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Totalschaden und viele fragen

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 21:03

Hallo,

ich hatte bis Dienstag nacht einen 130i mit jetz ca 66000km.

Bin am Dienstag Nacht bei den Schneeverwehungen bei uns am Ortseingang, wo es auch stellenweiße glatt war ins Schleudern gekommen und dabei von der Straße abgekommen in einen Baum mit der Beifahrerseite gekracht. Ich habe nicht´s getrunken oder ähnliches und war auch nicht zu schnell, maximal 60km/h.

Der Wagen ist auf der beifahrerseite komplett eingedrückt bis ungefähr zur Mittelkonsole.

Jetzt war heute ein Gutachter von der Versicherung da und der meinte nur das eine Reperatur sogar den Neuwagenpreis überschreiten könnte, da nur die Fahrertür und der Fahrestiz sowie das Lenkrad mit Airbag unbeschädigt sind. Er konnte oder wollte mir aber nicht sagen was der Restwert noch ist, bzw der ungefähre Wiederbeschaungswert ist.

Ich weiß von meiner Versicherung nur das sie, wenn der Gutachter auf Totalschaden geht sie mir den Wiederbeschafungswert zahlen minus des restwertes und denn würde ich ürgendwie von einem Resteverwerter kriegen.

Aber wie läft das denn nun genau ab???

Ok die Versicherung wird auf das Gutachten warten das ist mir schon klar.

Nur wie rechnet der Gutachter denn den wiederbeschaffungswert aus. Ich habe mir interresse halber mal den Schwake wert ausrechnen lassen, aber das sagt ja nur den Händlerankaufswert aus und der ist deutlich niedriger als wie wenn ich versuche mir so ein auto mit in etwa der gleichen Ausstattung zu kaufen, der liegt ca 4-5000 höher.

Bin echt für jede antwort und hilfe dankbar

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18 Antworten

Es gibt immer zwei Schwacke-Preise, den HändlerEINkaufswert und den VERkaufswert. Mit dem Verkaufswert hat man erstmal einen Basispreis für die Wiederbeschaffung. Darüber hinaus kommen Zustand, besondere Ausstattung etc. die den Wert beeinflussen. Zusätzlich werden meistens regionale Preise hinzugezogen, z.B. aus Mobile.de, Autoscout und Co.. Aus diesen Werten ermittelt der Gutachter den Preis mit dem du ein gleichwertiges Fahrzeug erwerben kannst, das ist der Wiederbeschaffungswert.

Der Restwert ergibt sich aus konkreten Angeboten von Händlern oder Geboten aus einer Restwertbörse. Beides verbindliche Angebote, d.h. die Händler müssen eine gewisse Zeit dein verunfalltes Auto zu dem Preis nehmen. Aber du musst dein Auto nicht verkaufen, für dich ist das wie der Name sagt ein Angebot, nicht mehr.

Die Versicherung zahlt die Differenz, wenn du dein Auto an den Höchstbietenden (steht im Gutachten) verkaufst hast du genau den Wiederbeschaffungswert raus. Zusätzlich natürlich Auslagen, Nutzungsausfall usw..

Gruß Meik

am 5. Februar 2010 um 21:37

vollkasko und nutzungsausfall usw.? (ich geh mal stark davon aus, das der TE über VK abwickelt, es sei, der baum ist haftpflichtversichert und dem TE in den weg gesprungen;) )

das gibts aber nur bei der WPWEYW AG :D

aber der rest stimmt scho...

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

vollkasko und nutzungsausfall usw.?

Ups, ich sollte besser ins Bett und ausgeschlafen posten :o :o

Gute Nacht,

Meik

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Es gibt immer zwei Schwacke-Preise, den HändlerEINkaufswert und den VERkaufswert. Mit dem Verkaufswert hat man erstmal einen Basispreis für die Wiederbeschaffung. Darüber hinaus kommen Zustand, besondere Ausstattung etc. die den Wert beeinflussen. Zusätzlich werden meistens regionale Preise hinzugezogen, z.B. aus Mobile.de, Autoscout und Co.. Aus diesen Werten ermittelt der Gutachter den Preis mit dem du ein gleichwertiges Fahrzeug erwerben kannst, das ist der Wiederbeschaffungswert.

Der Restwert ergibt sich aus konkreten Angeboten von Händlern oder Geboten aus einer Restwertbörse. Beides verbindliche Angebote, d.h. die Händler müssen eine gewisse Zeit dein verunfalltes Auto zu dem Preis nehmen. Aber du musst dein Auto nicht verkaufen, für dich ist das wie der Name sagt ein Angebot, nicht mehr.

Die Versicherung zahlt die Differenz, wenn du dein Auto an den Höchstbietenden (steht im Gutachten) verkaufst hast du genau den Wiederbeschaffungswert raus. Zusätzlich natürlich Auslagen, Nutzungsausfall usw..

Gruß Meik

Habe bei dem Schwakeprogramm nur den Hänlereinkaufspreis rausbekommen, jedoch keinen Händlerverkaufspreis, könnt Ihr mir da helfen wie ich das rauskriege???

Rechne einfach 15-20% auf den Händler EK. Dann hast du den Händlerverkaufspreis.

 

Aber vergiss die Schwacke. Damit ermittelt in der heutigen Zeit keiner mehr den Wiederbeschaffungswert. Das sind nur theoretische Berechnungen, die völlig am Markt vorbei gehen.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 13:56

Also fahre ich mit den Onlinebörsen besser

Ja, natürlich.

 

Sieh dir die Angebote an, berücksichtige eine realistische Handelspanne, dann sieht du was dein Auto für einen Marktwert hat. Und pendele dich irgenwo im Mittelfeld ein, orientiere dich nicht an den teuesten und auch nicht an den billigsten Angeboten. Angebotspreise sind nämlich keine Verkaufspreise.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 14:04

Na das ist dann schonmal der Preis wo ich mir in etwa gedacht habe und nicht der Schwakepreis, denn der hat mir beinahe einen Herzkasper verursacht

Bei Schwacke bekommst du (kostenpflichtig) etwa sowas heraus:

http://www.schwacke.de/img/de/de/uc_sample.pdf

Passt bei jüngeren Autos mit normaler Ausstattung ganz brauchbar. Bei älteren, seltenen oder ungewöhnlich gut/schlecht ausgestatteten Fahrzeugen helfen die Onlinebörsen deutlich besser.

Gruß Meik, jetzt ausgeschlafen :p

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Passt bei jüngeren Autos mit normaler Ausstattung ganz brauchbar. Bei älteren, seltenen oder ungewöhnlich gut/schlecht ausgestatteten Fahrzeugen helfen die Onlinebörsen deutlich besser.

 

Gruß Meik, jetzt ausgeschlafen :p

Passt eben nicht. Auch nicht bei jüngeren Autos........:rolleyes:

 

Gruß von einem, der seit 20 Jahren fast täglich Wiederbeschaffungswerte ermittelt und nicht nur gelegentlich mal mit der Schwacke "arbeitet".........:D

 

Delle

am 6. Februar 2010 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Sieh dir die Angebote an, berücksichtige eine realistische Handelspanne, dann sieht du was dein Auto für einen Marktwert hat. Und pendele dich irgenwo im Mittelfeld ein, orientiere dich nicht an den teuesten und auch nicht an den billigsten Angeboten. Angebotspreise sind nämlich keine Verkaufspreise.

Hallo Schelmy,

wichtig ist, dass du die beiden fettgedruckten Hinweise in deine Preisermittlung einfließen lässt, sonst bist du nämlich am Ende genauso überrascht wie der TE in diesem Thread.

Mfg Zille

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 15:21

So das Gutachten ist da, bin echt positiv überrascht, viel sehr gut aus.

Hab mich dann gleich mit dem resteverwerter in verbindung gesetzt, nur da war dann ne Frau am Relefon wo meine privaten daten aufnahm und mir erstmal einen Vertrag zuschickt denn ich dann unterschreiben muß und zurückschreiben/faxen soll, dann wird das an den Käufer weitergegeben und der macht dann nen termin aus...

Hoff das das nicht alzulange dauert...

Hat da schon jemand erfahrungen???

Ja.....:D

 

Gruß

 

Delle

am 8. Februar 2010 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja.....:D

Gruß

Delle

Depp :D

Gruß

Frank, den diese Antwort an den Thread erinnert "Sind Opel Motoren gut?" :D

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