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Wie lange muss ich meinem Händler zeit geben einen Mangel am Neuwagen zu beheben?

Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 20:34

Moin, ich habe einen Lancia Ypsilon gekauft, vor 3 wochen.

Dieser hat ein Blue & Me paket...

Dieses ist alledings fnktionslos.

Da ich das Auto auch aufgrund anderer mängel wandeln möchte, der händler aber alles in die länge zieht (da ich vielfahrer bin) würde ich gerne wissen welche frist ich dem händler einräumen muss zur beseitigung des mangels/der mängel...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

wenn ihr beide Juristen seid muss ich sagen, dass ihr den richtigen Beruf erwischt habt, denn das Zanken steckt euch anscheinend im Blut :D Meiden würde ich euch trotzdem, alle beide.

mfg

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am 6. Januar 2010 um 10:53

Ich weiß nicht was Ihr habt, daß Fahrzeug hat ganz normale Hersteller Garantie. Dieser Mangel muß abgestellt werden. Ein wandeln ist nicht so einfach, hier hat der Hersteller das sagen, nicht der Händler. Nach einer dritten erfolglosen Reparatur kann man es versuchen das Fahrzeug zu wandeln. Viel Spaß beim Anwalt und bringe genügend Zeit mit. Das Vernünftigste, dem Händler die Zeit zur Rep. geben und einen Leihwagen zahlen lassen, der wird in den meisten Fällen übernommen, wenn das Fahrzeug länger als 24 Std. in der Werkstatt stehen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

 

Hab ich doch, wie könnte ich Dir sonst diesen Rat geben?

Ein solcher Kommentar kann nur von jemandem kommen, der irgendwas hier nicht so recht kapiert hat.

Der Sachverhalt ist hier so gut wie eindeutig, dennoch kommen von Dir Falschaussagen!:confused::confused:

Auf sachlicher Ebene kommst Du wohl nicht mehr weiter, sondern nur noch mit Beleidigungen... Aber im vorschnell falsche Schlüsse ziehen bist Du ja sehr gut, wie Du schon gezeigt hast :rolleyes:

 

Meine Entschuldigung an den TE, hätte nicht gedacht, dass es hier so ausartet, insofern war das mein letzter Beitrag hier dazu, der "Kollege" ist hoffentlich wenigstens dazu belehrbar...

Beleidigung? Wo denn?

Das war lediglich eine Feststellung!

Wieso bitte der letzte Beitrag? Hättest du recht könntest meine Aussagen wiederlegen und zwar mühelos.

Kleiner Rat Herr Kollege: Jeder kann mal falsch liegen oder sich einfach mal irren, da kann man es durchaus zugeben und Größe zeigen. Ist nichts verwerfliches dran.

Zitat:

Original geschrieben von rioler

Ich weiß nicht was Ihr habt, daß Fahrzeug hat ganz normale Hersteller Garantie. Dieser Mangel muß abgestellt werden. Ein wandeln ist nicht so einfach, hier hat der Hersteller das sagen, nicht der Händler. Nach einer dritten erfolglosen Reparatur kann man es versuchen das Fahrzeug zu wandeln. Viel Spaß beim Anwalt und bringe genügend Zeit mit. Das Vernünftigste, dem Händler die Zeit zur Rep. geben und einen Leihwagen zahlen lassen, der wird in den meisten Fällen übernommen, wenn das Fahrzeug länger als 24 Std. in der Werkstatt stehen muss.

Hallo, rioler,

die Garantie greift hier nicht unbedingt und das ist unter Umständen auch gut so...

Schade, dass der TE so gar kein Interesse zu haben scheint an der ganzen Sache...

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

Zitat:

;)

Beleidigung? Wo denn?

Das war lediglich eine Feststellung!

Wieso bitte der letzte Beitrag? Hättest du recht könntest meine Aussagen wiederlegen und zwar mühelos.

Kleiner Rat Herr Kollege: Jeder kann mal falsch liegen oder sich einfach mal irren, da kann man es durchaus zugeben und Größe zeigen. Ist nichts verwerfliches dran.

Dann tu es endlich ;) Hilfreich ist es auch, einfach mal die letzten Beiträge durchzulesen. Und jetzt ist Schluss, Herr Assessor...

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

 

Beleidigung? Wo denn?

Das war lediglich eine Feststellung!

Wieso bitte der letzte Beitrag? Hättest du recht könntest meine Aussagen wiederlegen und zwar mühelos.

Kleiner Rat Herr Kollege: Jeder kann mal falsch liegen oder sich einfach mal irren, da kann man es durchaus zugeben und Größe zeigen. Ist nichts verwerfliches dran.

Dann tu es endlich ;) Hilfreich ist es auch, einfach mal die letzten Beiträge durchzulesen. Und jetzt ist Schluss, Herr Assessor...

Ich will ja nicht beleidigend klingen aber, dass was Du im letzten Posting gemacht hast, tun nur dumme Menschen!

Zitat:

 

...Herr Assessor...

Bitte nicht von Dir auf andere schließen, ja?:rolleyes:

Hallo,

wenn ihr beide Juristen seid muss ich sagen, dass ihr den richtigen Beruf erwischt habt, denn das Zanken steckt euch anscheinend im Blut :D Meiden würde ich euch trotzdem, alle beide.

mfg

Diese beiden advocati diaboli könnten sich doch mal hier schlaumachen:

http://www.knigge.de/

also ich finds amüsant, besser als bei der Salesch :D

Freut mich, dass es euch gefällt aber was ich hier aufführe sind nun mal Fakten.

Außerdem zanken wir nicht sondern beziehen lediglich (unterschiedliche) Positionen ;)

Echt?

Wie hört sich dass den an, wenn Ihr zankt?

am 11. November 2015 um 16:38

Zitat:

@choffmann schrieb am 11. November 2015 um 17:30:55 Uhr:

Echt?

Wie hört sich dass den an, wenn Ihr zankt?

Nach fast sechs Jahren zanken die wahrscheinlich gar nicht mehr ...

Guten Morgen und viele Grüße

Der Chaosmanager

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann zanken sie sich noch heute...:)

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