Wie Mercedes mit seinen Premiumkunden umgeht - eine wahre Geschichte
Im Frühjahr 2007 habe ich bei der Niederlassung Mercedes Benz Baden-Baden einen nagelneuen 320 CLS im Wert von über 70.000 EUR gekauft. Beim Tuning (ca. 8000 EUR) eine Woche später stellte die Tuningfirma fest, dass die Hinterachse um ca. 1 cm verschoben war und sich deshalb die bestellten Walzen mit den Designfelgen nicht einbauen ließen. Die NL Baden-Baden brauchte eine Woche bis die Reparatur der Achsverschiebung, welche angeblich im Werk nicht festgestellt wurde, abgeschlossen war. Kurze Zeit später wurde bei dann bei einer Autokosmetikfirma durch Zufall festgestellt, dass bei der hinteren Kofferraumabdeckung der Klarlack fehlte und komplett unfachmännisch nachlackiert war. (Orangenhauteffekt) Dies wurde im Nachgang auch durch zwei unabhängige Sachverständige und zwei Mercedeshändler bestätigt. Es lag der böse Verdacht nahe, dass dieses Fahrzeug vor dem Verkauf in nicht unerheblicher Weise beschädigt worden war und trotzdem als Neuwagen verkauft wurde. Eine erste Klage vor dem LG Baden-Baden auf Wandlung bwz. Rücknahme des Fahrzeuges wurde mit dem Grund abgewiesen, dass der Schaden weniger als 10% vom Neuwert beträgt (in diesem Fall nur 1.800 EUR für die Nachlackierung) und deshalb kein Anspruch auf Wandlung bestehen würde. Ein Schreiben an Zetsche ergab, dass sich Mercedes bereit erklärte, die Kosten für eine Nachlackierung zu übernehmen. Da die Klage aber bereits anhängig war, lehnte mein Anwalt diesen ungenügenden Schritt ab, da es sich beim Kauf nicht mehr um einen Neuwagen gehandelt habe. Die zweite Instanz vor dem OLG Karlsruhe berief sich auf das Urteil der ersten Instanz und wies die Klage komplett zurück. Auf die Anfrage bei Mercedes Benz, ob diese jetzt wenigstens zur Übernahme der Lackkierkosten bereit wären, wurde dies nunmehr ebenfalls kommentarlos abgelehnt, da der Anspruch inzwischen verjährt sei. Bis zum Urteil der Instanz vor dem OLG vergingen ca. 2 1/2 Jahre, in dieser Zeit verlor der Wagen ca. 35.000 EUR an Wert, die Rechtsanwalt- und Gerichtskosten erstinstanzlich betrugen ca. 10.000 EUR, in der zweiten ca. 12.000 EUR, sodass der Gesamtschaden bei 57.000 EUR angelangt war. Während der gesamten Verfahrensdauer wurde von Mercedes Benz keinerlei Versuche unternommen, ein für beide Seiten zufriedenstellende Lösung anzubieten. Seitdem bin ich von Mercedes für alle Zeiten geheilt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mastermaxx
Auf die Anfrage bei Mercedes Benz, ob diese jetzt wenigstens zur Übernahme der Lackkierkosten bereit wären, wurde dies nunmehr ebenfalls kommentarlos abgelehnt, da der Anspruch inzwischen verjährt sei.
warum erwähnst du in deinem Satz das Wort "jetzt" ?
Die sind dir doch entgegengekommen, jedoch wolltest du oder dein ahnungsloser RA eine lächerliche Wandlung.
Nachdem du diesen Prozess verloren hast, kommst du jetzt bettelnd angekrochen und willst denen ihr Angebot doch annehmen?!?!?
Geschieht dir recht..........sorry............aber du hast Roulette gespielt und auf Rot gesetzt.............die Kugel fiel aber auf Schwarz............frag mal den Croupier ob du deine Kugel schnell auf Schwarz rüberschieben darfst. 🙄
Absolut korrektes Verhalten seitens Mercedes-Benz.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lugger
.....
Ich verstehe sogar, dass "Herr Zetsche" nach der abgewiesenen Klage eine Nachbesserung angeboten hat.
.....
🙄 wobei es sehr Unwarscheinlich ist das Meister Zetsche mit Angelegenheiter dieser Klasse belästigt wird 😁
Für solche Zankereien im Mittelklassesegment ist wohl eher das Fußvolk der unteren Gehaltsklassen zuständig 😎
Gruß
Hunter
Zitat:
Original geschrieben von mastermaxx
Seitdem bin ich von Mercedes für alle Zeiten geheilt.
Und sie von Dir...
Zunächst möchte ich mich für die vielen teilweise hilfreichen Einträge bedanken. Leider kann ich im Rahmen des Forums nicht auf jeden kleinen Vorgang, in diesem Fall eingehen. Im Nachtrag sei nur noch erwähnt, dass die NL Mercedes Baden-Baden eine dreimalige Nachbesserung für die Lackierung mit den Worten - da ist doch garnichts - verweigert hat. Erst danach schien Klageerhebung geboten zu sein, was der RA auch tat. Das Angebot einer Übernahme der Lackierkosten kam also nicht vom Verkäufer, sondern erst nach Klageerhebung wesentlich später und auch nur durch ein direktes Schreiben an Zetsche bzw an dessen Vertretung also nicht durchm die Initiative von Mercedes Benz. Da in diesem Fall meine Rechtsschutzversicherung bereits die Kostenzusage erteilt hatte, hatte ich keinen Einfluss mehr auf den Fortgang des Verfahrens, ohne auf die bislang angefallenen Kosten sitzen zu bleiben. Auch die Anwälte der Rechtsschutzversicherung rechnete offensichtlich mit einem Erfolg, sonst hätten sie wohl keine Kostenzuage erteilt. Ein Verkauf des Wagens verbot sich während der gesamten Prozessdauer, da sonst der Beweis wissentlich vernichtet worden wäre. Dass der RA aus Bruchsal wenig bis keine Ahnung hatte, war leider im Vorfeld nicht zu erkennen, da dieser eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang prognostizierte.
Nochmals zur Klärung - es ist zwar richtig, dass im Werk Fehler vor der Auslieferung nachgebessert werden dürfen, aber wenn kaufentscheidende Mängel beim Verkauf verschwiegen werden, ist dieser Kauf vollumfänglich nichtig (vgl BGB). Dies trifft ein kommerzielles Unternehmen ebenso, wie einen Privatverkäufer. Es gab während der Prozessdauer noch mehrere fragwürdige Situationen, zb. kam der gerichtliche Sachverständig aus Freiburg über 450 km angereist, der Werkmeister der NL Baden-Baden 350 km weit und beide trafen rein zufällig mit 5 min Abstand am Standort des PKWs ein. Der gerichtliche Sachverständige gab in seinem Gutachten einen Kostenaufwand von nur 100 EUR für die Nachbesserung der gesamten Heckseite an und gleichzeitig bestätigte er eine unfachmännische Nachlackierung. Soviel zur Unparteilichkeit des Sachverständigen. Das LG Baden-Baden bestätigte auch die rechtmäßige Forderung nach einer Wandlung, hob jedoch auf die in einem Urteil des BGH ergangen 10% Reglung ab. Mit anderen Worten - wenn der Schaden ca. 5000-7000 EUR überschritten hätte, wäre die Klage erfolgreich gewesen. Fazit - wer einen teuren Wagen kauft ist selbst daran schuld. Ich könnte noch einiges über das höchst seltsame Verhalten der Niederlassung Baden-Baden im Vorfeld oder dem grinsenden RA von Mercedes berichten, aber das würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Nicht so prickelnd fand ich folgenden Forumseintrag
Moonstone
E-Klasse
Da meldet sich einer neu im Forum an um gleich im allerersten und bisher einzigen Beitrag voll vom Leder über eine Automarke zu ziehen.
Schon sehr komisch, meint ihr nicht?
Ich denke dieser Eintrag läßt tief blicken. Mercedes läßt grüßen.
Zitat:
Original geschrieben von mastermaxx
Zunächst möchte ich mich für die vielen teilweise hilfreichen Einträge bedanken. Leider kann ich im Rahmen des Forums nicht auf jeden kleinen Vorgang, in diesem Fall eingehen. Im Nachtrag sei nur noch erwähnt, dass die NL Mercedes Baden-Baden eine dreimalige Nachbesserung für die Lackierung mit den Worten - da ist doch garnichts - verweigert hat. Erst danach schien Klageerhebung geboten zu sein, was der RA auch tat. Das Angebot einer Übernahme der Lackierkosten kam also nicht vom Verkäufer, sondern erst nach Klageerhebung wesentlich später und auch nur durch ein direktes Schreiben an Zetsche bzw an dessen Vertretung also nicht durchm die Initiative von Mercedes Benz. Da in diesem Fall meine Rechtsschutzversicherung bereits die Kostenzusage erteilt hatte, hatte ich keinen Einfluss mehr auf den Fortgang des Verfahrens, ohne auf die bislang angefallenen Kosten sitzen zu bleiben. Auch die Anwälte der Rechtsschutzversicherung rechnete offensichtlich mit einem Erfolg, sonst hätten sie wohl keine Kostenzuage erteilt. Ein Verkauf des Wagens verbot sich während der gesamten Prozessdauer, da sonst der Beweis wissentlich vernichtet worden wäre. Dass der RA aus Bruchsal wenig bis keine Ahnung hatte, war leider im Vorfeld nicht zu erkennen, da dieser eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang prognostizierte.
Nochmals zur Klärung - es ist zwar richtig, dass im Werk Fehler vor der Auslieferung nachgebessert werden dürfen, aber wenn kaufentscheidende Mängel beim Verkauf verschwiegen werden, ist dieser Kauf vollumfänglich nichtig (vgl BGB). Dies trifft ein kommerzielles Unternehmen ebenso, wie einen Privatverkäufer. Es gab während der Prozessdauer noch mehrere fragwürdige Situationen, zb. kam der gerichtliche Sachverständig aus Freiburg über 450 km angereist, der Werkmeister der NL Baden-Baden 350 km weit und beide trafen rein zufällig mit 5 min Abstand am Standort des PKWs ein. Der gerichtliche Sachverständige gab in seinem Gutachten einen Kostenaufwand von nur 100 EUR für die Nachbesserung der gesamten Heckseite an und gleichzeitig bestätigte er eine unfachmännische Nachlackierung. Soviel zur Unparteilichkeit des Sachverständigen. Das LG Baden-Baden bestätigte auch die rechtmäßige Forderung nach einer Wandlung, hob jedoch auf die in einem Urteil des BGH ergangen 10% Reglung ab. Mit anderen Worten - wenn der Schaden ca. 5000-7000 EUR überschritten hätte, wäre die Klage erfolgreich gewesen. Fazit - wer einen teuren Wagen kauft ist selbst daran schuld. Ich könnte noch einiges über das höchst seltsame Verhalten der Niederlassung Baden-Baden im Vorfeld oder dem grinsenden RA von Mercedes berichten, aber das würde den Rahmen dieses Forums sprengen.Nicht so prickelnd fand ich folgenden Forumseintrag
Moonstone
E-Klasse
Da meldet sich einer neu im Forum an um gleich im allerersten und bisher einzigen Beitrag voll vom Leder über eine Automarke zu ziehen.
Schon sehr komisch, meint ihr nicht?Ich denke dieser Eintrag läßt tief blicken. Mercedes läßt grüßen.
Seh das nicht so eng, einige hier im Forum sind mit der Marke Mercedes enger verbunden als mit der eigenen Frau, sofern beides vorhanden😁
K.
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1. dem TE ist bei Auslieferung die mangelhafte Lackierung selbst nicht aufgefallen
2. erst die besagte Autokosmetikfirma hat den TE auf einen Mangel hingewiesen ("Orangenhaut"😉, der dann für den TE unerträglich wurde
3. die Niederlassung behauptete anfangs ebenfalls, gar nichts zu sehen.
4. der vom Gericht bestellte Sachverständige hat nur einen Schaden von 100€ gesehen, also z.B. mit "Smart Repair" lösbar
5. Klage auf Wandlung wurde mit einem Verweis auf 10% Regel i.V.m. nur 1800€ Schaden abgeweisen. Aber wo kommen plötzlich die €1800 her. 2. Gutachter? Wurde in der Verhandlung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Nachbesserung festgestellt?
6. Rechtschutzversicherung? Wieso dann ein Schaden durch Anwalts- und Gerichtskosten?
Zitat:
Original geschrieben von kosi3
.....
einige hier im Forum sind mit der Marke Mercedes enger verbunden als mit der eigenen Frau, sofern beides vorhanden😁K.
😁 den Eindruck hatte ich auch schon Gelegentlich 😉
Gruß
Hunter
Mal abgesehen davon, ob Man(n) den Mercedes oder seine Frau lieber hat oder nur "anders lieb" 😉, hier bestätigt sich wieder meine Lebensweisheit: Die schlechtesten Mechaniker sind Rechtsanwälte, Richter und Sachverständige! Die Kosten ein Vermögen, haben aber NIE ein Problem wirklich gelöst, höchstens verlagert, aber sehr oft vergrößert.
Das vorliegende Beispiel ist allerdings mal ein "Ausreißer" für eine "Smart Repair-Lackreparatur" (bis 200€ lt Definition.) mal eben 50.000,-€ an Kosten zu verursachen, das hab ich auch noch nicht erlebt.
Hammer😰
Ich glaub, da freuen sich alle beteiligten "Verdiener", wieder ein großes Stück von dem verdient zu haben, worüber sie stritten 😉 Es hat ja "nur" zwei Jahre gedauert. Das Urteil war für die sicher eine Ernüchterung: Das Ende aller Einnahmen, Spesen, Gutachterkosten, Gerichts- und Anwaltskosten
Na hoffentlich mußt du jetzt nicht den CLS verkaufen, um denen auch noch das gefräßige Maul überhaupt stopfen zu können.
Mal nebenbei, was ist ein Premiumkunde und was qualifiziert jemanden als solchen? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Professor h. c.
Mal nebenbei, was ist ein Premiumkunde und was qualifiziert jemanden als solchen? 🙄
🙄 Die jährlich Abnahme von mehreren Pkw's der 150.000€ aufwärts Klasse und ein gewisser Fuhrpark mit Mercedes-LKW's inkl. Wartungsauftrag dürfte ein Kriterium sein..
Der einmalige oder gelegentliche Kauf eines Pkw's (Neuwagen) dagegen garantiert nicht 🙂
Gruß
Hunter
Ich habe bisher nur erlebt, dass mit A150 - S65 Kunden relativ gleich umgegangen wird, mal freundlich, mal anders, je nach Niederlassung und vor allem wie sich der Kunde benimmt. Ich persönlich habe bei MB schon viel mehr über Kulanz regeln können, als anderswo.
Wenn ich z.B. alle 3 Jahre 120.000 - 150.000€ bei MB lasse, würde ich mich nicht als Premiumkunde bezeichnen, evtl. als oberer Durschschnittskunde. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Professor h. c.
Ich habe bisher nur erlebt, dass mit A150 - S65 Kunden relativ gleich umgegangen wird,
...
Das sehe ich auch so.. der einzige Unterschied ist das bei einem Groß-Kunden (und da meine ich wirklich Groß) halt Sachen gehen die bei einem Normal-Kunden nicht mal diskutiert würden.. aber das ist in allen Bereichen so und nichts Besonderes 🙂
Gruß
Hunter
Das kommt darauf an wie man unterscheidet: Premiumkunde aus der Verkäufersicht oder aus Käufersicht.
Der Käufer einer A- Klasse fühlt sich als Premiumkunde bzw. als Eigentümer eines Premiumfahrzeuges.
Wenn man aufmerksam in A / B - Klasseforen unterwegs ist, so liest man öfters: und das bei einem Premiumfahrzeug ( z. B. Rost u.s.w. )
Ich denke: Wer ohne murren jeden Preis zahlt ist für " DIE" Premiumkunde, ......wehe aber man meckert .........dann dann ändert sich das ganz schnell, wie man am Beispiel des Themenerstellers sieht.
Gruss
QQ 777
Ich denke, dass dein Anwalt so gehandelt hat ist total blöd gelaufen, weil..
1. Mercedes hat die Fäden in der Hand, wenn es um gute Anwälte geht, da kann man mir erzählen was man will.
Wenn jemand richtig Kohle hat, gewinnt er meistens... Das ist unser Staat! Halleluja!
2. Anstatt die Lackierung von Mercedes anzunehmen wurde weiter gekämpft. Wenn man dann am Ende verliert, war es beinahe abzusehen.
Ich halte nicht viel von Klagen, obwohl ich ein extremer Gerechtigkeitsmensch bin..
Das ganze noch eine Stufe aufgrund eines gefällten Urteils eines Richters hochzuboxen ist einfach zu riskant.
Tut mir Leid für dich, dass es so doof gelaufen ist.