er ist und welche Beweislast auf Deiner Seite liegt.
Ob ein Anspruch besteht, schein nicht weiter fraglich zu sein. Die Höhe ist eher ein Problem. Dafür musst im Zweifel Du Beweis antreten
- dass der Schaden tatsächlich auf die Kollission des Jugendlichen zurückzuführen ist und
- dass er in der Höhe besteht, wie geltend gemacht wird.
Letzteres wird mit einem Gutachten bewiesen werden können, das erste wird ziemlich schwierig bis unmöglich.
Ein Tausch von Karosserie- und Anbauteilen kommt sehr wahrscheinlich nicht in Betracht. Erstens gibt es preiswerte Möglichkeiten, kleine Dellen zu beseitigen und man ist verpflichtet, die günstigste Möglichkeit zu nutzen, die einen Schaden behebt (Schadensminderungspflicht). Zweitens wird auch nur die Wiederherstellung des Zustandes vor Schadensereignis geschuldet, nicht eine Verbesserung. Ein merkantiler Minderwert wegen einer fachgerecht ausgeführten Blech- und Lackarbeit im beschriebenen Ausmaß dürfte bei einem fünf Jahre alten Fahrzeug kaum nachweisbar sein, falls es sich nicht um ein sehr hochpreisiges Fahrzeug handelt.
Wie hier schon geschrieben wurde, würde ich den Anspruch (realistisch) beziffern und mit Fristsetzung geltend machen. Dabei kann man auch die Kontaktdaten einer bestehenden Haftpflichtversicherung anfordern. Um es dem Schuldner leichter zu machen, kann man dann direkt mit dieser in Kontakt treten. Aber man muss das nicht. Es besteht ja auch kein gesetzlicher Forderungsübergang (anders als bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung), weil es keine Haft-Pflichtversicherung ist, sondern eine Haftplicht-Versicherung.
Bei der Kfz.-Haftpflichtversicherung besteht auch kein gesetzlicher Forderungsübergang, sondern ein direkter Anspruch gegen die Versicherung. Meinst du zwar, schreibst aber ganz was anderes.