Wie oft ist Nacharbeit/Instandsetzung an LPG Anlage innerhalb Garantie tolerierbar?

Hallo

ich habe eine Tartarini LPG Anlage, Einbau April 2008

Die ersten 10.000 km lief die Anlage ohne Probleme

Seit 12.000 km Probleme (Motorkontrollleuchte, Aussetzer LPG Anlage ("springt auf Benzin um"😉, Höhepunkt war Fehlzündung auf allen Zylindern mit Nothalt auf Autobahn)

Insgesammt war ich nun 6 mal beim Umrüster, es sind zuletzt beide RAILS (siehe anderer Post) getauscht worden.

Die Probleme bestehen unverändert - der Umrüster schliesst äussere Umstände (Zündkerzen, Motor, etc..) explizit AUS - das Spiel geht also weiter, zum 7. mal zum Umrüster...

Meine Geduld ist jedoch erschöpft - für Produkte sieht der Gesetzgeber in Deutschland doch vor das der Verkäufer 2 mal nachbessern kann und wenn das Produkt dann immer noch nicht ok ist - Umtausch/Rückabwicklung

Oder wie oft muss ich ein Nachbessern an der Anlage tolerieren??

Gruss
tagtraum

Nachtrag:
DEKRA sagt maximal 3 maliges Nacharbeiten muss erduldet werden. Genauso wie wenn der neue Toaster nach der 3. Reperatur immer noch nicht richtig toastet ... :-)

23 Antworten

Fahr zu eine anderen Werkstatt die sollen versuchen die Anlage wieder zum laufen zu bekommen. Rechnung geht an den Umrüster.

Einfach wo anders hin und dann Rechnung an den Umrüster ist auch nicht ganz so einfach. In meinem Fall gibt es z.B. keinen Verhandlungsspielraum.
Einfach mal mit dem Umrüster versuchen zu Verhandeln und das Kind beim Namen nennen. Erst dann Schreiben mit Frist aufsetzen.
Wenn du (TE) jetzt einfach den Umrüster wechselst dann darfst du bestimmt deinem Geld hinter her klagen.

MFG

@Doublle_G
dem Geld hinterherklagen darf man praktisch immer, denn niemand wird ohne zu Murren nen Nachlass oder sonstwas zugestehen.
Allerdings trifft die Behauptung, dass der TE einfach zu einem anderen Umrüster fahren kann und der erste Umrüster dann die Rechnung zu tragen hat zu. Vgl. §637 I + II.

Gruß Sven

Zitat:

Original geschrieben von hammerfist


Noch mal ,
ich wüsste nicht was dagegen spricht wenn zB.
der Andre veröffentlicht WAS ER geschrieben hat ....

@André69 , wie lange machst du schon rum mit denen ?
in NRW musst du mit Laufzeiten von mindestens 2-2,5 Jahren rechnen
bei Zivilprozessen . Das wissen die alle und kurz vorher heben die die Finger.

Ich klage seit April 2008 gegen die Truppe..

Aber wenn die ja wieder langsam die Fillialen auf Autogas-Extrem umtaufen ist die Masche selbst dem Dümmsten Richter klar.

Es gibt mehr Geschädigte durch diese Pfuscher Truppe als man glauben mag....

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... glaube ich nicht, die Masche mit der Umbenennung wurde schon so oft durchgezogen.

Finden sich immer wieder Dumme, die sich nicht vorab informieren oder auf gutgemeinte Ratschläge arrogant und abweisend reagieren. Erste Regel für Verkäufer und Umrüster: "Jeden Tag steht ein neuer Dummer auf." 😁

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von rogowafe


... glaube ich nicht, die Masche mit der Umbenennung wurde schon so oft durchgezogen.

Finden sich immer wieder Dumme, die sich nicht vorab informieren oder auf gutgemeinte Ratschläge arrogant und abweisend reagieren. Erste Regel für Verkäufer und Umrüster: "Jeden Tag steht ein neuer Dummer auf." 😁

Grüße

Na dann gehör ich wohl zu denen ;-)

Nein im ernst....Will die Justiz gegen diese Leute nichts machen?

Es bleibt alles gleich..die selben Monteure..die selben Geräte...die selbe Masche...und kein Staatsanwalt oder Richter macht was?

na ja..wo kein Kläger da kein Richter..

Also...alle Autogasking Geschädigte...

Nicht zögern sondern ohne Hemmungen Anzeigen!!!!

... was soll denn die Justiz machen? Entweder haben sich die Leute eine passsende Rechtsform (z. b. British Ltd.) ausgesucht, mit der sie mit minimalen Einsatz (1 Pfund) die gleichen Rechte haben wie eine deutsche GmbH.

Oder sie haben eine andere Form, die die persönliche Haftung ausschließt, und eröffnen an gleicher Stelle mit neuem Namen und neuem Geschäftsführer. Der Nachweis, dass es sich um einen Rechtsnachfolger handelt, ist schwierig bis unmöglich. Und man findet immer Familienangehörige oder Strohmänner, die bereit sind die neue Firma auf sich anzumelden.

Vertrauenswürdiger sind die Rechtsformen mit persönlicher Haftung - z. B. e. K. Da passen die Personen besser auf, damit sie nicht ihr persönliches Geld verlieren.

Von der Justiz ist hier nichts zu erwarten. Einzige Lösung wäre, wenn sich die Leute ihren Umrüster genau ansehen und sich im Web über ihn informieren würden. Dann gäbe es auch weit weniger Probleme. Aber bei der Geiz-ist-geil-Mentalität ist das leider nicht zu erwarten.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von tagtraum23


Hallo

ich habe eine Tartarini LPG Anlage, Einbau April 2008

Die ersten 10.000 km lief die Anlage ohne Probleme

Seit 12.000 km Probleme (Motorkontrollleuchte, Aussetzer LPG Anlage ("springt auf Benzin um"😉, Höhepunkt war Fehlzündung auf allen Zylindern mit Nothalt auf Autobahn)

Insgesammt war ich nun 6 mal beim Umrüster, es sind zuletzt beide RAILS (siehe anderer Post) getauscht worden.

Die Probleme bestehen unverändert - der Umrüster schliesst äussere Umstände (Zündkerzen, Motor, etc..) explizit AUS - das Spiel geht also weiter, zum 7. mal zum Umrüster...

Meine Geduld ist jedoch erschöpft - für Produkte sieht der Gesetzgeber in Deutschland doch vor das der Verkäufer 2 mal nachbessern kann und wenn das Produkt dann immer noch nicht ok ist - Umtausch/Rückabwicklung

Oder wie oft muss ich ein Nachbessern an der Anlage tolerieren??

Gruss
tagtraum

Nachtrag:
DEKRA sagt maximal 3 maliges Nacharbeiten muss erduldet werden. Genauso wie wenn der neue Toaster nach der 3. Reperatur immer noch nicht richtig toastet ... :-)

Kommen wir mal zum Ausgangsbeitrag zurück.

Nach § 633 Abs. 1 BGB hat der Unternehmer dem Besteller das Werk mangelfrei zu verschaffen, wobei der eigentliche Mangel grundsätzlich nbei der Abnahme vorhanden sein muss, aber auch später auftreten kann, wenn er bereits latent vorhanden ( angelegt ) war. Letzteres muss aber auf jeden Fall vorliegen.

Bei einer Gasanlge, die 10.000 km völlig einwandfrei gelaufen ist, kann man davon aber nicht ausgehen, vielmehr muss angenolmmen werden, dass die Fehler später aufgetreten sind. Gewährleistungsansprüche dürften also gar nicht  bestehen. Folglich scheidet auch ein Rücktritt von vorneherein aus, so dass auch die Anzahl der Nachbesserungen völlig irrelevant ist.

Es bleiben also allenfalls Garantieansprüche, die sich grundsätzlich gegen den Hersteller richten und die nachträglich aufgetretene Fehlerhaftigkeit einzelner Komponenten betreffen. Deren Austausch kann gegebenefalls verlangt werden, wenn die Garatiebedingungen dies hergeben.

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Sehe ich ähnlich.

Wahrscheinlich wird der Gasumrüster aber einwenden, daß die Gründe immer verschieden waren...

Deshalb habe ich mir gleich eine Vialle gewählt, in der Hoffnung, vom Ärger verschont zu bleiben.

Auf den ersten 5000 km bis jetzt hat es auch funktioniert, seit dem Einbau störungsfrei, aber auch wartungsfrei.

lg Rüdiger:-)

Ja solche Tipps sind immer hilfreich. Nach dem Motto: mein Opel macht Probleme, na, hättest Dir gleich einen Mazda kaufen sollen haha. Hilft aber im Moment nicht wirklich.

Hinterher ist man immer schlauer.

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