Wie oft muss man den Verbandskasten austauschen ?

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Hallo miteinander,

Wie oft empfiehlt es sich den Verbandskasten auszutauschen ?
Ist hier nur das Ablaufdatum auf dem Kasten entscheidend und kauft man dann die "ganze Kiste" neu beim VW-Händler oder nur "eine Füllung" ? - Im Rahmen des Kundendienstes wird "die Kiste" wahrscheinlich nicht überprüft und nicht ausgetauscht.

Habt ihr den Inhalt des Verbandskastens schon mal in aller Ruhe vorher angeschaut, damit man im Bedarfsfalle auch weiss was da drin ist ?

Grüße
Braver Polo

Beste Antwort im Thema

da steht ein datum drauf,dann tauschen,eigendlich einfach !
Ist wie bei Lebensmitteln,abgelaufen,wegfeuern !!
mfg trixi1262
PS: Wenn du natürlich bei X-Feten ,das Verbandsmaterial verheitzt hast ???
dann natürlich früher !
er sollte Komplett sein !
mfg trixi1262
Was du natürlich für deine eigenen Belange,benötigt,obliegt Deiner Entscheidung !
Ansonsten,wenn es um TÜV geht,genügt ein einfacher kompl. Kasten !!!!
Datum beachten !!!!!

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Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain



Zitat:

Original geschrieben von UliBN


Leider geht es nicht um die Ahndung von Vergehen bei Anwendung von Material sondern um die Ahndung von Verstößen gegen das Mitführen eines Kastens mit (angeblich) abgelaufenen Material.
Und genau da stelle ich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das denn möglich sein soll?! Anders ausgedrückt: In welchem Gesetz ist "das Mitführen eines Kastens mit (angeblich) abgelaufenen Material" unter Strafe gestellt? Unser Rechtssystem basiert ja auf dem Grundsatz "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." Es müsste also eine Rechtsvorschrift geben, die genau dies untersagt, sonst kann man noch nicht mal die TÜV-Plakette verweigern.

Solch Rechtsvorschrift aber kann ich mir im MPG nicht vorstellen. In die StVo würde sie logisch reingehören, wenn es sie denn gäbe. Gott sei Dank ist das offenbar aber nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain



Zitat:

Original geschrieben von UliBN


Und hier die Rechtsauffassung aus 2009:
...
Abgelaufene Teile sind entsprechend durch neue zu ersetzen.
...
Von wem stammt diese Rechtsauffassung? Ist das ein Urteil oder nur irgendein Aufsatz ohne rechtliche Bedeutung?

Solch Direktive ist nämlich in meinen Augen nur dann zu rechtfertigen, wenn sich eine passende Rechtsvorschrift dazu findet - und zwar eine, die an Autofahrer gerichtet ist. Das aber gilt für das MPG sicherlich nicht. Das ist wie mit dem Bundesdatenschutzgesetz: Was da drinsteht, braucht einen nicht zu kümmern, wenn man sich privat (!) Notizen in sein Adressbüchlein macht. Das BDSG gilt nämlich für Privatpersonen gar nicht; seine Paragraphen sind daher nicht zur Anwendung zu bringen.

Das mit dem Zitieren üben wir noch mal...

Servus, Rechtsvorschriften, Paraggraphen, abgelaufenes Verfallsdatum am Verbandskasten? Theorie
und Praxis Wenn ein Auto einen ganzen Tag auf dem Parkplatz in der Sonne steht, hat`s draußen
30°, im Auto 60°. Verschiedene Materialien vertragen das halt nur eine begrenzte Zeit. Hab mal ein
Pflaster gebraucht, Verfallsdatum war gerade abgelaufen, das Ding hat nicht mehr geklebt. Im Eigen-
interesse, falls im Notfall ein Ersthelfer meinen beschädigten Körper mit Verbandsmaterial aus Urzeiten
versorgt, habe ich keinen abgelaufenen Verbandkasten im Auto. Die Dinger sind immer wieder in ver-
schiedenen Märkten für 5.- bis 6.- Euronen im Angebot, das Set,das Apotheken für regelmäßige Austauschartikel anbieten,ist teuerer. Natürlich ist es Verschwendung alles wegzuschmeißen. Die Ver-
bandpäckchen mit den ealstischen Binden kann man ab und zu gut gebrauchen, werden die Dreieck-
tücher zuviel, muß man halt mal das Auto polieren. Die Idee, das Verfallsdatum unkenntlich zu machen,
ist schon ein großer Geistesblitz. Einen Verletzten mit vielleicht 15 Jahre altem Verbandmaterial zu ver-
sorgen, finde ich nicht gut, das alte Zeug an meinem eigenem beschädigtem Körper zum Erbrechen.
Gruß Werner

Auf Seite 1 dieses Threads sind die Inhaltsartikel von solch Verbandskasten aufgelistet. Bei was davon hättest Du denn Sorgen, wenn es nach 15 Jahren - aus dem noch original verschlossenen Verbandskasten - an Deinem Körper zum Einsatz kommt? Bei der Mullbinde? Dem Dreieckstuch? Der Schere zum Zuschneiden?

Das ist doch alles Quatsch; was soll mit diesen Sachen passieren? Beim Klebstoff des Heftpflasters kann ich Dir noch folgen, aber Verletzungen, die sich nach einem Unfall mit Heftpflaster versorgen lassen, werden garantiert nicht bedrohlich sein, wenn das Pflaster nichts mehr taugt. Ok, die Einweghandschuhe können porös werden (wobei da gleich 4 Paar von drin sind). Meines Wissens sind die auch erst vorgeschrieben, seitdem AIDS eine Rolle spielt. Nicht dass man sich realistischerweise mit HIV anstecken könnte, wenn man ganz regulär eine Wunde versorgt. Aber egal, wenn die Handschuhe Dein Problem sind, dann kannst Du ja einfach zusätzlich zum abgelaufenen Verbandskasten noch ein paar frische mit ins Auto legen. Gibt es in jedem besseren Supermarkt oder Drogerie für wenig Geld zu kaufen. Ein paar Dieselhandschuhe für lau von der Tanke wären auch eine Variante, wobei die qualitativ nicht mit Latexhandschuhen mithalten können.

Einen Streifen frisches Pflaster kannst Du ja auch einstecken, wenn Du magst. Aber Mullbinden, Rettungsdecken und Scheren aus dem originalversiegelten Kasten wegzuschmeißen ist ja nun ganz offensichtlich bescheuert.

Sinnvoll fände ich hingegen, die Ausstattung des Kastens noch um Braunovidon (oder ein gleichwertiges Generikum) zu ergänzen. Als Salbe, oder noch besser (aber auch teurer) als Spray.

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Zitat:

Original geschrieben von Wingcomander


Guten morgen zusammen.

Auf dem Verbandskasten befindet sich ein Verfallsdatum. Wer möchte, kann diesen dann komplett gegen einen neuen ersetzen. Ich hab aber irgendwo auch schon solche Austauschsets gesehen. Damit tauscht man dann einfach nur den Inhalt aus, der abgelaufen ist.

ABER...es gibt in Deutschland kein Gesetz das besagt, dass man KEINEN abgelaufenen Verbandskasten mit sich führen darf. Das Gesetz sagt nur, dass ein Verbandskasten nach DIN Norm 13 164 mitgeführt werden muss. Deshalb sind Bußgelder für einen abgelaufenen Verbandskasten strittig.

Weder der §35h der StVZO noch die DIN 13 164 ( umfang der Verbandskastenfüllung ) untersagen das mitführen eines abgelaufenen Verbandskastes.

§35h der StVZO
Inhalt DIN 13 164
Verbandskasten Wikipedia
Verbandskasten Diskussion

Eines sei gesagt. Ich möchte niemanden dazu anstiften mit einem abgelaufen oder unvollstädigen Verbandskasten durch die Gegend zu fahren. Ein korrekt gefüllter Verbandskasten der noch nicht abglaufen ist, rettet im Notfall Leben!!! Das sollte jedem klar sein, zu mal man selber mal in eine Notlage geraten kann.
Aber, wer es aus irgendeinem Grund vergessen hat diesen rechtzeitig zu tauschen, kann dafür nicht belangt werden.

MfG
Micha

Ganz erlich das wechseln eines Verbandskasten ist total überflüssig.

Wenn jetzt Leute kommen mit die Sachen sind dann nicht mehr steril naja das waren Sie auch noch nie 😁

Denn sowie du die Verpackung auf machst war es das mit der Sterilität 😉

Das gleiche bei den Handschuhen.

Du sollst keine Chir.eingriffe machen von daher ist es total egal.

Ich wurde mal angehalten und der Kasten wurde überprüft und man meinte zu mir hmm der Kasten ist abgelaufen der ist von 2005 und die Handschuhe sind nicht steril verpackt.

Dann wollten die Herren in Blau 15 euro von mir haben.

Worauf ich erwiederte das Sie mir doch bitte das Gesetz zeigen sollen wo steht das ich einen in ihren Augen gültigen Verbandskasten dabei haben muss.

Er naja aber auch das mit den Handschuhen (die Handschuhe waren von uns aus dem KH), auch da bekam er einen Satz, ich habe Ihm gesagt das er mir bitte zeigen soll wie er aus einer verschlossenen Tüte sterile Handschuhe raus holt und er meinte dann naja dann mache ich die Tüte auf und ich dann naja zu spät mit dem öffnen der Tüte sind Ihre Handschuhe nicht mehr steril 😉

Es kam dann nur noch ein naja dann fahren Sie halt weiter.

Was ich nur anmerke ist das man nach 3 Jahren die Pflaster wechseln sollte bzw. einfach gleich klammern reinpackt dann ist das Problem auch erledigt 😁

PS: beim TÜV ist ein abgelaufener Verbandkasten nur ein geringer Mangel von daher auch dort egal, falls der Herr überhaupt danach schaut 😉

Zitat:

Original geschrieben von katzabragg


Servus, Rechtsvorschriften, Paraggraphen, abgelaufenes Verfallsdatum am Verbandskasten? Theorie
und Praxis Wenn ein Auto einen ganzen Tag auf dem Parkplatz in der Sonne steht, hat`s draußen
30°, im Auto 60°. Verschiedene Materialien vertragen das halt nur eine begrenzte Zeit. Hab mal ein
Pflaster gebraucht, Verfallsdatum war gerade abgelaufen, das Ding hat nicht mehr geklebt. Im Eigen-
interesse, falls im Notfall ein Ersthelfer meinen beschädigten Körper mit Verbandsmaterial aus Urzeiten
versorgt, habe ich keinen abgelaufenen Verbandkasten im Auto. Die Dinger sind immer wieder in ver-
schiedenen Märkten für 5.- bis 6.- Euronen im Angebot, das Set,das Apotheken für regelmäßige Austauschartikel anbieten,ist teuerer. Natürlich ist es Verschwendung alles wegzuschmeißen. Die Ver-
bandpäckchen mit den ealstischen Binden kann man ab und zu gut gebrauchen, werden die Dreieck-
tücher zuviel, muß man halt mal das Auto polieren. Die Idee, das Verfallsdatum unkenntlich zu machen,
ist schon ein großer Geistesblitz. Einen Verletzten mit vielleicht 15 Jahre altem Verbandmaterial zu ver-
sorgen, finde ich nicht gut, das alte Zeug an meinem eigenem beschädigtem Körper zum Erbrechen.
Gruß Werner

Ist ja kein Problem wir lassen dich dann einfach liegen.

Und deinen beschädigten Körper wird auch kein Ersthelfer anfassen!!

Die Diskussion wird ja immer sachlicher 😁

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain


Die Diskussion wird ja immer sachlicher 😁

Na wenn ich so nen blödsinn sehe mit ahh mein Körper und dann ne Binde die abgelaufen ist da sind bestimmt milliarden von bakterien drann heul wein schrei heul

Also mal ehrlich wenn er nen unfall hat und offene wunden dann sind da durch die unfallsituation schon soviele bakterien drinne da stört eine abgelaufene binde auch nich.

Und wenn zu mir einer sagen würde wenn er da liegt aber keine abgelaufene binde dann würd ich ihm vermutlich ne slipeinlage druff kleben.

Ich bin zwar Deiner Meinung, dass abgelaufene Verbände unproblematisch sind, aber dennoch haut Deine Logik nicht hin: Es ist eine Sache, im Notfall mit dem zu leben, was greifbar ist, wenn die Alternative ist, die Wunde nicht zu versorgen, und eine andere Sache, vorher nicht vernünftig für den Notfall vorzusorgen. Wenn erneuerte Verbände medizinisch echte Vorteile hätten, dann würde ich auch fordern, dass jeder gewissenhaft erneuern soll.

Zitat:

Eines sei gesagt. Ich möchte niemanden dazu anstiften mit einem abgelaufen oder unvollstädigen Verbandskasten durch die Gegend zu fahren. Ein korrekt gefüllter Verbandskasten der noch nicht abglaufen ist, rettet im Notfall Leben!!! Das sollte jedem klar sein, zu mal man selber mal in eine Notlage geraten kann.
Aber, wer es aus irgendeinem Grund vergessen hat diesen rechtzeitig zu tauschen, kann dafür nicht belangt werden.

MfG
Micha

Was ich nur anmerke ist das man nach 3 Jahren die Pflaster wechseln sollte bzw. einfach gleich klammern reinpackt dann ist das Problem auch erledigt 😁

PS: beim TÜV ist ein abgelaufener Verbandkasten nur ein geringer Mangel von daher auch dort egal, falls der Herr überhaupt danach schaut 😉Auch ein korrekt gefüllter Kasten, der bwereits abgelaufen ist, rettet Leben wie der noch nicht abgelaufene!

Und wenn man die Pflaster durch Klammern ersetzt, wird es teuer. Dann kommt das Bußgeld, weil der Kasten eben nicht mehr der DIN entspricht!

Typisch Deutschland mit Vorschriften, die nur den Umsatz der Herstellerlobby ankurbeln sollen.

Aber: Die Obrigkeit macht sich zum willfähigen Handlanger dieser Lobby, indem sie sogar vorsätzlich rechtswidrig handelt.

Zitat:

Original geschrieben von UliBN


Und wenn man die Pflaster durch Klammern ersetzt, wird es teuer. Dann kommt das Bußgeld, weil der Kasten eben nicht mehr der DIN entspricht!

Dann lässte einfach die abgelaufenen Pflaster drin und machst die Klammern noch zusätzlich rein.

Wobei ich die Forderung Pflaster statt Klammer schon verstehen kann. Einen Wundverband mit Klammern zu sichern kann nicht jeder, der es noch nie gemacht und vielleicht noch zwei linke Hände hat. Ein Pflaster aufkleben schon. Der Verbandskasten aber soll nach Möglichkeit jeden in die Lage versetzen zu helfen.

Genauso würde ich es machen und nicht dem Ratschlag folgen, der ein Bußgeld nach sich zieht.

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain


An dieser Stelle würde ich die Frage aufwerfen wollen, für den das MPG überhaupt gilt. Von den Passagen her, die Du zitiert hast, habe ich den Eindruck, dass es nur für Ärzte und sonstiges medizinisches Personal gilt und im übrigen nur Haftungsansprüche gegen die Hersteller regelt.

Wenn Du hinfällst und am Knie blutest und klebst Dir ein acht Jahre altes Pflaster drauf, ohne zu bemerken, dass auf der Packung tatsächlich ein Haltbarkeitsdatum klein eingraviert war, dann glaube ich nicht, dass Dir irgend jemand eine Strafe unter Verweis auf das MPG auf's Auge drücken kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das MPG Strafen gegen Normalpersonen (d.h. nicht medizinisches Personal) vorsieht. Damit aber wäre es im Falle des Privat-PKW genauso irrelevant wie (in diesem Falle) die StVo.

Das MPG sieht keine Strafen gegen "Normalpersonen" vor. Ansonsten wären die frei für jedermann zugänglichen halbautomatischen Defibrillatoren (Laien-Defi, z. B. in Sparkassen bzw. an vielen öffentlichen Orten hängend) alle nicht erlaubt.

Desweiteren würde ich (auch wenn der Ursprungsthread schon ein paar "Tage" her ist) - dem TE empfehlen, den Verbandkasten NICHT bei der Werkstatt austauschen zu lassen, sondern lieber eigenständig einen neuen im Supermarkt oder so zu kaufen. Kostet nur einen Bruchteil, mein früherer VW-Dealer hat für einen 6,99€-Kasten bei sich knapp 20€ genommen ...

Demnach ist es aber völlig egal, ob der Verbandskasten abgelaufen ist. Die StVo erfüllt er weiterhin, und das MPG ist an dieser Stelle ohne Bedeutung.

Folglich dürfte auch der TÜV hier noch nicht mal einen kleinen Mangel feststellen bzw. man kann sich dagegen zur Wehr setzen.

Übrigens, das Thema wurde schon diskutiert!
MPG

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