Wie Mercedes mit seinen Premiumkunden umgeht - eine wahre Geschichte
Im Frühjahr 2007 habe ich bei der Niederlassung Mercedes Benz Baden-Baden einen nagelneuen 320 CLS im Wert von über 70.000 EUR gekauft. Beim Tuning (ca. 8000 EUR) eine Woche später stellte die Tuningfirma fest, dass die Hinterachse um ca. 1 cm verschoben war und sich deshalb die bestellten Walzen mit den Designfelgen nicht einbauen ließen. Die NL Baden-Baden brauchte eine Woche bis die Reparatur der Achsverschiebung, welche angeblich im Werk nicht festgestellt wurde, abgeschlossen war. Kurze Zeit später wurde bei dann bei einer Autokosmetikfirma durch Zufall festgestellt, dass bei der hinteren Kofferraumabdeckung der Klarlack fehlte und komplett unfachmännisch nachlackiert war. (Orangenhauteffekt) Dies wurde im Nachgang auch durch zwei unabhängige Sachverständige und zwei Mercedeshändler bestätigt. Es lag der böse Verdacht nahe, dass dieses Fahrzeug vor dem Verkauf in nicht unerheblicher Weise beschädigt worden war und trotzdem als Neuwagen verkauft wurde. Eine erste Klage vor dem LG Baden-Baden auf Wandlung bwz. Rücknahme des Fahrzeuges wurde mit dem Grund abgewiesen, dass der Schaden weniger als 10% vom Neuwert beträgt (in diesem Fall nur 1.800 EUR für die Nachlackierung) und deshalb kein Anspruch auf Wandlung bestehen würde. Ein Schreiben an Zetsche ergab, dass sich Mercedes bereit erklärte, die Kosten für eine Nachlackierung zu übernehmen. Da die Klage aber bereits anhängig war, lehnte mein Anwalt diesen ungenügenden Schritt ab, da es sich beim Kauf nicht mehr um einen Neuwagen gehandelt habe. Die zweite Instanz vor dem OLG Karlsruhe berief sich auf das Urteil der ersten Instanz und wies die Klage komplett zurück. Auf die Anfrage bei Mercedes Benz, ob diese jetzt wenigstens zur Übernahme der Lackkierkosten bereit wären, wurde dies nunmehr ebenfalls kommentarlos abgelehnt, da der Anspruch inzwischen verjährt sei. Bis zum Urteil der Instanz vor dem OLG vergingen ca. 2 1/2 Jahre, in dieser Zeit verlor der Wagen ca. 35.000 EUR an Wert, die Rechtsanwalt- und Gerichtskosten erstinstanzlich betrugen ca. 10.000 EUR, in der zweiten ca. 12.000 EUR, sodass der Gesamtschaden bei 57.000 EUR angelangt war. Während der gesamten Verfahrensdauer wurde von Mercedes Benz keinerlei Versuche unternommen, ein für beide Seiten zufriedenstellende Lösung anzubieten. Seitdem bin ich von Mercedes für alle Zeiten geheilt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mastermaxx
Auf die Anfrage bei Mercedes Benz, ob diese jetzt wenigstens zur Übernahme der Lackkierkosten bereit wären, wurde dies nunmehr ebenfalls kommentarlos abgelehnt, da der Anspruch inzwischen verjährt sei.
warum erwähnst du in deinem Satz das Wort "jetzt" ?
Die sind dir doch entgegengekommen, jedoch wolltest du oder dein ahnungsloser RA eine lächerliche Wandlung.
Nachdem du diesen Prozess verloren hast, kommst du jetzt bettelnd angekrochen und willst denen ihr Angebot doch annehmen?!?!?
Geschieht dir recht..........sorry............aber du hast Roulette gespielt und auf Rot gesetzt.............die Kugel fiel aber auf Schwarz............frag mal den Croupier ob du deine Kugel schnell auf Schwarz rüberschieben darfst. 🙄
Absolut korrektes Verhalten seitens Mercedes-Benz.
27 Antworten
Dann hattest Du eine schlechten Anwalt. Er hätte wissen müssen das ein Fahrzeug bei einem Schaden im Werk repariert werden kann und als Neufahrzeug verkauft werden darf. (Defekte Türe, Haube oder ähnliches) Dieser Schaden muß auch nicht angegeben werden.
Also war das Angebot von Mercedes die Kosten zu übernehmen schon in Ordnung.
Es ist zwar bescheiden für den Kunden, aber es ist leider so.
...und jetzt?..... mußt du den Anwalt verklagen wegen falscher Beratung?
Was ist denn aus dem Verdacht geworden ( Schaden vor Auslieferung ) woran hat das gelegen?
Gruss
QQ 777
somit hast du jetzt 127t euro gezahlt?was ist jetzt mit dem cls?verkauft?oder eher nicht da hoher wertverlust ?
das tut mir echt leid für dich,aber wenn man sowas von einem neuwagen hört..ohwee
Hört sich echt böse an. Mein Beileid 🙁
Und das auch noch bei einem CLS...
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Das ist voll Bockmist, ich war mein Baby gerade waschen und mußte an dich denken 😠
Das Problem mit der Achse war sicher ärgerlich und ist für mich unverständlich und sollte nicht vorkommen. Anders aber die Geschichte mit der laienhaften Lackierung. Es handelt sich hierbei um ein unwesentliches Teil des Fahrzeuges, das problemlos nachgebessert werden kann. Diese Nachbesserung hat MB angeboten. So weit so gut. Wie jetzt ein RA auf die Idee kommen kann, deshalb eine Wandlung durchsetzen zu können, ist mir ein Rätsel. Der Verkäufer hat sogar zweimal das Recht auf Nachbesserung, nicht nur einmal. Das ist Grundwissen Zivilrecht. Der Schaden von 10T € in der Erstinstanz hätte dann ja wohl reichen müssen, um diesbezüglich einsichtig zu werden. Weshalb es dann noch einer zweiten Instanz und erneuter Kosten von 12T € bedarf ist für mich dann völlig unverständlich. Der RA sollte sich vielleicht doch ein anderweitiges Betätigungsfeld suchen, im fraglichen Rechtsgebiet ist er jedenfalls nicht die erste Wahl, um es ganz vorsichtig zu formulieren. Der Wertverlust von 35T € für die Haltedauer ist übrigens ein Kostenpunkt der in jedem Fall entstanden wäre und völlig unabhängig vom Rechtsstreit ist.
Seitens MB ist der Mangel an der Achse sicher kein Ruhmesblatt, die Sache mit dem laienhaft nachlackierten Teil ebenso. Was den Standpunkt von MB im vorliegenden Rechtsstreit anbelangt, so kann ich daran nichts Negatives entdecken, das ist das Festhalten an einer bestehenden Rechtslage, was die Gerichte hier auch bestätigt haben.
Zu prüfen wäre hier vielmehr die Frage, ob der RA seiner rechtlichen Aufklärungspflicht nachgekommen ist und wenn nicht - wovon ich hier ausgehe - ob er sich hieraus regresspflichtig gemacht haben könnte. Zur Prüfung dieser Frage würde ich mich an einen Berufskollegen dieses Herrn wenden. Von einer Mitteilung an die zuständige Anwaltskammer rate ich ab, die werden nicht mal bei mehrfacher Unterschlagung von Mandantengeldern tätig...
der achsversatz betrifft nicht nur den cls sondern auch den slk. scheint normal zu sein (siehe forum mbslk.de). eigentlich sollte auch dein toller tuner davon wissen und das vor entsprechend teuren umbauten überprüfen.
beim rest kann ich nur lachen. sowas kommt bei allen premiummarken vor. hättest halt das mercedes-angebot angenommen und den wagen lackieren lassen. was wolltest du mehr? wegen dieser lapalie einen neuen wagen? mit neubestellung und entsprechend langer wartezeit? naja, aus seinen fehlern lernt man hoffentlich, oder?! 😁
Zitat:
Original geschrieben von mastermaxx
Auf die Anfrage bei Mercedes Benz, ob diese jetzt wenigstens zur Übernahme der Lackkierkosten bereit wären, wurde dies nunmehr ebenfalls kommentarlos abgelehnt, da der Anspruch inzwischen verjährt sei.
warum erwähnst du in deinem Satz das Wort "jetzt" ?
Die sind dir doch entgegengekommen, jedoch wolltest du oder dein ahnungsloser RA eine lächerliche Wandlung.
Nachdem du diesen Prozess verloren hast, kommst du jetzt bettelnd angekrochen und willst denen ihr Angebot doch annehmen?!?!?
Geschieht dir recht..........sorry............aber du hast Roulette gespielt und auf Rot gesetzt.............die Kugel fiel aber auf Schwarz............frag mal den Croupier ob du deine Kugel schnell auf Schwarz rüberschieben darfst. 🙄
Absolut korrektes Verhalten seitens Mercedes-Benz.
Und jetzt meinst du, Mercedes hat dir einen behobenen Totalschaden verkauft?
Da meldet sich einer neu im Forum an um gleich im allerersten und bisher einzigen Beitrag voll vom Leder über eine Automarke zu ziehen.
Schon sehr komisch, meint ihr nicht?
Die Sprache und Formulierung weist zwar nicht darauf hin, aber ich frag trotzdem mal: Wo sind gerade Schulferien?
Ich geh' jetzt Chips und Cola holen. 🙂
Spass beiseite. Ist zwar äürgerlich für Dich, aber Deine Erwartungshaltung für eine Wandlung ist einfach überzogen. Der RA hatte wohl einen sehr schlechten Tag bei der Beratung.
OK, es lag ein Mangel vor. MB wurde aber gar nicht erst die Chance eingeräumt den Schaden zu beheben. Erst nach zweimaligem misslungenen Versuch kann über Wandlung nachgedacht werden.
Also ist MB hier korrekterweise fein raus - und zwar m.E. berechtigt.
Der Schaden steht ja auch in keinster Weise in sinnvoler Relation zum Fahrzeugwert.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Moonstone
Da meldet sich einer neu im Forum an um gleich im allerersten und bisher einzigen Beitrag voll vom Leder über eine Automarke zu ziehen.Schon sehr komisch, meint ihr nicht?
🙄 Was soll daran komisch sein.. meiner bescheidenen Meinung nach hat sich der gute Mann ein 70.000€ gekauft (was auch heute noch viel Geld ist und für die meisten der Deutschen Unerschwinglich ist) und erwartet das er als Gegenleistung ein Makelloses Produkt bekommt..
Nun musste er mit Entsetzen feststellen das die Karre nicht Maklelos angeliefert wurde und nach 2 1/2 Jahren nicht mal mehr die hälfte wert ist 😰 nun ist er halt leicht säuerlich ..
🙄 Das Angebot der Instandsetzung abzulehnen war naturlich nicht besonders Schlau.. aber wie heist es so schön.. aus Fehlern lernt man 🙂
Gruß
Hunter
Hier wird ein Rechtsstreit geschildert, aber anscheinend mit unvollständiger oder zumindest missverständlicher Aufzählung der Fakten. Inhalt der Gutachten, zeitlicher Ablauf von Klage-/Revisionsantrag bzw. -abweisung fehlen. Wir wissen nicht, was Mercedes unmittelbar nach Anzeige des Mangels und vor der Klageerhebnung angeboten hat. Wir wissen nicht, zu was der Rechtsanwalt im Vorfeld der Klageerhebung und vor dem Revisionsantrag geraten hat. Grundsätzlich handelt es sich doch um einen Allerweltsfall. Aus einem der einschlägigen Präzendenzfälle dürfte die zitierte 10%-Regel stammen. Die geschilderte Reaktion des OLG zeigt, dass Sachlage und 10%-Regel extrem einschlägig waren.
Ich verstehe sogar, dass "Herr Zetsche" nach der abgewiesenen Klage eine Nachbesserung angeboten hat. Erst nach der abgewiesenen Revision wurde eine Nachbesserung verweigert. Die erste Klageerhebung hat die Verjährung des Anspruchs auf Nachbesserung aufgehoben. Ob dies auch für den anschliessende Revisionsantrag gilt und ob die Ablehnung der Nachbesserung durch den Kläger (bzw. dessen Anwalt) dafür schädlich war, ist mir nicht klar.
Auch von einer Premiummarke würde ich keine absolute Perfektion erwarten. Lack- und Blechschäden im Werk und beim Transport sind denkbar. Auch "vergessene" Teile oder Lackstellen. Für mich ist schwer nachvollziehbar, dass man bei der Neuwagenausslieferung "Orangenhaut" auf der Aussenseite des Kofferraumdeckels nicht bemerkt. Fehlender Klarlack, schlecht nachgebessert, ist anscheinend Fakt, an welchem Karroserieteil auch immer. Der Verdacht auf weitere Schäden ist reine Spekulation. Jedenfalls habe ich nichts von gespachtelten oder ausgebeulten Stellen gelesen. Die zulässige Toleranz für den (seitlichen) Achsversatz kenne ich nicht. Möglicherweise ist sie nur in Verbindung mit dem Aufziehen extrem breiter Reifen ein Problem. Müsste dann nicht ohnehin der Tuner Spur und Sturz anpassen, und den Achsversatz gleich mit? Alles nicht sicherheitsrelevante ist verzeilich.
Zumindest sollte man dem Hersteller der Gelegenheit zur Nachbesserung geben, sogar mehrfach. Es ist ja auch nicht unbedingt im Interesse der Käufergemeinschaft, dass Hersteller in unverhältnismässigem Umfang Qualitätskontrolle und Schadenersatz leisten müssen und danach die Preise höher kalkulieren.
Zweieinhalb Jahre Rechtstreit sind ärgerlich, aber eine Folge der Überlastung unserer Gerichte durch Bagatellfälle und Prozesshansel. 50% Wertverlust vom Listenpreis sind in dieser Fahrzeugklasse üblich. aber möglicherweise hat der Kläger den Wagen über 2 Jahre nicht genutzt, um die Wandlung nicht zu gefährden oder um keine Abschläge für den geldwerten Vorteil der Nutzung hinnehmen zu müssen.
Alles in allem ein extremer Fall ignorierter oder falscher Rechtsberatung. Bei letzterem böte sich im Prinzip an, den Rechtsanwalt zu verklagen. Aber wie will man Inhalt der Beratungsgespräche nachweisen? Das liefe auf weitere, verlorene 10000€ an Anwalts- und Prozesskosten hinaus.
Die volle Wahrheit erfährt man sowieso nie in den Schilderungen!