Wie oft geht Totalschaden?

Moin zusammen!

Nachdem mein Auto angefahren wurde, hat die gegnerische Versicherung es zum "Wirtschaftlichen Totalschaden" erklärt. Verständlich. Aus der Differenzsumme bekomme ich ihn wieder flott und noch mehr.

ABER, ich habe irgendwo in Erinnerung, dass ich jetzt, da mein Auto ein Totalschaden war, es nicht wieder auf z.B. gegnerische Kosten repariert werden kann/darf, weil es nur einmal ein(en wirtschaftlichen) Totalschaden haben kann.

Habe ich da etwas falsch in Erinnerung? Besonders weil zum Zeitpunkt des Unfalles eine Wertminderung durch fehlendes Getriebe vorhanden war (nicht fahrbereit). Mit Getriebe ist die Kiste dann ja wieder mehr wert...

Wer weiß da mehr zu? 🙂

Danke!

Damien

Beste Antwort im Thema

Du bist ja ein ... 😁

Wenn die Kiste wieder flott ist, dann lässt Du dir von einem Sachverständigen in einem Gutachten zu Lasten der gegnerischen Versicherung bestätigen, dass der Schaden vollständig und fachgerecht repariert wurde. Dann kann der nächste Bums kommen und man kann Dir den Vorschaden nicht entgegen halten.

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Ach, Du bist der mit dem getriebelosen 250€ Totalschaden auf'm Händlerhof.
Ich erinnere mich.

Eben... Da war es schon klar dass diebKiste nicht viel wert sein würde. Aber wenn fertig will ich das brauchbar haben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Mai 2017 um 23:49:39 Uhr:



Zitat:

@Trottel2011 schrieb am 21. Mai 2017 um 16:09:30 Uhr:



weil es nur einmal ein(en wirtschaftlichen) Totalschaden haben kann.

Einen Totalschaden kann ein Fahrzeug mehrfach haben, einen wirtschaftlichen erst recht (aber auch einen echten, und sogar einen totalen...). Das geht sogar ganz ohne Reparatur.

Mal als Rechenspiel:
Gegeben sein ein schon etwas älteres Fahrzeug im Wert von sagen wir mal 3.000 Euro. Dieses erleidet einen massiven Hagelschaden (Dach, beide Hauben, beide Türen auf der rechten Seite). Reparaturkosten 4.100 Euro, weil die Instandsetzung auch nicht lackschadenfrei zu machen ist. Restwert vielleicht 1.500 Euro, weil der Gebrauchswert und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sind. Klarer Totalschaden.

Nun werden bei einem Unfall beide Türen der linken Seite so stark beschädigt, dass sie erneuerungswürdig sind. Reparaturkosten 2.000 Euro, Wiederbeschaffungswert 1.500, siehe oben. Wieder ein Totalschaden, und sowohl im Haftpflicht- wie auch im Kaskofall abrechenbar. Restwert jetzt für das rundrum angespitzte (aber noch verkehrssichere) Fahrzeug vielleicht noch 500 Euro.
...

dazu hätte ich mal eine generelle Frage:

Ist das in dem Fall wirklich so dass der Restwert des einen, unreparierten Unfall automatisch der Wiederbeschaffungswert des nächsten Unfalls wird? Zeitliche Nähe vorausgesetzt.

Oder muss der WBW jedesmal neu ermittelt werden? Bei vorangegangener Teilreparatur doch sicher auf jeden Fall?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Mai 2017 um 12:40:16 Uhr:


dazu hätte ich mal eine generelle Frage:
Ist das in dem Fall wirklich so dass der Restwert des einen, unreparierten Unfall automatisch der Wiederbeschaffungswert des nächsten Unfalls wird?

Nein, der Restwert ist ein Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert ist ein Händlerverkaufswert.
Der WBW ist also immer höher.

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