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Wie lange muss man vor Abschluss eines Leasingvertrages arbeiten?

BMW X1 E84
Themenstarteram 3. Februar 2014 um 15:53

Hallo,

ich hatte eine Frage und zwar wenn ich jetzt ein Leasings Vertrag machen würde

wie lang müsste man davor Arbeiten gehen eig.?

 

Danke

Beste Antwort im Thema
am 3. Februar 2014 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von la merde

verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....

Ob Cheffe allerdings mit Deiner Arbeit zufrieden ist, wird eine Leasinggesellschaft wohl kaum beurteilen können und wollen. Für den Leasinggeber zählen nur die harten Fakten, und das ist das Gehalt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ggf. ob das Arbeitsverhältnis befristet ist.

Mit den genannten Kündigungsfristen liegst Du allerdings falsch. Eine tägliche Kündigung ist in Deutschland nicht statthaft. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Während der Probezeit, die max. 6 Monate betragen darf, kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Der Knackpunkt mit der Probezeit ist aber ein anderer und deshalb wird die Probezeit "so hoch aufgehangen": Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, d. h. Du hast keinen Kündigungsschutz! Nach der Probezeit braucht der AG einen Grund, um den AN zu kündigen.

Gruß

Der Chaosmanager

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15 Antworten
am 3. Februar 2014 um 16:17

Du solltest aus der Probezeit sein.

am 3. Februar 2014 um 16:24

verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von thps

Du solltest aus der Probezeit sein.

Also ich bin aus der Probezeit hab denn schein schon seit 03.08.2011.

Es ist so ich Arbeite bin auch schon ausgelernt und hab jetzt zivildienst gemacht und bin in 2 monate fertig.

Tat dann wieder zurück in meine Firma gehen (habe auch Dienstvertarg).

am 3. Februar 2014 um 16:46

Du solltest wissen welche Probezeit gemeint sein und oberhalb der Pfändungfreigrenze verdienen oder einen Bürgen haben ;)

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 17:22

Und welche Probezeit ist gemeind ?!!

Also ich verdiene ca 1.800€

Passt das als Pfändungfreigrenze ?

Kurze Antwort: die 1.800 Euro sind oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Diese liegt zur Zeit bei etwa 950 Euro, den genauen Wert habe ich nun nicht im Kopf.

am 3. Februar 2014 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von la merde

verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....

Ob Cheffe allerdings mit Deiner Arbeit zufrieden ist, wird eine Leasinggesellschaft wohl kaum beurteilen können und wollen. Für den Leasinggeber zählen nur die harten Fakten, und das ist das Gehalt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ggf. ob das Arbeitsverhältnis befristet ist.

Mit den genannten Kündigungsfristen liegst Du allerdings falsch. Eine tägliche Kündigung ist in Deutschland nicht statthaft. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Während der Probezeit, die max. 6 Monate betragen darf, kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Der Knackpunkt mit der Probezeit ist aber ein anderer und deshalb wird die Probezeit "so hoch aufgehangen": Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, d. h. Du hast keinen Kündigungsschutz! Nach der Probezeit braucht der AG einen Grund, um den AN zu kündigen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 3. Februar 2014 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von MILKO1811

Und welche Probezeit ist gemeind ?!!

Die Probezeit, die in Deinem Arbeits- bzw. Anstellungsvertrag vereinbart ist.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von MILKO1811

Hallo,

ich hatte eine Frage und zwar wenn ich jetzt ein Leasings Vertrag machen würde

wie lang müsste man davor Arbeiten gehen eig.?

Danke

So lange dass dein Leasinggeber der Ansicht ist, dass Du den Vertrag mit ihm mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfüllen können wirst.

Es werden Leute, die vielleicht schon über 20 Jahre arbeiten kein Leasingfahrzeug bekommen, genauso wie es welche gibt, die in der Probezeit Fahrzeuge leasen (können).

Du für dich solltest einfach für dich beurteilen, wie sicher dein Einkommen über die Leasingdauer ist.

Wenn Du dabei schlaflose Nächte bekommst solltest Du es lassen.

 

Themenstarteram 4. Februar 2014 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von MILKO1811

Hallo,

ich hatte eine Frage und zwar wenn ich jetzt ein Leasings Vertrag machen würde

wie lang müsste man davor Arbeiten gehen eig.?

Danke

So lange dass dein Leasinggeber der Ansicht ist, dass Du den Vertrag mit ihm mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfüllen können wirst.

Es werden Leute, die vielleicht schon über 20 Jahre arbeiten kein Leasingfahrzeug bekommen, genauso wie es welche gibt, die in der Probezeit Fahrzeuge leasen (können).

Du für dich solltest einfach für dich beurteilen, wie sicher dein Einkommen über die Leasingdauer ist.

Wenn Du dabei schlaflose Nächte bekommst solltest Du es lassen.

Werde morgen mal nach fragen beim Händler ..! Danke

Also ich werde sicher mit denn Geld keine Probleme haben ;-)

am 4. Februar 2014 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von MILKO1811

 

Also ich werde sicher mit denn Geld keine Probleme haben ;-)

Das kommt immer auf das Fahrzeug drauf an, aber mit 1800 kann man schon was anstellen :)

am 4. Februar 2014 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von thps

Zitat:

Original geschrieben von MILKO1811

 

Also ich werde sicher mit denn Geld keine Probleme haben ;-)

Das kommt immer auf das Fahrzeug drauf an, aber mit 1800 kann man schon was anstellen :)

Und auch auf die persönliche finanzielle Lage.

 

Wer davon 850 € Miete und noch zwei Kreditvertäge oder für ein Kind unterhalt zahlt könnte die Zusage von der Bank aufgrund solcher Faktoren scheitern.

am 4. Februar 2014 um 20:50

Rolle rückwärts, wir reden hier von Österreich oder?

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von la merde

verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....

Ob Cheffe allerdings mit Deiner Arbeit zufrieden ist, wird eine Leasinggesellschaft wohl kaum beurteilen können und wollen. Für den Leasinggeber zählen nur die harten Fakten, und das ist das Gehalt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ggf. ob das Arbeitsverhältnis befristet ist.

Mit den genannten Kündigungsfristen liegst Du allerdings falsch. Eine tägliche Kündigung ist in Deutschland nicht statthaft. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Während der Probezeit, die max. 6 Monate betragen darf, kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Der Knackpunkt mit der Probezeit ist aber ein anderer und deshalb wird die Probezeit "so hoch aufgehangen": Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, d. h. Du hast keinen Kündigungsschutz! Nach der Probezeit braucht der AG einen Grund, um den AN zu kündigen.

Gruß

Der Chaosmanager

Wo genau hast du das her ? Laut deutschem Recht darf in "klein" Betrieben auch jederzeit OHNE Grund gekündigt werden. Du hast vermutlich dann eine längere "Kündigungszeit" ( was auch gestaffelt ist ), aber einen wesentlichen Unterschied macht es nicht, ob man nun in der Probezeit , oder aber in einem "klein" Betrieb fest angestellt ist.

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